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   BFH, 18.05.1972 - V R 1/71   

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BFH, 18.05.1972 - V R 1/71 (https://dejure.org/1972,643)
BFH, Entscheidung vom 18.05.1972 - V R 1/71 (https://dejure.org/1972,643)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 1972 - V R 1/71 (https://dejure.org/1972,643)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 106, 4
  • NJW 1973, 80 (Ls.)
  • DB 1972, 1564
  • BStBl II 1972, 4
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 29.08.1969 - III R 86/68

    Bestimmende Schriftsätze - Eigenhändige Unterschrift - Faksimilestempel -

    Auszug aus BFH, 18.05.1972 - V R 1/71
    Der Mangel kann nicht durch spätere Erklärungen geheilt werden (BFH-Urteil III R 86/68 vom 29. August 1969, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 97 S. 226, 231f, - BFH 97, 226, 231f. -, BStBl II 1970, 89; BVerwG-Beschluß VI B 2 u. 7.61 vom 27. Oktober 1961, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Bd. 13 S. 141 - BVerwGE 13, 141 ), es sei denn, daß nach Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die Nachholung einer ordnungsmäßigen Klageerhebung anerkannt werden kann.

    So hat der BFH in ständiger Rechtsprechung die telegrafische Einlegung der Klageschrift anerkannt; er hat auch zustimmend zur Auffassung des BVerfG in Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bd. 15 S. 288 (291) geäußert, daß ein eigenhändig unterschriebenes Begleitschreiben zu einem nicht unterschriebenen bestimmenden Schriftsatz geeignet sein könne, die Schriftlichkeit des Schriftsatzes im Sinne des Prozeßrechts herbeizuführen (BFH-Urteil III R 86/68 vom 29. August 1969, BFH 97, 226, BStBl II 1970, 89).

  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Auszug aus BFH, 18.05.1972 - V R 1/71
    Diese Auffassung setze sich sowohl in der Gesetzgebung (§ 238 Abs. 1 Satz 2 AO n.F.) wie in der Literatur (Kohlbrügge in Deutsches Verwaltungsblatt 1961 S. 536 - DVBl 1961, 536 - Späth in Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Finanzgerichtsordnung , § 64 , Rechtssprüche 5 und 6, sowie § 120, Rechtsspruch 37) als auch in der Rechtsprechung (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - in DVBl 1970, 278; Bundessozialgericht - BSG - in Monatsschrift für Deutsches Recht 1966 S. 90 - MDR 1966, 90 -, und Bundesverfassungsgericht - BVerfG - in Neue Juristische Wochenschrift 1963 S. 755 - NJW 1963, 755 -) immer stärker durch.
  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 119.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 18.05.1972 - V R 1/71
    Es stützt diese Überzeugung auf die Erwägung, daß das Erfordernis der Schriftlichkeit die eigenhändige Unterzeichnung nicht um ihrer selbst willen, sondern nur deshalb einschließe, weil in aller Regel allein die eigenhändige Unterschrift die Verläßlichkeit der Eingabe sicherstelle (BVerwG-Urteil IV C 119/68 vom 25. November 1970, MDR 1971, 330).
  • BVerwG, 17.10.1968 - II C 112.65

    Schriftform des Widerspruchs - Recht der amtsenthobenen Beamten - Entlassungsgeld

    Auszug aus BFH, 18.05.1972 - V R 1/71
    Diese Auffassung setze sich sowohl in der Gesetzgebung (§ 238 Abs. 1 Satz 2 AO n.F.) wie in der Literatur (Kohlbrügge in Deutsches Verwaltungsblatt 1961 S. 536 - DVBl 1961, 536 - Späth in Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Finanzgerichtsordnung , § 64 , Rechtssprüche 5 und 6, sowie § 120, Rechtsspruch 37) als auch in der Rechtsprechung (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - in DVBl 1970, 278; Bundessozialgericht - BSG - in Monatsschrift für Deutsches Recht 1966 S. 90 - MDR 1966, 90 -, und Bundesverfassungsgericht - BVerfG - in Neue Juristische Wochenschrift 1963 S. 755 - NJW 1963, 755 -) immer stärker durch.
  • BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61
    Auszug aus BFH, 18.05.1972 - V R 1/71
    Der Mangel kann nicht durch spätere Erklärungen geheilt werden (BFH-Urteil III R 86/68 vom 29. August 1969, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 97 S. 226, 231f, - BFH 97, 226, 231f. -, BStBl II 1970, 89; BVerwG-Beschluß VI B 2 u. 7.61 vom 27. Oktober 1961, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Bd. 13 S. 141 - BVerwGE 13, 141 ), es sei denn, daß nach Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die Nachholung einer ordnungsmäßigen Klageerhebung anerkannt werden kann.
  • BVerwG, 15.06.1959 - Gr. Sen. 1.58

    Beglaubigung der Unterschrift einer Revisionsschrift und einer

    Auszug aus BFH, 18.05.1972 - V R 1/71
    Auch das BVerwG, das seit der Entscheidung seines Großen Senats vom 15. Juni 1959 (BVerwGE 10, 1 ) an der eigenhändigen Unterschrift für bestimmende Schriftsätze nicht mehr unbedingt festhält (vgl. dazu die Kritik von Ule in DVBl 1961, 180), ist der Auffassung, daß bei Fehlen der Unterschrift dem Erfordernis der Schriftlichkeit nur dann genügt ist, wenn auf andere Weise der Ausschluß einer Manipulation gewährleistet und dem Bedürfnis der Rechtssicherheit genügt sei.
  • BFH, 18.12.1970 - III R 32/70

    Erfordernis der Revisionsbegründung - Revisionsbegehren - Revisionsschrift -

    Auszug aus BFH, 18.05.1972 - V R 1/71
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, auf die das FG im angefochtenen Urteil Bezug genommen hat und die in neueren Urteilen aufrechterhalten wurde (vgl. Urteile III 32/70 vom 18. Dezember 1970, BFH 101, 349, BStBl II 1971, 329 , und III R 127/69 vom 15. Januar 1971, BFH 101, 475, BStBl II 1971, 397 ), genügt es für die ordnungsmäßige Klageerhebung nicht, daß der notwendige Inhalt einer Klage (§ 65 Abs. 1 FGO ) rechtzeitig (§ 47 Abs. 1 FGO ) in einem Schriftsatz dem Gericht unterbreitet wird; vielmehr muß in aller Regel hinzutreten, daß der Schriftsatz vom Verfasser eigenhändig unterschrieben ist.
  • BFH, 15.01.1971 - III R 127/69

    Klageschrift - Eigenhändige Unterschrift - Kläger - Prozeßbevollmächtigter -

    Auszug aus BFH, 18.05.1972 - V R 1/71
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, auf die das FG im angefochtenen Urteil Bezug genommen hat und die in neueren Urteilen aufrechterhalten wurde (vgl. Urteile III 32/70 vom 18. Dezember 1970, BFH 101, 349, BStBl II 1971, 329 , und III R 127/69 vom 15. Januar 1971, BFH 101, 475, BStBl II 1971, 397 ), genügt es für die ordnungsmäßige Klageerhebung nicht, daß der notwendige Inhalt einer Klage (§ 65 Abs. 1 FGO ) rechtzeitig (§ 47 Abs. 1 FGO ) in einem Schriftsatz dem Gericht unterbreitet wird; vielmehr muß in aller Regel hinzutreten, daß der Schriftsatz vom Verfasser eigenhändig unterschrieben ist.
  • BFH, 20.02.1970 - VI R 230/68

    Revision - Schriftliche Begründung - Handschriftliche Unterzeichnung

    Auszug aus BFH, 18.05.1972 - V R 1/71
    Der Auffassung des VI. Senats des BFH im Urteil VI R 230/68 vom 20. Februar 1970 (BFH 98, 233, BStBl II 1970, 329 ), auf die sich das FG gestützt hat, kann insoweit nicht zugestimmt werden.
  • BSG, 15.07.1965 - 8 RV 493/63
    Auszug aus BFH, 18.05.1972 - V R 1/71
    Diese Auffassung setze sich sowohl in der Gesetzgebung (§ 238 Abs. 1 Satz 2 AO n.F.) wie in der Literatur (Kohlbrügge in Deutsches Verwaltungsblatt 1961 S. 536 - DVBl 1961, 536 - Späth in Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Finanzgerichtsordnung , § 64 , Rechtssprüche 5 und 6, sowie § 120, Rechtsspruch 37) als auch in der Rechtsprechung (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - in DVBl 1970, 278; Bundessozialgericht - BSG - in Monatsschrift für Deutsches Recht 1966 S. 90 - MDR 1966, 90 -, und Bundesverfassungsgericht - BVerfG - in Neue Juristische Wochenschrift 1963 S. 755 - NJW 1963, 755 -) immer stärker durch.
  • FG Schleswig-Holstein, 21.05.1970 - III 32/70
  • BFH, 22.06.2010 - VIII R 38/08

