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   BSG, 02.11.1988 - 2 RU 7/88   

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https://dejure.org/1988,2351
BSG, 02.11.1988 - 2 RU 7/88 (https://dejure.org/1988,2351)
BSG, Entscheidung vom 02.11.1988 - 2 RU 7/88 (https://dejure.org/1988,2351)
BSG, Entscheidung vom 02. November 1988 - 2 RU 7/88 (https://dejure.org/1988,2351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemischte Tätigkeit - Unfallversicherungsschutz - SelbstgeschaffeneGefahr - Private Zwecke - Verrichtung - Unfallursache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 64, 159
  • MDR 1989, 380
  • VersR 1989, 819
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79

    Dienstreise - Wegfall des Versicherungsschutzes - Essenseinnahme - Dauer des

    Auszug aus BSG, 02.11.1988 - 2 RU 7/88
    Dies bedeutet jedoch nicht, daß D. "bei" einem versicherten Bereitschaftsdienst (vgl hierzu BSGE 50, 100, 104 = SozR 2200 § 548 Nr. 50; § 539 Nr. 67 = SGb 1981, 70 mit Anm von Wickenhagen) verunglückt ist.
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines

    Auszug aus BSG, 02.11.1988 - 2 RU 7/88
    Für die Annahme von Versicherungsschutz ist es insoweit nicht erforderlich, daß die Tätigkeit betrieblichen Zwecken überwiegend gedient hat (vgl BSGE 3, 240, 245; 20, 215, 217; Urteil vom 19. Oktober 1981 - 8/8a RU 72/80 - = Lauterbach-Kartei § 548 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11117; Brackmann aaO S 480r mwN); ausreichend ist eine wesentliche Betriebsbezogenheit, die hier zu bejahen ist, weil D. seine Beifahrertätigkeit nicht aufgegeben hatte.
  • BSG, 31.08.1956 - 2 RU 129/54
    Auszug aus BSG, 02.11.1988 - 2 RU 7/88
    Für die Annahme von Versicherungsschutz ist es insoweit nicht erforderlich, daß die Tätigkeit betrieblichen Zwecken überwiegend gedient hat (vgl BSGE 3, 240, 245; 20, 215, 217; Urteil vom 19. Oktober 1981 - 8/8a RU 72/80 - = Lauterbach-Kartei § 548 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11117; Brackmann aaO S 480r mwN); ausreichend ist eine wesentliche Betriebsbezogenheit, die hier zu bejahen ist, weil D. seine Beifahrertätigkeit nicht aufgegeben hatte.
  • BSG, 08.05.1980 - 8a RU 86/79

    Eingriff in ein Unternehmen - Erkennbarer Wille des Unternehmers -

    Auszug aus BSG, 02.11.1988 - 2 RU 7/88
    Dies bedeutet jedoch nicht, daß D. "bei" einem versicherten Bereitschaftsdienst (vgl hierzu BSGE 50, 100, 104 = SozR 2200 § 548 Nr. 50; § 539 Nr. 67 = SGb 1981, 70 mit Anm von Wickenhagen) verunglückt ist.
  • BSG, 29.10.1981 - 8a RU 72/80
    Auszug aus BSG, 02.11.1988 - 2 RU 7/88
    Für die Annahme von Versicherungsschutz ist es insoweit nicht erforderlich, daß die Tätigkeit betrieblichen Zwecken überwiegend gedient hat (vgl BSGE 3, 240, 245; 20, 215, 217; Urteil vom 19. Oktober 1981 - 8/8a RU 72/80 - = Lauterbach-Kartei § 548 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11117; Brackmann aaO S 480r mwN); ausreichend ist eine wesentliche Betriebsbezogenheit, die hier zu bejahen ist, weil D. seine Beifahrertätigkeit nicht aufgegeben hatte.
  • BSG, 31.03.1965 - 2 RU 200/64
    Auszug aus BSG, 02.11.1988 - 2 RU 7/88
    Berücksichtigt man hierbei insbesondere die Eigenart der Beifahrertätigkeit, so hatte der Versicherte anders als in dem von der Revision zitierten "Tiefladerurteil" (BSG-Urteil vom 31. März 1965 - 2 RU 200/64 -, BG 65, 273) seine Betriebstätigkeit nicht abgebrochen - in jenem Fall begab sich der Versicherte auf den offenen, fahrenden Tieflader, um von dort aus seinen Heimweg anzutreten -, sondern er verblieb vielmehr auf dem Tankzug, um seine Beifahrerfunktion jedenfalls in bezug auf das Erreichen des Zielortes zu erfüllen.
  • BSG, 05.08.1976 - 2 RU 231/74

