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   BFH, 08.02.1973 - IV R 157/72   

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https://dejure.org/1973,969
BFH, 08.02.1973 - IV R 157/72 (https://dejure.org/1973,969)
BFH, Entscheidung vom 08.02.1973 - IV R 157/72 (https://dejure.org/1973,969)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 1973 - IV R 157/72 (https://dejure.org/1973,969)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vorläufiger Steuerbescheid - Ersetzen durch Bescheid - Rückwirkung - Frühere Verwaltungspraxis - Gesetzliche Sanktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 108, 521
  • BStBl II 1973, 516
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.07.1970 - IV R 34/69

    Bewohner des Zonenrandgebiets - Sonderabschreibungen auf Investitionen -

    Auszug aus BFH, 08.02.1973 - IV R 157/72
    Hierbei komme es nicht mehr darauf an, daß dem ZFP im Streitjahr außerdem die gesetzliche Grundlage gefehlt habe (Urteil des BFH vom 9. Juli 1970 IV R 34/69, BFHE 99, 448, BStBl II 1970, 696).

    Es ist zwar richtig, daß -- wie der erkennende Senat in dem Urteil IV R 34/69 darlegte -- das sogenannte ZFP nicht als eine durch § 131 Abs. 1 AO gedeckte, für eine Mehrzahl von fällen gültige Richtlinie angesehen werden konnte.

  • RFH, 28.02.1923 - VI A 242/22
    Auszug aus BFH, 08.02.1973 - IV R 157/72
    Einerseits seien mehrere vorläufige Berichtigungsveranlagungen zulässig (Urteil des RFH vom 28. Februar 1923 VI A 242/22, RFHE 12, 30).

    Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob die Voraussetzungen des § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO vorlagen; denn ein vorläufiger Bescheid kann, wie das FG mit Recht aussprach, auch ohne diese Voraussetzungen geändert werden, und zwar nicht nur dadurch, daß der vorläufige Bescheid durch einen endgültigen Bescheid ersetzt wird, sondern auch dadurch, daß ein neuer vorläufiger Bescheid erlassen wird, soweit die bisher bestehende Ungewißheit (§ 100 Abs. 1 AO) noch nicht in vollem Umfang beseitigt ist (RFH-Urteil VI A 242/22; Becker-Riewald-Koch, Reichsabgabenordnung, Kommentar, 9. Aufl., § 100 Anm. 3 (6); Hübschmann-Hepp-Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 100 AO, Anm. 38; Mattern-Meßmer, Reichsabgabenordnung, § 100 Rdnr. 577 und § 225 Rdnr. 1769) oder bei einem in vollem Umfang vorläufigen Bescheid (§ 100 Abs. 2 AO) die Betriebsprüfung noch nicht stattgefunden hat.

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 08.02.1973 - IV R 157/72
    b) War somit zwar das ZRFG auf den Antrag der Klägerin nicht anwendbar und waren auch frühere Verwaltungsanweisungen nicht gesetzlich sanktioniert worden, so hätte das FG doch prüfen müssen, ob die Versagung der AfA als Ablehnung einer Einzel maßnahme nach § 131 Abs. 1 Satz 3 AO eine Ermessensverletzung darstellte (vgl. den Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603).
  • BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75

    Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG bei der Anschaffung neu errichteter

    Die im Nebensatz des § 3 Abs. 7 ZRFG enthaltene Einschränkung ("... es sei denn, daß ...") bedeutet, daß grundsätzlich alle Anträge, die nach dem 31. Dezember 1970 eingereicht werden, auf der Grundlage der im ZRFG enthaltenen Regelung zu entscheiden sind, es sei denn, daß es sich um früher gemachte und daher noch nach den bisherigen Verwaltungsrichtlnien zu behandelnde Investitionen handelt (Urteil des BFH vom 8. Februar 1973 IV R 157/72, BFHE 108, 521 [526], BStBl II 1973, 516).

    Sollte sich nach entsprechender Sachaufklärung ergeben, daß die Wohnung bereits vor Inkrafttreten des Zonenrandförderungsgesetzes - also vor dem 1. Januar 1971 -"angeschafft" wurde, so ist eine weitere Prüfung darüber veranlaßt, ob die Versagung der Sonderabschreibung als Ablehnung einer Billigkeitsmaßnahme nach § 131 Abs. 1 Satz 3 AO anzusehen ist (BFH-Urteil IV R 157/72).

  • BFH, 15.07.1987 - X R 19/80

    1. Arbeitnehmer trotz Auftretens wie ein Kaufmann - 2. Unter fremdem Namen

    Die erstmaligen vorläufigen Bescheide konnten durch weitere vorläufige Bescheide ersetzt oder geändert werden (BFH-Urteil vom 8. Februar 1973 IV R 157/72, BFHE 108, 521, BStBl II 1973, 516).
  • BFH, 20.07.2004 - XI B 189/03

    Versorgungsleistungen als Sonderausgaben; Ehegatten-Arbeitsverhältnis

    Im Übrigen konnte schon nach der Reichsabgabenordnung ein für vorläufig erklärter Steuerbescheid durch einen neuen vorläufigen Bescheid ersetzt werden (vgl. BFH-Urteile vom 8. Februar 1973 IV R 157/72, BFHE 108, 521, BStBl II 1973, 516; vom 15. Juli 1987 X R 19/80, BFHE 150, 459, BStBl II 1987, 746).
  • BFH, 11.09.1975 - IV B 11/75

    Sonderabschreibungen - Versagung von Sonderabschreibungen - Neues Wirtschaftsgut

    Die Überprüfung eines solchen Ermessensfehlgebrauchs (§ 102 FGO) könnte möglicherweise zu dem Ergebnis führen, daß jede andere Entscheidung als die Gewährung der beantragten Sonderabschreibungen als Ermessensverstoß anzusehen ist (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS -- OGB 3/70, BStBl II 1972, 603 [609]; BFH-Urteil vom 8. Februar 1973 IV R 157/72, BFHE 108, 521 [527], BStBl II 1973, 516) und der Antragsteller demgemäß einen Rechtsanspruch auf Gewährung der Vergünstigung hat.
  • FG Köln, 17.12.1998 - 7 K 653/94

    Steuerliche Behandlung von Gewinnen aus Galerie; Abgrenzung von Liebhaberei und

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