Rechtsprechung
BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1977 §§ 40, 42d
- Wolters Kluwer
Inanspruchnahme des Arbeitgebers - Nachgeforderte Lohnsteuer - Durchschnittlicher Steuersatz - Individuelle Ermittlung des Steuersatzes - Einwendungen gegen Höhe des Steuersatzes - Regreß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 42d
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Haftung des Arbeitgebers; Ermittlung der nachzufordernden Lohnsteuer mit durchschnittlichem Steuersatz jedenfalls in bestimmten Fällen zulässig (Regreßverzicht); Anforderungen ab Haftungsbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 142, 494
- BB 1985, 571
- BStBl II 1985, 170
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 29.04.1983 - VI S 10/82
Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Haftungswege - Nachforderung der Lohnsteuer - …
Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82
Der Senat hat diesem Antrag mit Beschluß vom 29. April 1983 VI S 10/82 (BFHE 138, 379, BStBl II 1983, 517) entsprochen.In ihm wird auch auf die Haftungsvorschriften der AO 1977, wenn auch nicht ganz zutreffend, sowie des EStG Bezug genommen (vgl. hierzu Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Januar 1983 VI R 35/78, BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472 unter 1. d; ferner BFHE 138, 379, BStBl II 1983, 517 unter 2.).
Wie der Senat bereits in dem Aussetzungsbeschluß in BFHE 138, 379, BStBl II 1983, 517 unter 2. a ausgeführt hat, kommt im Streitfall eine Umdeutung wegen unterschiedlicher Zielrichtung auch deshalb nicht in Betracht, weil ein gegen die Klägerin gerichteter Haftungsbescheid sich auch auf eine andere Steuer - die von den Arbeitnehmern geschuldete individuelle Lohnsteuer - als ein Lohnsteuerpauschalierungsbescheid - Unternehmenssteuer eigener Art - bezieht.
b) Der Senat braucht im vorliegenden Verfahren nicht die im Aussetzungsbeschluß in BFHE 138, 379, BStBl II 1983, 517 aufgeworfene Grundsatzfrage zu entscheiden, ob die Anwendung eines durchschnittlichen Steuersatzes im Haftungsverfahren im allgemeinen ausgeschlossen ist.
Bei einer solchen Gestaltung entfallen die Erwägungen, die in dem wiederholt bezeichneten Aussetzungsbeschluß in BFHE 138, 379, BStBl II 1983, 517 gegen die Anwendung eines Durchschnittssteuersatzes geltend gemacht worden sind.
- BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77
Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß …
Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82
Allerdings muß das FA nach dem Urteil des Senats vom 18. September 1981 VI R 44/77 (BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801) diese Ermessenserwägungen kundtun, damit die FG überprüfen können, ob das FA in ermessensfehlerfreier Weise den Arbeitgeber im Haftungsweg in Anspruch genommen hat. - BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
1. Zum Essensfreibetrag (keine Erhöhung) - 2. Haftung des Arbeitgebers; Anwendung …
Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82
aa) Der Senat hat mit Urteil vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79 (BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164) entschieden, daß die Anwendung eines Durchschnittssteuersatzes im Haftungsverfahren jedenfalls dann zulässig ist, wenn die individuelle Ermittlung der auf die einzelnen Arbeitnehmer entfallenden Lohnsteuerbeträge durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers objektiv unmöglich ist.
- BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78
Festsetzung der Lohnsteuer - Steuerfestsetzung - Lohnsteuerhaftungsbetrag
Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82
In ihm wird auch auf die Haftungsvorschriften der AO 1977, wenn auch nicht ganz zutreffend, sowie des EStG Bezug genommen (vgl. hierzu Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Januar 1983 VI R 35/78, BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472 unter 1. d; ferner BFHE 138, 379, BStBl II 1983, 517 unter 2.). - BFH, 29.06.1973 - VI R 311/69
Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers gegen Lohnsteuerhaftungsbescheid an …
Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82
Wenn der Arbeitgeber - wie hier - bereit ist, die Lohnsteuerschulden seiner Arbeitnehmer endgültig zu tragen, besteht auch kein Rechtsschutzinteresse der Arbeitnehmer, einen gegen den Arbeitgeber gerichteten Lohnsteuerhaftungsbescheid anzufechten (grundsätzlich haben die Arbeitnehmer insoweit ein Anfechtungsrecht, vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 1973 VI R 311/69, BFHE 109, 502, BStBl II 1973, 780); denn in einem solchen Fall sind die Arbeitnehmer durch die Inanspruchnahme des Arbeitgebers nicht - auch nicht mittelbar - beschwert. - BFH, 02.12.1983 - VI R 47/80
Lohnsteuernachforderungsbescheid - Rechtswidrigkeit eines Bescheides - …
Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82
Diese Voraussetzung steht jedoch der Umdeutung eines Haftungsbescheides in einen Steuerbescheid entgegen, weil beide Bescheide auf verschiedene Ziele gerichtet sind (vgl. zur wesensmäßigen Verschiedenheit von pauschaler Lohnsteuer und Lohnsteuerhaftung zuletzt BFH-Urteil vom 2. Dezember 1983 VI R 47/80, BFHE 140, 143, BStBl II 1984, 362). - BFH, 17.11.1978 - VI R 139/77
Steuerliche Behandlung von Jubiläumsgeschenken
Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82
Nach dem Urteil des Senats vom 17. November 1978 VI R 139/77 (BFHE 126, 293, BStBl II 1979, 60) ist es für die Steuerfreiheit eines Jubiläumsgeschenks jedoch erforderlich, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer etwas zuwendet, das über das hinausgeht, auf das der Arbeitnehmer bereits aus anderen Gründen einen Rechtsanspruch hat. - BFH, 24.04.1961 - VI 219/60 U
Vorliegen einer Zuwendung von Arbeitslohn in der Nichtinanspruchnahme des …
Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82
Denn dies ist im Haftungsverfahren zulässig, sobald der Arbeitgeber zum Ausdruck gebracht hat, daß er seine Arbeitnehmer mit der individuellen Lohnsteuer nicht belasten möchte (BFH-Urteil vom 24. April 1961 VI 219/60 U, BFHE 73, 45, BStBl III 1961, 285).
- FG Münster, 03.12.2019 - 1 K 3320/18
Entgelt für die Anbringung von Werbung auf privaten Fahrzeugen als Arbeitslohn
Dafür besteht ausnahmsweise kein Anlass, wenn der Arbeitgeber erklärt hat, dass er die nachzufordernden Lohnsteuer übernimmt (BFH-Urteil vom 07.12.1984 VI R 72/82, BStBl II 1985, 170; FG Hamburg, Urteil vom 18.03.1980 III 158/79 , EFG 80, 342). - BFH, 12.06.1986 - VI R 167/83
Land- und forstwirtschaftliche Arbeiten - Wegebau - Arbeitnehmer - Fachkraft - …
In einem Haftungsbescheid kann ein durchschnittlicher Steuersatz zugrunde gelegt werden, wenn der Arbeitgeber keine Einwendungen gegen die Höhe des durchschnittlichen Steuersatzes erhebt und nicht beabsichtigt, bei den Arbeitnehmern Regreß zu nehmen, und wenn das FA bei einer Berechnung der individuell auf jeden einzelnen Arbeitnehmer entfallenden Lohnsteuer weitere Nachforschungen über die persönlichen Besteuerungsmerkmale der einzelnen Arbeitnehmer anstellen müßte (Fortentwicklung der Urteile vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164, und VI R 72/82, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170).Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164 und im Urteil vom 7. Dezember 1984 VI R 72/82 (BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170) dargelegt, unter welchen Voraussetzungen der Ansatz eines durchschnittlichen Steuersatzes in einem Haftungsbescheid zulässig ist.
In Fortführung dieser Entscheidungen hält der Senat die Ermittlung der individuellen auf jeden einzelnen Arbeitnehmer entfallenden Lohnsteuer auch dann im Sinne des Urteils in BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170 für "schwierig", wenn das FA von sich aus Nachforschungen über die Besteuerungsmerkmale der einzelnen Arbeitnehmer anstellen müßte.
- BFH, 17.03.1994 - VI R 120/92
Die Lohnsteuer-Haftungsschuld ist grundsätzlich individuell zu ermitteln; …
Nach der Rechtsprechung sei die Ermittlung der individuellen Lohnsteuer bereits dann als schwierig i. S. der Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79 (BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164) und VI R 72/82 (BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170) anzusehen, wenn das FA von sich aus Nachforschungen anstellen müßte (BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 VI R 167/83, BFHE 146, 553, BStBl II 1986, 681, unter Nr. 2 e).Die Berechtigung des FA zur Berechnung der Lohnsteuer-Haftungsschuld mit einem durchschnittlichen Steuersatz ergibt sich im Streitfall auch nicht aus den vom FA angeführten Senatsurteilen in BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170, und BFHE 146, 553, BStBl II 1986, 681.
- BSG, 22.09.1988 - 12 RK 36/86
Einvernehmliche Steuerhinterziehung - Umfang und Entrichtung von Beiträgen - …
Daß in einem Verzicht auf solche Ansprüche die Zuwendung eines Vermögensvorteils zum Zeitpunkt des Verzichtes liegen kann, nimmt auch der BFH an (BFHE 142, 483, 493 f = BStBl II 1985, 164, 169 f sowie BFHE 142, 494, 499 = BStBl II 1985, 170, 173). - BFH, 03.07.2019 - VI R 37/16
Steuerfreiheit von Zinsvergünstigungen nach § 3 Nr. 58 EStG
Entsprechend stand ihm gegen den an M gerichteten Haftungsbescheid ein eigenes Anfechtungsrecht zu (vgl. Senatsurteile vom 29.06.1973 - VI R 311/69, BFHE 109, 502, BStBl II 1973, 780, und vom 07.12.1984 - VI R 72/82, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170). - BFH, 29.03.1985 - VI R 23/80
Nebenberufliche Kirchenmusiker als Arbeitnehmer einer Kirchengemeinde - …
Denn er hat in dem Urteil vom 7. Dezember 1984 VI R 72/82 (BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170) eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Angabe der Ermessenserwägungen dann zugelassen, wenn der Betroffene erklärt hat, daß die Berrechnungsmethode der strittigen Lohnsteuer von ihm nie in Frage gestellt worden sei, und wenn er außerdem darlegt, daß eine Regreßnahme bei den Arbeitnehmern nie zur Erörterung gestanden habe.Darüber hinaus wird die Vorinstanz noch zu prüfen haben, ob hier im Sinne des Urteils in BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170 insofern ein weiterer, die Inanspruchnahme des Klägers als Haftenden rechtfertigender Ausnahmetatbestand gegeben ist, als der nacherhobene Lohnsteuerbetrag auf eine Vielzahl von Arbeitnehmern entfällt, die alsdann nur verhältnismäßig geringfügige Steuerbeträge nachzuentrichten hätten, so daß der hierfür erforderliche Verwaltungsaufwand die Einzelerhebung der Steuerbeträge unzumutbar erscheinen läßt.
Dabei wird dieses - sofern danach die Heranziehung des Klägers als Haftenden gerechtfertigt erscheint - ferner noch die zur Erhebung und Bemessung einer Pauschalsteuer in den Urteilen des Senats in BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170, und vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79 (BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 483) entwickelten Grundsätze zu beachten haben.
- BFH, 17.03.2010 - I R 69/08
Dienstreisen eines Grenzgängers im Ansässigkeitsstaat außerhalb der Grenzzone …
Dort ist ausgeführt, dass eine Veranlagung des A zur Einkommensteuer aufgrund der beschränkten Steuerpflicht nach § 50 Abs. 5 EStG 1997/2002 ausscheide (vgl. Senatsurteil vom 20. Juni 1990 I R 157/87, BFHE 161, 117, BStBl II 1992, 43, unter II.2.b) und die Klägerin sich ferner damit einverstanden erklärt habe, als Haftende anstelle des A in Anspruch genommen zu werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 1984 VI R 72/82, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170, unter 2.b dd;… BFH-Beschluss vom 19. Juli 1995 VI B 28/95, BFH/NV 1996, 32). - BFH, 15.03.1985 - VI R 30/81
Als Haftungsbescheid bezeichneter Bescheid, in dem Lohnsteuer pauschal …
Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 7. Dezember 1984 VI R 72/82 (BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170 ) eine Ausnahme von der Darlegungspflicht für einen Fall zugelassen, in dem sich der Arbeitgeber gegen die Inanspruchnahme nie gewehrt und einen Rückgriff offensichtlich von Anfang an ausgeschlossen hatte.Es kommt mithin nicht darauf an, ob die im Urteil VI R 72/82 genannten Voraussetzungen für die Annahme einer Ausnahme von der Darlegungspflicht an sich vorliegen würden.
- BFH, 01.08.1985 - VI R 28/79
1. Vorlagebeschluß zum BVerfG wegen Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung …
Die pauschalierte Lohnsteuer als Unternehmenssteuer eigener Art, die der Arbeitgeber selbst schuldet, weist gegenüber einer vom Arbeitnehmer geschuldeten Lohnsteuer, für die der Arbeitgeber lediglich haftet, wesentliche Unterschiede auf (vgl. zur wesensmäßigen Verschiedenheit von pauschaler Lohnsteuer und Lohnsteuerhaftung BFH-Urteile vom 5. November 1982 VI R 219/80, BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91; vom 2. Dezember 1983 VI R 47/80, BFHE 140, 143, BStBl II 1984, 362, und vom 7* .Dezember 1984 VI R 72/82, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170). - FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05
Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit als …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist im Lohnsteuerhaftungsverfahren eine Schätzung nach Durchschnittssteuersätzen zulässig und insbesondere dann geboten, wenn der Arbeitgeber - wie im Streitfall - die erforderlichen Aufzeichnungen nicht vorlegen kann (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164 und VI R 72/82, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170) und das FA von sich aus Nachforschungen anstellen müsste (BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 VI R 167/83, BFHE 146, 553, BStBl II 1986, 681, unter Nr. 2 e);vom 17. März 1994 VI R 120/92, BFHE 174, 89, BStBl II 1994, 536). - BFH, 25.03.2021 - VIII R 1/18
Ersetzung eines Haftungsbescheids durch einen Nachforderungsbescheid während des …
- BFH, 29.11.1985 - VI R 37/81
Notwendigkeit der Darlegung der Ermessenserwägungen in der Einspruchsentscheidung …
- BFH, 03.05.1990 - VII R 108/88
Pflichtverletzung und Verschulden des Haftungsschuldners nach § 69 Satz 1 AO …
- FG Nürnberg, 12.11.2009 - 4 K 1570/08
Zuflusszeitpunkt von Tantiemeforderungen eines beherrschenden …
- BFH, 26.06.1987 - VI B 33/87
Leistung schwarzer Lohnzahlungen ohne Einbehaltung der Lohnsteuer und …
- FG Köln, 17.01.2001 - 11 K 795/99
Regelmäßige Arbeitsstätte und Arbeitslohn bei Abgeltung von Nebenleistungen des …
- FG Hamburg, 29.09.1987 - II 39/85
- SG Düsseldorf, 19.02.2013 - S 27 R 2401/12
Vermutete Schwarzarbeit führt zu Beitragsnachforderungen in Millionenhöhe
- FG Niedersachsen, 27.05.2004 - 11 K 766/00
Wertung von Sachbezügen als geldwerter Vorteil; Leistungen durch Dritte als …
- BFH, 23.04.1999 - VII B 41/99
Zustellung gegen Empfangsbekenntnis; Divergenz
- BFH, 25.07.1986 - VI R 203/83
Arbeitgeberzuschuß zu Unterbringungskosten in betriebsfremdem Kindergarten ist …
- FG Niedersachsen, 28.08.2009 - 11 K 528/07
Anfechtung eines gegen den Arbeitgeber gerichteten Haftungsbescheides durch den …
- BFH, 31.10.1986 - VI R 52/81
Jubiläumszuwendung ist steuerfrei, wenn sie zum Arbeitslohn hinzukommt, auf den …
- BFH, 04.07.1986 - VI R 182/80
Aus unterschiedlichen Sachverhalten entstandene Haftungsschulden beruhen auf …
- BFH, 08.11.1985 - VI R 237/80
Ausnahmen von dem Gebot zur Aufschlüsselung der Lohnsteuer auf die einzelnen …
- FG Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 9 K 65/92
Aufwendungen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Zuschüsse zur …
- BFH, 29.04.1983 - VI S 10/82
Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Haftungswege - Nachforderung der Lohnsteuer - …
- FG Niedersachsen, 28.08.2009 - 11 K 533/07
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides gegen den Arbeitgeber nach § 42d Abs. 1 …
- FG Niedersachsen, 30.11.2006 - 11 K 49/03
Zuordnung der Zinserträge aus einem Mitarbeiter-Beteiligungsmodell zu den …
- FG Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 9 K 66/92
Aufwendungen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Zuschüsse zur …
- BFH, 09.08.1985 - VI R 81/82
Steuerfreiheit von Gelegenheitsgeschenken
- FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 1 K 2073/02
Voraussetzungen für das Ergehen eines Haftungsbescheids gem. § 42d EStG
- FG Hamburg, 04.09.2003 - VI 118/00
Abgabenordnung: Arbeitgeber-Haftung für Lohnsteuer
- BFH, 14.06.1985 - VI R 22/81
Nacherhebung der Lohnsteuer für Aushilfskräfte eines landwirtschaftlichen …
- BFH, 20.12.1985 - VI R 146/80
Formelle Fehlerhaftigkeit eines Steuerbescheides
- FG Hamburg, 30.10.2003 - II 362/02
Lohnsteuerhaftung eines Arbeitgebers
- FG Brandenburg, 16.03.1995 - 2 K 130/93
Nachversteuerung von Arbeitnehmerlöhnen; Steuerliche Bewertung der Auszahlung …
- FG München, 24.01.2002 - 8 K 1180/98
Lohnsteuerpauschalierung bei Direktversicherung; Haftung für Lohnsteuer 1993 bis …
- FG Brandenburg, 05.04.1995 - 3 K 985/94
Zahlung einer Jahresendprämie ohne Abführung von Lohnsteuer; Rückstellungen in …
- FG Düsseldorf, 21.04.1997 - 7 V 6073/96
Voraussetzungen für die Annahme der Arbeitgebereigenschaft i. S. d. LStDV …
- BFH, 16.05.1986 - VI R 67/81
Versteuerung von Löhnen von Aushilfskräften eines Landwirtes
- BFH, 29.11.1985 - VI R 18/82
Haftungsbescheid gegen Arbeitgeber wegen Nichtabführung von Lohnsteuer
- FG Düsseldorf, 04.05.1995 - 8 K 6491/93
Steuerfreiheit von durch die Lebensführung des Entschädigungsempfängers als …
- BFH, 26.04.1985 - VI R 202/82