    Arbeitsunfall - Besatzungsmitglied - Zwischendeck - Schiff im Hafen -

    Auszug aus BSG, 02.11.1988 - 2 RU 7/88
    Richtig ist zwar, daß das BSG den Begriff der selbstgeschaffenen Gefahr eng auslegt und ihn nur mit größter Vorsicht handhabt (vgl BSGE 6, 164, 169; 11, 156, 157; 14, 64, 67 = SozR Nr. 37 zu § 542 RVO aF; 30, 14 = SozR Nr. 5 zu § 550 RVO; 37, 38, 40 = SozR Nr. 46 zu § 539 RVO; 42, 129, 133 = SozR 2200 § 548 Nr. 22; BSG SozR aaO Nrn 26, 35 und 60; Brackmann aaO S 484h mwN).
  • BSG, 10.12.1957 - 2 RU 270/55
    Auszug aus BSG, 02.11.1988 - 2 RU 7/88
    Richtig ist zwar, daß das BSG den Begriff der selbstgeschaffenen Gefahr eng auslegt und ihn nur mit größter Vorsicht handhabt (vgl BSGE 6, 164, 169; 11, 156, 157; 14, 64, 67 = SozR Nr. 37 zu § 542 RVO aF; 30, 14 = SozR Nr. 5 zu § 550 RVO; 37, 38, 40 = SozR Nr. 46 zu § 539 RVO; 42, 129, 133 = SozR 2200 § 548 Nr. 22; BSG SozR aaO Nrn 26, 35 und 60; Brackmann aaO S 484h mwN).
  • BSG, 11.12.1973 - 2 RU 30/73

    Ausschluß des Versicherungsschutz - Haftungsausschluß - Rettung eines anderen aus

    Auszug aus BSG, 02.11.1988 - 2 RU 7/88
    Richtig ist zwar, daß das BSG den Begriff der selbstgeschaffenen Gefahr eng auslegt und ihn nur mit größter Vorsicht handhabt (vgl BSGE 6, 164, 169; 11, 156, 157; 14, 64, 67 = SozR Nr. 37 zu § 542 RVO aF; 30, 14 = SozR Nr. 5 zu § 550 RVO; 37, 38, 40 = SozR Nr. 46 zu § 539 RVO; 42, 129, 133 = SozR 2200 § 548 Nr. 22; BSG SozR aaO Nrn 26, 35 und 60; Brackmann aaO S 484h mwN).
  • BSG, 15.12.1959 - 2 RU 143/57
    Auszug aus BSG, 02.11.1988 - 2 RU 7/88
    Richtig ist zwar, daß das BSG den Begriff der selbstgeschaffenen Gefahr eng auslegt und ihn nur mit größter Vorsicht handhabt (vgl BSGE 6, 164, 169; 11, 156, 157; 14, 64, 67 = SozR Nr. 37 zu § 542 RVO aF; 30, 14 = SozR Nr. 5 zu § 550 RVO; 37, 38, 40 = SozR Nr. 46 zu § 539 RVO; 42, 129, 133 = SozR 2200 § 548 Nr. 22; BSG SozR aaO Nrn 26, 35 und 60; Brackmann aaO S 484h mwN).
  • BSG, 27.06.1969 - 2 RU 289/67

