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   BSG, 23.05.1958 - 7 RAr 46/57   

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https://dejure.org/1958,1179
BSG, 23.05.1958 - 7 RAr 46/57 (https://dejure.org/1958,1179)
BSG, Entscheidung vom 23.05.1958 - 7 RAr 46/57 (https://dejure.org/1958,1179)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 1958 - 7 RAr 46/57 (https://dejure.org/1958,1179)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kurzarbeiterunterstützung - Zulässigkeit einer Sprungrevision - Verfahrensfehler bei der Entscheidung 1. Instanz - Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 7, 209
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Vor allem aber ist nicht erkennbar, warum der Prozessbevollmächtigte der Klägerin dieses Argument nicht vor oder in der mündlichen Verhandlung anbringen und sich so rechtliches Gehör verschaffen konnte (vgl BVerfGE 79, 80, 83 f; BSGE 7, 209) .
  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R

    Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - angelernter Arbeiter

    Allerdings hat das BSG - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl zB BVerfGE 5, 9, 10; BVerfG MDR 1981, 470) - mehrfach entschieden, daß ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs dann nicht zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führt, wenn der betreffende Verfahrensbeteiligte die vorhandenen prozessualen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, nicht ausgeschöpft hat (vgl zB BSGE 7, 209, 211; BSG, Urteil vom 1. August 1975 - 6 RKa 2/74 - in USK 7567).

    Dabei handelt es sich um Fälle, in denen der Beteiligte ein bereits beabsichtigtes Vorbringen nicht hinreichend (zB durch Anträge auf Weiterführung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung) zur Geltung gebracht (vgl BSG, Urteil vom 1. August 1975 - 6 RKa 2/74 - in USK 7567, Beschlüsse vom 26. Juni 1985 - 2 BH 7/83 - und vom 26. Juni 1991 - 5 BJ 141/90 -) oder eine bereits vorhandene Kenntnis von der Existenz bestimmter entscheidungserheblicher Tatsachen oder Unterlagen nicht in der gebotenen Weise (zB durch Akteneinsicht) vervollständigt hatte (vgl BSGE 7, 209, 211 f; BSG, Beschluß vom 28. Januar 1993 - 2 BU 131/92 -).

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Pförtner an

    Auch wenn der Kläger in seiner Revisionsbegründung einräumt, dass die Verweisungstätigkeit eines "Pförtners an einer Nebenpforte" erstmals, jedoch nur beispielhaft, im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 20. November 2001 erörtert wurde - das Protokoll enthält insoweit keinerlei Feststellungen -, kann ihm nicht der Vorwurf gemacht werden, er habe die prozessualen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehört zu verschaffen, zB indem ein Vertagungsantrag gestellt wird, nicht ausgeschöpft (BSG Urteile vom 23. Mai 1958 - 7 RAr 46/57 - BSGE 7, 209; und mwN vom 4. November 1998 - B 13 RJ 27/98 R - SGb 1999, 75 , veröffentlicht in JURIS).
  • BSG, 15.08.2012 - B 13 R 213/12 B
    Denn Voraussetzung für den Erfolg einer Gehörsrüge ist, dass der Kläger darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSGE 7, 209; BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1; s auch BVerfGE 74, 220, 225).

    Hierzu aber hätte bei dem vorgetragenen Sachverhalt gehört, dass er in der mündlichen Verhandlung einen Antrag auf Einsicht in die Stellungnahme Dr. S. und nötigenfalls einen Vertagungsantrag stellt, um sich hierzu äußern zu können (s bereits BSGE 7, 209, 211 f; vgl ferner die Senatsbeschlüsse vom 19.2.2008 - B 13 R 391/07 B - Juris RdNr 11 und vom 22.9.1998 - B 13 RJ 291/97 B - Juris RdNr 9).

