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   BSG, 06.11.1985 - 9a RV 2/84   

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https://dejure.org/1985,1322
BSG, 06.11.1985 - 9a RV 2/84 (https://dejure.org/1985,1322)
BSG, Entscheidung vom 06.11.1985 - 9a RV 2/84 (https://dejure.org/1985,1322)
BSG, Entscheidung vom 06. November 1985 - 9a RV 2/84 (https://dejure.org/1985,1322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Soldat der Sowjetarmee - DDR - Angehöriger derBesatzungsmacht - Verletzung

  • hjil.de PDF, S. 43 (Kurzinformation)
  • hjil.de PDF, S. 44 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • BSGE 59, 94
  • VersR 1986, 264
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Bayern, 18.01.2005 - L 15 VJ 6/00

    Antrag auf Gewährung von Versorgung wegen einer Impfschadensfolge nach einer

    Die Impfung als schädigende Einwirkung, der Impfschaden - das ist ein über die übliche Impfreaktion hinausgehender Gesundheitsschaden - und die Schädigungsfolge (Dauerleiden) müssen nachgewiesen, nicht nur wahrscheinlich sein (BSG, 19.03.1986, 9 a RV 2/84; 26.06.1985, 9 a RVi 3/83 = BSG, SozR 3850 § 51 Nrn.9 und 8).

    Eine Umkehr der Beweislast gibt es in diesem Bereich nicht (BSG, 19.03.1986 a.a.O.).

  • LSG Bayern, 22.06.2004 - L 15 VJ 3/03

    Versorgung nach dem Bundesseuchengesetz wegen Spätfolgen einer

    Die Impfung als schädigende Einwirkung, der Impfschaden - das ist ein über die übliche Impfreaktion hinausgehender Gesundheitsschaden - und die Schädigungsfolge (Dauerleiden) müssen nachgewiesen, nicht nur wahrscheinlich sein (BSG, 19.03.1986, 9a RV 2/84; 26.06.1985, 9 A RVi 3/83 = BSG, SozR 3850 Nrn.9 und 8).

    Eine Umkehr der Beweislast gibt es in diesem Bereich nicht (BSG, 19.03.1986, 9a RV 2/84 = SozR 3850 § 51 Nr. 9 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1999 - L 10 V 39/98

    Gewährung von Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) als

    Militärischer bzw. militärähnlicher Dienst, schädigende Einwirkungen, (Primär-) Schädigung und Schädigungsfolgen müssen mit an Sicherheit grenzender, ernste vernünftige Zweifel ausschließender Wahrscheinlichkeit erwiesen sein (BSG, Urteil vom 19.03.1986 - Az.: 9a RV 2/84 - in: SozR 3850 § 51 Nr. 9).

    Es muß aber ein solcher Grund von Wahrscheinlichkeit bestehen, daß sich darauf vernünftigerweise die Überzeugung vom Kausalzusammenhang gründen kann (BSG, Urteil vom 19.03.1986 a.a.O.).

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