Rechtsprechung
   BSG, 22.02.1996 - 12 RK 3/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2863
BSG, 22.02.1996 - 12 RK 3/95 (https://dejure.org/1996,2863)
BSG, Entscheidung vom 22.02.1996 - 12 RK 3/95 (https://dejure.org/1996,2863)
BSG, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 12 RK 3/95 (https://dejure.org/1996,2863)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2863) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BSGE 78, 27
  • MDR 1997, 76
  • NZS 1996, 575 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.02.1966 - VIII C 115.64
    Auszug aus BSG, 22.02.1996 - 12 RK 3/95
    Die in § 2 Abs. 1 Nrn 1 bis 3 PersStärkeG festgelegten Voraussetzungen der Zurruhesetzung (dienstliches Interesse, keine andere Verwendungsmöglichkeit und zeitlicher Abstand zu der besonderen Altersgrenze), die neben dem in Abs. 2 der Vorschrift geforderten Lebensalter erfüllt sein müssen, schreiben Ermessenserwägungen vor, die auch bei der Versetzung in den Ruhestand gemäß § 44 Abs. 2 SoldatenG nach Überschreiten der besonderen Altersgrenzen des § 45 Abs. 2 und 3 SoldatenG anzustellen sind (vgl BVerwGE 23, 295, 303 ff).
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 9/06 R

    Förderung der Altersteilzeitarbeit - begünstigter Personenkreis - Bezug von

    Diese Versorgung nach dem SVG iVm dem Soldatengesetz ist darauf ausgerichtet, dem Berufssoldaten bei Eintritt in den Ruhestand nach Erreichen der vorgeschriebenen Altersgrenze eine Versorgung zu gewährleisten, die im Grundsatz einem Erwerbsleben bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres entspricht (vgl BSGE 78, 27, 29 = SozR 3-2600 § 5 Nr. 5).

    Letztere beziehen - anders als die genannten "Befreiten" - bereits vor Beginn einer etwaigen Altersteilzeitarbeit eine Versorgung, die im Grundsatz der einem vollen Erwerbsleben entsprechenden Versorgung gleichwertig ist (vgl BSGE 78, 27, 29 = SozR 3-2600 § 5 Nr. 5) und deren Höhe für den Fall der Durchführung von Altersteilzeitarbeit unverändert bleiben würde.

  • LSG Niedersachsen, 27.02.2002 - L 4 KR 76/99

    Versicherungsfreiheit zur Rentenversicherung während einer abhängigen

    Er bezog sich auf die Versicherungsfreiheit gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. Februar 1996, Az 12 RK 3/95.

    Der Kläger ist der Ansicht, dass er mit dem Kläger in dem vom BSG am 22. Februar 1996, Az 12 RK 3/95, entschiedenen Rechtsstreit vergleichbar und deshalb bei seinem Beschäftigungsverhältnis versicherungsfrei iSv § 5 Abs. 4 Nr. 2 SGB VI gewesen sei.

    Das BSG hatte in seiner Entscheidung vom 22. Februar 1996, Az 12 RK 3/95, über einen Rechtsstreit zu entscheiden, in dem es im Rahmen des Personalstärkegesetzes iVm dem Soldatengesetz über die Versetzung in den Ruhestand bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen ging.

  • BSG, 17.06.1999 - B 12 KR 18/98 R

    Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit - Wahlbeamter - Ablauf der Wahlzeit -

    Das gilt auch, soweit dadurch ein Beamter oder Soldat wegen Erreichens einer atypisch frühen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt worden ist, Versorgung bezieht und daher in einer Beschäftigung versicherungsfrei ist (vgl dazu BSGE 78, 27 = SozR 3-2600 § 5 Nr. 5), während ein früherer Wahlbeamter wie der Kläger, der im selben Alter in den Ruhestand getreten ist und eine vergleichbar hohe Versorgung bezieht, nicht versicherungsfrei ist.

    Er hat die Versicherungsfreiheit in diesen Fällen auch deswegen als gerechtfertigt angesehen, weil die Höhe der Versorgung dort der einer Versorgung nach Erreichen einer üblichen Altersgrenze entsprach (vgl BSGE 78, 27, 30 = SozR 3-2600 § 5 Nr. 5 S 11).

  • LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2013 - L 3 AL 10/11

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen bei anderen Sozialleistungen - Altersrente -

    Zur Begründung verwies das BSG auf die Entscheidung des BSG vom 22. Februar 1996 - 12 RK 3/95 - zur Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 Nr. 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI); Gegenstand der in Bezug genommenen Entscheidung war jedoch ein ehemaliger Berufssoldat, der im Alter von 51 Jahren nach dem Personalstärkegesetz in den Ruhestand versetzt worden war.

    Bei der Berechnung des Ruhegehalts werden sowohl die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge als auch die ruhegehaltsfähige Dienstzeit so berücksichtigt, als sei der ehemalige Berufssoldat erst nach Erreichen der für ihn geltenden besonderen Altersgrenze iS des § 45 Abs. 2 oder 3 SG in den Ruhestand getreten (vgl. im Einzelnen: BSG, Urteil vom 22. Februar 1996 - 12 RK 3/95 -, juris Rz. 15, 16).

  • BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 21/13 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen bei anderen Sozialleistungen - Altersrente -

    Er hat dabei aber entscheidend auf die Versicherungsfreiheit des Versorgungsleistungen beziehenden ehemaligen Berufssoldaten, der eine entgeltliche Beschäftigung ausübe, in der gesetzlichen Rentenversicherung abgestellt und insoweit Bezug genommen auf eine Entscheidung des für Fragen des Versicherungsrechts zuständigen 12. Senats des BSG vom 22.2.1996 (12 RK 3/95 - BSGE 78, 27, 29 = SozR 3-2600 § 5 Nr. 5) .
  • BSG, 25.03.2004 - B 12 KR 9/02 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Versicherungsfreiheit -

    Wie beide Vorinstanzen zutreffend erkannt haben unterscheidet sich der zur Entscheidung stehende Sachverhalt hierin von demjenigen, der dem Urteil des Senats vom 22. Februar 1996 (BSGE 78, 27 = SozR 3-2600 § 5 Nr. 5 S 5) zu Grunde lag.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2019 - L 9 R 100/18
    Versicherungsfrei sind nach der überzeugenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der sich der Senat anschließt, unter Berücksichtigung der mit § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB VI verfolgten Ziele (Angleichung an die gesetzliche Rentenversicherung, Vermeidung einer Doppelversorgung und Systembereinigung) die Versorgungsempfänger, die nach Erreichen einer in dem jeweiligen Versorgungssystem bestimmten Altersgrenze eine der üblichen Alterssicherung dieses Systems entsprechende Versorgung erhalten (BSG, Urteil vom 22. Februar 1996 - 12 RK 3/95 -, juris Rn. 18).

    Die Festlegung von Altersgrenzen kann jedoch auch der Bewältigung von Strukturveränderungen dienen (BSG, Urteil vom 22. Februar 1996 - 12 RK 3/95 -, juris Rn. 22).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2015 - L 8 R 517/14

    Begründung der Versicherungspflicht nach dem Recht der Arbeitsförderung (hier:

    Ehemalige Berufssoldaten, die nach Erreichen der besonderen Altersgrenze nach den Soldatengesetz in den Ruhestand versetzt worden seien und über die übliche Altersversorgung für ehemalige Bundeswehrsoldaten verfügten, seien nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in einer Beschäftigung als Angestellter gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 2 SGB VI versicherungsfrei (BSG, Urteil v. 22.2.1996, 12 RK 3/95, SozR 3-2600 § 5 Nr. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2011 - L 4 KR 475/10

    Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit - hauptamtlicher Bürgermeister -

    § 5 Abs. 4 Nr. 2 SGB VI ist auch in diesen Fällen nur dann anwendbar, wenn wie etwa in § 2 Personalstärkegesetz vom 20. Dezember 1991 allein die besonderen Altersgrenzen herabgesetzt und allenfalls noch die Notwendigkeit der Antragstellung eingeführt wird (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 22. Februar 1996 - 12 RK 3/95 - BSGE 78, 27ff.).
  • LSG Bayern, 02.04.2008 - L 13 R 451/07

    Anspruch auf Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Ausschlaggebend ist, dass eine der üblichen Altersversorgung des jeweiligen Versorgungssystems entsprechende Versorgung gewährt wird (BSG SozR 3-2600 § 5 Nr. 5).
  • SG Augsburg, 08.11.2007 - S 3 R 4165/07

    Rentenversicherungspflicht eines ehemaligen Strahlflugzeugführers der Bundeswehr

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht