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   BSG, 24.10.1985 - 2 RU 53/84   

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https://dejure.org/1985,11672
BSG, 24.10.1985 - 2 RU 53/84 (https://dejure.org/1985,11672)
BSG, Entscheidung vom 24.10.1985 - 2 RU 53/84 (https://dejure.org/1985,11672)
BSG, Entscheidung vom 24. Oktober 1985 - 2 RU 53/84 (https://dejure.org/1985,11672)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 59, 51
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.06.1971 - 2 RU 35/69

    Arbeitsunfall - Vorläufige Fürsorge - Gewährung trotz Unzuständigkeit -

    Auszug aus BSG, 24.10.1985 - 2 RU 53/84
    Die tatsächlichen Voraussetzungen, unter denen das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 29. Juni 1977 (BSGE 33, 47) ausgesprochen habe, daß der vorleistende Versicherungsträger nach Ablehnung des Entschädigungsanspruches nicht seinerseits diese Entschädigung zu leisten habe, seien im vorliegenden Fall nicht gegeben.

    Das BSG hat nicht nur in dem vom LSG zitierten Urteil vom29. Juni 1977 (BSGE 33, 47), sondern auch in den Urteilen vom 30. Oktober 1979 - 2 RU 3/78 - (USK 79196) und vom 13. Dezember1984 - 2 RU 47/84entschieden, daß ein Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung begehrender Verletzter durch die Zuwendung von vorläufigen Leistungen gemäß § 1735 RVO noch keine Rechtsposition erlangt, die ihm auch in Zukunft Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung aus Anlaß seines Unfalls sichert.

    Die vom BSG vertretene Rechtsauffassung ist dabei nicht an einen Sachverhalt gebunden, wie er dem Urteil vom 29. Juni 1977 (a.a.O.) zugrunde gelegen hat.

  • BSG, 31.08.1983 - 2 RU 80/82

    Unfallversicherung - Bindungswirkung - Gewährung eines Vorschusses

    Auszug aus BSG, 24.10.1985 - 2 RU 53/84
    Die Beklagte ist somit an ihre im Bescheid vom 26. November 1976 zum Ausdruck gekommene Ansicht, die Klägerin habe am 9. Oktober 1974 einen Arbeitsunfall mit näher bezeichneten Folgen erlitten nur in bezug auf die - ihrer Natur nach vorübergehenden - vorläufig gewährten Leistungen nach § 77 SGG gebunden (vgl. zum Vorschuß BSGE 55, 287; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl., Kennzahl 290 S. 2).
  • BSG, 30.10.1979 - 2 RU 3/78
    Auszug aus BSG, 24.10.1985 - 2 RU 53/84
    Das BSG hat nicht nur in dem vom LSG zitierten Urteil vom29. Juni 1977 (BSGE 33, 47), sondern auch in den Urteilen vom 30. Oktober 1979 - 2 RU 3/78 - (USK 79196) und vom 13. Dezember1984 - 2 RU 47/84entschieden, daß ein Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung begehrender Verletzter durch die Zuwendung von vorläufigen Leistungen gemäß § 1735 RVO noch keine Rechtsposition erlangt, die ihm auch in Zukunft Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung aus Anlaß seines Unfalls sichert.
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 38/06 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit - gesetzlicher

    Die VV 1991 nimmt - auch mit der Anordnung einer Erstattungspflicht - nicht auf die Gewährung vorläufiger Leistungen Bezug (vgl dazu BSG vom 24.10.1985 - 2 RU 53/84 - BSGE 59, 51, 53 = SozR 2200 § 1735 Nr. 2).
  • SG Dresden, 14.01.2002 - S 7 U 71/99

    Berufskrankheit - Hals- und Brustwirbelsäule - Relation zwischen

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( BSG ) kommt Bescheiden, mit denen vorläufige Leistungen gewährt werden, nur eine auf die Gewährung der vorläufigen Leistungen beschränkte Bindungswirkung zu (Urt. v. 29. Juni 1971 = BSGE 33, 47, 51 sowie v. 24. Oktober 1985 = BSGE 59, 51, 53).

    Folglich bedarf die Zurücknahme eines solchen Bescheides nicht der Voraussetzungen der §§ 45, 47 SGB X (so ausdrücklich Urt. d. BSG v. 24. Oktober 1985 = BSGE 59, 51, 53).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - L 10 U 2189/98

    Rückerstattungsanspruch im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren

    Dementsprechend begründet ein Bescheid über vorläufige Leistungen weder für den erstangegangenen noch für den zuständigen Versicherungsträger Bindungswirkungen in Bezug auf die Anerkennung des Versicherungsfalles (vgl. auch BSGE 33, 47, 51; 59, 51, 53).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2014 - L 17 U 108/14

    Externe/freiwillige Bildungsmaßnahme außerhalb der Arbeitszeit auf eigene Kosten

    Durch die Zuwendung von vorläufigen Leistungen erlangt ein Verletzter deshalb noch keine Rechtsposition, die ihm in Zukunft Leistungen sichert, da der UV-Träger mit der Zuwendung der vorläufigen Leistung nicht anerkennt, Schuldner des Entschädigungsanspruchs des Verletzten zu sein, wenn sich dieser - woran hier angesichts der eindeutigen Formulierung des Bescheides vom 07.05.2014 kein Zweifel besteht - über die Vorläufigkeit der Leistungsgewährung im Klaren war (BSG v. 24.10.1985 - 2 RU 53/84 - BSGE 59, 51).
  • BSG, 22.10.1987 - 12 RK 40/86

    Verfolgte - Entschädigung - Ausbildung - Beitragsnachentrichtung -

    Dazu hätte es einer entsprechenden ausdrücklichen Erklärung der Verwaltung bedurft (vgl im übrigen zur begrenzten Wirkung von Bescheiden, die der endgültigen Entscheidung vorausgehen, BSG SozR 1200 5 "2 Nr. 2; BSGE 59, 51).
  • BSG, 01.09.1999 - B 9 22/98 R

    Anspruch auf Versorgungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz - Schädigung

    Im übrigen hatte nach der Rechtsprechung des Senats das Besatzungsregime auch auf dem Gebiet der seinerzeitigen DDR zum Unfallzeitpunkt (11. April 1956) bereits geendet, und zwar zum 6. Oktober 1955 (vgl Senatsurteil vom 6. November 1985, BSGE 59, 54 [BSG 24.10.1985 - 2 RU 53/84] S 96 ff und das zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsurteil vom 16. Juni 1999).
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