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   BFH, 07.03.1975 - VI R 98/72   

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https://dejure.org/1975,861
BFH, 07.03.1975 - VI R 98/72 (https://dejure.org/1975,861)
BFH, Entscheidung vom 07.03.1975 - VI R 98/72 (https://dejure.org/1975,861)
BFH, Entscheidung vom 07. März 1975 - VI R 98/72 (https://dejure.org/1975,861)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsgewährung - Schwiegertochter - Freibetrag - Inanspruchnahme des Freibetrags - Eigenaufkommen - Lebensunterhalt - Erfolglose Unterhaltsklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unterhaltsleistungen an eine Schwiegertochter als außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Krankheitskosten
    Einzelfälle-ABC
    Besuchsfahrten

Papierfundstellen

  • BFHE 115, 349
  • DB 1975, 1729
  • BStBl II 1975, 629
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.04.1954 - IV 342/53 U

    Werbungskosten im Zusammenhang mit mit der nebenamtlichen Lehrtätigkeit als

    Auszug aus BFH, 07.03.1975 - VI R 98/72
    Folgerichtig kann eine sittliche Pflicht zur Gewährung von Unterhalt dann in der Regel nicht verneint werden, wenn der Unterhalt Angehörigen i. S. des § 10 des Steueranpassungsgesetzes (StAnpG) gewährt wird (vgl. schon Urteil vom 8. April 1954 IV 342/53 U, BFHE 58, 722, BStBl III 1954, 388), und zwar auch dann nicht, wenn dem Unterhaltenen gegen den Leistenden ein Rechtsanspruch nicht zusteht.
  • BFH, 09.12.1966 - VI R 196/66
    Auszug aus BFH, 07.03.1975 - VI R 98/72
    So hat der Senat im Urteil vom 9. Dezember 1966 VI R 196, 197/66 (BFHE 88, 119, BStBl III 1967, 308) eine außergewöhnliche Belastung eines Verlobten verneint, der seine Braut während ihres Studiums unterhalten hatte.
  • BFH, 29.08.1996 - III R 4/95

    Eine sittliche Verpflichtung zur Pflege ist im Rahmen von § 33b Abs. 6 EStG

    Da andererseits die allgemeine sittliche Verpflichtung, in Not geratenen Mitbürgern zu helfen, keine Zwangsläufigkeit i. S. von § 33 Abs. 2 EStG begründen kann (BFH-Urteil vom 7. März 1975 VI R 98/72, BFHE 115, 349, BStBl II 1975, 629), erscheint es gerechtfertigt, für die Gewährung eines Pflegepauschbetrags gemäß § 33b Abs. 6 EStG eine sittliche Verpflichtung zur Pflege unter der Voraussetzung anzuerkennen, daß eine enge persönliche Beziehung zwischen dem Steuerpflichtigen und der gepflegten Person besteht.
  • BFH, 20.09.1991 - III R 91/89

    Auf Privatverordnung beruhende Aufwendungen für Arzneimittel sind nur dann

    Nicht nur im Rahmen der auch bei § 33 a EStG zu prüfenden Zwangsläufigkeit, die sich dort als Unterhaltsbedürftigkeit darstellt, sondern allgemein für die Auslegung des § 33 EStG ist anerkannt, daß die Vernachlässigung eigener anderweitiger Unterhaltsmöglichkeiten zur Verneinung der außergewöhnlichen Belastung führen kann (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. März 1975 VI R 98/72, BFHE 115, 349, BStBl II 1975, 629, a. E.).

    Nach Auffassung des Senats besteht die Verpflichtung zur vorrangigen Inanspruchnahme anderer Ersatzmöglichkeiten allerdings nur im Rahmen der Zumutbarkeit (Brosch, Neue Wirtschafts-Briefe - NWB - Fach 3, 5197, 5202; Teichner, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1965, 159, 160; im Ergebnis auch BFH-Urteil in BFHE 115, 349, BStBl II 1975, 629, 630, letzter Absatz; anderer Ansicht Horlemann, BB 1980, 1837, 1838).

    Danach kann der Steuerpflichtige im Ausnahmefall von der Verfolgung einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit ohne nachteilige Folgen ganz absehen, etwa wenn es sich um eine Ersatzmöglichkeit von geringer wirtschaftlicher Auswirkung handelt (BFH-Urteil in BFHE 115, 349, BStBl II 1975, 629, 630), oder wenn der Steuerpflichtige andere Gründe hat, eine Ersatzmöglichkeit nicht auszuschöpfen, z. B. eine Beihilfe nicht in Anspruch zu nehmen, weil er seinem Arbeitgeber eine bestimmte Krankheit aus anerkennenswerten Gründen nicht mitteilen möchte.

    Das Urteil in BFHE 115, 349, BStBl II 1975, 629, in dem der BFH nicht darauf bestanden hat, daß eine anderweitige Ersatzmöglichkeit ausgeschöpft wurde, betraf einen Fall von geringer finanzieller Auswirkung; hierauf hat der BFH in diesem Urteil ausdrücklich hingewiesen.

