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   BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 15/86   

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https://dejure.org/1987,3199
BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 15/86 (https://dejure.org/1987,3199)
BSG, Entscheidung vom 29.09.1987 - 7 RAr 15/86 (https://dejure.org/1987,3199)
BSG, Entscheidung vom 29. September 1987 - 7 RAr 15/86 (https://dejure.org/1987,3199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 62, 166
  • MDR 1988, 348
  • FamRZ 1988, 617 (Ls.)
  • BB 1988, 1187
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83

    Arbeitsförderungsgesetz 1979

    Auszug aus BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 15/86
    Eine Klaglosstellung komme auch im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. November 1986 - 1 BvL 29/83.

    nicht stützen; denn BVerfG hat im vom November 1986 - 1 BvL 29/83 ua - entschieden, daß 5 118a AFG idF des Abs unvereinbar.

  • BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 28/78
    Auszug aus BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 15/86
    6/78 -, vom 22. März 1579 ' 7 RA? und 36/78 -, vom 7. August 1979 7 RAr 28/78 - und vom 20. Oktober 1983 - 7 RAr.
  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 35/78
    Auszug aus BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 15/86
    98 : SozR 4100 5 118 Nr. 5; Urteile vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 35/78.
  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91

    Arbeitsloser - Ortsabwesenheit - Beeinträchtigung der Vermittlung - Vereitelung

    Dazu muß er sich der Vermittlungstätigkeit des ArbA aktuell, dh für den Tag, für den er Alg beansprucht, zur Verfügung halten, weil nur auf diese Weise eine sofortige Vermittlung in Arbeit möglich ist (BSGE 62, 166, 170 = SozR 4100 § 103 Nr. 39; BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47).

    Anders ist es nur, wenn das ArbA vor einer Abwesenheit feststellt, daß durch eine Ortsabwesenheit von bestimmter und begrenzter Dauer die Vermittlung in Arbeit nicht beeinträchtigt wird (vgl §§ 3, 4 Aufenthalts-AnO; BSGE 58, 104, 107 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSGE 62, 166, 170 f = SozR 4100 § 103 Nr. 39).

  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 137/89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Verfügbarkeit bei Betreuung von

    Eine Betätigung, die auf längere Dauer angelegt und planvoll gestaltet ist, sowie der Art betrieben wird, daß sie die für eine Berufstätigkeit erforderliche Zeit vollständig in Anspruch nimmt, die mithin für jeden Tag, an dem sie stattfindet, die Möglichkeit ausschließt, berufstätig zu sein, schließt zwar nach der Rechtsprechung des 7. Senats des BSG die objektive Verfügbarkeit auch dann aus, wenn der Arbeitslose jederzeit bereit war, im Falle eines Arbeitsangebots diese Tätigkeit aufzugeben (BSGE 62, 166 SozR 4100 § 103 Nr. 39).
  • BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 15/92

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit während

    Wie das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt entschieden hat, muß die objektive Verfügbarkeit iS der unverzögerten Erreichbarkeit des Arbeitslosen sowie seiner Fähigkeit, Arbeitsangeboten ohne Zeitverlust Folge zu leisten, im Verhältnis zu dem Arbeitsamt gegeben sein, bei dem der Leistungsantrag rechtmäßig gestellt worden ist, solange nicht ein anderes Arbeitsamt dafür zuständig geworden ist (vgl BSGE 58, 104, 107 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83]; 62, 166 = SozR 4100 § 103 Nr. 39; Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juni 1992 - 11 RAr 65/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Denn die aktuelle Verfügbarkeit des Arbeitslosen muß an jedem Tag, für den Alhi erbracht werden soll, vorhanden sein (BSGE 62, 163, 170 [BSG 29.09.1987 - 5b RJ 8/87] = SozR 4100 § 103 Nr. 39).

    Das Gebot der Verfügbarkeit verlangt von dem Arbeitslosen nicht, sich etwa den ganzen Tag über in seiner Wohnung aufzuhalten, um dort betätigungslos auf Arbeitsangebote zu warten (vgl BSGE 62, 172 [BSG 29.09.1987 - 7 RAr 15/86]; SozR 3-4100 § 103 Nr. 4).

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