    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift - Anforderungen an die

    aa) Danach kann dem Zweck des § 64 Abs. 1 FGO auch auf andere Weise entsprochen werden als durch eigenhändige Unterzeichnung des maßgebenden Schriftstückes durch den Verfasser (s. hierzu auch die BFH-Urteile vom 18. Mai 1972 V R 1/71, BFHE 106, 4, und vom 27. Juli 1977 I R 207/75, BFHE 123, 286, BStBl II 1978, 11).
  • BFH, 05.11.1973 - GrS 2/72

    Handschriftliche Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift - Entsendung

    Der V. Senat des BFH schließlich hat im Urteil vom 18. Mai 1972 V R 1/71 (BFHE 106, 4) an Stelle der eigenhändigen Unterschrift andere innerhalb der Klagefrist vorliegende Umstände dann als ausreichend angesehen, wenn sie in gleichem Ausmaß wie die Unterschrift geeignet sind, Klarheit über den Verfasser der Klage und über dessen Willen zu vermitteln, den Schriftsatz für den Verkehr freizugeben.
  • BFH, 03.10.1986 - III R 207/81

    Schriftliche Klageerhebung - Klageschrift - Eigenhändige Unterzeichnung -

    Allgemeine Meinung ist jedoch, daß dem Zweck des § 64 Abs. 1 Satz 1 FGO auch auf andere Weise entsprochen werden kann als durch eigenhändige Unterzeichnung des maßgebenden Schriftstückes durch den Verfasser (s. hierzu auch die BFH-Urteile vom 18. Mai 1972 V R 1/71, BFHE 106, 4, und vom 27. Juli 1977 I R 207/75, BFHE 123, 286, BStBl II 1978, 11).
  • BFH, 19.09.1974 - IV R 24/74

    Klageschrift - Matrize - Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten -

    Hierdurch unterscheidet sich die hier zu beurteilende Klageschrift wesentlich und in entscheidenden Punkten von der lediglich mit Maschinenschrift "unterschriebenen" (vgl. Urteil des BFH vom 18. Mai 1972 V R 1/71, BFHE 106, 4) oder mit Faksimileunterschrift versehen (vgl. das BFH-Urteil III R 86/68) Klageschrift.
  • FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 6 K 20/12

    Ausführungen zur Wahrung der Schriftform bei der Klageerhebung durch einen

    Folglich kann die fehlende Unterschrift nicht allein durch einen Briefbogen, einen Bürostempel (BFH-Urteil vom 29. August 1969 III R 86/68, BStBl II 1970, 89) oder die Angabe des Verfassers in Maschinenschrift unter dem Text der Klage geheilt werden (BFH-Urteil vom 18. Mai 1972 VR 1/71, BFHE 106, 4, bestätigt durch BVerfG- Beschluss vom 28. Dezember 1972 2 BvR 649/72, Haufe 1678995).
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Rechtsprechung
   BFH, 23.07.1971 - III R 41/70   

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BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1971 - III R 41/70 (https://dejure.org/1971,689)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 103, 220
  • BStBl II 1972, 4
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 11.07.1967 - III 21/64

    Abschläge bei Bewertung der Anteile einer Familien-GmbH, bei der sich die nahe

    Auszug aus BFH, 23.07.1971 - III R 41/70
    Es habe sich dabei auf das Urteil des BFH III 21/64 vom 11. Juli 1967 (BFH 89, 479, BStBl III 1967, 666) berufen.

    Der Senat hat in dem Urteil III 21/64 vom 11. Juli 1967 (a. a. O.) entschieden, daß bei der Bewertung der Anteile einer Familien-GmbH, bei der sich die nahe verwandten Anteilseigner gegenseitige Beschränkungen bei Veräußerung und Vererbung der Anteile auferlegt haben, wegen dieser Beschränkungen kein Abschlag zu machen ist.

    Der Senat hat aber in dem Urteil III 21/64 (a. a. O.) nicht entschieden, ob ein Abschlag dann gewährt werden kann, wenn am Stichtage nicht mehr alle Gründungsgesellschafter an der Gesellschaft beteiligt sind, sondern einige von ihnen ausgeschieden und an ihre Stelle -- im Wege der Einzel- oder der Gesamtrechtsnachfolge -- neue Gesellschafter eingetreten sind.

  • BFH, 30.08.1995 - II B 23/95
    d) Vermeintliche Divergenz zu dem BFH-Urteil vom 23. Juli 1971 III R 41/70 (BFHE 103, 220, BStBl II 1972, 4 [BFH 23.07.1971 - III R 41/70]).

