Rechtsprechung
BFH, 06.02.1979 - VIII R 105/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Beweis des ersten Anscheins - Erwerb in Abbruchsabsicht - Gebäudeerwerb - Dreijahresfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 Nr. 7 § 7 Abs. 1 Satz 4
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kein Erwerb in Abbruchabsicht bei Abbruch eines Gebäudes nach Ablauf von drei Jahren nach dessen Erwerb; Dreijahresfrist beginnt mit obligatorischem Rechtsgeschäft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Anschaffungskosten
- Sonderfälle der Anschaffungskosten-Ermittlung
Papierfundstellen
- BFHE 127, 504
- DB 1979, 1585
- BStBl II 1979, 509
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77
Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines …
Auszug aus BFH, 06.02.1979 - VIII R 105/75
Beginnt der Erwerber eines objektiv technisch und wirtschaftlich noch nicht verbrauchten Gebäudes innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb mit dessen Abbruch, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für einen Erwerb in Abbruchabsicht (BFH-Beschluß vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620).Der Große Senat des BFH hat in seinem Beschluß vom 12. Juni 1978 GrS 1/77 (BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620) ausgeführt, daß der Erwerber eines objektiv technisch oder wirtschaftlich noch nicht verbrauchten Gebäudes eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG i. V. m. Abs. 4 Satz 3 EStG vornehmen und die Abbruchkosten als Werbungskosten abziehen kann, wenn er das Gebäude nach dem Erwerb abreißen läßt, er es jedoch ohne Abbruchabsicht erworben hat.
Der Große Senat des BFH hat in seinem Beschluß GrS 1/77 nicht näher ausgeführt, was er unter Erwerb versteht.
- BFH, 28.03.1973 - I R 115/71
Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung bei Abbruch eines erst …
Auszug aus BFH, 06.02.1979 - VIII R 105/75
Die Kläger machen geltend, daß das angefochtene Urteil nicht mit dem des BFH vom 28. März 1973 I R 115/71 (BFHE 109, 326, BStBl II 1973, 678) im Einklang stehe, wo ausgeführt sei, daß nach dem Grundsatz der Einzelbewertung der Restbuchwert eines abgebrochenen Gebäudes nicht als ein Teil der Herstellungskosten eines an seiner Stelle errichteten neuen Gebäudes angesehen werden könne.Es ist der Ansicht, daß die Kläger die falschen Schlußfolgerungen aus dem BFH-Urteil I R 115/71 zögen, da hier gerade der vom BFH angesprochene Ausnahmefall vorliege.
- BFH, 30.11.1976 - VIII R 202/72
Spekulationsgeschäft nur bezüglich des Erbbaurechts, wenn dieses mit auf seiner …
Auszug aus BFH, 06.02.1979 - VIII R 105/75
Dabei hat sie in ständiger Rechtsprechung betont, daß es in der Regel auf den Abschluß des obligatorischen Vertrages ankomme (vgl. BFH-Urteile vom 22. November 1963 VI 120/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1964 S. 157, und vom 30. November 1976 VIII R 202/72, BFHE 120, 522, BStBl II 1977, 384, und die weiteren Rechtsprechungshinweise dort).
- BFH, 06.11.1968 - I 64/65
Abschreibung des Rechtsbuchwertes eines dem Betrieb des Steuerpflichtigen seit …
Auszug aus BFH, 06.02.1979 - VIII R 105/75
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 18. März 1965 IV 61/62 U, BFHE 82, 207, BStBl III 1965, 320, und vom 6. November 1968 I 64/65, BFHE 93, 551, BStBl II 1969, 35) erhöhe der Restwert eines weder technisch noch wirtschaftlich verbrauchten Gebäudes die Herstellungskosten eines Neubaus, wenn ein Gebäude zum Zwecke des Abbruchs und der Errichtung eines Neubaus erworben werde. - BFH, 18.03.1965 - IV 61/62 U
Beiträge für Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen als Sonderausgaben bei …
Auszug aus BFH, 06.02.1979 - VIII R 105/75
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 18. März 1965 IV 61/62 U, BFHE 82, 207, BStBl III 1965, 320, und vom 6. November 1968 I 64/65, BFHE 93, 551, BStBl II 1969, 35) erhöhe der Restwert eines weder technisch noch wirtschaftlich verbrauchten Gebäudes die Herstellungskosten eines Neubaus, wenn ein Gebäude zum Zwecke des Abbruchs und der Errichtung eines Neubaus erworben werde. - BFH, 22.11.1963 - VI 120/62
Auszug aus BFH, 06.02.1979 - VIII R 105/75
Dabei hat sie in ständiger Rechtsprechung betont, daß es in der Regel auf den Abschluß des obligatorischen Vertrages ankomme (vgl. BFH-Urteile vom 22. November 1963 VI 120/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1964 S. 157, und vom 30. November 1976 VIII R 202/72, BFHE 120, 522, BStBl II 1977, 384, und die weiteren Rechtsprechungshinweise dort). - FG Münster, 25.09.1973 - VII 1377/72
Auszug aus BFH, 06.02.1979 - VIII R 105/75
Entgegen der Ansicht des FG komme es auch auf die Motive des Erwerbers im Zeitpunkt der Anschaffung nicht an (Hinweis auf das Urteil des FG Münster vom 25. September 1973 VII 1377/72 F, Entscheidungen der Finanzgerichte 1974 S. 11).
- BFH, 04.02.2004 - X R 24/02
Gebäudeerwerb in Abbruchabsicht - Beweis des ersten Anscheins
Der VIII. Senat des BFH hat im Urteil vom 6. Februar 1979 VIII R 105/75 (BFHE 127, 504, BStBl II 1979, 509) aus den Gründen der Entscheidung des Großen Senats entnommen, dass er hierunter "die Anschaffung" versteht.Aus den Gründen der Entscheidung in BFHE 127, 504, BStBl II 1979, 509 ist jedoch zu entnehmen, dass der VIII. Senat unter Anschaffung --ebenso wie die Rechtsprechung bei der Ermittlung der Spekulationsfrist-- den Zeitpunkt des Abschlusses des obligatorischen Rechtsgeschäfts versteht und dies wie folgt begründet:.
- BFH, 19.01.1982 - VIII R 102/78
Erbbaurecht - Aufwendung - Herstellungskosten - Verlust des wirtschaftlichen …
In diesem Falle wären die gesamten Anschaffungskosten des Grundstücks als Anschaffungskosten des Grund und Bodens zu behandeln (vgl. zum Abriß eines technisch oder wirtschaftlich noch nicht verbrauchten Gebäudes innerhalb von drei Jahren nach Erwerb BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620; vgl. ferner BFH-Urteil vom 6. Februar 1979 VIII R 105/75, BFHE 127, 504, BStBl II 1979, 509). - FG München, 03.03.2009 - 10 K 818/06
Verdeckte Entnahme eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen durch kurzfristige …
Beginnt der Erwerber eines objektiv technisch und wirtschaftlich noch nicht verbrauchten Gebäudes innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb mit dessen Abbruch, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für einen Erwerb in Abbruchabsicht (BFH-Urteil vom 06.02.1979, VIII R 105/75 BFHE 127, 504, BStBl II 1979, 509-510; BFH-Beschluss vom 12.06.1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620).