Weitere Entscheidung unten: BFH, 12.10.1967

Rechtsprechung
   BFH, 18.01.1968 - V B 45/67   

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BFH, 18.01.1968 - V B 45/67 (https://dejure.org/1968,211)
BFH, Entscheidung vom 18.01.1968 - V B 45/67 (https://dejure.org/1968,211)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 1968 - V B 45/67 (https://dejure.org/1968,211)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeführer - Verletzung materiellen Rechts - Künftige Veranlagungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 369
  • NJW 1968, 912
  • DB 1968, 382
  • BStBl II 1968, 98
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 02.02.1967 - V B 1/66

    Mitteilungspflicht hinsichtlich der Bedenken des Gerichts gegen die Zulässigkeit

    Auszug aus BFH, 18.01.1968 - V B 45/67
    Dabei genügt es nicht, daß die Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den der Beschwerde zugrunde liegenden Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat; diese Voraussetzung ist vielmehr nur dann erfüllt, wenn die Rechtssache eine höchstrichterlich bisher noch nicht geklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher, d. h. allgemeiner Bedeutung aufwirft" (Bundesverwaltungsgericht a. a. O., vgl. dazu auch den in der Stellungnahme des Beschwerdegegners genannten Beschluß des erkennenden Senats V B 1/66 vom 2. Februar 1967, BFH 88, 40, BStBl III 1967, 266).
  • BFH, 23.07.2008 - VI B 78/07

    Anforderungen an das Beschwerdevorbringen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO

    Denn das Darlegen, das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Januar 1968 V B 45/67, BFHE 90, 369, BStBl II 1968, 98; BVerwG-Beschluss in NJW 1996, 1554, m.w.N.), verlangt es, derartige Mindestanforderungen an die Ausführungen zu stellen.
  • BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95

    Revision - Beschwerdebegründung - Verständlichkeit - Überschaubarkeit

    Dabei verlangt das Darlegen - das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 11; BFH, Beschluß vom 18. Januar 1968 - V B 45/67 - BFHE 90, 369 [370]) - ebenso wie das gemäß § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO erforderliche Bezeichnen ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Ausführungen.
  • BVerwG, 27.03.2007 - 1 B 271.06

    Revisionsverfahren, Darlegungserfordernis, Divergenzrüge, Verfahrensmangel,

    Dabei verlangt das Darlegen - das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11; BFH, Beschluss vom 18. Januar 1968 - V B 45/67 - BFHE 90, 369 ) - ebenso wie das gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche Bezeichnen ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Ausführungen.
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Das besagt, daß der Beschwerdeführer mindestens konkret auf die Rechtsfrage und ihre Bedeutung über den Einzelfall hinaus eingehen muß (BFH-Beschluß vom 18. Januar 1968 V B 45/67, BFHE 90, 369, BStBl II 1968, 98).
  • BFH, 20.04.2010 - VI S 1/10

    Mindestanforderungen an die Begründung einer Anhörungsrüge - Begriff "Darlegen" -

    Darlegen, das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Januar 1968 V B 45/67, BFHE 90, 369, BStBl II 1968, 98; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1995  9 B 362/95, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 1554, m.w.N.), heißt in diesem Zusammenhang: Schlüssig, substantiiert und nachvollziehbar darstellen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen der Rügeführer sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren (hier dem Beschwerdeverfahren VI B 115/09) nicht habe äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen des Rügeführers das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe und woraus der Rügeführer dies meint folgern zu können (z.B. BFH-Beschluss vom 26. November 2008 VII S 28/08, BFH/NV 2009, 409; vgl. auch z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 133a Rz 12, m.w.N.).
  • BVerwG, 13.05.1996 - 9 B 174.96

    Vorliegen von Revisionszulassungsgründen - Begründung einer

    Dabei verlangt das Darlegen - das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 11; BFH, Beschluß vom 18. Januar 1968 - V B 45/67 - BFHE 90, 369 ) - ebenso wie das gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche Bezeichnen ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Ausführungen.
  • BFH, 03.11.2010 - X S 28/10

    Wirkungen der Aufteilung einer Steuerschuld - Anforderungen an die Begründung

    Eine Darlegung, die schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Januar 1968 V B 45/67, BFHE 90, 369, BStBl II 1968, 98; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1995  9 B 362/95, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 1554, m.w.N.), verlangt in diesem Zusammenhang die schlüssige, substantiierte und nachvollziehbare Darstellung, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen der Rügeführer sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren (hier dem Beschwerdeverfahren X B 21/10) nicht habe äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen des Rügeführers das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe und woraus der Rügeführer dies meint folgern zu können (z.B. BFH-Beschluss vom 26. November 2008 VII S 28/08, BFH/NV 2009, 409; vgl. auch z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 133a Rz 12, m.w.N.).
  • BFH, 11.03.2009 - VI S 2/09

    Begründungsanforderungen und Prüfungsumfang bei einer Anhörungsrüge

    Darlegen, das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Januar 1968 V B 45/67, BFHE 90, 369, BStBl II 1968, 98; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1995 9 B 362/95, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 1554, m.w.N.), heißt in diesem Zusammenhang: Schlüssig, substantiiert und nachvollziehbar darstellen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen der Rügeführer sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren (hier dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren VI B 56/07) nicht habe äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen des Rügeführers das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe und woraus der Rügeführer dies meint folgern zu können (z.B. BFH-Beschluss vom 26. November 2008 VII S 28/08, BFH/NV 2009, 409; vgl. auch z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 133a Rz 12, m.w.N.).
  • BFH, 05.02.2001 - VIII B 128/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung - Zulässigkeit - Grundsätzliche Bedeutung

    Des Weiteren muss der Beschwerdeführer konkret auf die Bedeutung der von ihm herausgestellten Frage für die Allgemeinheit eingehen (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Januar 1968 V B 45/67, BFHE 90, 369, BStBl II 1968, 98, ständige Rechtsprechung; vgl. die Nachweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 61).

    Der damit gerügte materiell-rechtliche Mangel der Vorentscheidung reicht für die (schlüssige) Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nicht aus (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFHE 90, 369, BStBl II 1968, 98, ständige Rechtsprechung; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 62, m.w.N.).

  • BVerwG, 30.09.2005 - 1 B 34.05

    Voraussetzungen der Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von

    Dabei verlangt das Darlegen - das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11; BFH, Beschluss vom 18. Januar 1968 - V B 45/67 - BFHE 90, 369 ) - ebenso wie das gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche Bezeichnen ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Ausführungen.
  • BVerwG, 30.09.2005 - 1 B 26.05

    Anforderungen an die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung von

  • BFH, 21.08.1986 - V B 46/86

    Befreiung von der Umsatzsteuer bei Vermittlungsleistungen im Reisegewerbe

  • BFH, 29.07.1986 - V B 34/85

    Voraussetzungen für das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 21.02.2006 - 1 B 108.05

    Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe in der

  • BVerwG, 07.12.1995 - 9 B 377.95

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Annahme einer

  • BFH, 11.12.1986 - V B 61/86

    Entscheidung einer Rechtsfrage aufgrund ihrer grundsätzlichen Bedeutung

  • BFH, 21.05.1992 - VIII B 76/91

    Anerkennung von Zinsen auf ein von einer Domizilgesellschaft ohne eigene

  • BFH, 03.05.2007 - VII B 350/06

    Adressat einer Empfangsvollmacht

  • BFH, 20.04.1977 - I B 65/76

    Hausgewerbetreibender - Selbstabführung vor Arbeitgeberanteilen zur

  • FG Köln, 26.02.2004 - 2 K 1993/02

    Auskunftsersuchen

  • BFH, 06.06.2001 - XI B 130/99

    Zugangsvermutung - Bekanntgabe - Verwaltungsakt - Versendung - Abgabenrecht -

  • BFH, 07.12.1994 - II B 179/93

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Unterlassen des Beweisantritts von

  • BFH, 14.12.1987 - V B 77/87

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensmangels

  • BFH, 03.02.1987 - V B 99/86

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 17.05.2000 - VIII B 28/00

    Begründungsanforderungen - Beschwerdefrist - Widereinsetzung

  • BVerwG, 07.12.1995 - 9 B 675.95

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BFH, 20.11.1969 - I B 34/69

    Klage eines Vereins - Bejahung der Steuerpflicht - Überprüfung der Rechtsfrage -

  • BVerwG, 07.05.1996 - 9 B 168.96

    Voraussetzungen der Abweichungsrüge und der Verfahrensrüge -

  • BVerwG, 07.12.1995 - 9 B 639.95

    Verwerfen einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit - Voraussetzungen

  • BFH, 13.05.1992 - II B 131/91

    Substantiierte Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei

  • BFH, 17.05.1989 - II B 45/89

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 04.09.1996 - II B 6/96
  • BFH, 14.09.1993 - VII B 5/93

    Anwendbarkeit des § 27 Tabaksteuergesetz der Deutschen Demokratischen Republik

  • BFH, 02.11.1988 - II B 93/88

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • BFH, 31.01.1989 - V B 162/88

    Anforderungen an die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung einer Beschwerde

  • BFH, 24.05.1988 - V B 31/88

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BFH, 13.04.1988 - II B 193/87

    Zulässigkeit einer Beschwerde

  • BFH, 24.02.1987 - VII B 111/86

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 29.07.1986 - V B 17/86

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BFH, 13.08.1968 - VII B 170/67

    Auslegung der Rechtsnorm - Grundsätzliche Bedeutung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 12.01.1989 - V B 102/88
  • BFH, 24.03.1986 - V B 58/85

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als Voraussetzung für

  • BFH, 25.07.1968 - V B 8/68

    Keine fristgerechte Vorlage einer Vollmacht trotz deren Besitz durch den

  • BFH, 30.03.1971 - II B 53/70

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Gegenstand des

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Rechtsprechung
   BFH, 12.10.1967 - V B 33/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,935
BFH, 12.10.1967 - V B 33/67 (https://dejure.org/1967,935)
BFH, Entscheidung vom 12.10.1967 - V B 33/67 (https://dejure.org/1967,935)
BFH, Entscheidung vom 12. Oktober 1967 - V B 33/67 (https://dejure.org/1967,935)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 367
  • NJW 1968, 1111
  • BStBl II 1968, 98
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 16.07.1969 - I R 81/66

    Revisionsverfahren - Beschränkung des Klageantrags - Rückstellungen für

    Der Senat hat allerdings Bedenken, den Vorgang mit dem BFH-Beschluß V B 33/67 vom 12. Oktober 1967 (BFH 90, 367, BStBl II 1968, 98) als teilweise Klagerücknahme zu bezeichnen, da sich die Erklärung der Steuerpflichtigen auf keinen zum Erlaß eines Teilurteils geeigneten Teil des Streitgegenstands bezieht (vgl. Gräber, Deutsches Steuerrecht 1968 S. 491, 492 ff.).

    Der Senat weicht indes von dem Beschluß des V. Senats V B 33/67, a. a. O., nicht ab und braucht daher den Großen Senat nicht anzurufen (§ 11 Abs. 3 FGO).

  • BFH, 06.08.1974 - VII B 49/73

    Teilweise Erledigung - Erledigung - Berichtigungsbescheid - Kostentragung -

    Daraus ergebe sich, daß der Gesetzgeber eine Teilerledigung durchaus vorgesehen habe und es für die Kostenfolge keinen Unterschied mache, ob der zunächst nicht durch Änderungsbescheid erledigte Teil sich durch Erledigungserklärung, durch Rücknahmeerklärung oder durch Urteil erledige (vgl. BFH-Urteil vom 12. Oktober 1967 V B 33/67, BFHE 90, 367, BStBl II 1968, 98).

    Hätte die Beschwerdeführerin das getan, so wäre es zwar auch zu der von ihr gewünschten Kostenverteilung gekommen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. April 1968 VI B 47/67, BFHE 92, 469, BStBl II 1968, 608; V B 33/67).

  • BFH, 17.12.1973 - III B 68/72

    Vermögensteuerlicher Rechtsstreit - Erledigung - Klagerücknahme - Kostenrisiko -

    Die Klage ist insoweit hinsichtlich dieses nebensächlichen Punktes als zurückgenommen anzusehen (Beschluß des BFH vom 12. Oktober 1967 V B 33/67, BFHE 90, 367, BStBl II 1968, 98).

    Hinsichtlich der nicht besonders berücksichtigten Steuerermäßigung um 30 DM hat das FG zutreffend den Standpunkt vertreten, die Beschwerdeführer hätten nach Berichtigung mit der Klagerücknahme auch insoweit die Klage zurückgenommen (Hinweis auf BFH-Entscheidung V B 33/67).