    Indem das FG in seinem Urteil die These vertreten hat, daß ein Abschlag nach Abschn.79 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 der Vermögensteuer-Richtlinien (VStR) 1980 und 1983 auch dann nicht gewährt werden könne, wenn keine Gründungsgesellschafter mehr an der GmbH beteiligt seien, ist es zwar von den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 103, 220, BStBl II 1972, 4 [BFH 23.07.1971 - III R 41/70] abgewichen.

    Die im BFH-Urteil in BFHE 103, 220, BStBl II 1972, 4 [BFH 23.07.1971 - III R 41/70] entwickelten Grundsätze sind in ihrer Allgemeinheit durch die spätere Rechtsprechung des BFH nicht aufrechterhalten worden.

    Fall in BFHE 103, 220, BStBl II 1972, 4, [BFH 23.07.1971 - III R 41/70] in dem jegliche.

  • FG Münster, 06.11.2008 - 3 K 2155/04

    Voraussetzungen für eine erbschaftsteuerliche Begünstigung des Erwerbs von

    Gerade für diesen Fall habe der BFH mit seinem Urteil vom 23.07.1971 (BStBl II 1972, 4) entschieden, dass ein zusätzlicher Abschlag dann zu gewähren sei, "wenn am Stichtage nicht mehr alle Gründungsgesellschafter an der Gesellschaft beteiligt sind, sondern einige von ihnen ausgeschieden und an ihre Stelle - im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge - neue Gesellschafter eingetreten sind.

    Die Klägerin weist darauf hin, dass in der Vergangenheit von der Rechtsprechung jedoch Abschläge gewährt worden seien für solche Anteilseigner, die nach den Gründungsgesellschaftern bzw. nach dem Stichtag der Begründung der Verfügungsbeschränkung eingetreten sind und solche Verfügungsbeschränkungen vorfinden, oder unter Umständen auch bei Gründungsgesellschaftern, wenn diese einzeln oder gemeinsam nicht die für eine Änderung des Gesellschaftsvertrags in Richtung einer Abschaffung bzw. Einschränkung der Veräußerungs- oder Vererbungsbeschränkungen erforderliche Mehrheit haben (vgl. BFH, Urteil vom 23.07.1971 III R 41/70, BStBl II 1972, 4).

  • BFH, 24.01.1975 - III R 4/73

    Zur Frage, wann Anteile an einer GmbH Einfluß auf die Geschäftsführung gewähren;

    Damit lagen die Voraussetzungen vor, unter denen in Anwendung der BFH-Urteile vom 23. Juli 1971 III R 41/70 (BFHE 103, 220, BStBl II 1972, 4) und vom 10. Dezember 1971 III R 43/70 (BFHE 104, 373, BStBl II 1972, 313) davon auszugehen ist, daß es sich bei den Verfügungsbeschränkungen um persönliche Verhältnisse handelt, die diese Gesellschafter aufgrund ihres Mehrheitsverhältnisses jederzeit hätten beseitigen können.

    Jedenfals war für letztere Gesellschafter die Veräußerungsbeschränkung nicht so einschneidend, wie in dem der Entscheidung III R 41/70 zugrunde liegenden Fall, in dem jegliche Veräußerung an die Zustimmung der Gesellschafterversammlung gebunden war.

  • BFH, 17.06.1998 - II R 46/96

    Halten von Beteiligungen - Abtretung von Geschäftsanteilen - Zustimmung der

    Soweit der III. Senat des BFH zur Berechtigung von Abschlägen wegen Verfügungsbeschränkungen in dem von der Revision angezogenen Urteil vom 23. Juli 1971 III R 41/70 (BFHE 103, 220, BStBl II 1972, 4) eine andere Auffassung vertreten hat, hält der Senat daran im Anschluß an das Urteil in BFHE 174, 94, BStBl II 1994, 503 nicht fest.
  • BFH, 15.02.1974 - III R 22/73

    Über einen Paketzuschlag nach § 13 Abs. 3 BewG i. d. F. vor BewG 1965 bei

    Das gilt schon deswegen, weil die am Stichtag vorhandenen Gesellschafter den Gesellschaftsvertrag, in dem die Beschränkungen vereinbart wurden, selbst abgeschlossen haben und auch kein Ausnahmefall wie in dem mit BFH-Urteil vom 23.Juli 1971 III R 41/70 (BFHE 103, 220, BStBl II 1972, 4) entschiedenen Fall vorliegt.
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