    Unfallversicherungsschutz - Arbeitsweg - Zusätzliche Gefahr - Freiwillige

  • BSG, 28.02.1961 - 2 RU 226/57
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Dabei hat das BSG stets klargestellt, dass ein solches Verhalten den Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall nie ausschließt, wenn der Versicherte ausschließlich betriebliche Zwecke verfolgt, die selbstgeschaffene Gefahr bekommt also erst dann Bedeutung, wenn ihr betriebsfremde Motive zugrunde liegen (BSGE 6, 164, 169; BSGE 42, 129, 133 = SozR 2200 § 548 Nr. 22; BSGE 64, 159, 161 = SozR 2200 § 548 Nr. 93 mwN; zuletzt BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Für diesen Zusammenhang ist die selbstgeschaffene Gefahr, wie oben ausgeführt, schon seit den Entscheidungen des Senats vom 10. Dezember 1957 (BSGE 6, 164, 169: Hineingeraten in eine Messerstecherei), vom 5. August 1976 (BSGE 42, 129, 133 = SozR 2200 § 548 Nr. 22: Fußballspiel im Zwischendeck) und vom 7. November 1988 (BSGE 64, 159, 161 = SozR 2200 § 548 Nr. 93: Tanklastzug-Fall) ohne Bedeutung, weil es einen Rechtssatz des Inhalts, dass der Versicherungsschutz entfällt, wenn der Versicherte sich bewusst einer höheren Gefahr aussetzt und dadurch zu Schaden kommt, nicht gibt.
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

    Dabei hat das BSG stets klargestellt, dass ein solches Verhalten den Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall nie ausschließt, wenn der Versicherte ausschließlich betriebliche Zwecke verfolgt, die selbstgeschaffene Gefahr also erst dann Bedeutung bekommt, wenn ihr betriebsfremde Motive zugrunde liegen (vgl BSG vom 2. November 1988 - 2 RU 7/88 - BSGE 64, 159, 161 = SozR 2200 § 548 Nr. 93 mwN).
  • BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90

    Kausalzusammenhang zwischen Kündigung und Arbeitslosigkeit

    Auch der dem Regelungsgegenstand des § 119 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) nahestehende Gesichtspunkt der selbstgeschaffenen Gefahr wird im Recht der Unfallversicherung (UV) nach der Ursachenlehre der wesentlichen Bedingung beurteilt (vgl BSGE 64, 159, 161 f = SozR 2200 § 548 Nr. 93).
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 3/99 R

    Unfallversicherungsschutz einer Gastwirtin auf dem Betriebsweg im häuslichen

    Ist eine Tätigkeit, insbesondere ein Weg, sowohl betrieblichen als auch privaten Zwecken zu dienen bestimmt und ist sie nicht eindeutig in einen - versicherten - unternehmensbedingten und einen - unversicherten - unternehmensfremden Teil zu zerlegen, so ist entscheidend, ob die Tätigkeit im Einzelfall dem Betrieb, wenn auch nicht überwiegend, so doch wesentlich dient; ist dies nicht der Fall, scheidet ein Unfallversicherungsschutz aus (BSG SozR 2200 § 548 Nrn 19, 90; BSGE 64, 159, 161 = SozR 2200 § 548 Nr. 93; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 27).
  • LSG Bayern, 18.05.2004 - L 3 U 375/03

    Anerkennung eines Unfalles als Arbeitsunfall sowie Gewährung von Verletztenrente;

    Hierzu führte das BSG (Urteile vom 02.11.1988 - 2 RU 7/88 und zuletzt vom 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R m.w.N.) - ähnlich auch das Reichsversicherungsamt (RVA in AN 1920, 151; AN 1930, 118 Nr. 20) - stets aus, dass dieser Begriff mit größter Zurückhaltung anzuwenden sei.

    Ein derart vernunftwidriges und gefährliches Verhalten sah das BSG in seinem Urteil vom 02.11.1988 (a.a.O.) darin, dass ein Beifahrer sich auf einer Betriebsfahrt auf den Laufsteg eines LKW s legte, um sich zu sonnen.

    Ebensowenig ist hier relevant - wie das BSG in seiner Entscheidung vom 02.11.1988 (a.a.O.) hervorhebt -, ob und inwieweit lediglich die gewöhnliche Betriebsgefahr mit der aus dem eigenwirtschaftlichen Verhalten resultierenden Gefahr zu vergleichen und als Ursache zu bewerten ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 04.03.2004 - L 7 U 2404/02

    Gesetzliche Unfallversicherung - sachlicher Zusammenhang - selbstgeschaffene

    Dabei hat das BSG klargestellt, dass ein solches Verhalten den Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall nie ausschließt, wenn der Versicherte ausschließlich betriebliche Zwecke verfolgt, die selbst geschaffene Gefahr also erst dann Bedeutung bekommt, wenn ihr betriebsfremde Motive zugrunde liegen (BSG vom 02.11.1988 - 2 RU 7/88 - SozR 2200 § 548 Nr. 93).

