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BFH, 08.08.1975 - III R 29/74 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Schlußbesprechung - Übersendung des Betriebsprüfungsberichts - Billigkeitsmaßnahme - Rechtfertigung von Billigkeitsmaßnahmen - Zeitpunkt der Übersendung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 131 Abs. 1 Satz 1
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 117, 412
- DB 1976, 467
- BStBl II 1976, 359
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus BFH, 08.08.1975 - III R 29/74
Das FG, das die Entscheidung des FA zutreffend als Ermessensentscheidung (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OBG 3/70, BFHE 105, 107; BStBl II 1972, 603) angesehen hat, hat mit Recht das Vorliegen sachlicher Billigkeitsgründe verneint. - BFH, 27.03.1961 - I 276/60 U
Durchführung einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt und Unterrichtung des …
Auszug aus BFH, 08.08.1975 - III R 29/74
Da die Klägerin keinen Anspruch auf § 208 Abs. 2 AO hat, daß ihr das FA in jedem Fall einen Prüfungsbericht zuleitet (vgl. BFH-Urteil vom 27. März 1961 I 276/60 U, BFHE 73, 61; BStBl III 1961, 290), ist entgegen der Auffassung der Klägerin dem Erfordernis der Unterrichtung über das Ergebnis der Betriebsprüfung ausreichend Rechnung getragen. - BFH, 27.03.1963 - I 201/62 U
Selbständige Bewertung und Nutzung von Wirtschaftsgütern
Auszug aus BFH, 08.08.1975 - III R 29/74
Während bei der Frage der Aktivierung das nach der Schlußbesprechung veröffentlichte Urteil des BFH vom 27. März 1963 I 201/62 U (BFHE 76, 837, BStBl III 1963, 304) mitberücksichtigt werden konnte, ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, daß das FA der von der Klägerin vorgenommenen Erhöhung der Rückstellung zustimmen würde. - BVerwG, 28.03.1958 - VII C 58.57
Auszug aus BFH, 08.08.1975 - III R 29/74
Die Rechtsprechung hat das unter anderem dann angenommen, wenn der Steuerpflichtige ausschließlich durch eine verzögerliche Arbeitsweise der Behörde gehindert war, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen, die er bei normaler Arbeitsweise sicherlich erlangt hätte (vgl. Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 28. März 1958 VII C 58/57 Monatsschrift für Deutsches Recht 1958 S. 629; StRK, Reichsabgabenordnung, § 131 n. F., Rechtsspruch 16).
- BFH, 17.06.2004 - IV R 9/02
Offenbare Unrichtigkeit i.S. von § 129 AO
Unter besonderen Umständen kann auch ein Verhalten der Behörde einen sachlichen Billigkeitsgrund darstellen (BFH-Urteil vom 8. August 1975 III R 29/74, BFHE 117, 412, BStBl II 1976, 359); das setzt freilich voraus, dass den Steuerpflichtigen kein eigenes Verschulden trifft (BFH-Urteile in BFHE 68, 27, BStBl III 1959, 11, und in HFR 1965, 183). - FG Hessen, 15.01.2008 - 1 K 1549/02
Keine abweichende Festsetzung der Erbschaftsteuer aus Billigkeitsgründen bei …
Hierbei kann durchaus auch ein Fehlverhalten einer Behörde, das zur Entstehung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis führt, zur Unbilligkeit der Steuereinziehung führen (vgl. Loose in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO/FGO, § 227 AO Anm. 68 -70 m.w.H. sowie Urteil des BFH vom 8. August 1975 III R 29/74, BStBl II 1976, 359).