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   BSG, 26.08.1982 - 10 RAr 21/81   

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BSG, 26.08.1982 - 10 RAr 21/81 (https://dejure.org/1982,6016)
BSG, Entscheidung vom 26.08.1982 - 10 RAr 21/81 (https://dejure.org/1982,6016)
BSG, Entscheidung vom 26. August 1982 - 10 RAr 21/81 (https://dejure.org/1982,6016)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zahlung von Arbeitslosengeld; Entrichtung von Krankenversicherungsbeiträgen; Erstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber; Bevorrechtigte Konkursforderung

Papierfundstellen

  • BSGE 54, 84
  • ZIP 1982, 1462
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R

    Einzugsstelle - Feststellung der Konkursforderung durch Verwaltungsakt -

    Dies gilt auch für Geldforderungen der Sozialversicherungsträger wie etwa Beitragsforderungen oder Nebenforderungen, die außerhalb des Konkurses durch Verwaltungsakt festgesetzt werden (vgl zB BSG, Urteil vom 30. April 1981 Az: 8/8a RU 42/80 in USK 8173 und BSGE 54, 84 ff = SozR 4100 § 160 Nr. 4).
  • BSG, 22.04.1986 - 10 RAr 12/85

    Konkursausfallgeld - Erstattungsanspruch

    Mit der - vom SG zugelassenen - Sprungrevision rügt die Beklagte die Verletzung materiellen Rechts und macht geltend, das SG habe für seine Entscheidung zu Unrecht die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. August 1982 - 10 RAr 21/81 - SozR 4100 § 160 Nr. 4 - und vom 14. Dezember 1982 - 10 RAr 5/82 - SozR 7910 § 59 Nr. 14 - herangezogen.

    Der erkennende Senat hat, wovon auch das SG zutreffend ausgegangen ist, zum Konkurrenzverhältnis beider Beitragsverpflichtungen der Beklagten und ihrer Erstattungsansprüche bereits in dem Urteil vom 26. August 1982 - 10 RAr 21/81 - (SozR 4100 § 160 Nr. 4) - allerdings nur für das vor dem Inkrafttreten des 5. AFG- Änderungsgesetzes am 1. August 1979 gültig gewesenen Recht - Stellung genommen und die Frage nach der konkursrechtlichen Qualität der Forderung im Sinne des § 160 Abs. 1 AFG (jetzt: §§ 160 Abs. 1, 166a AFG nF) dahin entschieden, daß letztere von dem Anspruch aus § 141n Satz 3 AFG i.V.m. § 141m verdrängt wird.

    Dies hat der erkennende Senat auch bereits in Fortführung seiner mit dem Urteil vom 26. August 1982 (a.a.O.) begonnenen Rechtsprechung in dem Urteil vom 14. Dezember 1982 - 10 RAr 5/82 - (SozR 7910 § 59 Nr. 14) ausgesprochen und hier insbesondere ergänzend auf die Bedeutung des § 59 Abs. 2 KO (i.d.F. des Gesetzes vom 17. Juli 1974 - BGBl. I 1481 -) für den Vorrang des Anspruches der BA im Sinne des § 141n (i.V.m. § 141m) AFG hingewiesen.

  • BAG, 16.10.1985 - 5 AZR 203/84

    BfA - Konkurs - Lohnansprüche - Anspruchsübergang

    Diese Rückstufung der Ansprüche dient dem Zweck, die auf die Bundesanstalt übergegangenen Forderungen gegenüber den Ansprüchen zurücktreten zu lassen, die Arbeitnehmer nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 KO für den vierten bis sechsten Monat vor Eröffnung des Konkurses noch verfolgen können (vgl. Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, BT-Drucks. VII/2260, S. 4 zu Art. 2 § 1 Nr. 1 c Kaug-Gesetzentwurf; ferner BSG Urteil vom 26. August 1982, ZIP 1982, 1462, 1464).

    Denn § 117 Abs. 4 AFG ist eine Vorschrift zum Schutze des Arbeitnehmers (vgl. BSG Urteil vom 26. August 1982, ZIP 1982, 1462, 1464); sie gewährt einen Anspruch auf eine gesetzliche Sozialleistung.

  • BSG, 29.03.1977 - 9 RV 196/75
    Nach diesen Richtlinien müssen in erster Linie beide Verlobte die Absicht gehabt haben, alsbald zu heiraten, und außerdem muß die Verwirklichung dieser Absicht allein durch Kriegsereignisse, insbesondere durch den Kriegstod des Mannes, verhindert werden sein (vgl zB BSGE 27, 288 f; 54, 84, 85; 55, 292 f; 54, 97; 56, 445).

    den Kriegstod ihres Verlobten in eine wirtschaftliche Lage geraten ist, die derjenigen einer Witwe nahekommt (BSGE 27, 288; 54, 84, 86; SozR Nr. 8 zu 5 89 BVG).

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