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   BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 50/88   

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https://dejure.org/1990,2453
BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 50/88 (https://dejure.org/1990,2453)
BSG, Entscheidung vom 23.04.1990 - 5 RJ 50/88 (https://dejure.org/1990,2453)
BSG, Entscheidung vom 23. April 1990 - 5 RJ 50/88 (https://dejure.org/1990,2453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Erwerbsunfähigkeit Behinderter

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Behindeter - Erwerbsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Erwerbsunfähigkeit Behinderter, erwerbswirtschaftliche Nutzung des verbliebenen Leistungsvermögens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 66, 295
  • NZA 1990, 920 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 50/88
    Er hat sich dort zugleich der Rechtsprechung des Großen Senats - GS - des Bundessozialgerichts - BSG - (s BSGE 30, 192, 195 ff = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO; BSGE 43, 75, 79 = SozR 2200 § 1247 Nr. 14) angeschlossen, nach der die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten wirtschaftlich zu interpretieren ist, das heißt die Arbeitsleistung muß wirtschaftlich iS des Erzielens von "mehr als nur geringfügigen Einkünften" verwertbar sein.
  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 50/88
    Er hat sich dort zugleich der Rechtsprechung des Großen Senats - GS - des Bundessozialgerichts - BSG - (s BSGE 30, 192, 195 ff = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO; BSGE 43, 75, 79 = SozR 2200 § 1247 Nr. 14) angeschlossen, nach der die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten wirtschaftlich zu interpretieren ist, das heißt die Arbeitsleistung muß wirtschaftlich iS des Erzielens von "mehr als nur geringfügigen Einkünften" verwertbar sein.
  • BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 45/87

    Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen iS. von § 40 Abs. 1 iVm § 58 AFG

    Auszug aus BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 50/88
    Speziell für den Arbeitsbereich der Werkstätten iS von § 5 SchwbWV hat der 11. Senat des BSG im Urteil vom 27. Juli 1989 - 11 RAr 45/87; SozR 4100 § 58 Nr. 18 - ausgesprochen, daß der Arbeitsbereich Teil des Arbeitsmarktes ist, auf dem Erwerbstätigkeiten ausgeübt werden.
  • BSG, 09.09.1983 - 5b RJ 90/82

    Erwerbsunfähigkeit bei Schwerbehinderten

    Auszug aus BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 50/88
    Hierauf hat der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 9. September 1983 - 5b RJ 90/82; SozR 2200 § 1247 Nr. 41 - hingewiesen.
  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 8/99 R

    Keine medizinische Leistungen zur Rehabilitation für EU-Rentenbezieher in

    In der BT-Drucks 12/7048 vom 10. März 1994 "Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)" S 42 heißt es - in stellenweiser Anlehnung der Formulierung an das Urteil des Senats vom 23. April 1990 (5 RJ 50/88 - BSGE 66, 295 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 1) - zum Sinn und Zweck der Einfügung: "Die Ergänzung stellt klar, daß Versicherte, die in einer Werkstatt für Behinderte oder in einer anderen beschützenden Einrichtung beschäftigt sind und die wegen der Art oder der Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, erwerbsunfähig sind.
  • BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 40/91

    Erwerbsunfähigkeit - Behinderter in einer beschützenden Werkstatt

    Zur Bedeutung der Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte für die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit eines Behinderten (Fortführung von BSG vom 9.9.1983 - 5b RJ 90/82 = SozR 2200 § 1247 Nr. 41; Fortführung und teilweise Aufgabe von BSG vom 23.4.1990 5 RJ 50/88 = BSGE 66, 295 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 1).

    Diese Rechtspr hat der Senat im Urteil vom 25. April 1990 (BSGE 66, 295 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 1) bestätigt.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 23. April 1990 (SozR 3-2200 § 1247 Nr. 1) bei der Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit (EU) auf die wirtschaftlich verwertbare Leistung des Versicherten abgestellt und im Zusammenhang damit auch entschieden, daß die Höhe des von dem Behinderten tatsächlich erzielten Entgelts nicht ohne weiteres als Indiz für die Beurteilung der geleisteten Arbeit als wirtschaftlich verwertbar oder nicht verwertbar herangezogen werden könne.

    Das Landessozialgericht (LSG) hat der Rechtspr des Senats in SozR 3-2200 § 1247 Nr. 1 folgend zu Recht bisher keine Feststellungen dazu getroffen, welches Entgelt der Kläger in der WfB tatsächlich erzielt.

  • BSG, 04.08.2004 - B 13 RJ 167/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Schließlich hat sich der Kläger nicht mit der umfangreichen Rechtsprechung des BSG zum Amtsermittlungsprinzip auseinander gesetzt (vgl Meyer-Ladewig, aaO, Anm zu §§ 103, 106 SGG mwN), sondern hat nur pauschal behauptet, aus der Entscheidung des BSG in SozR 3-2200 § 1247 Nr. 1 könne zur Beantwortung der ggf aufgeworfenen Rechtsfrage nichts hergeleitet werden.
  • BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 7/01 R

    Nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit - Erwerbsunfähigkeit - besondere

    Der Begriff der EU ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) wirtschaftlich zu verstehen (vgl zB BSGE 66, 295, 298 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 1 S 4; allgemein zur Prüfung von EU auch Loytved, NZS 1999, 276 ff).
  • BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 56/95

    Erwerbsunfähigkeit eines Behinderten bei Tätigkeit in einer Werkstatt für

    In seinen Urteilen vom 23. und 25. April 1990 sowie 22. April 1992 (5 RJ 50/88, 68/88 und 40/91, BSGE 66, 295 = SozR 3-2200 § 1247 Nr 1, SozR 3-2200 § 1247 Nr 3 und BSGE 70, 270 = SozR 3-2200 § 1247 Nr 12) ist der Senat davon ausgegangen, daß die in einer Werkstatt für Behinderte verrichtete Arbeit eine tatsächlich ausgeübte "Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit" iS von § 1247 Abs 2 Alternative 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) sein kann.
  • BSG, 27.02.2003 - B 13 RJ 215/02 B

    Erwerbsminderung nach den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes,

    Dies gilt auch für die Ausführungen des LSG zur Wegefähigkeit (vgl hierzu Niesel, aaO, § 43 SGB VI RdNr 92 mwN) und zur Bedeutung der Anerkennungen des GdB und des Merkzeichens "G" durch die Versorgungsverwaltung für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 1, 3).
  • BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 34/95

    Erwerbsunfähigkeit Behinderter bei Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderte

    In seinen Urteilen vom 23. und 25. April 1990 sowie 22. April 1992 (5 RJ 50/88, 68/88 und 40/91, BSGE 66, 295 = SozR 3-2200 § 1247 Nr 1, SozR 3-2200 § 1247 Nr 3 und BSGE 70, 270 = SozR 3-2200 § 1247 Nr 12) ist der Senat davon ausgegangen, daß die in einer Werkstatt für Behinderte verrichtete Arbeit eine tatsächlich ausgeübte "Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit" iS von § 1247 Abs 2 Satz 1 Alternative 1 RVO sein kann.
  • LSG Hessen, 02.03.2004 - L 2 RJ 407/02

    Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente - versicherungsrechtliche Voraussetzungen -

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass auch ein Behinderter das ihm verbliebene Leistungsvermögen erwerbswirtschaftlich nutzen und damit Arbeitsentgelt erzielen kann (BSG, Urteil vom 23.4.1990, 5 RJ 50/88).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2000 - L 3 RJ 26/99

    Rentenversicherung

    In einigen Arbeitsbereichen einer Werkstatt für Behinderte kann es daher vorkommen, dass sich die durchgeführten Arbeiten in ihren charakteristischen Merkmalen mit einem Tätigkeitstyp decken, der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzutreffen ist (BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2014 - L 2 R 167/14
    Im Normalfall ist dabei davon auszugehen, dass ein Versicherter für die Wege zum Arbeitsplatz öffentliche Verkehrsmittel benutzen muss (BSG, U. v. 17. Dezember 1991 13/5 RJ 73/90 SozR 3-2200 § 1247 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2010 - L 4 R 5237/08
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