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   BSG, 14.08.2003 - B 13 RJ 27/02 R   

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BSG, 14.08.2003 - B 13 RJ 27/02 R (https://dejure.org/2003,2536)
BSG, Entscheidung vom 14.08.2003 - B 13 RJ 27/02 R (https://dejure.org/2003,2536)
BSG, Entscheidung vom 14. August 2003 - B 13 RJ 27/02 R (https://dejure.org/2003,2536)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Anerkennung von Ersatzzeiten - Jude - Verfolgteneigenschaft - Flucht vor Eintreffen der deutschen Truppen in Rumänien

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer verfolgungsbedingten Ersatzzeit von Juli 1941 bis Mai 1945; Antrag auf Gewährung von Altersruhegeld unter Anerkennung von Fremdrenten- und Ersatzzeiten; Veranlassung zum Überschreiten einer Demarkationslinie durch die drohende nationalsozialistische ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 91, 198
  • NZS 2004, 432 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 25/94

    Verfolgteneigenschaft iS. des § 20 WGSVG bei Flucht in das Innere der Sowjetunion

    Auszug aus BSG, 14.08.2003 - B 13 RJ 27/02 R
    Nach dieser Vorschrift, die in § 1 Abs. 1 BEG die für alle weiteren Vorschriften des BEG maßgebliche Legaldefinition enthält (BSG SozR 3-5070 § 20 Nr. 6), sind Verfolgte iS des Gesetzes die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, die aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen verfolgt worden sind und hierdurch Schaden an Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, in ihrem beruflichen oder ihrem wirtschaftlichen Fortkommen erlitten haben (Verfolgte).

    Soweit der BGH nach Sinn und Zweck des BEG darauf abgestellt hat, dass der anfängliche - also bei Beginn der Flucht bestehende - Auslandsaufenthalt einem verfolgungsbedingten (ausgleichspflichtigen) Schaden entgegenstehe, weil sich (nur) das allgemeine Risiko der Kriegs- und Fluchtschäden verwirklicht habe und deshalb der Geflohene "nicht entschädigungsberechtigt" sei (BGH LM Nr. 89 zu § 1 BEG 1956; Nr. 49, 51 zu § 2 BEG 1956), können diese Grundsätze, wie der Senat bereits ausgeführt hat (Senatsurteil vom 9. August 1995 - 13 RJ 25/94 - BSG SozR 3-5070 § 20 Nr. 6), nicht ohne weiteres auf das Sozialrecht übertragen werden.

    Nach der Rechtsprechung des BGH (LM Nr. 89 zu § 1 BEG 1956; Nr. 49, 51 zu § 2 BEG 1956) und des BSG (SozR 5070 § 9 Nr. 3; SozR 3-5070 § 20 Nr. 6) ist der Begriff der konkreten Verfolgung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen nicht auf unmittelbare Eingriffe in die Lebenssituation des Verfolgten beschränkt, sondern auch dann gegeben, wenn eine allgemeine Verfolgungsgefahr bestand, die bei verständiger Würdigung erwarten ließ, dass der Einzelne in absehbarer Zeit von nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen betroffen sein würde und er sich dieser Gefahr durch Auswanderung oder durch andere Weise entzog.

    Insbesondere bei den so genannten Gruppenverfolgten - wie den Juden - ist danach eine Entschädigung auch dann geboten, wenn sie die Gefahr eines gewaltsamen Zugriffs mit gutem Grund als gegenwärtig ansehen durften und sich ihr durch Flucht entzogen haben, ohne abzuwarten, bis sich die gefährliche Entwicklung zum nahe bevorstehenden Zugriff verdichtet hatte (vgl BSG SozR 3-5070 § 20 Nr. 6).

    Den Angehörigen einer von den nationalsozialistischen Machthabern verfolgten Rasse iS des § 1 BEG war nicht zuzumuten, den Beginn konkreter Verfolgungsmaßnahmen gegen ihre Person abzuwarten und erst dann in das Ausland zu flüchten (BSG SozR 3-5070 § 20 Nr. 6).

    Ob zum Zeitpunkt der Flucht des Klägers auch andere allgemeine Fluchtbewegungen in der Bevölkerung vor den herannahenden rumänischen bzw deutschen Truppen stattgefunden hatten (vgl hierzu BSG SozR 3-5070 § 20 Nr. 6), ist letztlich unerheblich, weil nach den - von der Beklagten ebenfalls nicht angegriffenen - Feststellungen des LSG die Flucht des Klägers allein davon bestimmt war, dass er sich der drohenden rassischen Verfolgung entziehen wollte.

  • BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 67/91

    Zeiten der Zwangsarbeit als "Ostarbeiter" keine Ersatzzeiten

    Auszug aus BSG, 14.08.2003 - B 13 RJ 27/02 R
    Als Jude zählte der Versicherte zu der Gruppe von Verfolgten, die unter der nationalsozialistischen Herrschaft aus Gründen der Rasse verfolgt wurde und "ausgemerzt" werden sollte (vgl BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7).

    Für die Entschädigungsberechtigung ist in diesem Zusammenhang vielmehr maßgeblich darauf abzustellen, ob der Betroffene einen Schaden in der Rentenversicherung erlitten hat (vgl BSGE 44, 236 = SozR 2200 § 1251 Nr. 35; zum Entschädigungscharakter des § 1251 RVO s auch BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7), für die die Rentenversicherungsgesetze einen Ausgleich vorsehen.

  • BSG, 25.11.1999 - B 13 RJ 63/98 R

    Anerkennung von Fremdrentenzeiten ab der Vollendung des 16. Lebensjahres,

    Auszug aus BSG, 14.08.2003 - B 13 RJ 27/02 R
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsurteil vom 25. November 1999 - B 13 RJ 63/98 R - BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 2), ist für die Frage, ab wann der nationalsozialistische Einflussbereich iS von § 17a Abs. 1 FRG sich auf die jeweiligen Gebiete erstreckte, von den zum Entschädigungsrecht entwickelten Grundsätzen auszugehen (so auch BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 3; BSG SozR 3-6481 Nr. 11 Nr. 1).

    Die Übernahme dieser in § 43 Abs. 1 Nr. 2 BEG begründeten Fiktion in das Rentenrecht erscheint aufgrund der gleichen Problemlage, einen bestimmten Stichtag zu finden, ab dem die Erstreckung des nationalsozialistischen Einflussbereichs auf einen anderen Staat anzunehmen ist, gerechtfertigt (vgl hierzu ausführlich BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 2, 3).

  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R

    Vollendung des 16. Lebensjahres zu Beginn des nationalsozialistischen

    Auszug aus BSG, 14.08.2003 - B 13 RJ 27/02 R
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsurteil vom 25. November 1999 - B 13 RJ 63/98 R - BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 2), ist für die Frage, ab wann der nationalsozialistische Einflussbereich iS von § 17a Abs. 1 FRG sich auf die jeweiligen Gebiete erstreckte, von den zum Entschädigungsrecht entwickelten Grundsätzen auszugehen (so auch BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 3; BSG SozR 3-6481 Nr. 11 Nr. 1).
  • BSG, 15.10.1985 - 11a RA 32/84

    Ersatzzeittatbestand - Verfolgungsbedingter Auslandsaufenthalt -

    Auszug aus BSG, 14.08.2003 - B 13 RJ 27/02 R
    Als Ausland ist zwar grundsätzlich jedes Gebiet anzusehen, das außerhalb der Grenzen des Deutschen Reichs nach seinem jeweiligen Gebietsstand gelegen ist (BSGE 59, 23 = SozR 2200 § 1251 Nr. 116 mwN).
  • BSG, 04.04.1979 - 12 RK 7/78

    Konkrete Verfolgungsmaßnahme - Begriff - Allgemeine Verfolgungsgefahr -

    Auszug aus BSG, 14.08.2003 - B 13 RJ 27/02 R
    Nach der Rechtsprechung des BGH (LM Nr. 89 zu § 1 BEG 1956; Nr. 49, 51 zu § 2 BEG 1956) und des BSG (SozR 5070 § 9 Nr. 3; SozR 3-5070 § 20 Nr. 6) ist der Begriff der konkreten Verfolgung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen nicht auf unmittelbare Eingriffe in die Lebenssituation des Verfolgten beschränkt, sondern auch dann gegeben, wenn eine allgemeine Verfolgungsgefahr bestand, die bei verständiger Würdigung erwarten ließ, dass der Einzelne in absehbarer Zeit von nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen betroffen sein würde und er sich dieser Gefahr durch Auswanderung oder durch andere Weise entzog.
  • BSG, 07.09.1977 - 11 RA 66/76

    Verfolgteneigenschaft - Juden - Zeitpunkt des Verlassens Deutschlands - Rückkehr

    Auszug aus BSG, 14.08.2003 - B 13 RJ 27/02 R
    Für die Entschädigungsberechtigung ist in diesem Zusammenhang vielmehr maßgeblich darauf abzustellen, ob der Betroffene einen Schaden in der Rentenversicherung erlitten hat (vgl BSGE 44, 236 = SozR 2200 § 1251 Nr. 35; zum Entschädigungscharakter des § 1251 RVO s auch BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7), für die die Rentenversicherungsgesetze einen Ausgleich vorsehen.
  • BSG, 26.05.1988 - 5/5b RJ 18/87

    Strafvollzug - Militärstrafanstalt - Zweiter Weltkrieg - Militärischer Dienst -

    Auszug aus BSG, 14.08.2003 - B 13 RJ 27/02 R
    Die Feststellung der Verfolgteneigenschaft ist vom Rentenversicherungsträger bzw von den Gerichten in eigener Zuständigkeit und unabhängig von den Entschädigungsbehörden durchzuführen (BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 130 mwN; s auch Niesel in Kasseler Komm, § 250 SGB VI RdNr 82).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2007 - L 14 R 363/06

    Rentenversicherung

    In seinem Urteil vom 14.08.2003 (B 13 RJ 27/02 R, SozR 4 2200 § 1251 Nr. 1) habe das BSG jedoch nochmals klargestellt, dass sich die Kompensation unterbliebener Beitragszahlungen nur auf solche Zeiten beziehe, in denen ansonsten - also ohne die Verfolgung - aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Beiträge zur deutschen Rentenversicherung (weiter) geleistet worden wären.

    Zutreffend trägt die Beklagte vor, dass es nach der Entscheidung des BSG vom 14.08.2003 (B 13 RJ 27/02 R) im Rahmen der Anerkennung einer verfolgungsbedingten Ersatzzeit um den Ausgleich rentenrechtlicher Nachteile für die infolge von Verfolgungsmaßnahmen nicht zurückgelegten (weiteren) Beitragszeiten geht.

    Zum anderen erweist sich aber auch im Lichte der übrigen Entscheidungsgründe des BSG im Urteil vom 14.08.2003 (B 13 RJ 27/02 R), und insbesondere der weiteren Entscheidungen des BSG vom 13.09.1978 (5 RJ 86/77) und 29.03.2006 (B 13 RJ 7/05 R), dass der Kläger infolge Verfolgungsmaßnahmen bis zum 30.06.1945 seinen Aufenthalt in Gebieten außerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs der Reichsversicherungsgesetze genommen hat und ihm ein Ausgleich für die infolge von Verfolgungsmaßnahmen nicht zurückgelegten (weiteren) Beitragzeiten (in Form der Berücksichtigung von Ersatzzeiten wegen verfolgungsbedingten Auslandsaufenthalts) zu gewähren ist.

    Einmal eingegliedert in den Bereich des deutschen Rentenversicherungsrechts könne ihnen - anders als Versicherten, die nur die reine "Möglichkeit" einer Auswanderung nach Deutschland für sich in Anspruch nehmen könnten (vgl. Urteil vom 8. September 2005, B 13 RJ 20/05 R) - ein Schaden in der deutschen Rentenversicherung (vgl. hierzu auch Urteil vom 14. August 2003, B 13 RJ 27/02 R) entstanden sein.

