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   BFH, 11.12.1970 - VI R 262/68   

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https://dejure.org/1970,1118
BFH, 11.12.1970 - VI R 262/68 (https://dejure.org/1970,1118)
BFH, Entscheidung vom 11.12.1970 - VI R 262/68 (https://dejure.org/1970,1118)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 1970 - VI R 262/68 (https://dejure.org/1970,1118)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 101, 195
  • DB 1971, 755
  • BStBl II 1971, 198
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.07.1966 - IV R 151/66

    Rechtmäßigkeit der Gewährung einer Investitionszulage beim Verbringen eines

    Auszug aus BFH, 11.12.1970 - VI R 262/68
    Das Urteil des BFH IV R 151/66 vom 29. Juli 1966 (BFH 87, 188, BStBl III 1967, 62), auf das das FA die Ablehnung des Antrags der Klägerin gestützt habe, besage nichts anderes.

    Da die Elektrogeräte zunächst zum Umlaufvermögen gehört hätten, habe ihre spätere Überführung ins Anlagevermögen einen Anspruch auf Gewährung einer Investitionszulage nicht begründen können, wie auch der IV. Senat des BFH im Urteil IV R 151/66 vom 29. Juli 1966 (a. a. O.) entschieden habe.

    Die Überführung eines bereits zum Umlaufvermögen gehörenden Wirtschaftsgutes in das Anlagevermögen kann für sich allein nicht als Anschaffung angesehen werden (vgl. Entscheidung des BFH IV R 151/66 vom 29. Juli 1966, a. a. O.).

  • BFH, 17.05.1968 - VI R 5/68

    Lastwagen - Investitionszulage - Rückforderung

    Auszug aus BFH, 11.12.1970 - VI R 262/68
    Bei der Auslegung des BHG ist jedoch zu berücksichtigen, daß dieses Gesetz die Produktionskraft der Westberliner Wirtschaft stärken soll (vgl. das Urteil VI R 5/68 vom 17. Mai 1968, BFH 92, 392, BStBl II 1968, 570).
  • BFH, 07.11.2000 - III R 7/97

    Bezeichnung der zulagenbegünstigten Wirtschaftsgüter

    Ein für das Umlaufvermögen angeschafftes Wirtschaftsgut kann aber vom Zeitpunkt der Anschaffung an nur dann dem Anlagevermögen zugeordnet werden, wenn es noch vor Ablauf des Wirtschaftsjahres eindeutig in das Anlagevermögen überführt wird (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1970 VI R 262/68, BFHE 101, 195, BStBl II 1971, 198 zu § 19 Abs. 1 des Berlinhilfegesetzes --BHG-- 1964; zustimmend BMF in BStBl I 1991, 768 Tz. 14, sowie Zitzmann, a.a.O., Rz. 75 a.E.).

    Der BFH hat im Urteil in BFHE 101, 195, BStBl II 1971, 198 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ohnehin ein erst nach Ablauf des Kalenderjahrs in der Buchführung festgehaltener Übergang von Gegenständen in das Anlagevermögen nicht ausreiche, um die in dem vorgeblichen Übergangsjahr erforderlich gewesene Maßnahme der Überführung in das Anlagevermögen zu ersetzen.

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