Rechtsprechung
   BFH, 15.06.1973 - VI R 295/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,528
BFH, 15.06.1973 - VI R 295/69 (https://dejure.org/1973,528)
BFH, Entscheidung vom 15.06.1973 - VI R 295/69 (https://dejure.org/1973,528)
BFH, Entscheidung vom 15. Juni 1973 - VI R 295/69 (https://dejure.org/1973,528)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,528) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Deutsche Bundespost - Studenten - Gewährte Studienbeihilfe - Eintritt in Dienst - Öffentliche Mittel - Steuerfreie Bezüge - Förderung der Ausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 11; LStDV § 6

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 109, 522
  • NJW 1974, 254
  • BStBl II 1973, 734
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.06.1968 - II C 70.67

    Bestimmung der Charakterisierung eines Vertrages - Nichtigkeit eines Vertrages

    Auszug aus BFH, 15.06.1973 - VI R 295/69
    Er verweist auf die Entscheidungen des Landgerichts München in NJW 1968, 2016 und des BVerwG in NJW 1968, 2023, die den Darlehnscharakter der Stipendienverträge anerkannt hätten.

    Der Steuerpflichtige meint ferner, es sei zu prüfen, ob im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerwG (NJW 1968, 2023) nicht eine Anrufung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes geboten sei.

  • BFH, 18.09.1964 - VI 244/63 U

    Rückzahlungsbeträge als negative Einkünfte bei Zahlung von Ausbildungs- und

    Auszug aus BFH, 15.06.1973 - VI R 295/69
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 18. September 1964 VI 244/63 U (BFHE 81, 30, BStBl III 1965, 11) die vom FG getroffene Zurechnung der Studienbeihilfe eines privaten Großunternehmens zu den sonstigen Einkünften des § 22 EStG (EFG 1964, 19) als mögliche Sachwürdigung angesehen.
  • LG München I, 06.03.1968 - 6 O 510/67
    Auszug aus BFH, 15.06.1973 - VI R 295/69
    Er verweist auf die Entscheidungen des Landgerichts München in NJW 1968, 2016 und des BVerwG in NJW 1968, 2023, die den Darlehnscharakter der Stipendienverträge anerkannt hätten.
  • FG Düsseldorf, 24.04.1968 - II 405/67
    Auszug aus BFH, 15.06.1973 - VI R 295/69
    Das FG führte in seinem Urteil aus, unter den Begriff des Arbeitslohnes könnten auch Bezüge fallen, die einem Steuerpflichtigen mit Rücksicht auf ein künftiges Dienstverhältnis zufließen (so Oeftering-Görbing, Das gesamte Lohnsteuerrecht, 4. Auflage, Anm. 32 zu § 1; ferner Urteil des FG Düsseldorf vom 24. April 1968 II 405/67 L, EFG 1968, 347).
  • BFH, 17.09.1976 - VI R 229/74

    Keine Steuerfreiheit nach § 3 Ziff. 11 EStG für beim Eintritt in ein

    Unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 15. Juni 1973 VI R 295/69 (BFHE 109, 522, BStBl II 1973, 734) beantragte der Kläger, die von der Studienbeihilfe einbehaltene Lohnsteuer und Kirchenlohnsteuer zu erstatten.

    Er macht geltend, aus dem angeführten Urteil des BFH VI R 295/69 gehe eindeutig hervor, daß es sich bei den Studienbeihilfen um steuerfreie Bezüge nach § 3 Nr. 11 EStG handele.

    Erstmals durch das Urteil des erkennenden Senats VI R 295/69 wurden laufende Studienbeihilfen aus öffentlichen Mitteln im Hinblick auf § 3 Nr. 11 EStG 1965 als steuerfreie Einkünfte beurteilt ohne Rücksicht darauf, zu welcher Einkunftsart i. S. des § 2 Abs. 3 EStG diese Bezüge an sich gehören würden.

