Rechtsprechung
BFH, 15.02.1974 - III R 22/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Paketzuschlag - Bemessung - Steuerkurswert - Maßgebender Kurswert von Aktien - Vermögensteuerveranlagung der Aktionäre - GbR - Ausschließlicher Zweck - Verwaltung des Aktienpaketes - Alleiniger Geschäftsführer - Einfluß auf Geschäftsführung - Beteiligungsgesellschaft - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Über einen Paketzuschlag nach § 13 Abs. 3 BewG i. d. F. vor BewG 1965 bei notierten Aktien ist bei den Vermögensteuerveranlagungen der Aktionäre zu entscheiden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 112, 187
- DB 1974, 2287
- BStBl II 1974, 443
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 10.12.1971 - III R 43/70
Außerachtlassung persönlicher Verhältnisse der Gesellschafter bei der Bewertung …
Auszug aus BFH, 15.02.1974 - III R 22/73
Er hat in dem Urteil vom 10. Dezember 1971 III R 43/70 (BFHE 104, 373, BStBl II 1972, 313) an dieser Auffassung auch in einem Fall festgehalten, in dem es sich nicht um eine Familiengesellschaft handelte. - BFH, 11.07.1967 - III 21/64
Abschläge bei Bewertung der Anteile einer Familien-GmbH, bei der sich die nahe …
Auszug aus BFH, 15.02.1974 - III R 22/73
Der Senat hat in dem Urteil vom 11. Juli 1967 III 21/64 (BFHE 89, 479, BStBl III 1967, 666) entschieden, daß bei der Bewertung von Anteilen an der Familiengesellschaft, bei der sich nahe verwandte Anteilseigner gegenseitige Beschränkungen bei der Veräußerung und Vererbung auferlegt hatten, diese Beschränkungen als persönliche Verhältnisse unberücksichtigt bleiben müßten. - BFH, 23.07.1971 - III R 41/70
Anteilsbewertung bei einer Familien-GmbH
Auszug aus BFH, 15.02.1974 - III R 22/73
Das gilt schon deswegen, weil die am Stichtag vorhandenen Gesellschafter den Gesellschaftsvertrag, in dem die Beschränkungen vereinbart wurden, selbst abgeschlossen haben und auch kein Ausnahmefall wie in dem mit BFH-Urteil vom 23.Juli 1971 III R 41/70 (BFHE 103, 220, BStBl II 1972, 4) entschiedenen Fall vorliegt. - BFH, 02.07.1971 - III R 72/70
Zurechnung eines Gesamthandvermögens - Beteiligter - Vermögensanteil - Auflösung …
Auszug aus BFH, 15.02.1974 - III R 22/73
Die Zurechnung nach dem Liquidationsanteil kann nur dann zum Zuge kommen, wenn am maßgebenden Feststellungszeitpunkt feststeht, daß die Gesellschaft aufgelöst und abgewickelt wird (vgl. Urteil des BFH vom 2. Juli 1971 III R 82/70, BFHE 103, 1, BStBl II 1971, 678, unter Abschn. II 3, und die dort angegebenen Entscheidungen). - RFH, 02.10.1941 - III 116/41
Auszug aus BFH, 15.02.1974 - III R 22/73
Trotzdem hat schon der RFH in dem Urteil vom 2. Oktober 1941 III 116/41 (RStBl 1941, 845) die in Abschn. 74 Abs. 4 VStR enthaltene Anordnung gebilligt, daß ein Paketzuschlag auch schon bei einem Anteilsbesitz von mehr als 25 v. H. des Kapitals gerechtfertigt sein kann.
- BFH, 12.07.2006 - II R 75/04
Bewertung der Anteile an Organträgergesellschaften nach dem Stuttgarter Verfahren
Denn in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage wird über die Frage, ob der jeweilige Anteil Einfluss auf die Geschäftsführung gewährt oder nicht, nicht bereits im Verfahren zur Feststellung des gemeinen Werts der Anteile, sondern erst im Rahmen der Festsetzung der Folgesteuer entschieden (vgl. --zur Entscheidung über die Vornahme eines Paketzuschlags-- Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Februar 1974 III R 22/73, BFHE 112, 187, BStBl II 1974, 443). - FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 2619/98
Erfordernis des Annahmewillens für eine wirksame
Dennoch kann ein Paketzuschlag auch bei einer Beteiligung zwischen 25 und 50 % gerechtfertigt sein (vgl. Reichsfinanzhof - RFH - Urteil vom 2. Oktober 1941 III 116/41, RStBl 1941, 845; BFH Urteil vom 15. Februar 1974 III R 22/73, BStBl II 1974, 443). - FG Köln, 14.01.1998 - 4 K 4468/96
Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die keinen Kurswert i. S. v. § …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar