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   BSG, 27.07.1989 - 11/7 RAr 101/87   

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https://dejure.org/1989,2484
BSG, 27.07.1989 - 11/7 RAr 101/87 (https://dejure.org/1989,2484)
BSG, Entscheidung vom 27.07.1989 - 11/7 RAr 101/87 (https://dejure.org/1989,2484)
BSG, Entscheidung vom 27. Juli 1989 - 11/7 RAr 101/87 (https://dejure.org/1989,2484)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Berücksichtigung des Steuerfreibetrags für Schwerbehinderte bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 65, 214
  • NZA 1990, 542
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 101/87
    Sie beruft sich im, wesentlichen auf die angefochtene Entscheidung und den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 3. April 1979 - 1 BvL 30/76 - SozR 4130 § 112 Nr. 10.

    Zuvor hatte das BVerfG bereits die Nichtberücksichtigung von Überstunden bei der Bestimmung des Bemessungsentgelts nach § 112 AFG für verfassungsgemäß erachtet (BVerfGE 51, 115 = SozR 4100 § 112 Nr. 10), weil bei der zur Ordnung von Massenerscheinungen notwendigen Typisierung selbst im Hinblick auf das Sozialstaatsgebot erhebliche Unterschiede im Einzelfall hinnehmbar seien und der Gesetzgeber sachgerecht handele, wenn er durch Nichtberücksichtigung der Überstunden das Alg an dem Ausfall eines tariflich bezahlten Arbeitsplatzes orientiere.

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 101/87
    Diese schränken die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers ein, selbst zu bestimmen, was "gleich" und "ungleich" sein soll (vgl BVerfGE 17, 210, 217; 26, 325; 28, 324, 347; 36, 330 f; 69, 188, 205 f).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 101/87
    Diese schränken die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers ein, selbst zu bestimmen, was "gleich" und "ungleich" sein soll (vgl BVerfGE 17, 210, 217; 26, 325; 28, 324, 347; 36, 330 f; 69, 188, 205 f).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 446/77

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 9a Abs. 2 AnVNG

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 101/87
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG liegt ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nämlich nur vor, wenn der Gesetzgeber tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse nicht berücksichtigt, die so bedeutsam sind, daß sie - auch unter Anerkennung eines im Bereich der Leistungsgewährung besonders weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers - bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise hätten beachtet werden müssen, wenn der Gesetzgeber also diesen Spielraum überschritten hat (BVerfGE 17, 319, 330; 50, 177, 186).
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 101/87
    Diese schränken die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers ein, selbst zu bestimmen, was "gleich" und "ungleich" sein soll (vgl BVerfGE 17, 210, 217; 26, 325; 28, 324, 347; 36, 330 f; 69, 188, 205 f).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchstabe a AFG

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 101/87
    Das BVerfG hat entschieden (BVerfGE 63, 255 = SozR 4100 § 111 Nr. 6), daß sich steuerliche Vergünstigungen für Kinder in Ausbildung nicht beim Alg niederschlagen müssen, und zur Begründung ausgeführt, die Berücksichtigung dieser sog "Kinderadditive" beim Alg widerspreche dessen Zweckbestimmung, erfordere einen zu hohen Verwaltungsaufwand und sei deshalb nur nachträglich in einem dem Lohnsteuerjahresausgleich entsprechenden Verfahren möglich.
  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 101/87
    Das verfassungsrechtliche Gewicht des beschriebenen Unterschiedes wird darüber hinaus dadurch vergrößert, daß im Rahmen des Gleichheitssatzes auch das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) eine prägende Bedeutung hat (BVerfGE 38, 187, 198; 39, 316, 327), Das Sozialstaatsprinzip ist ein allgemeiner die Verfassung durchdringender Grundsatz, der bei der Anwendung der Grundrechte, insbesondere des Art. 3 Abs. 1 CG, in die Wertung einzubeziehen ist.
  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 101/87
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG liegt ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nämlich nur vor, wenn der Gesetzgeber tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse nicht berücksichtigt, die so bedeutsam sind, daß sie - auch unter Anerkennung eines im Bereich der Leistungsgewährung besonders weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers - bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise hätten beachtet werden müssen, wenn der Gesetzgeber also diesen Spielraum überschritten hat (BVerfGE 17, 319, 330; 50, 177, 186).
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 101/87
    Das verfassungsrechtliche Gewicht des beschriebenen Unterschiedes wird darüber hinaus dadurch vergrößert, daß im Rahmen des Gleichheitssatzes auch das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) eine prägende Bedeutung hat (BVerfGE 38, 187, 198; 39, 316, 327), Das Sozialstaatsprinzip ist ein allgemeiner die Verfassung durchdringender Grundsatz, der bei der Anwendung der Grundrechte, insbesondere des Art. 3 Abs. 1 CG, in die Wertung einzubeziehen ist.
  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76