  • FG Hamburg, 23.06.2017 - 4 K 74/16

    Zollrecht: Nacherhebung von Antidumpingzoll auf Einfuhren von Schuhen mit

    Soweit die Klägerin ihren Sachantrag ermäßigt hat, ist dies - da die angefochtenen Einfuhrabgabenbescheide in Bezug auf den nacherhobenen Drittlandszoll und die entsprechend ausgewiesenen Nacherhebungsbeträge jeweils teilbare Streitgegenstände darstellen - als teilweise Klagrücknahme zu werten und kostenmäßig entsprechend zu berücksichtigen, so dass nach einem anteiligen Streitwert von 13.434,87 EUR (76.769,55 EUR abzüglich 63.334,87 EUR) die Klägerin die Kosten zu tragen hat (vgl. zur nachträglichen Beschränkung des Klageantrags bei Anfechtung eines Steuerbescheids und den kostenrechtlichen Folgen auch BFH, Urteil vom 16.07.1969, I R 81/66; Beschluss vom 12.10.1967, V B 33/67, jeweils in: juris).
  • BFH, 25.04.1968 - VI B 47/67

    Beteiligter - Begründung der Beschwerde - Begründungsschrift - Frist - Erledigung

    Diese Erklärung kann nach dem BFH-Beschluß V B 33/67 vom 12. Oktober 1967 (BFH 90, 367, BStBl II 1968, 98) bedeuten, daß die Steuerpflichtige die Klage zurückgenommen hat, soweit das FA dem Begehren der Steuerpflichtigen nicht gefolgt ist.
  • FG Hamburg, 13.12.2016 - 4 K 79/14

    Zollrecht: Vertrauensschutz nach Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) ZK bei einer

    Soweit die Klägerin ihren Sachantrag ermäßigt hat, ist dies - da der angefochtene Einfuhrabgabenbescheid einen in Bezug auf den für Umschließungen und Beistellungen nacherhobenen Zoll und die entsprechend ausgewiesenen Nacherhebungsbeträge teilbaren Streitgegenstand darstellt - als teilweise Klagrücknahme zu werten und insoweit kostenmäßig zu berücksichtigen (vgl. zur nachträglichen Beschränkung des Klageantrags bei Anfechtung eines Steuerbescheids und den kostenrechtlichen Folgen auch BFH, Urteil vom 16.07.1969, I R 81/66; Beschluss vom 12.10.1967, V B 33/67, jeweils in: juris).
  • BFH, 23.02.1968 - VI R 35/67

    Beteiligte des Rechtsstreits - Erklärung der Erledigung - Steuerprozeß - Einigung

    Es ist vielmehr, wie der III. Senat im Beschluß III R 69/67 vom 5. Dezember 1967 (BFH 91, 20, BStBl II 1968, 203) zutreffend ausgeführt hat, im Einzelfall durch Auslegung der Erklärung zu ermitteln, was die Beteiligten mit der Erledigungserklärung zum Ausdruck bringen wollten (vgl. auch den Beschluß des V. Senats V B 33/67 vom 12. Oktober 1967, BFH 90, 367, BStBl II 1968, 98).
  • FG Köln, 18.11.1999 - 7 K 6035/94

    Allgemein erreichbare Preisnachlässe beim Immobilienerwerb kein

    Ob diese Kostenpflicht auf dem Gesichtspunkt einer teilweisen Klagerücknahme (§ 136 Abs. 2 FGO , so BFH, Beschluß vom 12. Oktober 1967 V B 33/67, BStBl II 1968, 98) oder einem teilweisen Unterliegen (§ 135 Abs. 1 FGO , so BFH, Urteil vom 16. Juli 1969 I R 81/66, BStBl II 1970, 15 [16]) beruht, braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BFH, 22.11.1968 - IV B 43/68

    Kostenentscheidung bei Erledigung des Klageverfahrens wegen Zurücknahme der

    Es deutet auch nichts darauf hin, daß die Steuerpflichtigen wegen der bloßen Aufhebung der Einspruchsentscheidung etwa hätten erklären wollen, sie seien auch der Sache nach zufrieden gestellt und erkennten die mit Einspruch angefochtene Entscheidung als richtig an, so daß man ihre Erklärung nicht etwa als Klägerücknahme deuten könnte (vgl. hierzu den Beschluß des BFH V B 33/67 vom 12. Oktober 1967, BFH 90, 367, BStBl II 1968, 98).
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