Rechtsprechung
   BFH, 23.04.1971 - IV 99/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,728
BFH, 23.04.1971 - IV 99/65 (https://dejure.org/1971,728)
BFH, Entscheidung vom 23.04.1971 - IV 99/65 (https://dejure.org/1971,728)
BFH, Entscheidung vom 23. April 1971 - IV 99/65 (https://dejure.org/1971,728)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,728) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Freier Erfinder - Überlassung gegen Lizenzzahlung - Herstellung des erfundenen Gegenstandes - Vergünstigung - Verwertung im eigenen Betrieb - Zusammentreffen der Steuervergünstigungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 102, 473
  • DB 1971, 2093
  • BStBl II 1971, 710
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.09.1969 - IV 304/65

    Rückwirkende Gesetzeskraft - Zusammenveranlagung - Tätigkeit von gewisser Dauer -

    Auszug aus BFH, 23.04.1971 - IV 99/65
    Gegen die Rückwirkung bestehen keine Bedenken; der von den Steuerpflichtigen erwähnte Erlaß des RdF vom 11. September 1944 war nicht mehr anwendbar (vgl. die Urteile des Senats IV 304/65 vom 11. September 1969, BFH 98, 141, BStBl II 1970, 306, und IV R 110/68 vom 5. Dezember 1968, BFH 94, 246, BStBl II 1969, 136, und des I. Senats des BFH I R 163/67 vom 20. November 1969, BFH 97, 369, BStBl II 1970, 187).

    Daß indessen einkommensteuerrechtlich bei dem damals entschiedenen Sachverhalt, soweit es sich -- wie hier -- um die Lizenzzahlungen handelte, tarifbegünstigte Einkünfte vorlagen, die aus einer Verwertung in einem fremden gewerblichen Betrieb stammten, auch insoweit der Steuerpflichtige die hergestellten Produkte dann wieder selbst vertrieb, bestätigte der Senat ausdrücklich in dem denselben Steuerpflichtigen und dieselben tatsächlichen Vorgänge betreffenden Einkommensteuer-Urteil IV 304/65.

    Daß kein Unterschied gemacht werden kann, wenn der zwischenzeitliche Vorgang der Herstellung in einer vom Steuerpflichtigen beherrschten Kapitalgesellschaft oder wie im Falle IV 304/65 in einem von ihm völlig unabhängigen Betrieb erfolgt ist, liegt auf der Hand, wenn man, wie oben ausgeführt, die juristische Eigenständigkeit der Kapitalgesellschaft bejaht.

  • BFH, 14.01.1960 - IV 98/58 U

    Verwertung einer Erfindung im eigenen gewerblichen Betrieb des Erfinders -

    Auszug aus BFH, 23.04.1971 - IV 99/65
    Aus dem Urteil des BFH IV 98/58 U vom 14. Januar 1960 (BFH 70, 504, BStBl III 1960, 189) ergebe sich, daß unter "Verwertung" nicht die wirtschaftliche Verwertung, sondern nur die mechanisch-technische Verwertung zu verstehen sei, die nur die GmbH vornehme, die übrigens auch allein das Unternehmerrisiko trage.

    Die Ansicht des FG, es komme darauf an, ob der Erfinder bei der Verwertung Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb erziele, sei unrichtig (vgl. BFH-Urteil IV 98/58 U).

    Unter Verwertung kann vielmehr nur die unmittelbare Nutzbarmachung des Patents verstanden werden, wobei in der Rechtsprechung die in dem BFH-Urteil IV 98/58 U offengelassene Frage noch nicht entschieden ist, ob darunter die "technisch-mechanische" oder die "wirtschaftliche" Verwertung zu verstehen ist.

  • BFH, 20.11.1969 - I R 163/67

    Annahme einer Verwertung der Erfindung im eigenen gewerblichen Betrieb des

    Auszug aus BFH, 23.04.1971 - IV 99/65
    Auch in dem BFH-Urteil I R 163/67 vom 20. November 1969 (BFH 97, 369, BStBl II 1970, 187) sei angenommen worden, für die Verwertung im eigenen gewerblichen Betrieb des Erfinders genüge die Herstellung oder Bearbeitung von Wirtschaftsgütern nach der durch ein Patent geschützten Erfindung.

    Gegen die Rückwirkung bestehen keine Bedenken; der von den Steuerpflichtigen erwähnte Erlaß des RdF vom 11. September 1944 war nicht mehr anwendbar (vgl. die Urteile des Senats IV 304/65 vom 11. September 1969, BFH 98, 141, BStBl II 1970, 306, und IV R 110/68 vom 5. Dezember 1968, BFH 94, 246, BStBl II 1969, 136, und des I. Senats des BFH I R 163/67 vom 20. November 1969, BFH 97, 369, BStBl II 1970, 187).

    Der I. Senat des BFH hat in dem erwähnten Urteil I R 163/67 entschieden, daß es für den Ausschluß der Vergünstigung genüge, daß der Erfinder den Gegenstand selbst herstelle, auch wenn er den Vertrieb einem anderen überlasse.

  • BFH, 29.01.1970 - IV R 78/66

    Freie Erfinder - Einkommensteuerliche Behandlung - Einordnung der Einkünfte -

    Auszug aus BFH, 23.04.1971 - IV 99/65
    Für die somit entscheidende Abgrenzung der Verwertung im eigenen von der im fremden Betrieb kommt es -- entgegen der Ansicht des FG, aus der es jedoch keine erkennbaren Folgerungen gezogen hat -- nicht darauf an, ob die Einkünfte aus der Erfindung im konkreten Falle solche aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit sind (vgl. das Urteil des Senats IV R 78/66 vom 29. Januar 1970, BFH 98, 176, BStBl II 1970, 319).

    Den vorstehend vertretenen Grundsätzen steht das Urteil des Senats IV R 78/66 nicht entgegen.

  • BVerfG, 30.01.1968 - 2 BvL 15/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer

    Auszug aus BFH, 23.04.1971 - IV 99/65
    Im übrigen habe das BVerfG durch Beschluß vom 30. Januar 1968 (BStBl II 1968, 296) die Ermächtigungsnorm zum Erlaß der Erfinderverordnung für verfassungswidrig erklärt.
  • BFH, 05.12.1968 - IV R 110/68

    Rechtsgültigkeit der Verordnung über die einkommensteuerliche Behandlung der

    Auszug aus BFH, 23.04.1971 - IV 99/65
    Gegen die Rückwirkung bestehen keine Bedenken; der von den Steuerpflichtigen erwähnte Erlaß des RdF vom 11. September 1944 war nicht mehr anwendbar (vgl. die Urteile des Senats IV 304/65 vom 11. September 1969, BFH 98, 141, BStBl II 1970, 306, und IV R 110/68 vom 5. Dezember 1968, BFH 94, 246, BStBl II 1969, 136, und des I. Senats des BFH I R 163/67 vom 20. November 1969, BFH 97, 369, BStBl II 1970, 187).
  • BFH, 24.03.1977 - IV R 39/73

    Freier Erfinder - Überlassung der Verwertung der Erfindung - Betriebsaufspaltung

    - Der Rechtsprechung des BFH zu anderen Fällen, in denen die Erfindervergünstigung anerkannt worden sei, obwohl der Erfinder die Herstellung und den Vertrieb des von ihm erfundenen Gegenstands einer hierzu von ihm gegründeten und beherrschten Kapitalgesellschaft überlassen habe (Urteile vom 26. Mai 1971 IV R 61/66, BFHE 102, 482, BStBl II 1971, 735; und vom 23. April 1971 IV 99/65, BFHE 102, 473, BStBl II 1971, 710), könne sich das FG nicht anschließen.

    Zur Begründung führen sie aus, eine Erfindung werde nach dem BFH-Urteil IV 99/65 selbst dann in einem fremden Betrieb verwertet, wenn sie einer vom Erfinder allein gehaltenen Kapitalgesellschaft gegen Zahlung von Lizenzgebühren überlassen werde.

    Derartige Schwierigkeiten bestehen dagegen nicht, wenn die Auswertung der Erfindung durch einen Dritten erfolgt, dem die Erfindung veräußert wird oder der mit dem Erfinder ein patentrechtliches Nutzungsverhältnis eingeht (fremdbetriebliche Verwertung); vgl. hierzu BFH-Urteil IV 99/65; Streck, StuW 1974 Sp. 126 [128]; Seithel, FR 1967, 288; Ranft, StRK, Anmerkung Erfinderverordnung, § 4, Rechtsspruch 11.

    Der erkennende Senat hat demgemäß- im Anschluß an die insoweit einhellige Meinung im Schrifttum - entschieden, daß die Überlassung des Patents zur gesamten (Herstellung und Vertrieb umfassenden) Auswertung an eine (möglicherweise eigens dafür gegründete) vom Erfinder beherrschte oder sogar allein von ihm gehaltene Kapitalgesellschaft gegen Zahlung von Lizenzgebühren eine Verwertung in einem fremden Betrieb darstellt (BFH-Urteil IV 99/65).

  • BFH, 01.06.1978 - IV R 152/73

    Patentüberlassung - Betriebsaufspaltung - Kapitalgesellschaft - Lizenzeinnahmen -

    Der Erfinder verwertet seine Erfindung dadurch, daß er seine Befugnisse als Patentinhaber (§ 6 Satz 1 PatG) in eigener Person wahrnimmt, d. h. den Gegenstand der Erfindung selbst herstellt, in Verkehr bringt, feilhält oder gebraucht (BFH-Urteile vom 23. April 1971 IV 99/65, BFHE 102, 473, BStBl II 1971, 710, und vom 16. Mai 1973 I R 143/71, BFHE 109, 510, BStBl II 1973, 827).
  • BFH, 10.07.1991 - X R 71/88

    Begünstigungszeitraum nach § 4 Nr. 3 ErfVO

    Andere Gesichtspunkte sind weder aus der BTDrucks zu § 85 des Entwurfs zum Einkommensteuergesetz - EStG - 1975 noch aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - ersichtlich (vgl. die Urteile vom 23. April 1971 IV 99/65, BFHE 102, 473, BStBl II 1971, 710, 711, und vom 16. Mai 1973 I R 143/71, BFHE 109, 510, BStBl II 1973, 827).
  • BFH, 25.02.1999 - IV B 72/98

    Divergenz; unterschiedliche Auslegung von in verschiedenen Gesetzen verwendeter

    Zwar kann daran gedacht werden, daß die Vorentscheidung von dem BFH-Urteil vom 23. April 1971 IV 99/65 (BFHE 102, 473, BStBl II 1971, 710) abweicht.
  • BFH, 26.05.1971 - IV R 61/66

    Erfinder - Herstellung des Gegenstandes - Vertrieb des Gegenstandes -

    Es entspricht der allgemeinen Ansicht in der Literatur, daß eine Erfindung auch dann in einem fremden Betrieb verwertet wird, wenn die Auswertung des Patents einer eigens dafür gegründeten, vom Erfinder beherrschten Kapitalgesellschaft gegen Lizenzzahlungen gestattet wird (vgl. hierzu die Angaben in dem Urteil des Senats IV 99/65 vom 23. April 1971, BStBl II 1971, 710).
  • BFH, 16.05.1973 - I R 143/71

    Patentkategorie - Sachpatent - Verfahrenspatent - Erfindung - Gewerblicher

    Der Erfinder verwertet seine Erfindung dadurch, daß er seine Befugnisse als Patentinhaber (§ 6 Satz 1 PatG) in eigener Person wahrnimmt, d. h. den Gegenstand der Erfindung selbst herstellt, in Verkehr bringt, feilhält oder gebraucht (vgl. auch BFH-Urteil vom 23. April 1971 IV 99/65, BFHE 102, 473, BStBl II 1971, 710: "unmittelbare Nutzbarmachung des Patents").
  • BFH, 21.02.1974 - IV R 40/72

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Überwiegen - Nebeneinkünfte -

    Das FG berechnete die ESt 1966 nach den Grundsätzen des Urteils des BFH vom 23. April 1971 IV 99/65 (BFHE 102, 473, BStBl II 1971, 710) wie folgt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht