Rechtsprechung
   BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 1/97 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Nachteilsausgleich aG - Hüftgelenksprothese - drohende Leidensverschlimmerung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Nachteilsausgleich aG - Hüftgelenksprothese - drohende Leidensverschlimmerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuerkennung des Merkzeichens "aG" bei einem erst bevorstehenden Krankheitsstadium

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 82, 37



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)  

  • BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R  

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

    Halbsatz aufgeführten Schwerbehinderten oder nur noch mit fremder Hilfe fortbewegen kann (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).

    Der Kläger gehört danach zum berechtigten Personenkreis, wenn seine Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maß eingeschränkt ist und er sich nur unter ebenso großen körperlichen Anstrengungen fortbewegen kann, wie die in der VV genannten Personen (vgl BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R  

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

    Ein Betroffener ist gleichzustellen, wenn seine Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt ist und er sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die erstgenannten Gruppen von Schwerbehinderten oder nur noch mit fremder Hilfe fortbewegen kann (BSGE 82, 37, 38 f = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23 = Behindertenrecht 1998, 141, 142).

    Auf die individuelle prothetische Versorgung der aufgeführten Behindertengruppen kann es aber grundsätzlich nicht ankommen (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 S 87; BSGE 82, 37 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).

    Wegen der begrenzten städtebaulichen Möglichkeiten, Raum für Parkerleichterungen zu schaffen, sind hohe Anforderungen zu stellen, um den Kreis der Begünstigten klein zu halten (BSGE 82, 37, 39 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R  

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

    Ein Betroffener ist gleichzustellen, wenn seine Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt ist und er sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die erstgenannten Gruppen von Schwerbehinderten oder nur noch mit fremder Hilfe fortbewegen kann (BSGE 82, 37, 38 f = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23 = Behindertenrecht 1998, 141, 142).

    Auf die individuelle prothetische Versorgung der aufgeführten Behindertengruppen kann es aber grundsätzlich nicht ankommen (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22; BSGE 82, 37 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).

    Wegen der begrenzten städtebaulichen Möglichkeiten, Raum für Parkerleichterungen zu schaffen, sind hohe Anforderungen zu stellen, um den Kreis der Begünstigten klein zu halten (BSGE 82, 37, 39 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht