Rechtsprechung
   BFH, 09.03.1983 - I R 202/79   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    KStG a. F. § 14 DBA Italien Art. 3, Schlußprotokoll Nr. 7
    Beginn des Liquidationszeitraums bei einer Einmann-GmbH; Kapitalgesellschaft als Betriebsstätte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 138, 81
  • BStBl II 1983, 433



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BFH, 27.03.2007 - VIII R 25/05  

    Einschränkende Auslegung hinsichtlich der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens

    Da --anders als für die in Liquidation befindliche Kapitalgesellschaft-- bei der Ermittlung des Auflösungsgewinns/-verlustes gerade keine laufende (vgl. auch BFH-Urteile vom 9. März 1983 I R 202/79, BFHE 138, 81, BStBl II 1983, 433; vom 8. Dezember 1992 VIII R 99/90, BFH/NV 1993, 654), sondern lediglich eine einmalige, stichtagsbezogene Gewinnermittlung erfolgt, lässt sich der Normzweck des § 11 Abs. 1 KStG gerade nicht auf § 17 Abs. 4 EStG übertragen.
  • BFH, 10.03.1988 - IV R 218/85  

    Inhaltliche Anforderungen an eine Vollmachtsurkunde

    Die Auslegung durch die Tatsacheninstanz unterliegt insoweit der Nachprüfung durch die Revisionsinstanz (BFH-Urteil vom 9. März 1983 I R 202/79, BFHE 138, 81, BStBl II 1983, 433).
  • BFH, 24.07.1984 - VIII R 65/84  

    Prokurist einer Personengesellschaft als Mitunternehmer

    Ein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten liegt dann vor, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die - gemessen an dem erstrebten Ziel - unangemessen, also ungewöhnlich ist; eine Vertragsgestaltung ist in der Regel nicht schon deshalb als rechtsmißbräuchlich anzusehen, weil die Vertragsbeteiligten mit ihr den Zweck verfolgen, eine Steuervergünstigung zu erreichen (siehe hierzu Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, 444, BStBl II 1983, 433).
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