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   BSG, 11.07.1985 - 5b/1 RJ 82/84   

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https://dejure.org/1985,8545
BSG, 11.07.1985 - 5b/1 RJ 82/84 (https://dejure.org/1985,8545)
BSG, Entscheidung vom 11.07.1985 - 5b/1 RJ 82/84 (https://dejure.org/1985,8545)
BSG, Entscheidung vom 11. Juli 1985 - 5b/1 RJ 82/84 (https://dejure.org/1985,8545)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Witwenrente - Wiederverheiratung - Rentenanspruch - Neufeststellung der Witwenrente - Wiederaufleben - Eigentumsgarantie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 58, 236
  • MDR 1986, 347
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 77/09 R

    Witwerrentenbezug - Rückforderung der überzahlten Leistung wegen nicht

    Die erforderliche wesentliche Änderung in den (tatsächlichen) Verhältnissen, die bei seinem Erlass vorgelegen haben, liegt darin, dass der Kläger am 19.7.1991 wieder geheiratet hat (vgl BSG Urteile vom 11.12.1992 - 9a RV 20/90 - BSGE 72, 1 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 22 S 30; vom 11.7.1985 - 5b/1 RJ 82/84 - SozR 2200 § 1291 Nr. 29 S 88) .
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94

    Anwendung der Vorschriften des § 300 SGB VI, Umwandlung bei Auslandsrente

    Soweit sie unter fälschlicher Bezugnahme auf das Urteil des 5. Senats des BSG vom 11. Juli 1985 (5b/1 RJ 82/84 - in SozR 2200 § 1291 Nr. 29) den Anspruch auf Altersruhegeld (Regelaltersrente) "auf ein bloßes Sicherungsrecht" reduzieren will, das zur Feststellung nach Maßgabe des geltenden Rechts führt, entbehrt dies einer rechtlichen Grundlage.
  • BSG, 13.01.1999 - B 13 RJ 1/98 R

    Anspruch auf wiederaufgelebte Witwenrente

    Zwar hing das Wiederaufleben der Witwenrente als solche (vgl dazu allgemein BSGE 58, 236 = SozR 2200 § 1291 Nr. 29) nicht von der Einhaltung der Zwöf-Monats-Frist ab, bei einer Antragstellung nach Fristablauf begann die Rente jedoch gemäß § 1290 Abs. 3 RVO (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1290 Nr. 4) erst mit dem Anfang des Antragsmonats (vgl BSGE 18, 62 = SozR Nr. 4 zu § 1291 RVO; BSGE 72, 39, 42 f = SozR 3-2200 § 1265 Nr. 9).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 8 R 1010/10

    Witwerrente - Wiederverheiratung - Bestimmheit eines Verwaltungsaktes

    Eine wesentliche Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen war - anders als der Kläger offenbar meint - aufgrund der Heirat am 29. September 2007 eingetreten (s. dazu auch bereits BSG, Urteil vom 11. Juli 1985 - 5b/1 RJ 82/84 in Entscheidungssammlung Sozialrecht [SozR] 2200 § 1291 Nr. 29); der Rentenanspruch endete deshalb mit Ablauf des Monats, in dem der Kläger wieder geheiratet hatte (§ 100 Abs. 3 Satz 1 SGB VI).
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