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   BFH, 27.01.1978 - III R 101/75   

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https://dejure.org/1978,687
BFH, 27.01.1978 - III R 101/75 (https://dejure.org/1978,687)
BFH, Entscheidung vom 27.01.1978 - III R 101/75 (https://dejure.org/1978,687)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 1978 - III R 101/75 (https://dejure.org/1978,687)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Grundstücksfläche - Flächennutzungsplan - Bewertungsstichtag - Grundvermögen - Bauerwartungsland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG (1965) § 69 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aus dem Flächennutzungsplan allein können keine Rechtsfolgerungen für die Bewertung als Grundvermögen hergeleitet werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 367
  • NJW 1978, 1496
  • BStBl II 1978, 292
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 03.03.1967 - III B 20/66

    Voraussetzung für die Einstufung einer Sache als von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 27.01.1978 - III R 101/75
    Der erkennende Senat hat im Beschluß vom 3. März 1967 III B 20/66 (BFHE 88, 280, BStBl III 1967, 370) ausgeführt, daß die Frage der Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen im wesentlichen von den im einzelnen Fall vorliegenden tatsächlichen Verhältnissen abhängt.
  • BFH, 18.08.2005 - IV R 9/04

    Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns und Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe bei

    Denn auch dieser Rest schloss sich unmittelbar an die bereits bebaute Fläche an; zudem zeigt der Beschluss vom 14. Dezember 1995 --wenn auch der alte Flächennutzungsplan vom 23. Februar 1979 weiter gültig war--, dass die Gemeinde Y als Träger der Planungshoheit nunmehr das Ziel verfolgte, auch diese restlichen Flächen als Bauland auszuweisen (vgl. zur fehlenden Normqualität das BFH-Urteil vom 27. Januar 1978 III R 101/75, BFHE 124, 367, BStBl II 1978, 292).
  • BGH, 24.04.1986 - BLw 9/85

    Berechnung von Abfindungs- und Abfindungsergänzungsansprüchen

    Als Anhalt für die Bebauungserwartung eines Grundstücks kommen außer der öffentlichen Bauleitplanung z.B. in Betracht: eine günstige Lage des Grundstücks innerhalb des Ortsgebiets oder in dessen unmittelbarer Nähe, günstige Verkehrsverhältnisse, unmittelbare Nähe von bereits erschlossenem Wohn- oder Industriegebiet und die bauliche Entwicklung der Gemeinde (BGH Urt. v. 22. April 1982 - III ZR 131/80, WM 1982, 878, 879 m.w.N.; Urt. v. 14. Juni 1984 - III ZR 41/83, RdL 1984, 258, 261; vgl. Krohn/Löwisch, Eigentumsgarantie, Enteignung, Entschädigung, 3. Aufl. Rdn. 282, 284; s. auch BFHE 124, 367, 369 = NJW 1978, 1496; BFHE 133, 212, 217 = BStBl II 1981, 498, 501).
  • BFH, 05.12.1980 - III R 56/77

    Bewertung von land- und forstwirtschaftlich (gärtnerisch) genutzten

    Das FG konnte deshalb etwaige Planungsabsichten hinsichtlich einer möglichen zukünftigen Nutzung grundsätzlich nicht in seine Würdigung einbeziehen (vgl. BFH-Urteile vom 27. Januar 1978 III R 101/75, BFHE 124, 367, BStBl II 1978, 292; vom 26. September 1980 III R 100/79, nicht veröffentlicht).
  • FG München, 22.10.2003 - 4 K 2812/02

    Bewertung als Bauerwartungsland; Ab wann erfolgt eine Bewertung als

    Zur Ergänzung verweist der Senat auf das BFH-Urteil vom 27.01.1978 III R 101/75, BStBl II 1978, 292, dessen Grundsätzen es sich uneingeschränkt anschließt.
  • BFH, 18.07.1984 - III R 45/81

    Bewertung von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken nach Einleitung eines

    Die Einleitung eines Umlegungsverfahrens durch einen Umlegungsbeschluß ist deshalb ein geeigneter Anhaltspunkt dafür, daß die Planungsabsichten der Gemeinde zum Stichtag mit der nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 27. Januar 1978 III R 101/75, BFHE 124, 367, BStBl II 1978, 292) geforderten Wahrscheinlichkeit erkennbar sind und damit die Änderung der Nutzung i. S. des § 69 Abs. 1 BewG in absehbarer Zeit zu erwarten ist.
  • FG Baden-Württemberg, 25.05.2000 - 3 K 18/96

    Bewertung einer am Bodenseeufer gelegenen unbebauten Grundstücksparzelle

    Bei dem Preis in Höhe des Mehrfachen des für landwirtschaftliche Flächen üblichen Preises handelt es sich nach Überzeugung des Gerichts eindeutig um einen sog. Liebhaberpreis, der nach der Rechtsprechung, der sich das Gericht anschließt, die (zumindest beabsichtigte) Nutzung zu Freizeitzwecken und damit die Beendigung einer etwaigen land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung anzeigt (vgl. Urteile der FG Nürnberg und Münster a.a.O. m.w.N. sowie des FG Nürnberg vom 3. Juli 1975 IV 18/74, EFG 1975, 506, im Ergebnis bestätigt durch BFH-Urteil vom 27. Januar 1978 III R 101/75, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 124, 367, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1978, 292).
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