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   BSG, 06.08.1987 - 3 RK 25/86   

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BSG, 06.08.1987 - 3 RK 25/86 (https://dejure.org/1987,4987)
BSG, Entscheidung vom 06.08.1987 - 3 RK 25/86 (https://dejure.org/1987,4987)
BSG, Entscheidung vom 06. August 1987 - 3 RK 25/86 (https://dejure.org/1987,4987)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 62, 90
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 06.08.1987 - 3 RK 25/86
    Der 10. Senat hat darin zwar einen Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes (GG) gesehen und das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ausgesetzt (10 RKg 8/9/14/26/84 und 1/2/8/85 = Az des BVerfG 1 BvL 4/86-10/86 und 10 RKg 4/85 = Az des BVerfG 1 BvL 15/86).
  • Drs-Bund, 09.01.1974 - BT-Drs 7/1470
    Auszug aus BSG, 06.08.1987 - 3 RK 25/86
    Der bis einschließlich 1974 in § 2 Abs. 2 EStG verwendete Begriff "Verlustausgleich" ist in § 2 EStG nicht mehr erwähnt, da nach Auffassung des Gesetzgebers der jetzt verwendete Begriff "Summe der Einkünfte" (§ 2 Abs. 3 EStG) sowohl die Addition positiver Einkünfte als auch das Ergebnis des innerhalb einer Einkunftsart oder zwischen verschiedenen Einkunftsarten vorzunehmenden Verlustausgleichs umfaßt (Begründung zu Art. 1 § 4 des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Entwurf eines Dritten Steuerreformgesetzes, BT-Drucks 7/1470, S 238; vgl Gesetz zur Reform der Einkommensteuer vom 5. August 1974, § 2, BGBl I, 1769 f, 1993, 1996).
  • BFH, 09.07.1985 - IX R 49/83

    Einkommensteuerliche Behandlung der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen

    Auszug aus BSG, 06.08.1987 - 3 RK 25/86
    Dies gilt ebenfalls für die Entscheidung des BFH vom 9. Juli 1985 (IX R 49/83, BStBl 1985, 722).
  • BFH, 23.10.1984 - IX R 48/80

    Nutzungswert - Entgeltliche Nutzung - Zurechnung - Rohmietwert - Abzug von

    Auszug aus BSG, 06.08.1987 - 3 RK 25/86
    Auch wenn nach der neueren Rechtsprechung des BFH mehr auf die Veranlassung abgestellt wird (vgl BFHE 143, 313, 316), bleibt zweifelhaft, ob die hier streitigen Kreditzinsen finanzrechtlich als Werbungskosten anzusehen sind, da sie - jedenfalls primär -gerade nicht zur Erzielung von Pachteinnahmen erfolgten.
  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 53/76

    Krankenversicherung - Gesetzliche - Freiwillige - Beitrag - Besoldungsgruppe -

    Auszug aus BSG, 06.08.1987 - 3 RK 25/86
    In den Entscheidungen des BSG vom 22. Juli 1981 und 9. September 1981 (SozR 2200 § 205 Nr. 43; Die Leistungen 1981, 361) wurden bei der Berechnung des Gesamteinkommens iS des § 16 SGB IV, § 205 Abs. 1 Satz 2 RVO bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Abschreibungen nach § 7b EStG als nicht abzugsfähig betrachtet (vgl auch BSG vom 24. Oktober 1978, 12 RK 53/76, USK 78184, und BSG vom 28. April 1983, 12 RK 60/81, USK 83101).
  • BFH, 23.04.1985 - IX R 39/81

    Einkommensteuer - Erbauseinandersetzung - Gleichstellung - Kredit -

    Auszug aus BSG, 06.08.1987 - 3 RK 25/86
    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. April 1985 (IX R 39/81, BStBl 1985, 720) besagt nur, daß Kreditzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind, wenn auch die sonstigen Voraussetzungen für Werbungskosten vorliegen.
  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 1/77

    Arbeitslosenhilfe - Werbungskosten - Steuerrechtlicher Begriff - Einkommen -

    Auszug aus BSG, 06.08.1987 - 3 RK 25/86
    Wie der 7. Senat des BSG in seinem Urteil vom 25. März 1987 - 7 RAr 85/85 - (zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) ausgeführt hat, kann an der früheren Rechtsprechung, daß ein Verlustausgleich bei verschiedenen Einkommensarten bei Ehegatten des Arbeitslosen uneingeschränkt zulässig sei (vgl BSG 45, 60, 65 = SozR 4100 § 138 Nr. 2), seit der oben genannten Neufassung des § 138 Abs. 2 AFG nicht festgehalten werden.
  • BSG, 25.03.1987 - 7 RAr 85/85

