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   BFH, 21.02.1973 - IV R 168/69   

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https://dejure.org/1973,499
BFH, 21.02.1973 - IV R 168/69 (https://dejure.org/1973,499)
BFH, Entscheidung vom 21.02.1973 - IV R 168/69 (https://dejure.org/1973,499)
BFH, Entscheidung vom 21. Februar 1973 - IV R 168/69 (https://dejure.org/1973,499)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 108, 233
  • DB 1973, 1382
  • BStBl II 1973, 361
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.01.1966 - IV 76/63
    Auszug aus BFH, 21.02.1973 - IV R 168/69
    Nach dem Urteil des BFH vom 13. Januar 1966 IV 76/63 (BFHE 84, 461, BStBl III 1966, 168) könne ein Schiff nur dann als Teilbetrieb angesehen werden, wenn es den alleinigen Gegenstand eines selbständigen Zweigbetriebs des Gesamtunternehmens bilde, der alle sonst an einen Teilbetrieb gestellten Anforderungen erfülle und mit der Veräußerung des Schiffes untergehe.
  • BFH, 27.10.1960 - IV 251/57 U

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines von mehreren Lastschiffen eines

    Auszug aus BFH, 21.02.1973 - IV R 168/69
    Selbst nach der etwas großzügigeren Auslegung des Teilbetriebsbegriffs durch das Urteil des BFH vom 27. Oktober 1960 IV 251/57 U (BFHE 72, 628, BStBl III 1961, 230) könne bei dem veräußerten Schleppkahn von einem Teilbetrieb nicht gesprochen werden.
  • BFH, 27.10.1960 - IV 251/57
    Auszug aus BFH, 21.02.1973 - IV R 168/69
    Selbst nach der etwas großzügigeren Auslegung des Teilbetriebsbegriffs durch das Urteil des BFH vom 27. Oktober 1960 IV 251/57 U (BFHE 72, 628, BStBl III 1961, 230) könne bei dem veräußerten Schleppkahn von einem Teilbetrieb nicht gesprochen werden.
  • BFH, 05.04.1968 - IV R 75/67

    Einordnung des zu einer Großtankstelle eines Treibstoffhandelsunternehmens

    Auszug aus BFH, 21.02.1973 - IV R 168/69
    Der Betriebsteil, der veräußert wird, darf nicht in einem bloßen Teil des sonst gleichgerichteten Betriebs (vgl. das Urteil des Senats vom 5. April 1968 IV R 75/67, BFHE 92, 219, BStBl III 1968, 523, das ein mehrere Großtankstellen betreibendes Treibstoffhandelsunternehmen betrifft) bestehen.
  • FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07

    Ist eine technisch selbständige, nahezu automatisch ablaufende Windkraftanlage

    Das Gericht sieht keine Parallele zu den Fallgestaltungen, in denen der BFH den Verkauf z.B. einzelner Busse eines Omnibusunternehmens (Urteil vom 27. Juni 1978 VIII R 26/76, BStBl II 1978, 672), einzelner Schiffe bzw. eines Taxis mit Konzession (Urteil vom 21. Februar1973 IV R 168/69, BStBl II 1973, 361, 363 unter III.) nicht als Teilbetriebsveräußerung angesehen hat.
  • BFH, 30.10.1973 - I R 50/71

    Ausländischer Arbeitgeber - Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer -

    Das zeigt sich schon darin, daß die LStDV zutreffend von "Teil eines Betriebs" des Arbeitgebers spricht, während § 41 EStG für die gleiche Einrichtung des Arbeitgebers den Begriff Teilbetrieb verwendet, der indes an anderer Stelle des EStG (§ 14, § 16 EStG) in einem anderen (engeren) Sinne verstanden wird (vgl. zum Unterschied zwischen Teilbetrieb und Betriebsteil für die Anwendung des § 16 EStG BFH-Urteil vom 21. Februar 1973 IV R 168/69, BFHE 108, 233, BStBl II 1973, 361).
  • FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 16/05

    Abgabenordnung/Einkommensteuer: Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit einer

    BFH, Urteile vom 01.12.1960, IV 356/59U, BStBl III 1961, 274 und Urteil vom 13.01.1966, IV 76/63, BStBl III 1966, 168, jeweils für den Fall der Fortführung des inhaltlich gleichartigen Betriebs mit einem neuen Betriebsmittel; zu diesen Urteilen, die Würdigung offen lassend / nicht kopiert / BFH, Urteil vom 24.01.1973, I R 156/71, BStBl II 1973, 219 und BFH, Urteil vom 07.11.1991, IV R 50/90, BStBl II 1992, 380; s.a. BFH, Urteil vom 21.02.1973, IV R 168/69, BStBl II 1973, 361 zur Veräußerung eines von mehreren gleichartigen Betriebsmitteln; demgegenüber für § 16 EStG BFH, Urteil vom 24.06.1976, IV R 199/72, BStBl II 1976, 670 mit der Begründung fehlender wirtschaftlicher Identität des veräußerten mit dem fortgeführten Betrieb).
  • BFH, 29.04.1993 - IV R 88/92

    Zweigniederlassung als Teilbetrieb (§ 16 EStG )

    Dagegen liegen lediglich Betriebsteile oder Geschäftszweige vor, wenn ein Unternehmen nur organisatorisch nach örtlichen und fachlichen Gesichtspunkten aufgeteilt ist (BFH-Urteil vom 21. Februar 1973 IV R 168/69, BFHE 108, 233, BStBl II 1973, 361).
  • BFH, 26.06.1975 - VIII R 39/74

    Dienstleistungsunternehmen - Vermögensverwaltung - Ausgegliederte

    Dagegen liegt ein Betriebsteil vor (vgl. dazu BFH-Urteil vom 21. Februar 1973 IV R 168/69, BFHE 108, 233, BStBl II 1973, 361, mit weiteren Nachweisen), wenn ein Unternehmen nur organisatorisch nach örtlichen und fachlichen Gesichtspunkten aufgeteilt ist.
  • FG München, 25.03.2003 - 13 K 1914/99

    Teilbetrieb bei einem Taxiunternehmen; gesonderter Feststellung der Einkünfte aus

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus dem vom FA in der Einspruchsentscheidung zitierten BFH-Urteil vom 21.2.1973 IV R 168/69 (BStBl II 1973, 361).
  • BFH, 27.06.1978 - VIII R 26/76

    Maßgebend für die Annahme einer Teilbetriebsveräußerung oder - aufgabe ist die

    Dagegen liegt ein Betriebsteil vor, wenn ein Unternehmen nur organisatorisch nach örtlichen und fachlichen Gesichtspunkten aufgeteilt ist (vgl. BFH-Urteil vom 21. Februar 1973 IV R 168/69, BFHE 108, 233, BStBl II 1973, 361).
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