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   BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76   

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https://dejure.org/1978,193
BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76 (https://dejure.org/1978,193)
BFH, Entscheidung vom 10.11.1978 - VI R 21/76 (https://dejure.org/1978,193)
BFH, Entscheidung vom 10. November 1978 - VI R 21/76 (https://dejure.org/1978,193)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verlegung des Wohnsitzes - Zweitwohnung - Doppelte Haushaltsführung - Fahrtaufwendung - Werbungskosten - Fahrtkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4, 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einem verheirateten Arbeitnehmer, der mehrere Wohnungen hat und zur Arbeitsstätte zeitweilig von der weiter entfernt liegenden Wohnung fährt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 126, 511
  • NJW 1979, 2167
  • DB 1979, 576
  • BStBl II 1979, 219
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74

    Mehraufwendungen - Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten - Arbeitnehmer -

    Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76
    Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sowie Kosten für Familienheimfahrten gehören regelmäßig zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung; nur ausnahmsweise sind derartige Kosten der Lebensführung steuerlich zu berücksichtigen (vgl. Urteil des Senats vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654).

    Dies hat der erkennende Senat im Urteil vom 14. Februar 1975 VI R 125/74 (BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607) ausgesprochen; er hat hieran in ständiger Rechtsprechung festgehalten (vgl. Urteile VI R 172/74 und vom 2. September 1977, VI R 114/76, BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26).

    Der erkennende Senat hat in dem Urteil VI R 172/74 entschieden, daß die Wegverlegung des Wohnsitzes vom Beschäftigungsort unter Beibehaltung eines zweiten Haushaltes am Beschäftigungsort regelmäßig als privat veranlaßt anzusehen sei.

  • BFH, 14.02.1975 - VI R 125/74

    Doppelte Haushaltsführung - Kosten - Werbungskosten - Abzugsfähigkeit -

    Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76
    Dies hat der erkennende Senat im Urteil vom 14. Februar 1975 VI R 125/74 (BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607) ausgesprochen; er hat hieran in ständiger Rechtsprechung festgehalten (vgl. Urteile VI R 172/74 und vom 2. September 1977, VI R 114/76, BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26).

    Die Aufwendungen für die nunmehr weiteren Fahrten von dieser einen Wohnung werden grundsätzlich in vollem Umfang als Werbungskosten anerkannt (vgl. BFH-Urteil VI R 125/74, vorletzter Absatz unter 1.).

  • BFH, 15.11.1974 - VI R 195/72

    Stadtwohnung - Sommermonate - Wohnwagen - Weg zur Arbeitsstätte - Campingplatz -

    Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76
    Der BFH ist dieser Auslegung in ständiger Rechtsprechung gefolgt (vgl. zuletzt Urteile vom 17. Dezember 1971 VI R 315/70, BFHE 104, 212, BStBl II 1972, 245; vom 15. November 1974, VI R 195/72, BFHE 114, 340, BStBl II 1975, 278).

    Der Senat hat schon bisher, zusätzlich zu dem Erfordernis der Regelmäßigkeit, als "Wohnung" im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG nur ein Heim angesehen, das den örtlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen darstellt (vgl. Urteil VI R 195/72; ebenso Urteil des FG Düsseldorf vom 2. März 1978 I 153/75 E, EFG 1978, 321).

  • BFH, 20.01.1978 - VI R 193/74

    Mitwirkungspflicht - Gastarbeiter - Unterstützungsbedürftigkeit - Bescheinigung

    Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76
    Im übrigen weist der Senat in diesem Zusammenhang auf die ständige Rechtsprechung des BFH hin, daß ein Steuerpflichtiger, der eine Steuerermäßigung begehrt, die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Tatsachen trägt, die die Steuerermäßigung begründen (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 20. Januar 1978 VI R 193/74, BFHE 124, 508, BStBl II 1978, 338).
  • BFH, 02.09.1977 - VI R 114/76

    Doppelte Haushaltsführung; Voraussetzungen und Umfang für die steuerliche

    Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76
    Dies hat der erkennende Senat im Urteil vom 14. Februar 1975 VI R 125/74 (BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607) ausgesprochen; er hat hieran in ständiger Rechtsprechung festgehalten (vgl. Urteile VI R 172/74 und vom 2. September 1977, VI R 114/76, BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26).
  • BFH, 10.03.1978 - VI R 111/76

    Kreditzinsen für die Anschaffung eines Flügels einer Musiklehrerin sowie AfA sind

    Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76
    Insoweit enthält § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG 1971 einen auch auf Werbungskosten anwendbaren allgemeinen Rechtsgrundsatz (vgl. BFH-Urteil vom 10. März 1978 VI R 111/76, BFHE 125, 52, BStBl II 1978, 459).
  • BVerwG, 27.07.1977 - 8 C 12.76

    Begründungserfordernis - Tatsachengericht - Entscheidungserhebliche Tatsache

    Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76
    Dabei wird als Familienwohnung der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Versicherten angesehen (Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 23. Juni 1977 8 RU 98/76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1978 S. 386 - HFR 1978, 386 -).
  • BFH, 08.07.1976 - IV R 100/72

    Kosten einer Zweitwohnung am Sitz des Betriebs sind keine Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76
    Auch der Umstand, daß der Kläger durch die Beibehaltung seiner Wohnung am Arbeitsort möglicherweise Hotelkosten erspart hat, macht die Ausgaben für diese Wohnung nicht zu Werbungskosten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Juli 1976 IV R 100/72, BFHE 119, 557, BStBl II 1976, 776).
  • BFH, 17.12.1971 - VI R 315/70

    Unverheiratete Seeleute - Wohnung an Land - Liegehafen des Schiffes -

    Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76
    Der BFH ist dieser Auslegung in ständiger Rechtsprechung gefolgt (vgl. zuletzt Urteile vom 17. Dezember 1971 VI R 315/70, BFHE 104, 212, BStBl II 1972, 245; vom 15. November 1974, VI R 195/72, BFHE 114, 340, BStBl II 1975, 278).
  • BSG, 23.06.1977 - 8 RU 98/76

    Familienwohnung - Arbeitsort - Unterkunft - Wohnen bei der Mutter

    Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76
    Dabei wird als Familienwohnung der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Versicherten angesehen (Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 23. Juni 1977 8 RU 98/76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1978 S. 386 - HFR 1978, 386 -).
  • FG Düsseldorf, 02.03.1978 - I 153/75
  • BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Dagegen hat die bisherige Rechtsprechung des Senats die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung verneint, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hatte und er nun von der am Beschäftigungsort beibehaltenen oder von einer dort neu begründeten Zweitwohnung aus seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachging (sog. Wegverlegungsfälle, grundlegend BFH-Urteile vom 14. Februar 1975 VI R 125/74, BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607; vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219; vom 10. November 1978 VI R 112/75, BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222; in BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297, m.w.N.; kritisch dazu unter Hinweis auf den beruflichen Anlass der Wohnung am Beschäftigungsort insbesondere Hartz/ Meeßen/Wolf, Lohnsteuer-ABC, Stichwort "doppelte Haushaltsführung" Rz 81; Bergkemper, Finanz-Rundschau 2007, 847, 848; früher schon Kalmes, Deutsches Steuerrecht 1989, 528; Stolz, Deutsche Steuer-Zeitung 1982, 439).
  • BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07

    BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des

    So falle das Wohnen und die Wahl der Wohnung grundsätzlich in den Bereich der privaten Lebensführung (BFH-Urteil vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219).
  • BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13

    Steuerberaterhaftung: Pflicht zur Einsichtnahme in Jahresberichte des

    Der Bundesfinanzhof verneinte in ständiger Rechtsprechung die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hatte und von der am Beschäftigungsort beibehaltenen oder von einer dort neu begründeten Zweitwohnung aus seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachging (BFHE 115, 322, 325 f; 126, 511, 513 f; 126, 518, 520; vgl. auch BFHE 224, 420, 423); die doppelte Haushaltsführung sei in einem solchen Fall nicht beruflich, sondern privat veranlasst.
  • BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86

    Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei

    Nachdem der BFH in seinem Urteil vom 10. November 1978 VI R 21/76 (BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung in weiterem Umfang Fahrtkosten als Werbungskosten anerkannt hatte, teilte der Kläger mit Schreiben vom 15. Dezember 1980 dem FA mit, er sei über die bisher geltend gemachten Fahrten hinaus im Kalenderjahr 1975 an 36 Tagen, im Kalenderjahr 1976 an 22 Tagen und im Kalenderjahr 1977 an 21 Tagen von R bzw. H nach B gefahren.