    Verlustausgleich - Angehörigeneinkommen

    Auszug aus BSG, 06.08.1987 - 3 RK 25/86
    Wie der 7. Senat des BSG in seinem Urteil vom 25. März 1987 - 7 RAr 85/85 - (zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) ausgeführt hat, kann an der früheren Rechtsprechung, daß ein Verlustausgleich bei verschiedenen Einkommensarten bei Ehegatten des Arbeitslosen uneingeschränkt zulässig sei (vgl BSG 45, 60, 65 = SozR 4100 § 138 Nr. 2), seit der oben genannten Neufassung des § 138 Abs. 2 AFG nicht festgehalten werden.
  • LSG Niedersachsen, 20.02.1985 - L 4 KR 55/84

    Krankenversicherung; Gesamteinkommen; Einkünfte; Negativ; Kapital; Schuldzinsen;

    Auszug aus BSG, 06.08.1987 - 3 RK 25/86
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 20. Februar 1985 - L 4 Kr 55/84 - wird zurückgewiesen.
  • BSG, 28.10.1981 - 3 RK 8/81

    Familienkrankenpflege - Krankenpflege - Einkommen - Einkommensgrenze -

    Auszug aus BSG, 06.08.1987 - 3 RK 25/86
    Anders als in der Entscheidung des BSG vom 28. Oktober 1981 (3 RK 8/81, Die Leistungen 1981, 367) geht es hier zwar nicht um die Frage der Erhaltung von Mieteinnahmen und des Vermögens, sondern um die Schaffung von solchem.
  • BSG, 22.01.1986 - 10 RKg 4/85
  • BSG, 28.04.1983 - 12 RK 60/81
  • BSG, 07.12.2000 - B 10 KR 3/99 R

    Berechnung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV bei Einkünften aus

    Demgegenüber läßt sich jedoch, wie dargelegt, den Regelungen des § 16 SGB IV und des § 15 SGB IV aF keine derartige Bindung an das materielle Steuerrecht oder gar, darüber hinaus, an den Inhalt der Steuerbescheide entnehmen (s BSG 3. Senat vom 6. August 1987, BSGE 62, 90, 92 = SozR 2200 § 205 Nr. 63).

    Im vorliegenden Fall ist demgemäß nicht zu entscheiden, ob sich das bis zum 31. Dezember 1994 bereits aus § 15 Satz 2 SGB IV herzuleitende Ergebnis auch aus der darüber hinaus geltenden Regelung des § 17 Abs. 1 SGB IV ergibt (vgl zu dieser Vorschrift die Urteile des 3. Senats des BSG vom 22. Juni 1979, SozR 2200 § 205 Nr. 23 S 49 und vom 6. August 1987, BSGE 62, 90, 93 = SozR 2200 § 205 Nr. 63).

    Der 12. Senat des BSG hat - ebenso wie bereits mehrfach der zuvor insoweit zuständige 3. Senat hinsichtlich der Familienhilfe nach § 205 RVO (s zB die Urteile vom 29. Januar 1980, SozR 2200 § 205 Nr. 33; vom 4. Juni 1981, SozR aaO Nr. 41; vom 28. Oktober 1981, SozR aaO Nr. 45; vom 26. Oktober 1982, SozR aaO Nr. 52 und vom 6. August 1987, BSGE 62, 90 = SozR aaO Nr. 63) - Bescheide über die rückwirkende Feststellung, daß keine Familienversicherung nach § 10 SGB V mehr bestanden habe, nicht beanstandet (BSG vom 3. Februar 1994, SozR 3-2500 § 10 Nr. 4; vom 30. August 1994, SozR 3-2500 § 10 Nr. 6) und dies damit begründet, daß kein anderweitiger bindender Verwaltungsakt entgegenstehe (insbes Urteil vom 30. August 1994, aaO S 20 unten).

  • BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 13/02 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Zugang - Gesamteinkommen - Einkünfte

    Ebenso ist es vorgegangen, soweit das Gesamteinkommen nach § 205 Abs. 1 Satz 2 RVO (später § 10 Abs. 3 Halbsatz 1 SGB V) für den Ausschluss der Kinder von der Familienhilfe (Familienversicherung) bedeutsam war, weil nur ein Elternteil der gesetzlichen Krankenversicherung angehörte (BSG SozR 2200 § 205 Nr. 43, 45, 52; BSGE 62, 90 = SozR 2200 § 205 Nr. 63).

    b) Andererseits minderten nach der Rechtsprechung bei den genannten und anderen Einkunftsarten "steuerliche Vergünstigungen" das Gesamteinkommen nicht (BSG SozR 2200 § 205 Nr. 43 - Abschreibungen; BSG SozR 2200 § 205 Nr. 45 - Absetzung für Abnutzung; BSG SozR 2200 § 205 Nr. 52 - Weihnachts- und Arbeitnehmerfreibetrag; BSGE 62, 90 = SozR 2200 § 205 Nr. 63 - Verlustausgleich; BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 19 - Sparer-Freibetrag).