    Abgesehen davon hat das BSG die von der Beklagten geschilderte Fallkonstellation auch bereits höchtsrichterlich entschieden, nämlich mit der Entscheidung vom 14.08.2003 (B 13 RJ 27/02 R), die die Beklagte an anderen Stellen auch selbst zitiert hat.

  • BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 20/05 R

    Ersatzzeit - nationalsozialistische Verfolgung - Zugehörigkeit zum deutschen

    Nach der "Modifikation der Prüfung" eines maßgeblichen Schadens iS des § 1 BEG auf dem Gebiet der Rentenversicherung sei allein ein rentenrechtlicher Nachteil für infolge einer verfolgungsbedingten Flucht nicht zurückgelegte Beitragszeiten auszugleichen, wie das Bundessozialgericht im Urteil vom 14. August 2003 (B 13 RJ 27/02 R - BSGE 91, 198 = SozR 4-2200 § 1251 Nr. 1) entschieden habe.

    Denn die Feststellung der Verfolgteneigenschaft im Rahmen des § 250 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI ist von den Rentenversicherungsträgern bzw den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit in eigener Zuständigkeit zu treffen (vgl Senatsurteil vom 14. August 2003 - B 13 RJ 27/02 R - BSGE 91, 198 = SozR 4-2200 § 1251 Nr. 1).

    Dass der Hinweis in § 250 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI, der Versicherte müsse "Verfolgter" iS des § 1 BEG sein, nicht so zu verstehen ist, dass es sich ausschließlich um nach dem BEG entschädigungsberechtigte Verfolgte handeln muss, hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 14. August 2003 (aaO) unter Hinweis auch auf einschlägige Kommentarliteratur entschieden.

    Soweit die Klägerin unter Hinweis auf ein vermeintliches obiter dictum im Senatsurteil vom 14. August 2003 (B 13 RJ 27/02 R - BSGE 91, 198 = SozR 4-2200 § 1251 Nr. 1) behauptet, die Feststellung eines Schadens in der Rentenversicherung iS des § 1 BEG hänge allein vom Erleiden rentenrechtlicher Nachteile dadurch ab, dass infolge verfolgungsbedingter Flucht keine (weiteren) Beitragszeiten hätten zurückgelegt werden können, verkennt sie, dass die Zugehörigkeit des Versicherten zum dSK im vorgenannten Verfahren nicht streitig war, dieser vielmehr bereits Zeiten in Anwendung des § 17a FRG angerechnet erhalten hatte.

  • BSG, 19.05.2009 - B 5 R 14/08 R

    Anerkennung einer Ersatzzeit - nationalsozialistische Verfolgung -

    Diese Kompensation kann sich mithin grundsätzlich nur auf solche Zeiten beziehen, in denen ohne das Ersatzzeitgeschehen die (generelle) Annahme gerechtfertigt erscheint, es wären auf Grund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Beiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt worden (Fichte in Hauck/Noftz, SGB VI, K § 250 RdNr 2, Stand IV/2009; vgl auch BSGE 91, 198 = SozR 4-2200 § 1251 Nr. 1, RdNr 14 f - noch zur bis zum 31.12.1991 geltenden Vorschrift des § 1251 RVO).

    Wie bereits ausgeführt, ist der Kläger in Bezug auf die nach dem FRG und dem ZRBG anerkannten Beitragszeiten nicht anders als diejenigen zu behandeln, für deren Beschäftigung die Reichsversicherungsgesetze galten, während sie sich innerhalb von deren territorialem Geltungsbereich aufgehalten haben (vgl auch BSG SozR 4-2200 § 1251 Nr. 1 RdNr 9, 18).

    Zwar betrifft die Entscheidung des 13. Senats eine Verfolgte, die über die "Zwischenstation" des deutschen Staatsgebiets aus einem (ehemals) eingegliederten Gebiet (Lodz) nach Israel ausgewandert war; die Ausführungen zeigen aber jedenfalls durch die Bezugnahme auf eine weitere Entscheidung (BSG SozR 4-2200 § 1251 Nr. 1), dass der 13. Senat die Zwischenstation in Deutschland nicht als wesentlich angesehen hat und ausschließlich diejenigen Verfolgten anders beurteilt, die "nur die reine 'Möglichkeit' einer Auswanderung nach Deutschland für sich in Anspruch nehmen" (BSG SozR 4-2600 § 250 Nr. 2 RdNr 18).

  • BSG, 19.05.2009 - B 5 R 96/07 R

    Voraussetzungen der Anerkennung eines verfolgungsbedingten Auslandsaufenthalts

    Diese Kompensation kann sich mithin grundsätzlich nur auf solche Zeiten beziehen, in denen ohne das Ersatzzeitgeschehen die (generelle) Annahme gerechtfertigt erscheint, es wären auf Grund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Beiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt worden (Fichte in Hauck/Noftz, SGB VI, K § 250 RdNr 2, Stand IV/2009; vgl auch BSGE 91, 198 = SozR 4-2200 § 1251 Nr. 1, RdNr 14 f - noch zur bis zum 31.12.1991 geltenden Vorschrift des § 1251 RVO).

    Wie bereits ausgeführt, ist der Kläger in Bezug auf die nach dem ZRBG anerkannten Beitragszeiten nicht anders als diejenigen zu behandeln, für deren Beschäftigung die Reichsversicherungsgesetze galten, während sie sich innerhalb von deren territorialem Geltungsbereich aufgehalten haben (vgl auch BSG SozR 4-2200 § 1251 Nr. 1 RdNr 9, 18).

    Zwar betrifft die Entscheidung des 13. Senats eine Verfolgte, die über die "Zwischenstation" des deutschen Staatsgebiets aus einem (ehemals) eingegliederten Gebiet (Lodz) nach Israel ausgewandert war; die Ausführungen zeigen aber jedenfalls durch die Bezugnahme auf eine weitere Entscheidung (BSG SozR 4-2200 § 1251 Nr. 1), dass der 13. Senat die Zwischenstation in Deutschland nicht als wesentlich angesehen hat und ausschließlich diejenigen Verfolgten anders beurteilt, die "nur die reine 'Möglichkeit' einer Auswanderung nach Deutschland für sich in Anspruch nehmen" (BSG SozR 4-2600 § 250 Nr. 2 RdNr 18).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2005 - L 13 RJ 5/03

    Annahme der Verfolgteneigenschaft und Aufenthalt im Ausland; Anerkennung der

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 14.08.2003 (B 13 RJ 27/02 R in SozR 4 - 2200 § 1251 Nr. 1) beziehe sich die Kompensation unterbliebener Beitragszahlungen durch die Anerkennung einer Ersatzzeit nur auf solche Zeiten, in denen ohne die verfolgungsbedingte Flucht und den verfolgungsbedingten Auslandsaufenthalt auf Grund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Beiträge zur deutschen Rentenversicherung geleistet worden wären.

    Die Feststellung der Verfolgteneigenschaft ist im Rahmen des § 250 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI vom Rentenversicherungsträger bzw. den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit in eigener Zuständigkeit zu treffen (h.M., vgl. u. a. nur Urteil des BSG vom 14.08.2003, aaO., mwN.).

    Bei der Anerkennung einer verfolgungsbedingten Ersatzzeit in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung ist allein der Ausgleich rentenrechtlicher Nachteile für infolge der verfolgungsbedingten Flucht nicht zurückgelegte Beitragszeiten maßgeblich (vgl. Urteil des BSG vom 14.08.2003, aaO.).

  • SG Berlin, 15.05.2019 - S 11 R 198/17

    "Ghetto" iS des § 1 ZRBG als unbestimmter Rechtsbegriff - Lebensverhältnisse der

    Die Feststellung der Verfolgteneigenschaft ist im Rahmen des § 250 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI vom Rentenversicherungsträger bzw. den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit in eigener Zuständigkeit zu treffen (BSG. Urteil vom 14. August 2003 - B 13 RJ 27/02 R -, Rn. 22 f., zitiert nach Juris, m. w. N.).

    Bei der Anerkennung einer verfolgungsbedingten Ersatzzeit in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung ist allein der Ausgleich rentenrechtlicher Nachteile für infolge der verfolgungsbedingten Flucht nicht zurückgelegte Beitragszeiten maßgeblich (BSG, Urteil vom 14. August 2003 - B 13 RJ 27/02 R -, Rn. 24, zitiert nach Juris, m. w. N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2006 - L 4 R 47/05

    Rentenversicherung

    Soweit in den Vorschriften des § 250 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI und des § 1251 Abs. 1 Nr. 4 RVO und der §§ 1 Abs. 1, 20 WGSVG auf die Verfolgteneigenschaft eines Berechtigten zur Berücksichtigung von rentenrechtlichen Zeiten abgestellt wird, handelt es um Verfolgte im Sinne des BEG, die einen durch die Verfolgungsmaßnahme bedingten Schaden in ihrer deutschen Rentenberechtigung erlitten haben, also in der Lage waren, zu Beginn und während der Verfolgungsmaßnahmen Beitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung zu erwerben (BSG, Urteil vom 08.09.2005, - B 13 RJ 20/05 - zu § 250 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI; Urteil vom 14.08.2003, - B 13 RJ 27/02 R - zu § 1251 Abs. 1 Nr. 4 RVO; Urteil vom 29.08.1996, - 4 RA 85/95 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2006 - L 4 RJ 113/04

    Rentenversicherung

    Soweit in den Vorschriften des SGB VI (§ 250 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI bzw. § 1251 Abs. 1 Nr. 4 RVO) und des WGSVG (§§ 1 Abs. 1, 20) auf die Verfolgteneigenschaft eines Berechtigten zur Berücksichtigung von rentenrechtlichen Zeiten abgestellt wird, handelt es um Verfolgte im Sinne des BEG, die einen durch die Verfolgungsmaßnahme bedingten Schaden in ihrer deutschen Rentenberechtigung erlitten haben, also in der Lage waren, zu Beginn und während der Verfolgungsmaßnahmen Beitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung zu erwerben (BSG, Urteil vom 08.09.2005, - B 13 RJ 20/05 - zu § 250 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI; Urteil vom 14.08.2003, - B 13 RJ 27/02 R - zu § 1251 Abs. 1 Nr. 4 RVO; Urteil vom 29.08.1996, - 4 RA 85/95 -).
  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 7/05 R

    Ersatzzeit - nationalsozialistische Verfolgung - verfolgungsbedingter

    Einmal eingegliedert in den Bereich des deutschen Rentenversicherungsrechts kann ihnen - anders als Versicherten, die nur die reine "Möglichkeit" einer Auswanderung nach Deutschland für sich in Anspruch nehmen (vgl Senatsurteil vom 8. September 2005 - B 13 RJ 20/05 R - veröffentlicht bei Juris) - ein Schaden in der deutschen Rentenversicherung (vgl hierzu auch Senatsurteil vom 14. August 2003 - B 13 RJ 27/02 R - SozR 4-2200 § 1251 Nr. 1) entstanden sein.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2006 - L 4 R 57/05

    Rentenversicherung

    Soweit in den Vorschriften des § 250 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI und des § 1251 Abs. 1 Nr. 4 RVO und der §§ 1 Abs. 1, 20 WGSVG auf die Verfolgteneigenschaft eines Berechtigten zur Berücksichtigung von rentenrechtlichen Zeiten abgestellt wird, handelt es um Verfolgte im Sinne des BEG, die einen durch die Verfolgungsmaßnahme bedingten Schaden in ihrer deutschen Rentenberechtigung erlitten haben, also in der Lage waren, zu Beginn und während der Verfolgungsmaßnahmen Beitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung zu erwerben (BSG, Urteil vom 08.09.2005, - B 13 RJ 20/05 - zu § 250 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI; Urteil vom 14.08.2003, - B 13 RJ 27/02 R - zu § 1251 Abs. 1 Nr. 4 RVO; Urteil vom 29.08.1996, - 4 RA 85/95 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2007 - L 18 RJ 5/04

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2006 - L 8 RJ 64/02

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2006 - L 4 R 143/05

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2006 - L 4 R 53/05

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2006 - L 4 RJ 58/02

    Rentenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 22 R 488/10
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2004 - L 4 (18) RJ 84/97

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