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   BFH, 19.03.2002 - I R 4/01   

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https://dejure.org/2002,2827
BFH, 19.03.2002 - I R 4/01 (https://dejure.org/2002,2827)
BFH, Entscheidung vom 19.03.2002 - I R 4/01 (https://dejure.org/2002,2827)
BFH, Entscheidung vom 19. März 2002 - I R 4/01 (https://dejure.org/2002,2827)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Darlehen - Darlehensgewährung - Ausland - Enkelgesellschaft - Einkünfte - Muttergesellschaft - Doppelbesteuerung - Zwischeneinkünfte - Außensteuer - Zinssatz - Hinzurechnung - Einkommen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gegenberichtigung bei Zwischengesellschaft zur Vermeidung von Doppelbesteuerung

  • Judicialis

    AStG § 1; ; AStG §§ 7 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AStG §§ 1 7 ff.
    Verbilligte Darlehensgewährung einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AStG § 1, AStG § 7, AStG § 10
    Außensteuerrecht; Darlehen; Hinzurechnung; Schweiz; Zinsen; Zwischengesellschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 198, 499
  • BB 2002, 1847
  • BB 2002, 2169
  • BB 2002, 805
  • BB 2003, 241
  • DB 2002, 1812
  • BStBl 2002, 644
  • BStBl II 2002, 644
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Münster, 07.08.1997 - 15 K 144/96
    Auszug aus BFH, 19.03.2002 - I R 4/01
    Demgegenüber wird in Rechtsprechung und Schrifttum die Ansicht vertreten, dass § 1 AStG gegenüber §§ 7 ff. AStG zurücktreten müsse (FG Münster, Urteil vom 7. August 1997 15 K 144/96 F, EFG 1997, 1289; Wassermeyer in Flick/Wassermeyer/Baumhoff, Außensteuerrecht, 6. Aufl., § 1 AStG Anm. 186).

    Hieraus hat das FG Münster (Urteil in EFG 1997, 1289) den Schluss gezogen, dass § 1 AStG schon seinen tatbestandlichen Voraussetzungen nach nicht eingreife, wenn und soweit die Verlagerung von Einkünften in das Ausland durch die Hinzurechnungsbesteuerung ausgeglichen werde; es fehle dann an der von der Vorschrift geforderten "Minderung der Einkünfte" aus der betreffenden Geschäftsbeziehung.

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 19.03.2002 - I R 4/01
    Dies folgt aus dem Grundsatz der Individualbesteuerung, nach dem alle den Bereich der Einkunftserzielung berührenden Umstände jeweils nur bei demjenigen Steuersubjekt berücksichtigt werden können, das sie in Person verwirklicht hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, 785).
  • BFH, 01.10.1997 - X R 149/94

    Renovierungsaufwendungen bei teilentgeltlichem Erwerb

    Auszug aus BFH, 19.03.2002 - I R 4/01
    Denn hier geht es allein um die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung, während über den Anspruch auf eine Billigkeitsmaßnahme nicht im Steuerfestsetzungsverfahren, sondern in einem hiervon getrennten Verfahren zu befinden wäre (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1997 X R 149/94, BFHE 184, 412, BStBl II 1998, 247, 249; BFH-Beschluss vom 3. Februar 1999 I B 122/97, BFH/NV 1999, 974, m.w.N.).
  • BFH, 03.02.1999 - I B 122/97

    Beitrittsgebiet; Übergangsregelung zur Zusammenfassung von Wasser- und

    Auszug aus BFH, 19.03.2002 - I R 4/01
    Denn hier geht es allein um die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung, während über den Anspruch auf eine Billigkeitsmaßnahme nicht im Steuerfestsetzungsverfahren, sondern in einem hiervon getrennten Verfahren zu befinden wäre (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1997 X R 149/94, BFHE 184, 412, BStBl II 1998, 247, 249; BFH-Beschluss vom 3. Februar 1999 I B 122/97, BFH/NV 1999, 974, m.w.N.).
  • FG Münster, 10.12.2020 - 8 K 665/16

    Streit über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Hinzurechnungsbesteuerung

    Daher könne eine Beseitigung der Überbesteuerung nur im Billigkeitswege erfolgen, über die in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden sei (BFH, Urteil vom 19.03.2002, I R 4/01, BStBl II 2002, 644).
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