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   BSG, 27.08.1987 - 2 RU 70/85   

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BSG, 27.08.1987 - 2 RU 70/85 (https://dejure.org/1987,4670)
BSG, Entscheidung vom 27.08.1987 - 2 RU 70/85 (https://dejure.org/1987,4670)
BSG, Entscheidung vom 27. August 1987 - 2 RU 70/85 (https://dejure.org/1987,4670)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsschutz - Weg - Ärztliche Behandlung - Arbeitsaufnahme - Ort der Tätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 62, 113
  • NJW 1988, 1552 (Ls.)
  • NZA 1988, 142
  • VersR 1988, 922
  • BB 1987, 2376
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 15/87

    Versicherungsschutz bei Wegeunfall - Abgrenzung - Arbeitsaufnahme - Vorhaben des

    Auszug aus BSG, 27.08.1987 - 2 RU 70/85
    HVBG HVBG-Info 23/1987 vom 12.11.1987, S. 1837 - 1850, DOK 372.11/017-BSG UV-Schutz gemäß § 550 Abs. 1 RVO auf dem Wege von einer ärztlichen Behandlung zum Unternehmen - BSG-Urteile vom 27.08.1987 - 2 RU 70/85 - und - 2 RU 15/87 UV-Schutz gemäß § 550 Abs. 1 RVO auf dem Wege von einer ärztlichen Behandlung zum Unternehmen; hier: BSG-Urteile vom 27.08.1987 - 2 RU 70/85 - und - 2 RU 15/87 - Das BSG hat mit Urteil vom 27.08.1987 - 2 RU 70/85 - folgendes entschieden: Leitsatz: Zum Versicherungsschutz nach § 550 Abs. 1 RVO auf dem Wege von einer ärztlichen Behandlung zur Arbeitsaufnahme am Ort der Tätigkeit.

    Die Parallelentscheidung des BSG vom 27.08.1987 - 2 RU 15/87 - ist im HV-INFO 23/1987 auf S. 1845-1850 als Anlage 2 beigefügt.

  • BSG, 19.10.1982 - 2 RU 7/81

    Wegeunfall; Weg vom Ort der Tätigkeit; Private Tätigkeit; Ursächlicher

    Auszug aus BSG, 27.08.1987 - 2 RU 70/85
    Orientierungssatz: Weg zum Ort der Tätigkeit vom dritten Ort - Weg zum Ort der Tätigkeit vom Arzt - Rückweg zum Ort der Tätigkeit: Für die Beurteilung des Unfallversicherungsschutzes bei Wegen, deren Ausgangs- oder Endpunkt sich nicht mit dem Wohnbereich des Beschäftigten deckt, ist der Länge des Weges nicht die allein entscheidende Bedeutung beizumessen (vgl. BSG vom 19.10.1982 - 2 RU 7/81 = HVBG RdSchr VB 1/83).
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 19/18 R

    Erstattungsstreit: Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem

    Folglich kann er von der Beklagten nicht als "Einwendung" gegen das Erstattungsbegehren der Klägerin geltend gemacht werden (vgl BSG Urteile vom 27.8.1987 - 2 RU 70/85 - BSGE 62, 118, 123 = SozR 2200 § 550 Nr. 76 und vom 30.4.1991 - 2 RU 78/90 - USK 91127; vgl auch BSG Urteil vom 13.12.2016 - B 1 KR 29/15 R - BSGE 122, 162 = SozR 4-1300 § 105 Nr. 5, RdNr 15 bezüglich der Tatbestandswirkung eines Verwaltungsaktes, der seitens des die Erstattung begehrenden Sozialleistungsträgers ergangen ist).
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 10/89
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinen Urteilen vom 27. August 1987 (2 RU 70/85 und 2 RU 15/87) entschieden, daß die Begrenzung allein nach einem bestimmten Vielfachen der regelmäßig vom häuslichen Bereich zum Arbeitsplatz zurückgelegten Wegstrecke kein geeignetes Abgrenzungskriterium für den erforderlichen inneren Zusammenhang des Weges mit der versicherten Tätigkeit sei.

    Aus den Urteilen des BSG vom 27. August 1987 (2 RU 70/85 und 2 RU 15/87) sowie vom 30. März 1988 (2 RU 85/87) ergebe sich im Zusammenhang mit der dort in bezug genommenen Meinung von Brackmann (Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 485r II), daß der von H. zurückgelegte Weg nicht in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem üblichen Arbeitsweg gestanden habe, weil er 30mal länger als dieser gewesen sei.

