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   BFH, 14.05.1981 - V R 123/74   

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https://dejure.org/1981,1564
BFH, 14.05.1981 - V R 123/74 (https://dejure.org/1981,1564)
BFH, Entscheidung vom 14.05.1981 - V R 123/74 (https://dejure.org/1981,1564)
BFH, Entscheidung vom 14. Mai 1981 - V R 123/74 (https://dejure.org/1981,1564)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    NATO-ZAbk Art. 67 Abs. 3

Papierfundstellen

  • BFHE 133, 466
  • BStBl II 1981, 690
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.03.1967 - VIII ZR 10/65

    Automatenaufstellvertrag

    Auszug aus BFH, 14.05.1981 - V R 123/74
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu mehrfach ohne abschließendes Ergebnis Stellung genommen (vgl. Urteile vom 22. März 1967 VIII ZR 10/65, BGHZ 47, 202, mit weiteren Nachweisen; vom 11. November 1968 VIII ZR 151/66, BGHZ 51, 55 und vom 8. Juli 1970 KVR 1/70, BGHZ 54, 227).
  • BGH, 11.11.1968 - VIII ZR 151/66

    Sittenwidrigkeit eines Formularvertrags

    Auszug aus BFH, 14.05.1981 - V R 123/74
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu mehrfach ohne abschließendes Ergebnis Stellung genommen (vgl. Urteile vom 22. März 1967 VIII ZR 10/65, BGHZ 47, 202, mit weiteren Nachweisen; vom 11. November 1968 VIII ZR 151/66, BGHZ 51, 55 und vom 8. Juli 1970 KVR 1/70, BGHZ 54, 227).
  • BGH, 08.07.1970 - KVR 1/70

    Preisbindung beim Automatenaufstellvertrag

    Auszug aus BFH, 14.05.1981 - V R 123/74
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu mehrfach ohne abschließendes Ergebnis Stellung genommen (vgl. Urteile vom 22. März 1967 VIII ZR 10/65, BGHZ 47, 202, mit weiteren Nachweisen; vom 11. November 1968 VIII ZR 151/66, BGHZ 51, 55 und vom 8. Juli 1970 KVR 1/70, BGHZ 54, 227).
  • BFH, 18.04.2000 - VIII R 68/98

    Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksunternehmen

    Während ein Automatenvertrag des Inhalts, dass Räume oder sonstige Gebäudeteile zum Betrieb einer Spielhalle überlassen werden, auch dann als Mietvertrag zu qualifizieren ist, wenn das Entgelt in einem Anteil am Umsatz besteht (sog. Automatenmietvertrag; vgl. Voelskow in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch --MünchKomm--, Bd. 3, 3. Aufl., Vor § 535 Rz. 34 ff.), ist die Rechtsnatur des Automatenaufstellungsvertrags umstritten (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1981 V R 123/74, BFHE 133, 466, BStBl II 1981, 690 betr. Umsatzsteuer).
  • BFH, 16.12.1987 - X R 32/82

    Anforderungen an die Ermittlungspflicht des Finanzgerichts - Steuerliche

    Beim Automatenaufstellvertrag dagegen stellt ein Unternehmer Automaten auf und betreibt sie selbst (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Mai 1981 V R 123/74, BFHE 133, 466, BStBl II 1981, 690).

    Zutreffend hat es das FG als entscheidungserheblich angesehen, daß der Kläger die Geräte aufgestellt, gewartet, auf eigene Rechnung repariert und auch das Beschädigungsrisiko getragen hat (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 1961 V 114/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1962, 244; Urteil in BFHE 133, 466, BStBl II 1981, 690).

    Maßgeblich war ferner, daß den Clubs jeweils lediglich der vertraglich vereinbarte Anteil am Erlös zustand, während sie als Mieter Anspruch auf die ungeschmälerten Erlöse gehabt hätten (vgl. BFHE 133, 466, BStBl II 1981, 690).

    Die räumliche Beziehung ist nur ein Merkmal innerhalb der Gesamtumstände, die über die Person des Automatenbetreibers und damit über die des maßgeblichen Unternehmers entscheiden (vgl. BFHE 133, 466, 469, BStBl II 1981, 690).

    Diese Steuerbefreiung erfaßt nur Lieferungen an die Truppe oder das zivile Gefolge selbst, nicht jedoch unmittelbare Lieferungen an die Mitglieder der Truppe oder des zivilen Gefolges (BFHE 133, 466, 469, BStBl II 1981, 690).

  • BFH, 24.09.1987 - V R 152/78

    Aufsteller als leistender Unternehmer bei Aufstellung von Geldspielgeräten in

    Der Begründetheit der Revision stehe das inzwischen ergangene BFH-Urteil vom 14. Mai 1981 V R 123/74 (BFHE 133, 466, BStBl II 1981, 690) nicht entgegen, da der Entscheidungsfall mit dem vorliegenden Streitfall nicht verglichen werden dürfe.

    e) Mit den vorstehenden Ausführungen setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinem Urteil in BFHE 133, 466, BStBl II 1981, 690.

    f) Ob der Kläger bei seinen gegenüber den Automatenbenutzern erbrachten Leistungen nicht nur im eigenen Namen, sondern auch auf eigene Rechnung gehandelt hat (vgl. hierzu Weiß in UR 1981, 228) - wogegen der Umstand spricht, daß die Buchmacher, abgesehen von dem an den Kläger abgeführten festen Betrag und der Erstattung der Vergnügungsteuer, den ungekürzten Erlös behielten, wie es im Falle einer Automatenvermietung gerechtfertigt wäre (vgl. Urteil in BFHE 133, 466, BStBl II 1981, 690) - kann dahingestellt bleiben.

  • BFH, 16.12.1987 - X R 32/80
    Beim Automatenaufstellvertrag dagegen stellt ein Unternehmer Automaten auf und betreibt sie selbst (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Mai 1981 V R 123/74, BFHE 133, 466, BStBl II 1981, 690 [BFH 14.05.1981 - V R 123/74]).

    Zutreffend hat es das FG als entscheidungserheblich angesehen, daß der Kläger die Geräte aufgestellt, gewartet, auf eigene Rechnung repariert und auch das Beschädigungsrisiko getragen hat (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 1961 V 114/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1962, 244; Urteil in BFHE 133, 466, [BFH 14.05.1981 - V R 123/74] BStBl II 1981, 690 [BFH 14.05.1981 - V R 123/74]).

    Maßgeblich war ferner, daß den Clubs jeweils lediglich der vertraglich vereinbarte Anteil am Erlös zustand, während sie als Mieter Anspruch auf die ungeschmälerten Erlöse gehabt hätten (vgl. BFHE 133, 466, [BFH 14.05.1981 - V R 123/74] BStBl II 1981, 690 [BFH 14.05.1981 - V R 123/74]).

    Die räumliche Beziehung ist nur ein Merkmal innerhalb der Gesamtumstände, die über die Person des Automatenbetreibers und damit über die des maßgeblichen Unternehmers entscheiden (vgl. BFHE 133, 466, 469 [BFH 14.05.1981 - V R 123/74], BStBl II 1981, 690 [BFH 14.05.1981 - V R 123/74]).

    Diese Steuerbefreiung erfaßt nur Lieferungen an die Truppe oder das zivile Gefolge selbst, nicht jedoch unmittelbare Lieferungen an die Mitglieder der Truppe oder des zivilen Gefolges (BFHE 133, 466, 469 [BFH 14.05.1981 - V R 123/74], BStBl II 1981, 690 [BFH 14.05.1981 - V R 123/74]).

  • BFH, 29.09.1988 - V R 53/83

    Amtliche Beschaffungsstelle - Leistungen - In Auftrag geben - Abgabe eines

    b) Das FG ist hiernach zutreffend davon ausgegangen, daß die umstrittene Steuerbefreiung nicht nur zur Voraussetzung hat, die Leistung müsse an die Truppe oder das zivile Gefolge selbst vorgenommen worden sein, nicht an die Mitglieder der Truppe oder des zivilen Gefolges (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 14. Mai 1981 V R 123/74, BFHE 133, 466, BStBl II 1981, 690), sondern daß darüber hinaus erforderlich ist, die Leistung müsse von einer amtlichen Beschaffungsstelle der Truppe oder des zivilen Gefolges in Auftrag gegeben sein.
  • FG Rheinland-Pfalz, 04.12.2008 - 6 K 1923/06

    Voraussetzungen für den Nachweis der Steuerfreiheit von Leistungen an die

    Wird sie erst eingeschaltet, nachdem eine berechtigte Person den Auftrag erteilt hat, liegt keine Auftragsvergabe durch die Beschaffungsstelle vor, auch dann nicht wenn sie in das Vertragsverhältnis eintritt und einen Abwicklungsschein ausstellt (BFH 14.05.1981 - V R 123/74, v. 29.09.1988 - V R 53/83, v. 29.03.1992 - V R 6/87).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2008 - 6 K 1025/06

    Umsatzsteuerfreiheit der Lieferungen und sonstigen Leistungen an eine Truppe oder

    Wird sie erst eingeschaltet, nachdem eine berechtigte Person den Auftrag erteilt hat, liegt keine Auftragsvergabe durch die Beschaffungsstelle vor, auch dann nicht wenn sie in das Vertragsverhältnis eintritt und einen Abwicklungsschein ausstellt (BFH 14.05.1981 - V R 123/74, v. 29.09.1988 - V R 53/83, v. 29.03.1992 - V R 6/87).
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