Weitere Entscheidung unten: BFH, 04.05.1977

Rechtsprechung
   BFH, 04.05.1977 - I R 163/76   

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https://dejure.org/1977,128
BFH, 04.05.1977 - I R 163/76 (https://dejure.org/1977,128)
BFH, Entscheidung vom 04.05.1977 - I R 163/76 (https://dejure.org/1977,128)
BFH, Entscheidung vom 04. Mai 1977 - I R 163/76 (https://dejure.org/1977,128)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermittlungspflicht - Finanzgericht - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Anfechtung eines Bescheides

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 3
  • BStBl II 1977, 765
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 04.05.1977 - I R 163/76
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts bestehen, wenn bei der überschlägigen Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutagetreten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182).

    Andererseits muß die Prüfung soweit reichen, bis feststeht, ob gewichtige Gründe gegen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sprechen (BFH-Beschluß III B 9/66).

  • BFH, 04.05.1977 - I R 162/76

    Ermittlungspflicht - Finanzgericht - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung -

    Auszug aus BFH, 04.05.1977 - I R 163/76
    Gegen die Urteile des FG richtet sich die Revision der Klägerin, mit der zunächst beantragt wird, die beiden Verfahren I R 162/76 und I R 163/76 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden.

    Die Verfahren I R 162/76 (Körperschaftsteuer 1969 bis 1971) und I R 163/76 (Kapitalertragsteuerhaftung 1969 bis 1971) werden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden (§ 73 FGO ).

  • BFH, 27.11.1974 - I R 250/72

    Zur Bewertung verdeckter Gewinnausschüttungen im Körperschaftsteuerrecht; keine

    Auszug aus BFH, 04.05.1977 - I R 163/76
    Grundsätzlich kommt es für die Prüfung, ob und in welcher Höhe eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, auf den am Markt erzielbaren Erlös an (BFH-Urteil vom 27. November 1974 I R 250/72 , BFHE 114, 236 , BStBl II 1975, 306 ).
  • BFH, 04.12.1967 - GrS 4/67

    Aussetzung der Vollziehung - Ablehnende Beschwerdeentscheidung - Klage -

    Auszug aus BFH, 04.05.1977 - I R 163/76
    Da es sich dabei nicht um eine Ermessensentscheidung, sondern um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs handelt, hat das FG, bei dem Klage gegen eine die Aussetzung der Vollziehung ablehnende Entscheidung der OFD erhoben ist, ohne die Beschränkungen des § 102 FGO nach dem Stand im Zeitpunkt seiner Entscheidung zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Aussetzung der Vollziehung vorliegen (BFH-Beschluß vom 4. Dezember 1967, GrS 4/67, BFHE 90, 461, BStBl II 1968, 199).
  • BFH, 23.07.1968 - II B 17/68

    Nicht präsente Beweismittel - Vorliegender Prozeßstoff - Rechtmäßigkeit -

    Auszug aus BFH, 04.05.1977 - I R 163/76
    Die Beweisaufnahme ist allerdings auf präsente Beweismittel beschränkt (BFH-Beschluß vom 23. Juli 1968 II B 17/68 , BFHE 92, 440, BStBl II 1968, 589).
  • BFH, 10.01.1973 - I R 119/70

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Gesellschaftsrechtliche

    Auszug aus BFH, 04.05.1977 - I R 163/76
    Im Streitfall ist daher zu prüfen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter - für dessen Handeln ein gewisser Ermessensspielraum besteht (BFH-Urteil vom 10. Januar 1973 I R 119/70 , BFHE 108, 183 , BStBl II 1973, 322 ) - einem Unternehmen in der Schweiz, das nicht Gesellschafter der Klägerin ist, das aber 90vH der Erzeugnisse der Klägerin abnimmt, einen Kaufpreis zugestanden hätte, der unter dem Kaufpreis der inländischen Abnehmer lag.
  • BFH, 10.05.1967 - I 187/64

    Rechtfertigung einer neuen Veranlagung zur Körperschaftsteuer bei Bekanntwerden

    Auszug aus BFH, 04.05.1977 - I R 163/76
    Denn sie braucht ihren Gesellschafter nicht schlechter zu behandeln als einen fremden Dritten (BFH-Urteil vom 10. Mai 1967 I 187/64, BFHE 88, 518, BStBl III 1967, 498).
  • BFH, 04.05.1977 - I R 162/76

    Ermittlungspflicht - Finanzgericht - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung -

    weitere Verbundverfahren: BFH - 04.05.1977 - AZ: I R 163/76.

    Gegen die Urteile des FG richtet sich die Revision der Klägerin, mit der zunächst beantragt wird, die beiden Verfahren I R 162/76 und I R 163/76 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden.