    Die Dauer ihres Krankenhausaufenthalts war so erheblich, daß der vorangegangene Weg von der Wohnung zum Krankenhaus eine selbständige Bedeutung im privaten, unversicherten Bereich der H. erlangt hatte (Urteile des Senats vom 27. August 1987 - 2 RU 70/85 - in BSGE 62, 113 = SozR 2200 § 550 Nr. 76 und - 2 RU 15/87 - in BAGUV RdSchr 101/87 = HV-Info 1987, 1845 = USK 87121, jeweils mwN).

    In diesem Rahmen hängt der hier umstrittene Versicherungsschutz gegen Wegeunfälle entscheidend davon ab, ob der Weg zur Arbeitsstätte von einem dritten Ort rechtlich wesentlich von dem Vorhaben der Versicherten bestimmt war, die versicherte Tätigkeit am Ort der Tätigkeit aufzunehmen (Urteile des Senats vom 27. August 1987 aaO).

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen (Urteile vom 27. August 1987 aaO), daß Brackmann (aaO Band II S 485r II und S 485s) in Auswertung der Rechtsprechung des BSG dafür insgesamt ein angemessenes Verhältnis zu dem üblichen Weg des Versicherten nach und von dem Ort der Tätigkeit fordert.

    Der Senat hat bereits mit aller Deutlichkeit entschieden (Urteile vom 27. August 1987 aaO), daß eine entfernungsmäßige Begrenzung des inneren Zusammenhangs allein nach einem bestimmten Vielfachen der regelmäßig vom häuslichen Bereich zum Ort der Tätigkeit zurückgelegten Wegstrecke als Kriterium ungeeignet ist.

    Das gilt besonders für solche Versicherte, die nahe zum Ort der Tätigkeit wohnen, wie H. im vorliegenden Fall (s die Urteile des Senats vom 27. August 1987 aaO mit eingehender Begründung).

    Auf diesen Umstand hat der Senat ebenfalls schon hingewiesen (Urteile vom 27. August 1987, aaO).

    Diese Fallgestaltung lag schon den beiden Urteilen des Senats vom 27. August 1987 (aaO) zugrunde, wie das SG zutreffend erkannt hat.

  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Aufenthaltsdauer -

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung einen anderen Ort als die Wohnung nur dann als Ausgangspunkt des Weges nach dem Ort der Tätigkeit angesehen, wenn die Dauer des Aufenthaltes an dem anderen Ort so erheblich war, daß der vorangegangene Weg eine selbständige Bedeutung erlangte und deshalb nicht in einem rechtlich erheblichen Zusammenhang mit der bevorstehenden Aufnahme der Arbeit an der Arbeitsstätte stand (BSGE 62, 113, 115 = SozR 2200 § 550 Nr. 76; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78 und SozR 3-2200 § 550 Nrn 2, 5 und 10; BSG Urteil vom 17. Februar 1998 - B 2 U 1/97 R - s auch Brackmann/Krasney aaO § 8 RdNr 195; Schulin HS-UV § 33 RdNrn 58 ff).

    Bei vielen der bisher entschiedenen Fälle war der zur Annahme eines dritten Ortes führende Aufenthalt allerdings deutlich länger (s zB SozR Nr. 40 zu § 543 RVO aF: fünfstündiger Besuchsaufenthalt bei Verwandten; BSGE 62, 113 = SozR 2200 § 550 Nr. 76: mehrstündiger Klinikaufenthalt).

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Handlungstendenz - Abgrenzung

    Wenn nicht der häusliche Bereich, sondern ein "dritter Ort" der Ausgangspunkt bzw Endpunkt des nach oder von dem Ort der Tätigkeit angetretenen Weges ist, ist für den inneren Zusammenhang entscheidend, ob dieser Weg noch von dem Vorhaben des Versicherten rechtlich wesentlich geprägt ist, sich zur Arbeit zu begeben oder von dieser zurückzukehren (BSGE 22, 60 = Nr. 54 zu § 543 aF RVO; BSGE 62, 113, 116 = SozR 2200 § 550 Nr. 76; BSG Urteile vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 7/81 - NJW 1983, 2286 und vom 27. August 1987 - 2 RU 15/87 - HV-Info 1987, 1845 = USK 87121; BSG SozR 3-2200 § 550 Nrn 5 und 13) oder davon geprägt ist, einen eigenwirtschaftlichen Besuch am dritten Ort abzuschließen (BSG Urteile vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 7/81 - aaO und vom 27. Juli 1989 - 2 RU 10/89 - HV-Info 1989, 2417 = USK 8995).

    Die neuere Rechtsprechung des BSG berücksichtigt zwar weiterhin die genannten Entfernungen, mißt ihnen aber ausdrücklich nicht die allein entscheidende Bedeutung zu und verlangt, daß alle Umstände des jeweiligen Einzelfalles stärker zu berücksichtigen sind (BSG Urteil vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 7/81 - NJW 1983, 2286; BSGE 62, 113 = SozR 2200 § 550 Nr. 76; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78; BSG Urteile vom 27. Juli 1989 - 2 RU 10/89 - HVBG-Info 1989, 2417 = USK 8995 und vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 15/91 - HV-Info 1992, 658; BSG SozR 3-2200 § 550 Nrn 5 und 13; vgl Brackmann/Krasney, aaO, § 8 RdNr 198 mwN).