    Liegen in einem so beschaffenen Fall der selbst geschaffenen Gefahr betriebsfremde Motive zugrunde, so ist entsprechend der für die gesetzliche Unfallversicherung maßgebenden Kausalitätslehre entscheidend, ob die versicherte Tätigkeit gleichwohl eine wesentliche Bedingung des Unfalls gebildet hat oder ob die selbstgeschaffene Gefahr in so hohem Grad unvernünftig war und zu einer solchen besonderen Gefährdung geführt hat, dass dies nicht mehr der Fall ist (vgl. zum Ganzen BSG vom 02.11.1988 = BSGE 64, 159 = SozR 2200 § 548 Nr. 93).

  • LSG Hessen, 29.05.2015 - L 9 U 41/13

    Niedergeschossener Taxifahrer obsiegt vor Gericht

    Dabei hat das BSG stets klargestellt, dass ein solches Verhalten den Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall nie ausschließt, wenn der Versicherte ausschließlich betriebliche Zwecke verfolgt; die selbstgeschaffene Gefahr bekommt also erst dann Bedeutung, wenn ihr betriebsfremde Motive zugrunde liegen (BSG vom 10. Dezember 1957 - 2 RU 270/55, BSGE 6, 164, 169 [BSG 10.12.1957 - 2 RU 270/55] ; vom 05. August 1976 - 2 RU 231/74, BSGE 42, 129, 133 [BSG 05.08.1976 - 2 RU 231/74] ; vom 02. November 1988 - 2 RU 7/88, BSGE 64, 159, 161 und vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R).
  • BSG, 27.01.1994 - 2 RU 3/93
    Versicherungsschutz besteht dann, wenn die gemischte Tätigkeit wesentlich auch der versicherten Tätigkeit zu dienen bestimmt war (BSGE 40, 113, 114; 64, 159, 161; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 548 Anm 3.1 zum Stichwort "gemischte Tätigkeit").

    Nicht erforderlich ist, daß die Verrichtung überwiegend betrieblichen Interessen gedient hat (BSGE 20, 215, 217; 64, 159, 161; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 548 Anm 46 mwN).

  • BSG, 19.03.1996 - 2 RU 14/95

    Versicherungsschutz während einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung

    Gleiches gilt, wenn bei einer sog gemischten Tätigkeit die zum Unfall führende Verrichtung ausschließlich betriebsfremden Zwecken zu dienen bestimmt ist und die zum Unfall führende besondere Gefahr wesentlich allein in der von den privaten Zwecken geprägten Verrichtung entspringt (vgl BSGE 64, 159, 161; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 37, BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 22).
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.04.2008 - L 8 U 110/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 08.12.1998 - B 2 U 36/97 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - gemischte Tätigkeit - Werbung - humanitäre

  • LSG Sachsen, 13.03.2008 - L 2 U 86/06

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wegeunfall,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2002 - L 2 U 69/01

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.02.2016 - L 6 KR 46/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Fahrt von

  • LSG Baden-Württemberg, 25.11.2002 - L 1 U 4765/00

    Unfallversicherungsschutz für Handwerker bei eigenwirtschaftlicher Tätigkeit

  • LSG Sachsen, 27.09.2001 - L 6 KN 36/00

    Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen aus gesetzlicher Unfallversicherung;

  • LSG Bayern, 22.08.2001 - L 2 U 102/00

    Entschädigung für die Folgen eines Arbeitsunfalles und eines weiteren Unfalls;

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2012 - L 6 U 23/10

    Anforderungen an die Handlungstendenz des Versicherten zur Bejahung von

  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2016 - L 3 U 3898/15
  • LSG Bayern, 08.10.2003 - L 2 U 84/02

    Anspruch auf Gewährung von Rentenleistungen ; Umfang der Minderung der

  • LSG Berlin, 26.11.2002 - L 2 U 122/01

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls - betriebliche Tätigkeit - innerer Zusammenhang -

  • LSG Hamburg, 04.12.2019 - L 2 U 13/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 4302 -

  • LSG Hamburg, 17.01.2018 - L 2 U 30/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2007 - L 9 U 133/04
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