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   BFH, 05.12.1968 - V 242/65   

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https://dejure.org/1968,1753
BFH, 05.12.1968 - V 242/65 (https://dejure.org/1968,1753)
BFH, Entscheidung vom 05.12.1968 - V 242/65 (https://dejure.org/1968,1753)
BFH, Entscheidung vom 05. Dezember 1968 - V 242/65 (https://dejure.org/1968,1753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung der Werbeinlage in der Zeitung zur Umsatzsteuerveranlagung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 95, 232
  • DB 1969, 909
  • BStBl II 1969, 385
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.11.1957 - V 235/57 U

    Entgelte für Zeitungsanzeigen als Lieferungsentgelte oder Leistungsentgelte -

    Auszug aus BFH, 05.12.1968 - V 242/65
    Wie der Senat im Urteil V 235/57 U vom 28. November 1957 (BFH 66, 319, BStBl III 1958, 122) am Beispiel der Anzeigen dargelegt hat, sind bei Werbemaßnahmen jedoch zwei Rechtskreise zu unterscheiden, nämlich das Verhältnis zwischen dem Verleger und dem Abonnenten der Zeitung, und das Verhältnis zwischen dem Verleger und den Auftraggebern der Anzeigen.

    Schließlich kann auch der Hinweis des FG auf das BFH-Urteil V 235/57 (a. a. O.) keine andere Entscheidung rechtfertigen.

  • BFH, 21.11.1968 - V 139/65

    Ermächtigung der Bundesregierung - Versendungsauslagen - Versicherungsauslagen -

    Auszug aus BFH, 05.12.1968 - V 242/65
    Zwar sind Versendungsauslagen, die mit Leistungen in Zusammenhang stehen, nicht nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 UStG 1951 von den Entgelten für die Leistung absetzbar (vgl. Urteil des BFH V 139/65 vom 21. November 1968, BStBl II 1969, 276).
  • BFH, 06.05.1965 - V 83/62
    Auszug aus BFH, 05.12.1968 - V 242/65
    Der Senat hat gegen die Anwendung dieses Vereinfachungserlasses keine Bedenken (BFH-Urteil V 83/62 vom 26. November 1964, StRK, Umsatzsteuergesetz, § 5 Abs. 4, Rechtsspruch 17).
  • BFH, 28.01.1971 - V R 97/66

    Zeitschriftenhandel - Verlag - Remittendenexemplare - Freiexemplare -

    Die BFH-Urteile V 83/62 vom 6. Mai 1965 (Steuerrechtsprechung in Karteiform, Umsatzsteuergesetz, § 5 Abs. 4, Rechtsspruch 15) und V 242/65 vom 5. Dezember 1968 (BFH 95, 232, BStBl II 1969, 385) stehen dieser Auffassung nicht entgegen.

    In dem Urteil V 242/65 (a. a. O.) hat der Senat die im Zeitungsversand für Werbebeilagen zusätzlich aufgewandten Postgebühren zum Abzug zugelassen, weil die Werbebeilagen Bestandteile der Zeitungen waren.

  • FG Hamburg, 17.04.2007 - 3 K 64/06

    Umsatzsteuer: Ermäßigter Steuersatz für Zeitschriften

    Entsprechendes gilt für Sonderbeilagen (z.B. Wassersport, Bildung); Verlagsbeilagen und Werbebeilagen sind Bestandteil der Zeitung oder Zeitschrift, wobei Werbebeilagen dem Anzeigenteil gleichzuachten sind (vgl. BFH vom 5. Dezember 1968 V 242/65, BFHE 95, 232, BStBl II 1969, 385).
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