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   BSG, 09.06.1988 - 4/11a RLw 3/87   

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BSG, 09.06.1988 - 4/11a RLw 3/87 (https://dejure.org/1988,5569)
BSG, Entscheidung vom 09.06.1988 - 4/11a RLw 3/87 (https://dejure.org/1988,5569)
BSG, Entscheidung vom 09. Juni 1988 - 4/11a RLw 3/87 (https://dejure.org/1988,5569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Allgemeine Richtlinien einer LAK für Einzelmaßnahmen zur Erhaltung oder Erlangung der Erwerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Unternehmer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Landwirtschaftliche Alterskassen - Beschluß des Vorstandes - Unwirksamkeit - Verwaltungsregelungen als Übergangsrecht - Rechtscharakter von allgemeinen Richtlinien - Vertreterversammlung - Einzelmaßnahmen zur Erhaltung oder Erlangung der Erwerbstätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 63, 220
  • NZA 1988, 856 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.07.1986 - 11a RLw 3/85

    Keine Kostenerstattung einer selbstbeschafften Ersatzkraft nach § 9 GAL

    Auszug aus BSG, 09.06.1988 - 11a RLw 3/87
    Im angefochtenen Urteil vom 25. März 1987 hat das Landessozialgericht (LSG) die - zugelassene - Berufung des Klägers gegen die klageabweisende Entscheidung des Sozialgerichts (SG) vom 26. März 1986 mit folgender Begründung zurückgewiesen: Es könne dahinstehen, ob die vom Vorstand der Beklagten beschlossenen Allgemeinen Richtlinien (AR) über die Durchführung von Leistungen zur Rehabilitation nach § 7 Abs. 5 GAL und von Einzelmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 GAL (nach dem Stand vom 1. Juli 1984) verbindliche Rechtsnormen seien (Hinweis auf das diese Frage bejahende Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 10. Juli 1986 - 11a RLw 3/85) oder ob es sich um interne Verwaltungsregelungen handele.

    In bezug auf die von einer LAK zu § 9 Abs. 1 Satz 1 GAL erlassenen "allgemeinen Richtlinien" hat der 11a Senat des BSG in seiner - veröffentlichen - Entscheidung vom 10. Juli 1986 - 11a RLw 3/85 (SozR 5850 § 7 Nr. 2 = RdL 1987, 14) ausdrücklich klargestellt, daß sie, was der Senat bislang offengelassen habe (Hinweis auf die Entscheidungen in SozR Nr. 1 zu § 7 GAL 1965 und Nr. 2 zu § 9 GAL 1965), "Rechtsnormen" seien, "weil sie - wie die Richtlinien nach § 39 des Arbeitsförderungsgesetzes - zur Durchführung eines Gesetzes verbindliches Recht setzen und dementsprechend von der Vertreterversammlung als dem Rechtssetzungsorgan der Beklagten erlassen ... und veröffentlicht werden; dadurch unterscheiden sie sich von dem in SozR Nr. 1 zu § 1307 RVO zu beurteilenden 'Grundsätzen', bei denen es sich lediglich um interne Verwaltungsregeln handelte ...".

    Wie oben ausgeführt, hat das BSG bereits in seiner veröffentlichten Entscheidung vom 10. Juli 1986 (aaO) nachdrücklich klargestellt, daß Richtlinien iS von §§ 9 und 7 GAL nur durch die Vertreterversammlung der LAK als autonome Rechtsnormen erlassen werden können.

  • BSG, 15.11.1983 - 1 S 10/82

    Feststellung des Haushaltsplans - Rentenversicherung - Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus BSG, 09.06.1988 - 11a RLw 3/87
    Bei dieser Sach- und Rechtslage bedarf es keiner Ausführungen dazu, welche Auswirkungen der Umstand hat, daß die AR von einer landesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts mit nicht über das Land Nordrhein-Westfalen hinausreichendem Zuständigkeitsbezirk (vgl § 1 Abs. 4 und 5 der Satzung) erlassen sind und damit weder als autonomes Recht noch als normähnliche Verwaltungsregelung nach § 162 Alt 1 SGG vor dem BSG revisibel wären (zur revisionsgerichtlichen Überprüfung sog partiellen Bundesrechts gemäß § 162 Alt 2 SGG nur auf spezifizierte Rüge vgl im übrigen BSGE 56, 45 = SozR 2100 § 70 Nr. 1 und BSG SozR 4100 § 117 Nr. 14).
  • BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 1/19 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - zahnärztliches Medizinisches

    Im Übrigen bedürften Regelungen, die gegenüber den Vertrags(zahn)ärzten als Mitglieder der K(Z)ÄV verbindlich wirken, gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB V einer Beschlussfassung durch die Vertreterversammlung (vgl BSG Urteil vom 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R - BSGE 83, 52, 60 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 28 S 210; zu den mit § 79 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 vergleichbaren Regelungen des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB IV und des § 197 Abs. 1 Nr. 1 SGB V vgl BSG Urteil vom 9.6.1988 - 4/11a RLw 3/87 - BSGE 63, 220, 223 = SozR 5850 § 9 Nr. 2 S 6; BSG Urteil vom 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R - BSGE 113, 1 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 17, RdNr 38, 41 mwN) .
  • LSG Sachsen, 25.01.2012 - L 1 KR 145/11

    Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen

    Bleibt es folglich bei der Organzuständigkeit des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbandes, sind die zunächst von seinem Vorstand in den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler erlassenen Regelungen über die Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder, die inhaltlich als autonomes Recht zu qualifizieren sind, unwirksam gewesen (vgl. BSG, Urteil vom 09.06.1988 - 4/11a RLw 3/87 - BSGE 63, 220, 223 = SozR 5850 § 9 Nr. 2 - wonach die unwirksame Setzung autonomen Rechts nicht wirksame Verwaltungsvorschriften hinterlässt).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - L 16 KR 9/11

    Krankenversicherung

    Da die fehlende Zuständigkeit einer normgebenden Stelle zur Rechtssetzung zur Unwirksamkeit der erlassenen Normen führt (vgl. BSGE 63, 220, 223 mwN), waren die Beitragsverfahrensgrundsätze zunächst unwirksam (vgl. auch Sächsisches LSG, Beschluss vom 07.11.2011 - L 1 KR 173/10 B ER, juris Rdnr 18).
  • BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 14/02 R

    Krankenversicherung - Haushaltshilfe - Ausschluss eines außerlandwirtschaftlichen

    Soweit die Beklagte sich zur Rechtfertigung ihrer Entscheidung auf § 66 Abs. 1 Nr. 4 iVm § 63 der nach § 36 Abs. 4 ALG beschlossenen AR (idF vom 1. Januar 1999, Bundesanzeiger Nr. 233 vom 10. Dezember 1998, S 17085) bezieht, folgt daraus kein anderes Ergebnis (vgl zum Rechtsnormcharakter der AR: BSGE 63, 220-224 = SozR 5850 § 7 Nr. 2; BSG, Urteil vom 15. Dezember 1988 - 4/11a RLw 6/87 - unter Hinweis auf SozR 5850 § 7 Nr. 2).
  • BSG, 15.12.1988 - 4 RLw 10/88
    Diese AR hätten als autonome Rechtsnormen nicht vom Vorstand der Beklagten, sondern nur von deren Vertreterversammlung erlassen werden dürfen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 9. Juni 1988 - 4/11a RLw 3/87).

    Darüber hat der Senat in einem in allen wesentlichen Punkten gleichliegenden Fall bereits durch Urteil vom 9. Juni 1988 - 4/11a RLw 3/87 - entschieden.

  • BSG, 08.08.1990 - 1 RR 6/88

    Pauschalierte Dienstaufwandsentschädigung für einen dienstordnungsmäßig

    Diese Zuständigkeit darf weder vom Vorstand wahrgenommen noch durch die Vertreterversammlung auf ihn delegiert werden (vgl auch BSGE 63, 220, 223 = SozR 5850 § 9 Nr. 2 S 6).
  • LSG Sachsen, 07.11.2011 - L 1 KR 173/10
    Bleibt es folglich bei der Organzuständigkeit des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbandes, sind die von seinem Vorstand in den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler erlassenen Regelungen über die Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder, die inhaltlich als autonomes Recht zu qualifizieren sind, unwirksam (vgl. BSG, Urteil vom 09.06.1988 - 4/11a RLw 3/87 - BSGE 63, 220, 223 = SozR 5850 § 9 Nr. 2 - wonach die unwirksame Setzung autonomen Rechts nicht wirksame Verwaltungsvorschriften hinterlässt).
  • BSG, 15.12.1988 - 11a RLw 4/87
    Im einzelnen ergibt sich dies, wie der Senat in einem in allen wesentlichen Punkten gleichliegenden Fall bereits durch Urteil vom 9. Juni 1988 - 4/11a RLw 3/87 - entschieden hat, aus folgendem:.
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