  • BFH, 29.06.1973 - VI R 56/72

    Ingenieurschule - Arbeitgeber als Adressat - Vorangegangenes Arbeitsverhältnis -

    Der Senat hat in dem Urteil vom 15. Juni 1973 VI R 295/69 (BFHE 109, 522, BStBl II 1973, 734) die entsprechenden von der Deutschen Bundespost an einen Studenten einer Technischen Universität gezahlten Studienbeihilfen als steuerfreie Bezüge im Sinn des § 3 Nr. 11 EStG 1965 angesehen.

    Auf die Entscheidungsgründe im Urteil VI R 295/69 wird insoweit Bezug genommen.

    Daß die vorliegende Förderungsmaßnahme der Bundespost dem Kläger nicht uneigennützig gewährt wurde, weil sie die Anwerbung einer qualifizierten Arbeitskraft bezweckte, steht der rechtlichen Würdigung als "unmittelbare" Förderung nicht entgegen (Urteil VI R 295/69).

  • BFH, 29.06.1973 - VI R 267/69

    Ableistung des Wehrdienstes - Ernennung zum Reserveoffizier - Steuerfreiheit -

    Der Senat hat mit dem Urteil vom 15. Juni 1973 VI R 295/69 (BStBl II 1973, 734) die entsprechenden, von der Deutschen Bundespost an einen Studenten einer Technischen Universität gezahlten Studienbeihilfen als steuerfreie Bezüge im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG 1965 beurteilt.

    Ist somit im Streitfall das Wehrdienstverhältnis des Klägers keine Rechtsgrundlage für die steuerliche Behandlung der von der Bundeswehr an sog. Nachwuchskräfte gewährten Studienbeihilfen, so besteht kein Anlaß zu einer von der rechtlichen Beurteilung der Studienbeihilfen der Deutschen Bundespost (Urteil VI R 295/69) abweichenden Beurteilung.

    Insoweit nimmt der Senat Bezug auf die Entscheidungsgründe, wie er sie im Urteil VI R 295/69 dargelegt hat.

  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2007 - 3 K 209/03

    Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 44 EStG für Forschungsstipendien eines ausländischen

    In Betracht kommen nach Auffassung des Senats entweder Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und 2 EStG; vgl. Senatsbeschluss vom 1. Juni 2005 3 V 36/04, EFG 2005, 1333, bei einem Stipendium der DFG; vgl. auch --stillschweigend- - BFH-Urteil vom 27. April 2006 IV R 41/04, BFHE 214, 69, BStBl II 2006, 755, zu Zuschüssen an ein Orchester) oder sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 1, ggf. i.V.m. Satz 3 Buchst. b EStG (vgl. dazu und zur Abgrenzung gegenüber den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit BFH-Urteile vom 28. Februar 1978 VIII R 116/75, BFHE 124, 528, BStBl II 1978, 387;vom 29. Juni 1973 VI R 267/69, BFHE 109, 532, BStBl II 1973, 736;vom15. Juni 1973 VI R 295/69, BFHE 109, 522, BStBl II 1973, 734; vom 18. September 1964 VI 244/63 U, BFHE 81, 30, BStBl III 1965, 11).
  • BFH, 24.08.1973 - VI R 100/71

    Beihilfe - Verwaltungsakademie - Ablegung der Abschlußprüfung - Einnahmen aus

    Dieser Beurteilung stehen die Urteile des Senats vom 15. Juni 1973 VI R 295/69 (BFHE 109, 522) und vom 29. Juni 1973 VI R 267/69 (BFHE 109, 532) über die Steuerfreiheit von Studienbeihilfen an Studenten, die sich verpflichtet haben, nach Abschluß ihrer Studien mindestens für einen bestimmten Zeitraum als Arbeitnehmer in den öffentlichen Dienst zu treten, nicht entgegen, da in diesen Fällen im Zeitpunkt des Zuflusses der Studienbeihilfen jedenfalls noch kein Arbeitsverhältnis des Beihilfeempfängers besteht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht