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   BFH, 10.10.1975 - VI R 19/75   

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https://dejure.org/1975,699
BFH, 10.10.1975 - VI R 19/75 (https://dejure.org/1975,699)
BFH, Entscheidung vom 10.10.1975 - VI R 19/75 (https://dejure.org/1975,699)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 1975 - VI R 19/75 (https://dejure.org/1975,699)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schuldzinsenabzug - Beseitigung des Schuldzinsenabzugs - Sonderausgabe - Ablauf des Kalenderjahres - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 117, 72
  • NJW 1976, 344 (Ls.)
  • DB 1976, 25
  • BStBl II 1976, 69
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus BFH, 10.10.1975 - VI R 19/75
    Das kann der Fall sein, wenn die Norm auf gegenwärtig noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffenen Rechtspositionen nachträglich im ganzen entwertet (Beschluß des BVerfG vom 23. März 1971 2 BvL 17/69, BVerfGE 30, 392, BStBl II 1971, 439 [442]).

    Bei dieser Entscheidung ist zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschadens einerseits und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit andererseits abzuwägen (vgl. Beschluß des BVerfG 2 BvL 17/69).

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65

    Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Zuschlägen beim

    Auszug aus BFH, 10.10.1975 - VI R 19/75
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn für eine gesetzliche Differenzierung ein sachlich einleuchtender Grund nicht vorhanden ist und deshalb die Gesetzesbestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (ständige Rechtsprechung des BVerfG, z. B. Beschluß vom 15. Januar 1969 1 BvR 723/65, BVerfGE 25, 101 [105], BStBl II 1969, 253).

    Diese Fälle sind selten und im Gesamtbild von untergeordneter Bedeutung; sie müssen hingenommen werden, ohne daß der Gleichheitssatz als verletzt anzusehen ist (vgl. Beschluß des BVerfG 1 BvR 723/65).

  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen

    Auszug aus BFH, 10.10.1975 - VI R 19/75
    Dieser entfällt auch nicht etwa wegen der Vorhersehbarkeit der Neuregelung (vgl. Beschluß des BVerfG vom 10. März 1971 2 BvL 3/68, BVerfGE 30, 272 [286], BStBl II 1973, 431 [435]); denn beim Abschluß des langfristigen Vertrages des Klägers im Jahre 1962 war nicht vorhersehbar, daß der Gesetzgeber die Abzugsmöglichkeit beseitigen würde.
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 1/60

    Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen

    Auszug aus BFH, 10.10.1975 - VI R 19/75
    Es handelte sich um wesentliche Belange der öffentlichen Finanzwirtschaft, die im Streitfall Vorrang vor dem individuellen Vertrauensschutz haben müssen (vgl. Urteil des BVerfG vom 19. Dezember 1961 2 BvR 1/60, BVerfGE 13, 274 [278], BStBl I 1962, 489).
  • BFH, 08.11.1972 - VI R 115/71

    Kein Abzug eines Kinderfreibetrags für ein nichteheliches Kind beim Vater;

    Auszug aus BFH, 10.10.1975 - VI R 19/75
    Zwar ist infolge des Zeitablaufs die vom Kläger im Lohnsteuerermäßigungsverfahren begehrte Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte nicht mehr möglich, jedoch hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 8. November 1972 VI R 115/71 (BFHE 108, 92, BStBl II 1973, 223) entschieden, daß ein Rechtsschutzinteresse für eine Revision in einem solchen Fall nicht verneint werden kann, wenn dem Lohnsteuerabzugsverfahren ein Veranlagungsverfahren folgt.
  • BFH, 14.12.2005 - X R 20/04

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. § 10 Abs. 3 EStG

    a) Die steuerliche Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen war nach früherer Auffassung eine Vergünstigung, die sich "aus dem Wollen des Gesetzgebers" ergab (so ausdrücklich Bericht der Einkommensteuerkommission, Schriftenreihe des BdF, Heft 7, 1963, S. 140) und den "Charakter einer Steuervergünstigung" hatte (BFH-Urteile vom 10. Oktober 1975 VI R 19/75, BFHE 117, 72, BStBl II 1976, 69; vom 12. November 1976 VI R 167/74, BFHE 120, 398, BStBl II 1977, 154; kritisch hierzu m.w.N. Söhn, StuW 1990, 356, 358 f.).
  • BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen

    1) BFH VI R 19/75, BStBl II 1976 S. 69; BFHE 117 S. 72.
  • SG Frankfurt/Main, 06.04.2009 - S 25 KR 636/06

    Beitragspflicht von sogenannten ausschließlich für arbeitstägliche Mahlzeiten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und der gesetzlichen Regelung der R 31 Abs. 7 Nr. 4 d LStR 2002/2004 sei sowohl bei der Geeignetheit der von den Arbeitnehmern erworbenen Lebensmitteln ein großzügiger Maßstab anzulegen (BFH, Urteil vom 7. November 1975 - VI R 174/73 - BFHE 117, 72) als auch an den Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung der Schecks keine überzogenen Anforderungen zu stellen.
  • BFH, 20.02.1976 - VI R 131/74
    Der Gesetzgeber hat sich jedoch aus sozialen, steuerpolitischen und anderen Gründen entschlossen, die in § 10 EStG im einzelnen aufgezählten "Aufwendungen" in Ausnahme von dem Prinzip des § 12 EStG zum Abzug zuzulassen (vgl. hierzu zuletzt BFH-Urteil vom 10. Oktober 1975 VI R 19/75 , BFHE 117, 72 , BStBl II 1976, 69 ).
  • BFH, 13.12.1984 - VIII R 258/80

    Voraussetzungen für die Einordnung der Zinsen für Betriebsschulden als

    Es ist nicht ersichtlich, inwiefern das BFH-Urteil vom 10. Oktober 1975 VI R 19/75 (BFHE 117, 72, BStBl II 1976, 69) die Auffassung des FG stützen könnte.
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