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   BFH, 11.05.1988 - V R 76/83   

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https://dejure.org/1988,1670
BFH, 11.05.1988 - V R 76/83 (https://dejure.org/1988,1670)
BFH, Entscheidung vom 11.05.1988 - V R 76/83 (https://dejure.org/1988,1670)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 1988 - V R 76/83 (https://dejure.org/1988,1670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 154, 161
  • BB 1988, 1880
  • BStBl II 1988, 908
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.04.1987 - V R 150/78

    Für die Überlassung der Anlage eines gemeinnützigen Golfclubs an clubfremde

    Auszug aus BFH, 11.05.1988 - V R 76/83
    Daß auch bei § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG 1973 ein steuerlich unschädlicher Geschäftsbetrieb vorliegen kann, hat der Senat bereits im Urteil vom 9. April 1987 V R 150/78 (BFHE 149, 319, BStBl II 1987, 659) ausgeführt.
  • BFH, 05.11.1968 - II R 118/67

    Mindestanforderungen einer Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 11.05.1988 - V R 76/83
    Insoweit liegt ein materiell-rechtlicher Mangel des angefochtenen Urteil in der Hinsicht vor, daß die tatsächlichen Feststellungen nicht ausreichen, die an sie geknüpfte Rechtsfolge zu decken (vgl. BFH-Beschluß vom 5. November 1968 II R 118/67, BFHE 94, 116, BStBl II 1969, 84, m.w.N.).
  • BFH, 11.07.1956 - V 286/55 U

    Begriff "freie Wohlfahrtspflege" - Voraussetzungen für die umsatzsteuerrechtliche

    Auszug aus BFH, 11.05.1988 - V R 76/83
    Wirtschaftliche Bedürftigkeit sei hier nicht erforderlich (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Juli 1956 V 286/55 U, BFHE 63, 161, BStBl III 1956, 258).
  • BFH, 20.11.1969 - V R 40/66

    Umsätze der Altersheime - Wohlfahrtsverbände - Freie Wohlfahrtspflege

    Auszug aus BFH, 11.05.1988 - V R 76/83
    Die in § 4 Nr. 18 UStG 1973 fehlende Begriffsbestimmung der "Wohlfahrtspflege" ergibt sich aus § 8 Abs. 2 GemV (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 20. November 1969 V R 40/66, BFHE 97, 572, BStBl II 1970, 190, mit Nachweisen, zur insoweit gleichlautenden Vorschrift des § 4 Nr. 16 UStG 1951).
  • FG Köln, 19.01.2017 - 13 K 1160/13

    Abgabenordnung/Körperschaftsteuer: Keine Gemeinützigkeit bei der Durchführung von

    Soweit teilweise die Auffassung vertreten wird, bei Kindern und Jugendlichen sei die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit zu unterstellen (vgl. z.B. OFD Hannover vom 18. Oktober 2000 S 0184-8-StO 214, FR 2000, 1296 unter Verweis auf BFH-Urteil vom 11. Mai 1988 V R 76/83, BStBl II 1988, 908 jeweils zu Mahlzeitendiensten im Sinne des § 68 Nr. 1a AO; vgl. auch Hüttemann a.a.O. Rdnr. 3.174), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • BFH, 19.05.2005 - V R 32/03

    Vermietung von Wohnraum durch ein Studentenwerk an Nichtstudierende

    Für ihre Beurteilung spreche die Entscheidung des BFH im Urteil vom 11. Mai 1988 V R 76/83 (BFHE 154, 161, BStBl II 1988, 908).