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Rechtsprechung
   BFH, 04.05.1977 - I R 162 bis 163/76, I R 162/76, I R 163/76   

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https://dejure.org/1977,7026
BFH, 04.05.1977 - I R 162 bis 163/76, I R 162/76, I R 163/76 (https://dejure.org/1977,7026)
BFH, Entscheidung vom 04.05.1977 - I R 162 bis 163/76, I R 162/76, I R 163/76 (https://dejure.org/1977,7026)
BFH, Entscheidung vom 04. Mai 1977 - I R 162 bis 163/76, I R 162/76, I R 163/76 (https://dejure.org/1977,7026)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlungspflicht - Finanzgericht - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Anfechtung eines Bescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 3
  • BStBl II 1977, 765
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 04.05.1977 - I R 162/76
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts bestehen, wenn bei der überschlägigen Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (Beschluß des BFH vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182).

    Andererseits muß die Prüfung soweit reichen, bis feststeht, ob gewichtige Gründe gegen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sprechen (BFH-Beschluß III B 9/66).

  • BFH, 04.05.1977 - I R 163/76

    Ermittlungspflicht - Finanzgericht - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung -

    Auszug aus BFH, 04.05.1977 - I R 162/76
    weitere Verbundverfahren: BFH - 04.05.1977 - AZ: I R 163/76.

    Gegen die Urteile des FG richtet sich die Revision der Klägerin, mit der zunächst beantragt wird, die beiden Verfahren I R 162/76 und I R 163/76 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden.

  • BFH, 27.11.1974 - I R 250/72

    Zur Bewertung verdeckter Gewinnausschüttungen im Körperschaftsteuerrecht; keine

    Auszug aus BFH, 04.05.1977 - I R 162/76
    Grundsätzlich kommt es für die Prüfung, ob und in welcher Höhe eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, auf den am Markt erzielbaren Erlös an (BFH-Urteil vom 27. November 1974 I R 250/72, BFHE 114, 236, BStBl II 1975, 306).
  • BFH, 23.07.1968 - II B 17/68

    Nicht präsente Beweismittel - Vorliegender Prozeßstoff - Rechtmäßigkeit -

    Auszug aus BFH, 04.05.1977 - I R 162/76
    Die Beweisaufnahme ist allerdings auf präsente Beweismittel beschränkt (BFH-Beschluß vom 23. Juli 1968 II B 17/68, BFHE 92, 440, BStBl II 1968, 589).
  • BFH, 04.12.1967 - GrS 4/67

    Aussetzung der Vollziehung - Ablehnende Beschwerdeentscheidung - Klage -

    Auszug aus BFH, 04.05.1977 - I R 162/76
    Da es sich dabei nicht um eine Ermessensentscheidung, sondern um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs handelt, hat das FG, bei dem Klage gegen eine die Aussetzung der Vollziehung ablehnende Entscheidung der OFD erhoben ist, ohne die Beschränkungen des § 102 FGO nach dem Stand im Zeitpunkt seiner Entscheidung zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Aussetzung der Vollziehung vorliegen (BFH-Beschluß vom 4. Dezember 1967 GrS 4/67, BFHE 90, 461, BStBl II 1968, 199).
  • BFH, 10.01.1973 - I R 119/70

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Gesellschaftsrechtliche

    Auszug aus BFH, 04.05.1977 - I R 162/76
    Im Streitfall ist daher zu prüfen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter - für dessen Handeln ein gewisser Ermessensspielraum besteht (BFH-Urteil vom 10. Januar 1973 I R 119/70, BFHE 108, 183, BStBl II 1973, 322) - einem Unternehmen in der Schweiz, das nicht Gesellschafter der Klägerin ist, das aber 90 v. H. der Erzeugnisse der Klägerin abnimmt, einen Kaufpreis zugestanden hätte, der unter dem Kaufpreis der inländischen Abnehmer lag.
  • BFH, 10.05.1967 - I 187/64

    Rechtfertigung einer neuen Veranlagung zur Körperschaftsteuer bei Bekanntwerden

    Auszug aus BFH, 04.05.1977 - I R 162/76
    Denn sie braucht ihren Gesellschafter nicht schlechter zu behandeln als einen fremden Dritten (BFH-Urteil vom 10. Mai 1967 I 187/64, BFHE 88, 518, BStBl III 1967, 498).
  • BFH, 04.05.1977 - I R 163/76

    Ermittlungspflicht - Finanzgericht - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung -

    Gegen die Urteile des FG richtet sich die Revision der Klägerin, mit der zunächst beantragt wird, die beiden Verfahren I R 162/76 und I R 163/76 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden.

    Die Verfahren I R 162/76 (Körperschaftsteuer 1969 bis 1971) und I R 163/76 (Kapitalertragsteuerhaftung 1969 bis 1971) werden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden (§ 73 FGO ).

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