    Berechnung von Arbeitslosengeld (Alg) und Unterhaltsgeld (Uhg) - Erweiterung

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 101/87
    Alle Entscheidungen haben darauf hingewiesen, daß in der nicht vom Äquivalenzprinzip geprägten Arbeitslosenversicherung Unterschiede zwischen dem Bemessungsentgelt für die Beiträge und dem Bemessungsentgelt für die Leistungen hinzunehmen seien (s auch BSGE 45, 49, 58 f).
  • BSG, 23.09.1980 - 7 RAr 109/79

    Arbeitszeit - Tarifregelung

  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 45/96

    Diskriminierungsverbot zugunsten Behinderter bei der Bemessung der

    Dies hat der Senat bereits 1989 entschieden (BSGE 65, 214 = SozR 4100 § 111 Nr. 10).

    Auf die (geringe) Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen Nettoentgelt und Alhi bzw Alg, auf die der Senat 1989 (BSGE 65, 214 = SozR 4100 § 111 Nr. 10) abgehoben hat, kommt es deshalb letztlich nicht an.

    Hierauf hat der Senat bereits 1989 (BSGE 65, 214 = SozR 4100 § 111 Nr. 10) hingewiesen.

    Es ist allerdings nicht zu verkennen, daß - wie bereits 1989 (BSGE 65, 214 = SozR 4100 § 111 Nr. 10) angesprochen - unterschiedliche Differenzen zwischen bisherigem Nettoarbeitsentgelt und Alhi bzw Alg zu einem besonderen wirtschaftlichen Druck auf den Schwerbehinderten führen können, alsbald auch eine dem Berufs- oder Arbeitsplatzwunsch nicht entsprechende Arbeit aufzunehmen.

  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Von der Verwaltung schnell zu bewältigende Massenerscheinungen wie die Gewährung von Alg verlangen mithin notwendigerweise pauschalierende und typisierende Regelungen, selbst wenn dabei gewisse Ungleichheiten zwischen verschiedenen Personengruppen auftreten (BSG Urteil vom 27. Juli 1989 - 11/7 RAr 101/87 - SozR 4100 § 111 AFG Nr. 10).

    Eine gewisse Parallelität zu dem hier zu beurteilenden Fall besteht jedenfalls insoweit, als auch in jenen Fällen die rein steuerrechtlichen Ausgleichsmechanismen zwischen den Eheleuten unbeachtet bleiben dürfen (vgl BSGE 51, 10, 15 sowie Urteil vom 27. Juli 1989 aaO).

  • BSG, 07.08.1991 - 1 RR 7/88

    Genehmigungsfähigkeit von Satzungsregelungen

    Der Gesetzgeber hat demnach eine weitgehende Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 49, 260, 271; 61, 138, 147; BSGE 58, 134, 142 = SozR 2200 § 385 Nr. 14; 65, 214, 215 mwN = SozR 4100 § 111 Nr. 10).
  • BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 135/88

    Erhöhtes Arbeitslosengeld - Familienangehöriger - Ausland

    Die sehr pauschale Regelung der Alg-Berechnung nach §§ 111/112 AFG kann zwar bei geringfügigen Benachteiligungen auch als Argument dienen, diese ebenfalls hinzunehmen, weil sie im Rahmen einer so stark pauschalierten Regelung nicht ins Gewicht fallen (so BSG 27. Juli 1989 - 11/7 RAr 101/87 -).

    Das Nettoprinzip wird bei einem Steuerklassenwechsel der Ehegatten durchbrochen (§ 113 Abs. 2 AFG), ferner, soweit Freibeträge in die Steuerkarte eingetragen sind oder Unterschiede bei dem Kirchensteuerbetrag bestehen und auch bereits im Vorfeld bei der Bestimmung des Bemessungsentgelts nach § 112 AFG (vgl zum Freibetrag für Schwerbehinderte Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juli 1989 - 11/7 RAr 101/87 -).

  • BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 77/95

    Bemessung von von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe ohne Kinderfreibeträge

    Demgemäß hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 27. Juli 1989 (BSGE 65, 214 = SozR 4100 § 111 Nr. 10) auch in der Nichtberücksichtigung des Steuerfreibetrags für Schwerbehinderte (§ 33b EStG) keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG gesehen.
  • BSG, 03.08.1995 - 7 RAr 28/95

    Festsetzung der Leistungssätze in der AFG -Leistungsverordnung 1995

    Daß dabei im Einzelfall bei der Festsetzung der Leistungssätze ein höherer Zuschlag zu berücksichtigen sein kann, als ihn der Arbeitslose als Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis hätte entrichten müssen, ist notwendige Folge der Anknüpfung an die für den Lohnsteuerabzug vorgesehene Pauschalierung und Typisierung in § 111 Abs. 2 S 2 Nr. 1 AFG, die ihrerseits den gesetzlichen Vereinfachungsanforderungen entspricht und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl hierzu BVerfGE 63, 255, 262 ff = SozR 4100 S 111 Nr. 6; Bundesverfassungsgericht (BVerfG) SozR 4100 § 111 Nr. 7; Bundesverfassungsgericht (BVerfG) SozR 3-4100 § 111 Nr. 2;BSGE 51, 10, 12 ff = SozR 4100 § 111 Nr. 4; BSGE 65, 214, 215 ff = SozR 4100 § 111 Nr. 10).
  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 191/06 B

    Nichtberücksichtigung von Kinderfreibeträgen bei der Berechnung des

    Der Senat hat insbesondere in seinem Urteil vom 27. Juni 1996 - 11 RAr 77/95 (= SozR 3-4100 § 111 Nr. 14 = SGb 1997, 694 mit Anmerkung Lehner) im Anschluss an frühere Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 63, 255 ff = SozR 4100 § 111 Nr. 6; Beschluss des Dreier-Ausschusses SozR 4100 § 111 Nr. 7; BVerfGE 90, 226 ff = SozR 3-4100 § 111 Nr. 69) sowie des BSG (BSGE 51, 10 = SozR 4100 § 111 Nr. 4; BSGE 65, 214 = SozR 4100 § 111 Nr. 10) entschieden, dass die Nichtberücksichtigung der Kinderfreibeträge des Steuerrechts bei der Bestimmung des für die Höhe des Alg maßgeblichen Nettoarbeitsentgelts verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
  • BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 98/92

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Kinder in der Ausbildung

    Die Verweisung auf das Steuerrecht ist jedoch nur rein begrifflich erfolgt (Hennig/Kühl/Heuer/Henke, Komm zum AFG, Stand: Juni 1993, § 111 Anm. 5; Gagel, Komm zum AFG, Stand: November 1992, § 111 RdNr. 14); sie ist keineswegs so zu verstehen, daß sich der Sozialgesetzgeber bei der Gewährung sozialer Leistungen uneingeschränkt an die Regelungen des Steuergesetzgebers anhängen wollte (so schon zu § 111 Abs. 2 AFG: BSGE 51, 10 = SozR 4100 § 111 Nr. 4 und BSGE 65, 214 == SozR 4100 § 111 Nr. 10; BSG. Urteil vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 96/79 - unveröffentlicht).
  • LSG Bayern, 06.09.2007 - L 8 AL 230/05

    Festlegung des Streitgegenstandes in einem Berufungsverfahren; Beurteilung von

    Bei der nicht vom Äquivalenzprinzip geprägten Arbeitslosenversicherung (BSG vom 27.07.1989 - 11/7 RAr 101/87 -) sind Unterschiede zwischen dem Bemessungsentgelt für die Beiträge und dem Bemessungsentgelt für die Leistungen hinzunehmen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.01.2007 - L 3 AL 67/06
    In der nicht vom Äquivalenzprinzip geprägten Arbeitslosenversicherung (siehe hierzu: BSG, Urteil vom 27. Juli 1998, 11/7 RAr 101/87, veröffentlicht in juris) sind Unterschiede zwischen dem Bemessungsentgelt für die Beiträge und dem Bemessungsentgelt für die Leistung hinzunehmen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2008 - L 12 AL 150/07
  • LSG Hessen, 18.12.1991 - L 6 Ar 346/91

    Arbeitslosengeld; Leistungsgruppe; Arbeitsförderungsgesetz; Verfassungsmäßigkeit;

  • BSG, 22.07.1993 - 11 BAr 5/92

    Rechtmäßigkeit eines pauschalen Kirchensteuerabzuges in der Arbeitsförderung

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 173/08 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.11.1995 - L 9 Ar 47/94

    Höhe von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2010 - L 12 AL 55/07
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