  • FG Baden-Württemberg, 23.07.2007 - 6 K 431/06

    Zur Berücksichtigung von Fahrtkosten zum im Altenheim lebenden Elternteil als

    Der Steuerpflichtige kann daher ihm entstandene Kosten nur dann als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen, statt eine anderweitige Ersatzmöglichkeit zu verfolgen, wenn es sich um eine Ersatzmöglichkeit von geringer wirtschaftlicher Auswirkung handelt (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 1975 VI R 98/72, BStBl II 1975, 629) oder wenn er andere anerkennenswerte Gründe hat, sie nicht auszuschöpfen, z.B. weil er seinem Arbeitgeber eine bestimmte Krankheit nicht mitteilen möchte (BFH-Urteil vom 20. September 1991 III R 91/89, BStBl II 1992, 137).
  • BFH, 14.08.1997 - III R 67/96

    Sportaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

    Der Steuerpflichtige kann daher ihm entstandene Kosten nur dann als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen, statt eine anderweitige Ersatzmöglichkeit zu verfolgen, wenn es sich um eine Ersatzmöglichkeit von geringer wirtschaftlicher Auswirkung handelt (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 1975 VI R 98/72, BFHE 115, 349, BStBl II 1975, 629) oder wenn er andere anerkennenswerte Gründe hat, sie nicht auszuschöpfen, z.
  • BFH, 17.01.1984 - VI R 244/80

    Unterhaltsleistung - Gastarbeiter - Wertvorstellung - Außergewöhnliche Belastung

    Eine sittliche Pflicht zur Unterhaltsgewährung hat der Senat daher in der Regel bejaht, wenn es sich um Leistungen an Angehörige i. S. des in den Streitjahren noch gültigen § 10 des Steueranpassungsgesetzes (StAnpG), jetzt § 15 der Abgabenordnung (AO 1977) handelt (vgl. z. B. Urteile vom 7. März 1975 VI R 98/72, BFHE 115, 349, BStBl II 1975, 629, und vom 25. März 1983 VI R 275/80, BFHE 138, 343, BStBl II 1983, 453, letzter Absatz der Entscheidungsgründe und die dort erwähnte Rechtsprechung).

    Das FG bezieht sich insoweit zu Unrecht auf die Urteile des Senats vom 9. Dezember 1966 VI R 196-197/66 (BFHE 88, 119, BStBl II 1967, 308) und in BFHE 115, 349, BStBl II 1975, 629.

  • FG München, 22.09.2008 - 7 K 4430/06

    Besuchsfahrten zu kranken Angehörigen als außergewöhnliche Belastung

    Der Steuerpflichtige kann daher ihm entstandene Kosten nur dann als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen, statt eine anderweitige Ersatzmöglichkeit zu verfolgen, wenn es sich um eine Ersatzmöglichkeit von geringer wirtschaftlicher Auswirkung handelt (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 1975 VI R 98/72, BStBl II 1975, 629) oder wenn er andere anerkennenswerte Gründe hat, sie nicht auszuschöpfen, z.B. weil er seinem Arbeitgeber eine bestimmte Krankheit nicht mitteilen möchte (BFH-Urteil vom 20. September 1991 III R 91/89, BStBl II 1992, 137).
  • FG München, 09.04.1997 - 1 K 2469/94

    Abzugsfähigkeit der finanziellen Unterstützung einer in Ungarn lebende Rentnerin

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  • BFH, 11.11.1988 - III R 262/83

    Außergewöhnliche Belastung - Studium

    Mit dieser Rechtsprechung wäre es nicht vereinbar, die Kosten einer Hochschulausbildung, die für volljährige Angehörige im Sinne von § 15 AO 1977 getragen werden, stets und generell als aus sittlichen Gründen zwangsläufig erwachsen anzusehen (vgl. jedoch BFH-Urteile vom 7. März 1975 VI R 98/72, BFHE 115, 349, BStBl II 1975, 629, und das Urteil in BFHE 138, 343, BStBl II 1983, 453).
  • FG Bremen, 24.11.2004 - 4 K 100/04

    Pflege-Pauschbetrag bei Pflege des hilflosen Vaters durch die Tochter;

    Da andererseits die allgemeine sittliche Verpflichtung, in Not geratenen Mitbürgern zu helfen, keine Zwangsläufigkeit i.S. von § 33 Abs. 2 EStG begründen kann (BFH-Urteil vom 7. März 1975 VI R 98/72, BFHE 115, 349, BStBl II 1975, 629) erscheint es gerechtfertigt, für die Gewährung eines Pflegepauschbetrags gemäß § 33b Abs. 6 EStG eine sittliche Verpflichtung zur Pflege unter der Voraussetzung anzuerkennen, daß eine enge persönliche Beziehung zwischen dem Steuerpflichtigen und der gepflegten Person besteht.
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.05.1996 - 1 K 2431/94

    Lohnsteuer; inländische Studienaufwendungen einer französischen

    Es liegt auch kein besonderer sittlicher Verpflichtungsgrund vor (vgl. BFH BStBl 1975 II S. 629, 630 li.Sp.; 1983 II S. 453, 457).
  • FG München, 10.11.2008 - 7 K 4430/06

    Abzug von Besuchskosten für den Besuch kranker Angehöriger als außergewöhnliche

  • FG München, 07.03.1996 - 11 K 949/94

    Abzug von Aufwendungen für Unterhalt und Berufsausbildung des Sohnes;

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