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   BSG, 27.04.1989 - 9 RV 22/88   

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https://dejure.org/1989,4703
BSG, 27.04.1989 - 9 RV 22/88 (https://dejure.org/1989,4703)
BSG, Entscheidung vom 27.04.1989 - 9 RV 22/88 (https://dejure.org/1989,4703)
BSG, Entscheidung vom 27. April 1989 - 9 RV 22/88 (https://dejure.org/1989,4703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsakt - Rücknahme - Gesundheitsstörung - Schädigung - Ermessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ermessensausübung bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 65, 60
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 08.10.1987 - 4b RV 47/86

    Anerkennung - Rücknahme - Gesundheitsstörung - Inkrafttreten

    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 9 RV 22/88
    der unzweifelhaften Unrichtigkeit der Kausalitätsbeurteilung nur auf die bei der Anerkennung bestehenden ärztlichen Erkenntnismöglichkeiten abzustellen war (BSGE 29, 37, 39; BSG SozR 3900 § 41 Nr. 5; SozR 3100 § 1 Nr. 39 - vgl auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung vom 22. Januar 1975 Beilage Nr. 4/75 zum Bundesanzeiger Nr. 23 zu § 41 Nr. 3).

    Mit der Entscheidung des Senats, daß die Rücknahme auch nach § 1 Abs. 3 Satz 3 BVG von Erwägungen abhängig ist, wie sie in § 45 SGB 10 geregelt sind, erübrigt sich das Bemühen, die sogenannten Altfälle übergangsrechtlich zu lösen, wie das der - nicht mehr für Versorgungsstreitigkeiten zuständige - 4. Senat getan hat (BSG SozR 3100 § 1 Nr. 39).

  • BSG, 13.05.1987 - 9a RVi 4/85

    Rechtswidrige Anerkennung einer Gesundheitsstörung - Zweijahresfrist -

    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 9 RV 22/88
    Denn die rechtlichen Voraussetzungen für die Rücknahme nach § 1 Abs. 3 Satz 3 BVG sind im Ergebnis nicht strenger als für die Rücknahme nach § 45 SGB 10. Der erkennende Senat hat zwar in seiner ersten zu § 1 Abs. 3 Satz 3 BVG ergangenen Entscheidung (BSGE 61, 295, 298 = SozR 3100 § 1 Nr. 38) ausgeführt, der Berechtigte genieße einen gewissen Vertrauensschutz, wenn die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes davon abhängig gemacht werde, daß er "unzweifelhaft" unrichtig ist.

    Der erkennende Senat hat bisher nur festgestellt, daß der Gesetzgeber die Versorgungsverwaltung von der Beachtung der Zweijahresfrist des § 45 Abs. 3 SGB 10 freistellen will (BSGE 61, 295 = SozR 3100 § 1 Nr. 38), nicht aber, daß der Gesetzgeber die Rücknahmebefugnis der Versorgungsverwaltung in noch größerem Umfang erweitern wollte.

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 9 RV 22/88
    Eine solche Regelung würde auch dem sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 des Grundgesetzes -GG-) ergebenden Gebot widersprechen, dem Vertrauen in bindende Verwaltungsakte und damit zugleich der Rechtssicherheit den gebührenden Rang einzuräumen (vgl BVerfGE 13, 261; 22, 241, 248; 30, 250, 267f; 63, 152, 175; 63, 312, 328f).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 9 RV 22/88
    Eine solche Regelung würde auch dem sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 des Grundgesetzes -GG-) ergebenden Gebot widersprechen, dem Vertrauen in bindende Verwaltungsakte und damit zugleich der Rechtssicherheit den gebührenden Rang einzuräumen (vgl BVerfGE 13, 261; 22, 241, 248; 30, 250, 267f; 63, 152, 175; 63, 312, 328f).
  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 9 RV 22/88
    Eine solche Regelung würde auch dem sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 des Grundgesetzes -GG-) ergebenden Gebot widersprechen, dem Vertrauen in bindende Verwaltungsakte und damit zugleich der Rechtssicherheit den gebührenden Rang einzuräumen (vgl BVerfGE 13, 261; 22, 241, 248; 30, 250, 267f; 63, 152, 175; 63, 312, 328f).
  • BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvL 8/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1a Satz 3 AVG

    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 9 RV 22/88
    Eine solche Regelung würde auch dem sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 des Grundgesetzes -GG-) ergebenden Gebot widersprechen, dem Vertrauen in bindende Verwaltungsakte und damit zugleich der Rechtssicherheit den gebührenden Rang einzuräumen (vgl BVerfGE 13, 261; 22, 241, 248; 30, 250, 267f; 63, 152, 175; 63, 312, 328f).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 9 RV 22/88
    Eine solche Regelung würde auch dem sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 des Grundgesetzes -GG-) ergebenden Gebot widersprechen, dem Vertrauen in bindende Verwaltungsakte und damit zugleich der Rechtssicherheit den gebührenden Rang einzuräumen (vgl BVerfGE 13, 261; 22, 241, 248; 30, 250, 267f; 63, 152, 175; 63, 312, 328f).
  • BSG, 24.11.1988 - 9a RV 8/87

    Zu den Rücknahmevorschriften, die im Recht der sozialen Entschädigung bei

    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 9 RV 22/88
    Der Senat hat aber inzwischen in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß auch bei Rücknahmen nach § 45 SGB 10 Zweifel an der Rechtswidrigkeit ebensowenig bestehen bleiben dürfen wie bei der Rücknahme nach § 1 Abs. 3 Satz 3 BVG (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 41).
  • BSG, 05.12.1972 - 10 RV 441/71

    Gewährung von Witwenrente an die Angehörige eines Marinesoldaten der deutschen

    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 9 RV 22/88
    Dennoch haben die Kriegsopfersenate des Bundessozialgerichts (BSG) unter Hinweis auf den Verwirkungsgesichtspunkt die Rücknahmebefugnis eingeschränkt und erwogen, auch den reinen Zeitablauf für ein Rücknahmeverbot genügen zu lassen (BSGE 35, 91, 96).
  • BSG, 30.06.1977 - 9 RV 76/76

    Witwenversorgung - Bewilligungsbescheid - Rücknahme - Keine Ehe - Ehe mit anderem

    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 9 RV 22/88
    der unzweifelhaften Unrichtigkeit der Kausalitätsbeurteilung nur auf die bei der Anerkennung bestehenden ärztlichen Erkenntnismöglichkeiten abzustellen war (BSGE 29, 37, 39; BSG SozR 3900 § 41 Nr. 5; SozR 3100 § 1 Nr. 39 - vgl auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung vom 22. Januar 1975 Beilage Nr. 4/75 zum Bundesanzeiger Nr. 23 zu § 41 Nr. 3).
  • BSG, 05.03.1959 - 8 RV 607/57
  • BSG, 26.11.1968 - 8 RV 403/66

    Unrichtiger Rentenbescheid - Berichtigung - Erkenntnismöglichkeiten zum

  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Diese Vorschriften haben den durch Art II § 16 aaO aufgehobenen § 41 Abs. 1 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren in der Kriegsopferversorgung (KOVVfG) ersetzt, der seinerseits ähnliche Bestimmungen enthielt (zur Abgrenzung der Neuregelung in § 1 Abs. 3 Satz 3 BVG zu § 45 SGB X und § 41 KOVVfG vgl BSGE 65, 60, 61 = SozR 3100 § 1 Nr. 43).
  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RV 32/88

    Anwendung von § 62 Abs. 3 S. 1 BVG bei wesentlicher Besserung des

    Wenn man - wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (BSGE 65, 60 = SozR 3100 § 1 Nr. 43) - für die Rücknahme § 1 Abs. 3 Satz 3 BVG für einschlägig hält, der zusammen mit dem SGB X eingeführt worden ist (BGBl I 1980, 1469, ber. 2218), ist es unerheblich, aufgrund welcher Erkenntnismöglichkeiten die Rechtswidrigkeit des aufzuhebenden Verwaltungsakts festgestellt wird.

    Das würde dem sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Grundgesetz - GG -) ergebenden Gebot widersprechen, dem Vertrauen in bindende staatliche Entscheidungen und damit zugleich der Rechtssicherheit in angemessenem Umfang Geltung zu verschaffen (vgl. BSGE 65, 60, 61 mN aus der Rechtsprechung des BVerfG).

  • BSG, 26.09.1990 - 9b/7 RAr 30/89

    Ermessensausübung bei der rückwirkenden Aufhebung von Verwaltungsakten, Betrug,

    Das BSG hat auf dem Gebiet des Versorgungsrechts schon mehrfach entschieden, daß hier - für den Regelfall - tatsächlich überhaupt kein Spielraum für eine Ermessensausübung verbleibt (vgl BSGE 60, 147 [BSG 25.06.1986 - 9a RVg 2/84] = SozR 1300 § 45 Nr. 24 und SozR 1300 § 45 Nr. 46; vgl aber auch BSGE 65, 60, 61 ff [BSG 27.04.1989 - 9 RV 22/88] = SozR 3100 § 1 Nr. 43).
  • BSG, 24.03.1993 - 9a RV 38/91

    Keine Rücknahme eines rechtwidrig begünstigenden Verwaltungsaktes nach 30 jahren

    Im Versorgungsrecht, wo einschränkende Fristen überhaupt fehlten, wurde - jedenfalls nach Inkrafttreten des § 45 SGB X - die rechtsstaatlich bedenkliche Situation anderweit abgefangen (vgl. die Entscheidung des 4b Senats: BSGE 62, 191 und des 9. Senats im SozR 3100 § 1 Nr. 43 mit Nachweisen zu § 41 KOVVfG).
  • BSG, 16.06.1999 - B 9 V 15/98 R

    Kriegsopferversorgung - sowjetische Besatzungszone - Verwaltungsentscheidung -

    Der Beklagte hat sie bisher nicht zurückgenommen und wird sie - auch nach der im Recht der Kriegsopferversorgung geltenden Sondervorschrift des § 1 Abs. 3 Satz 3 BVG - nicht mehr zurücknehmen können, weil inzwischen mehr als 50 Jahre vergangen sind (vgl BSGE 61, 295 = SozR 3100 § 1 Nr. 38; BSGE 65, 60, 63 = SozR 3100 § 1 Nr. 43).
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