  • BSG, 25.08.2004 - B 12 KR 36/03 R

    Familienversicherung - Gesamteinkommen - Ermittlung - Abzüge -

    Die Beklagte war mangels eines anders lautenden Verwaltungsaktes über das Bestehen der Familienversicherung nicht gehindert, rückwirkend festzustellen, dass ab einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt nach dem Gesetz eine Familienversicherung nicht (mehr) bestanden hat (BSGE 49, 247 = SozR 2200 § 205 Nr. 33; BSG SozR 2200 § 205 Nr. 41, 45 und 52; BSGE 62, 90 = SozR 2200 § 205 Nr. 63 - jeweils zu § 205 RVO; BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 19).
  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 5/92

    Familienversicherung - Trennung - Einkommensteuer

    Das BSG hat wohl gelegentlich innerhalb einer Einkommensart bestimmte steuerlich absetzbare Beträge im Rahmen des Gesamteinkommens nicht für abzugsfähig gehalten (SozR 2200 § 205 Nrn. 43, 45, 52; BSGE 62, 90 = SozR 2200 § 205 Nr. 63); dagegen liegen keine Entscheidungen des BSG vor, in denen eine zu versteuernde Einnahme nicht zum Gesamteinkommen gerechnet worden ist.
  • SG Aachen, 30.10.2018 - S 14 KR 455/17

    Zugehörigkeit der Ehefrau zur gesetzlichen Familienkrankenversicherung der

    Diese Parallelität zwischen Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht geht jedoch nicht so weit, dass die Festsetzungen der Finanzbehörden für die Tatbestände der Sozialversicherung ohne ausdrückliche Anordnung verbindlich wären (BSG, Urteil vom 6. August 1997, 3 RK 25/86, SozR 2200 § 205 Nr. 63; Zieglmaier, Kass-Komm, SGB V, § 15, Rn. 30 ff.).
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

    Der 3. und der 5. Senat (vgl. BSGE 11, 198, 199; 20, 145, 146; 31, 219, 220 sowie BSG, Urteil vom 6. August 1987 - 3 RK 25/86 - und BSGE 19, 282, 283 und 47, 1) haben die Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der Familienhilfeberechtigung unausgesprochen angenommen ohne Rücksicht darauf, ob der betroffene Zeitraum bereits bei Klageerhebung abgeschlossen war oder teilweise in die Zeit des Gerichtsverfahrens fiel.
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.10.2009 - L 5 KR 109/08

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Überschreitung des Gesamteinkommens

    Diese Parallelität zwischen Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht geht jedoch nicht so weit, dass die Festsetzungen der Finanzbehörden für die Tatbestände der Sozialversicherung verbindlich wären (BSG, Urteil vom 6. August 1997, 3 RK 25/86, SozR 2200 § 205 Nr. 63; Klattenhoff, a.a.O., Rz. 9; Fischer, a.a.O., Rz. 12).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.09.1995 - L 6 A 17/94
    Die Verrechnung der Verluste aus selbständiger Tätigkeit mit anderen positiven Einkünften sei nicht zulässig (BSG 3 RK 25/86 und 12 RK 2/87).

    Zwar ist der Klägerin und dem Sozialgericht durchaus zuzugeben, daß die von der Beklagten zur Stützung ihrer Meinung angeführten Urteile des BSG (28.2.1984 - 12 RK 65/82 -;; 6.8.1987 - 3 RK 25/86 - und 10.6.1988 - 12 RK 2/87 - ) jeweils die Berechnung des Einkommens für Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung betrafen.

  • BSG, 10.06.1988 - 12 RK 2/87

    Verlustausgleich - Verschiedene Einkunftsarten - Gleichbehandlungsgebot - Prinzip

    In einem weiteren Urteil vom 27. November 1984 (SozR 2200 § 180 Nr. 20) hat der Senat - in Abgrenzung zu der Rechtsprechung des 3. Senats des Bundessozialgerichts, nach der die Legaldefinition des § 16 SGB 4 auch für die Bestimmung des "Gesamteinkommens" iS des § 205 RVO anzuwenden sei (SozR 2200 § 205 Nr. 45; neuerdings das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 6. August 1987 - 3 RK 25/86 -) - daran festgehalten, daß § 16 SGB 4 ein von § 180 Abs. 4 RVO abweichendes System der Einkommensbestimmung enthält.
  • LSG Hessen, 31.01.1991 - L 1 KR 444/90

    Anspruch auf Familienversicherung - Geltendmachung der Unterhaltsleistungen als

    Hiernach sollten über die Familienkrankenhilfe keine Leistungen für solche Angehörigen gewährt werden, die der Gesetzgeber wegen der Höhe ihres Einkommens für nicht schutzbedürftig hielt und damit auf die eigene Vorsorge verwies (vgl. BSG, Urteil vom 6. August 1987 - 3 Rk 25/86 -, ">205%20RVO%20Nr.%2063#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 205 RVO Nr. 63 unter Hinweis auf BT-Drucks. 8/166, S. 26).
  • LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2010 - L 5 KR 69/09

    Kranken- und Pflegeversicherung der Landwirte - Versicherungs- bzw

  • BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87

    Bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe anzurechnende Verluste der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2012 - L 4 KR 464/10
  • SG München, 26.04.2006 - S 50 SO 403/05

    Anspruch auf Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz; Unterhaltsansprüche

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