    Die Klägerin beruft sich insoweit zu Unrecht auf das den Betrieb einer Cafeteria durch ein Studentenwerk betreffende Urteil des erkennenden Senats in BFHE 154, 161, BStBl II 1988, 908; denn diese Entscheidung betraf, weil in der Cafeteria gleiche Leistungen zu gleichen Bedingungen an Studenten und Nichtstudenten ausgegeben worden waren, einen einheitlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

  • BFH, 28.09.2006 - V R 57/05

    Steuerbefreiung für Umsätze aus der Abgabe von Mahlzeiten an Studenten durch ein

    d) Ohne Erfolg beruft sich das FA auch auf das Urteil des BFH vom 11. Mai 1988 V R 76/83 (BFHE 154, 161, BStBl II 1988, 908); dies schon deshalb, weil im entschiedenen Sachverhalt die dort streitigen Umsätze der Cafeteria jedenfalls soweit sie --wie im Streitfall-- gegenüber Studenten erbracht worden sind, als steuerfrei beurteilt worden waren und der BFH nur über die Umsätze an andere Personen zu entscheiden hatte; im Übrigen ist diese Entscheidung, soweit es um die Befreiung der Verpflegungsleistungen durch ein Studentenwerk geht, im Ergebnis durch die spätere Rechtsprechung (zuletzt BFH in BFHE 210, 175, BStBl II 2005, 900), überholt.
  • VG Karlsruhe, 18.04.2008 - 4 K 268/06

    Gebührenfreiheit für Verbände der freien Wohlfahrtspflege

    Der Begriff der Wohlfahrtspflege wird im Allgemeinen definiert als die planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte Sorge für gefährdete oder notleidende Menschen (vgl. die steuerrechtliche Legaldefinition in § 66 Abs. 2 AO; BSG, Urt. v. 26.6.1985, SozR 2200, § 539 Nr. 11; BFH, Urt. v. 11.05.1988, BFHE 154, 161; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 21.05.2003 - L 17 U 54/02 -, zitiert in Juris).
  • BFH, 21.04.2022 - V R 39/21

    Keine Steuerfreiheit der Umsätze aus dem Betrieb einer Cafeteria eines

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem zu § 4 Nr. 18 UStG 1973 ergangenen Senatsurteil vom 11.05.1988 - V R 76/83 (BFHE 154, 161, BStBl II 1988, 908), wonach ein sog. Studentenwerk auch mit dem Betrieb einer Cafeteria der freien Wohlfahrtspflege i.S. von § 4 Nr. 18 UStG 1973 dienen kann, wenn mit der Cafeteria kein anderer Satzungszweck verfolgt wird.
  • BFH, 11.04.1990 - I R 122/87

    Caf, eines gemeinnützigen Vereins ist kein Zweckbetrieb

    Insoweit weicht der Senat nicht von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Mai 1986 V R 76/83 (BFHE 154, 161, BStBl II 1988, 908) ab.
  • FG Sachsen, 05.04.2005 - 1 K 861/03

    Keine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG bei Abgabe von Mahlzeiten durch

    2.3 Der BFH hat zwar in seiner Entscheidung vom 11. Mai 1988 V R 76/83 (BStBl II 1988, 908 ) ausgeführt, dass die Ausschließlichkeit der Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke nicht verletzt werde, wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, der als steuerlich unschädlich anzusehen ist.
  • FG Sachsen, 12.05.2003 - 3 K 1144/00

    Ermäßigter Steuersatz für Leistungen aus kurzfristiger Vermietung von Wohnräumen

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  • VG Lüneburg, 02.02.2005 - 1 B 1/05

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs und einstweiliger Rechtsschutz bei

    Der Antragsteller dient mit dem Betrieb auch der Cafeteria (neben der Mensa) - solange er die Aufgabe wahrnimmt - zwar der freien Wohlfahrtspflege und nimmt damit eine Sonderstellung ein, die beim Vorgehen der Antragsgegnerin grundsätzlich beachtlich ist (vgl. BFH v. 11.5.1988 - V R 76/83 -):.
  • FG Brandenburg, 25.11.1998 - 2 K 825/96

    Anfechtung von Gewerbesteuernessbescheiden; Beschwer bei Festsetzung des

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  • FG Sachsen-Anhalt, 12.05.2003 - 3 K 1144/00

    Kein ermäßigter Steuersatz für Leistungen aus kurzfristiger Vermietung von

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