  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 17/96

    Wegeunfall bei Apothekenbesuch

    Der Weg von der Apotheke zur Arbeitsstätte kann rechtlich nicht als Weg vom sog dritten Ort gewertet werden, von dem der Wegeunfallversicherungsschutz erst beginnt (BSGE 62, 113, 115; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 5).

    Der erkennende Senat hat nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles einen Aufenthalt von etwa ein bis zwei Stunden als erheblich angesehen (BSGE 22, 60; BSGE 62, 113, 115; s auch Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, Bd 3, Stand: Januar 1997, § 8 RdNr 195; Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 2, Unfallversicherungsrecht, § 33 RdNrn 65 bis 70).

    So stehen zB grundsätzlich nicht unter Versicherungsschutz Grippeschutzimpfungen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 2), ärztliche Behandlung (BSGE 62, 113), Verrichtungen zur Erhaltung der Fahrbereitschaft eines Kraftfahrzeugs wie zB das Tanken (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 39), die Veranlassung einer Reparatur (BSG Urteil vom 26. Juni 1985 - 2 RU 50/84 - USK 85224), die Ummeldung eines Kraftfahrzeugs (BSG USK 84118).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - L 10 U 448/17

    Unfallversicherungsrecht; Vorliegen eines Wegeunfalls; End- oder Ausgangspunkt

    Damit würden nahe zum Ort der Tätigkeit wohnende und daher schon ein geringes Wegeunfallrisiko tragende Versicherte gegenüber den weit vom Ort der Tätigkeit wohnenden Versicherten, die deshalb bereits ein höheres Wegeunfallrisiko tragen und zudem einen um ein Vielfaches weiter entfernt liegenden Ort als Grenzpunkt des Weges von und nach dem Ort der versicherten Tätigkeit wählen dürften, benachteiligt würden (BSG Urteil vom 27.08.1987 - 2 RU 70/85 -, juris Rn 19).
  • BSG, 24.01.1992 - 2 RU 32/91

    Unfallversicherungsschutz bei einer Fahrt zu einem dritten Ort

    Allerdings muß die Dauer des Aufenthaltes an dem anderen Ort so erheblich sein, daß dort der Versicherte von dem Ort der Tätigkeit aus in den privaten Bereich überwechselt (vgl BSGE 62, 113, 115; Brackmann aaO S 485r I).

    Deshalb hat der Senat in Übereinstimmung mit dem oben Dargelegten schon damals ausgeführt: "Der Senat mißt auch hier (s BSGE 62, 113 und Urteile vom 19. Oktober 1982 und 27. August 1987 aaO) der Entfernung die ihr zukommende Bedeutung, aber nicht die allein entscheidende Bedeutung bei.

  • BSG, 09.12.1993 - 2 BU 87/93

    Abweichen - Weg - Grund - Grundsätzliche Bedeutung

    Das Abweichen von der sonst üblicherweise gewählten kürzeren Wegstrecke kann aber auch darauf beruhen, daß nicht nur ein Umweg auf der Fahrt von dem Ort der Tätigkeit nach Hause eingeschoben, sondern der Weg zu einem anderen sogenannten dritten Ort fortgesetzt wird, auf dem ebenfalls, worauf die Beschwerde zutreffend hinweist, Versicherungsschutz bestehen würde (BSGE 62, 113; Brackmann aaO S 485r ff).

    Dieser Versicherungsschutz ist jedoch, wie wiederum höchstrichterlich schon ausreichend geklärt ist, nur innerhalb gewisser räumlicher Grenzen gegeben und außerdem von den gesamten Umständen des Einzelfalles abhängig (s BSGE 62, 113, 116; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78, SozR 3-2200 § 550 Nr. 2); er setzt außerdem insbesondere voraus, daß der Aufenthalt der Versicherten am sogenannten dritten Ort von rechtserheblicher Dauer war oder - bei Unfällen schon auf dem Wege dorthin - sein sollte (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 2 und Nr. 5).

  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 28/95

    Vorübergehende Verlagerung der Familienwohnung iS. von § 550 Abs. 3 RVO

    Dies ist, vorbehaltlich der Lage des Einzelfalles, vor allem für Wege mit ungewöhnlichen Entfernungen, insbesondere bei Erholungsfahrten in eine andere Ortschaft anzunehmen (BSGE 62, 113, 117).

    Vielmehr kommt es dabei auf ein angemessenes Verhältnis zu dem üblichen Weg des Versicherten nach und von dem Ort der Tätigkeit an (BSGE 62, 113, 116; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 76; Brackmann aaO, S 485r 11, 485r III; KassKomm-Ricke, § 550 RVO RdNr 41; Lauterbach/Watermann, aaO § 550 Anm 4).

  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 15/91

    Einordnung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Entschädigung wegen eines

    In diesem Rahmen hängt der hier umstrittene Versicherungsschutz gegen Wegeunfälle entscheidend davon ab, ob der Weg zur Arbeitsstätte von einem dritten Ort rechtlich wesentlich von dem Vorhaben des Versicherten bestimmt war, die versicherte Tätigkeit an der Arbeitsstätte aufzunehmen (Urteile des Senats vom 27. August 1987 - 2 RU 70/85 - in BSGE 62, 113, 116 und - 2 RU 15/87 - in BAGUV RdSchr 101/87 = HV-Info 1987, 1845 = USK 87121) oder ob der Weg rechtlich allein wesentlich davon geprägt war, den eigenwirtschaftlichen Besuch am dritten Ort abzuschließen (Urteil des Senats vom 27. Juli 1989 - 2 RU 10/89 - in HV-Info 1989, 2417 = BAGUV RdSchr 94/89 = USK 8995).

    Sie können überwiegend so gelagert sein, daß sie einen Weg, der nicht von oder nach der Wohnung angetreten ist, nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes seiner betriebsbedingten Notwendigkeit entkleiden, weil er zu dem von dem Beschäftigten üblicherweise zur Arbeitsstätte zurückgelegten Weg nicht in einem angemessenen Verhältnis steht (Urteil des Senats vom 30. Juli 1971 aaO; vgl auch die Urteile des Senats vom 27. Juli 1989 aaO und vom 27. August 1987 aaO sowie Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl Band II S 485r II und 485s, der insbesondere auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 11. Oktober 1973 - 2 RU 1/73 - und vom 2. Februar 1978 - 8 RU 48/77 - verweist, in denen der Aufenthalt am dritten Ort dem Zusammensein mit der Verlobten und im zweiten Falle der Pflege eines Sohnes diente).

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang der Länge des Weges zwar nicht die allein entscheidende, aber doch die ihr zukommende Bedeutung zugewiesen (s die Urteile vom 27. August 1987 aaO mwN).

  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 31/89

    Unfallversicherungsschutz auf dem weiteren Wege zum Ort der Tätigkeit nach einer

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VS 2/00 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2014 - L 2 U 87/14

    Wegeunfall - ständige Familienwohnung - Mittelpunkt der Lebensverhältnisse - sog.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1999 - L 15 U 97/99

    Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfall

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 17 U 134/99

    Gewährung von Witwen- und Halbwaisenrente; Hinterbliebenenrente aufgrund eines

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.01.2000 - L 7 U 270/99

    Kein UV-Schutz auf einer Fahrt zur Arbeitsstätte von einem sog. dritten Ort -

  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 24.89

    Tatbestandswirkung ablehnender Sozialverwaltungsakte - Ermessen des

  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 26/88

    Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg vom Arbeitsgericht

  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 - L 8 U 2034/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 17.02.1998 - B 2 U 1/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - Unterbrechung - Zeitdauer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2002 - L 17 U 161/00

    Qualifikation eines Unfalls als Arbeitsunfall bei einem Zielort des Rückweges von

  • VGH Bayern, 15.06.2007 - 12 BV 05.2577

    Schwerbehindertenrecht; Erstattungsanspruch des Trägers der Hauptfürsorgestelle

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2001 - L 17 U 166/99

    Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Verkehrsunfall;

  • LSG Hessen, 23.10.1996 - L 3 U 1226/94

    Wegeunfall - Abweg - dritter Ort - Aufenthaltsdauer - Erheblichkeit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2002 - L 17 U 207/01

    Anforderungen an die Qualifikation eines Unfalls als "Arbeitsunfall" bei dem

  • BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 8.88

    Nachrang der nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben gegenüber

  • LSG Bayern, 24.07.2001 - L 3 U 443/00

    Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

  • BSG, 17.10.1990 - 2 RU 1/90

    Schule; Umweg; Unfallversicherungsschutz; Weg

  • BSG, 11.09.1991 - 9a BV 30/91

    Familienheimfahrt eines Soldaten - Unfallversicherungsschutz - Soldatenversorgung

  • VG Ansbach, 31.07.2008 - AN 14 K 05.02742

    Die Beklagte hat der Schwerbehinderten Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2001 - L 6 U 57/98

    Kein UV-Schutz für einen Schüler auf dem Weg zum Nachhilfeunterricht

  • LSG Baden-Württemberg, 10.02.2000 - L 7 U 2522/98

    Kein versicherter Wegeunfall - dritter Ort

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