    - Die vorgelegte Rechtsfrage 2) ist nur dann entscheidungserheblich, wenn die Frage, ob nachträglich bekanntgewordene Tatsachen zu einer niedrigeren Veranlagung führen, nach der Rechtsauffassung des BFH in BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219 zu beurteilen ist.

    - Die Vorlagefrage zu 3) ist nur unter der Voraussetzung entscheidungserheblich, daß die Bedeutsamkeit der vom Steuerpflichtigen nachträglich vorgetragenen Tatsachen nach der geänderten Rechtsauffassung des BFH (BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219) zu beurteilen und die Frage zu 2) grundsätzlich zu verneinen ist.

  • FG Schleswig-Holstein, 21.10.2010 - 2 K 305/07

    Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bzw. Berücksichtigung von Fahrten

    Eine Zweitwohnung bilde den Lebensmittelpunkt nur dann, wenn sie nicht nur an den Wochenenden oder nur kurzfristig genutzt werde (BFH vom 10. November 1978, VI R 21/76).

    Die umfangreiche Rechtsprechung der vergangenen Jahrzehnte zu dem Begriff des Lebensmittelpunktes und zur Berücksichtigung von Fahrten zwischen einer weiter entfernten Wohnung und der Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers sei relativ gefestigt und habe dabei eine gewisse Entwicklung hin zu einer "nüchterneren" Betrachtung der Berücksichtigung der entsprechenden Fahrten erfahren: Unter Änderung der früheren Rechtsprechung habe der BFH bereits im Urteil vom 10. November 1978, VI R 21/76, ausgeführt, dass es nicht mehr darauf ankomme, dass der Arbeitnehmer sich "regelmäßig" von der weiter entfernt liegenden Wohnung zur Arbeitsstätte begebe.

    Bei einem verheirateten Arbeitnehmer liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen grundsätzlich an dem Ort, an dem auch sein Ehepartner und -wenn auch nicht notwendigerweise- auch seine minderjährigen Kinder wohnen (BFH-Urteile vom 3. Oktober 1985 VI 168/84, BStBl II 1986, 95; vom 2. August 1985 VI R 171/82, BFH/NV 1986, 89; vom 10. November 1978 VI R 21/76, BStBl II 1979, 219 und vom 29. November 1974 VI R 77/73, BStBl II 1975, 459; FG Köln, Urteil vom 17. Mai 1994 10 K 2568/89, EFG 1995, 14).

    Im Übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des BFH, dass Steuerpflichtige, die eine Steuerermäßigung begehren, die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Tatsachen tragen, die die Steuerermäßigung begründen (BFH-Urteil vom 10. November 1978, a.a.O.).

    Der BFH ging in seinem Urteil vom 10. November 1978 (VI R 21/76, BStBl II 1979, 219) davon aus, dass die weiter entfernt liegende Wohnung dann als Wohnung im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG anzusehen ist, wenn sie nicht nur an den Wochenenden oder nur kurzfristig genutzt wird (ebenso BFH-Urteil vom 3. Oktober 1985, VI 168/84, BStBl II 1986, 95; Claßen in Lademann, Kommentar zum EStG, § 9 Anm. 66; Lochte in Frotscher, Praxiskommentar EStG § 9 Rn. 119; Zimmer in Littmann/Bitz/Putz, Das ESt-Recht, § 9 Rn. 840; Thürmer in Blümich, EStG, § 9 Rz. 261; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 9 Anm. 462 und von Bornhaupt in Kirchhoff/Söhn, EStG, § 9 Rn. F 155) und außerdem den (neuen) Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen abgibt.

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Dagegen hat die bisherige Rechtsprechung des Senats die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung verneint, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hatte und er nun von der am Beschäftigungsort beibehaltenen oder von einer dort neu begründeten Zweitwohnung aus seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachging (sog. Wegverlegungsfälle, grundlegend BFH-Urteile vom 14. Februar 1975 VI R 125/74, BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607; vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219; vom 10. November 1978 VI R 112/75, BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222; vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79, BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297, m.w.N.; kritisch dazu unter Hinweis auf den beruflichen Anlass der Wohnung am Beschäftigungsort insbesondere Hartz/Meeßen/Wolf, Lohnsteuer-ABC, Stichwort "doppelte Haushaltsführung" Rz 81; Bergkemper, Finanz-Rundschau 2007, 847, 848; früher schon Kalmes, Deutsches Steuerrecht 1989, 528; Stolz, Deutsche Steuer-Zeitung 1982, 439).
  • BFH, 10.11.1978 - VI R 240/74

    Fahrtaufwendung - Werbungskosten - Fahrtkosten - Örtliche Mittelpunkt des

    Die Entscheidung des Senats vom 10. November 1978 VI R 21/76, daß bei einem verheirateten Arbeitnehmer, der mehrere Wohnungen besitzt und der sich zum Teil von der einen und zum Teil von der anderen Wohnung aus zu seiner Arbeitsstätte begibt, auch die Aufwendungen für Fahrten zwischen der vom Beschäftigungsort weiter entfernt liegenden Wohnung zur Arbeitsstätte in der Regel Werbungskosten im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG sind, wenn die weiter entfernt liegende Wohnung den örtlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers darstellt, gilt entsprechend auch für alleinstehende Arbeitnehmer.

    Der Senat hat im Urteil vom heutigen Tage VI R 21/76 entschieden, daß bei einem verheirateten Arbeitnehmer, der mehrere Wohnungen besitzt und der sich zum Teil von der einen und zum Teil von der anderen Wohnung aus zu seiner Arbeitsstätte begibt, auch die Fahrten zwischen der vom Beschäftigungsort weiter entfernt liegenden Wohnung zur Arbeitsstätte Werbungskosten im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG sind, falls die weiter entfernt liegende Wohnung den örtlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers darstellt.

    Wie sich aus dem Urteil des Senats VI R 21/76 ergibt, hängt es von den Umständen des Einzelfalles ab, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Steuerpflichtigen befindet.

    Denn Fahrten von der Arbeitsstätte zum Mittelpunkt der Lebensinteressen sind unabhängig davon Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, ob sie nur einmal oder mehrmals wöchentlich durchgeführt werden (Urteil des Senats VI R 21/76).

  • BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81

    Doppelte Haushaltsführung - Zeitpunkt der Eheschließung - Mittelpunkt des

    Aus diesen Gründen hat der Senat schon bisher das Nutzen einer eigenen Wohnung oder eines eigenen Einfamilienhauses durch eine nichtberufstätige Person nicht als ausreichenden Grund für das Entstehen einer beruflich veranlaßten doppelten Haushaltsführung gewertet, wenn diese Person einen an einem anderen Ort tätigen Arbeitnehmer heiratet und dieser seine Wohnung am Arbeitsort beibehält (vgl. insbesondere Urteil in BFHE 120, 520, BStBl II 1977, 158; vgl. auch zu dem ähnlichen Fall der Wegverlegung einer Familienwohnung aus privaten Gründen Urteil vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219).

    Nach der Entscheidung des Senats in BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219 sind in einem solchen Fall Aufwendungen für Fahrten von jeder Wohnung aus, unabhängig davon, wie häufig sie wöchentlich durchgeführt werden, als Werbungskosten i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG anzuerkennen.

    So fällt das Wohnen und die Wahl der Wohnung grundsätzlich in den Bereich der privaten Lebensführung (Entscheidung in BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219).

  • BFH, 12.01.1990 - VI R 29/86

    Das Abzugsverbot für den Privatbereich berührende unangemessen hohe

    Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) habe zwar in den Urteilen vom 10. November 1978 VI R 21/76 (BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219) und VI R 112/75 (BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222) in § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG einen auch auf Werbungskosten anwendbaren allgemeinen Rechtsgrundsatz erblickt.

    Die Vorentscheidung weiche von den vorgenannten Urteilen in BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219 und in BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222 ab.

    Denn der Senat hat im Urteil vom 10. März 1978 VI R 111/76 (BFHE 125, 52, BStBl II 1978, 459, betreffend die Anschaffung eines neuen Flügels bei einer in der Oberstufe eines Gymnasiums Musik unterrichtenden Lehrerin), in den vorgenannten Entscheidungen in BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219, und in BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222 betreffend Aufwendungen für Fahrten von der weiter entfernt liegenden Zweitwohnung zur Arbeitsstätte sowie im Urteil vom 20. Mai 1980 VI R 241/77 (BFHE 130, 457, BStBl II 1980, 582, betreffend Taxikosten als Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) hervorgehoben, § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG enthalte einen auch auf Werbungskosten anwendbaren allgemeinen Rechtsgrundsatz.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2013 - 14 A 316/13

    Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt

    vgl. dazu, dass eine untergesetzliche Vorschrift, die dem Steuerpflichtigen sogar bestimmte Nachweise auferlegt, wegen des gesetzlichen Untersuchungsgrundsatzes nicht als formelle Beweislastregelung verstanden werden darf: BFH, Urteil vom 15.10.1976 - VI R 21/76 -, BFHE 120, 229 (232).
  • BFH, 02.02.1979 - VI R 108/75

    Fahrtaufwendungen - Werbungskosten - Örtlicher Mittelpunkt der Lebensinteresses -

  • BFH, 10.11.1978 - VI R 112/75

    Werbungskosten - Fahrtkosten - Höhe der Fahrtkosten

  • FG Baden-Württemberg, 07.03.2007 - 13 K 283/06

    Neuregelung der Entfernungspauschale ab 2007 ist verfassungsgemäß

  • BFH, 10.11.1978 - VI R 118/74

    Werbungskosten - Fahrtkosten - Höhe der Fahrtkosten - Hauptwohnung

  • FG Nürnberg, 17.09.2008 - 7 K 1848/07

    Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung nur bei beruflicher Veranlassung

  • BFH, 30.10.1987 - VI R 76/84

    Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der

  • BFH, 30.07.2003 - X R 28/99

    Amtsermittlungspflicht: Verhältnis zur Mitwirkungspflicht

  • BFH, 09.03.1979 - VI R 11/78

    Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Entfernung zwischen Wohnung und

  • BFH, 26.08.1988 - VI R 92/85

    Die Kosten eines Unfalls auf der Fahrt zur Arbeitsstätte sind nicht abziehbar,

  • BFH, 10.05.1985 - VI R 63/82

    Notwendige Mehraufwendungen eines Arbeitnehmer aus Anlaß einer doppelten

  • BFH, 03.10.1985 - VI R 168/84

    1. Fahrtkosten von Zweitwohnung (Ferienwohnung) zur Arbeitsstätte nur in Höhe der

  • FG Schleswig-Holstein, 26.10.2006 - 5 K 29/06

    Aufwendungen für eine geltend gemachte doppelte Haushaltsführung als

  • BFH, 25.03.1988 - VI R 207/84

    Die Kosten eines Unfalls auf der Fahrt zur Arbeitsstätte sind nicht abziehbar,

  • BFH, 22.09.1988 - VI R 14/86

    Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der

  • BFH, 14.07.1999 - VI B 114/99

    Divergenz bei angeblich fehlerhafter Anwendung von BFH-Rechtsgrundsätzen

  • BFH, 11.05.1995 - IV R 6/94

    Feststellung von Einkünften einer Gemeinschaftspraxis - Geltendmachung von

  • BFH, 20.05.1980 - VI R 241/77

    Taxikosten - Werbungskosten - Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 3 K 10107/05

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Mitumzug von Ehefrau und Kind an die Wohnung

  • FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 339/98

    Doppelte Haushaltsführung; Wegzug; Zweitwohnsitz

  • FG Baden-Württemberg, 23.07.2001 - 11 K 223/97

    Mittelpunkt des Lebensinteresses bei Doppelwohnsitz eines Arbeitnehmers nach Art.

  • FG München, 28.11.2000 - 13 K 2761/97

    Doppelte Haushaltsführung eines verheirateten Steuerpflichtigen mit

  • BFH, 20.09.1985 - VI R 45/82

    Haftung für steuerfrei an ledige Arbeitnehmer gezahlte Auslösungen -

  • BFH, 02.08.1985 - VI R 171/82

    Fahrtkostenaufwendungen im Bezug auf die Werbungskosten in Abhängigkeit vom

  • FG München, 10.07.2004 - 5 K 4477/02

    Doppelte Haushaltsführung bei sog. Greencard-Inhaber; Einkommensteuer 2001

  • FG München, 09.03.2004 - 13 K 3619/02

    Doppelte Haushaltsführung eines verheirateten Steuerpflichtigen; Einkommensteuer

  • BFH, 09.08.1985 - VI R 55/82

    Doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei Verlegung des Familienwohnortes

  • FG München, 21.03.2002 - 8 K 1186/98

    Keine berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung trotz erheblicher

  • BFH, 17.11.1989 - VI R 126/86

    Lohnsteuer; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

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