  • BSG, 30.03.1982 - 2 RU 73/81

    Bekanntgabeverpflichtung der für Entscheidung erheblichen Tatsachen; Berechnung

    Den Ausführungen des erkennenden Senats im Urteil vom 28. Juli 1977 - 2 RU 30/77 - (SozR 1200 s 34 Nr. 1), daß auf Veranlassung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung die zunächst in S 34 Abs. 2 Satz 1 des Entwurfs eines SGB I vorgesehene Generalklausel für das Absehen von einer Anhörung (BT-Drucks 7/868) gestrichen werden sei, weil die Verstärkung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Vorrang habe gegenüber der Harmonisierung mit dem - damals noch - Entwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes (vgl BT-Drucks 7/3738 und 3786), kann nicht die Auffassung entnommen werden, die Anhörung nach s 34 Abs. 1 SGB I oder nach dem insoweit gleichlautenden s 24 Abs. 1 SGB x lege den Sozialversicherungsträgern für die Anhörung der Beteiligten insoweit weitergehende Pflichten auf als sie nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) allgemein für die Gewährung des rechtlichen Gehörs im gerichtichen Verfahren gefordert werden (vgl BSGE 7, 209, 212; SozEntsch BSG I/4 s 128 Nr. 7; Peters/ Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit s 62 S 186/45 und 186/48-2/2-).
  • BFH, 10.01.1968 - I R 47/66

    Rechtliches Gehör - Vorliegen von Steuerakten - Verwertung von Aktenteilen

    Wenn er dies unterließ, beruht seine Unkenntnis von den Tatsachen, die das FG aus den vorgelegten Steuerakten verwertet hat, nicht auf der Versagung des rechtlichen Gehörs, sondern darauf, daß er von den ihm verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, keinen Gebrauch gemacht hat (Entscheidung des BVerfG 1 BvR 53/54 vom 25. Mai 1956, BverfGE 5, 9; Entscheidung des Bundessozialgerichts 7 RAr 46/57 vom 23. Mai 1958, Entscheidungen des Bundessozialgerichts Bd. 7 S. 209; Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts VIII C 350/63 vom 31. August 1964, Monatsschrift für Deutsches Recht 1965 S. 229).
  • BVerwG, 31.10.1963 - VI C 115.62

    Rechtsmittel

    Ein Prozeßbeteiligter muß demnach auch Gelegenheit haben, zu einem gegen ihn verwerteten ärztlichen Gutachten Stellung zu nehmen; anderenfalls liegt eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG vor (vgl. auch BVerwGE 2, 343 und BSG 7, 209; ferner auch Maunz-Dürig, GG Art. 103, RdNr. 31; Eyermann-Fröhler, VwGO, 3. Aufl., § 100, RdNr. 6 und Röhl in NJW 1958 S. 1268 [1274]: zur Frage der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verweigerung der Akteneinsicht).
  • BSG, 21.11.2012 - B 11 AL 79/12 BH
    Denn einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz kann nicht geltend machen, wer es selbst versäumt hat, alles Erforderliche zu tun, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl ua BSGE 7, 209; BVerfG Beschluss vom 18.8.2010 - 1 BvR 3268/07 - RdNr 28 mwN; BSG Beschluss vom 31.5.2011 - B 13 R 103/11 B - mwN).
  • BSG, 30.04.1975 - 9 RV 276/74

    Wesentlicher Verfahrensmangel - Inhalt der Urteilsgründe - Fremdwort -

    Damit verwirkte er insoweit sein Recht auf weiteres Gehör; auf dieses Recht vermag er sich im gegenwärtigen Rechtszuge nicht mehr zu berufen (BSG 7, 209; Dürig aaO Rand-Nrn. 49, 50).
  • BSG, 25.01.2008 - B 6 KA 1/07 C
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des BSG kann die Annahme der Verletzung rechtlichen Gehörs nur in Betracht kommen, wenn der Betroffene darlegt, alle zumutbaren Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, um sich zu Gehör zu bringen (vgl hierzu die ständige Rechtsprechung des BVerfG und BSG betr Verfahrensrügen unzureichender Gehörsgewährung, zB BSGE 7, 209, 211 f; BSG USK 8238 S 155, 156; BSGE 91, 205, 206 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 2, jeweils RdNr 5 aE; BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 RdNr 19 mwN; BVerfGE 74, 220, 225 mwN).
  • LSG Hessen, 11.12.1974 - L 7 Ka 860/73
  • BSG, 30.08.2012 - B 13 R 87/12 B
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