Rechtsprechung
   BFH, 24.02.1987 - IX R 114/82   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 149, 233
  • BB 1987, 2208
  • BStBl II 1987, 810



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Wird zitiert von ... (23)  

  • BFH, 30.10.2001 - VIII R 29/00  

    Kreditfinanzierte Rentenverträge - Abzug von Makler- und Vermittlungsgebühren

    Sollten sich hieraus die einzelnen Faktoren für die Bemessung des Vermittlungsentgelts ableiten lassen, so wird --im Rahmen der gebotenen und an den wirtschaftlichen Gegebenheiten auszurichtenden Angemessenheitsprüfung (vgl. BFH-Urteile vom 24. Februar 1987 IX R 114/82, BFHE 149, 233, BStBl II 1987, 810; vom 30. Januar 1990 IX R 104/84, BFH/NV 1991, 365)-- auch der Frage nachzugehen sein, ob die Gebühren in Abhängigkeit von der Höhe der in Anspruch genommenen Darlehen und Versicherungsleistungen oder Versicherungsprämien geschuldet waren.
  • BFH, 01.12.1987 - IX R 170/83  

    Einkommensteuerrechtlich unbeachtliche Aufwendungen bei Gründung einer

    Im Anschluß an diese Ausführungen des Großen Senats hat der erkennende Senat wiederholt entschieden, daß die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf der Ebene der Gesellschaft zu ermitteln sind (Urteile vom 24. Februar 1987 IX R 114/82, BFHE 149, 233, BStBl 1987 II S. 810; vom 7. April 1987 IX R 103/85, BFHE 150, 124, BStBl 1987 II S. 707; vgl. ferner Urteil vom 7. Oktober 1986 IX R 167/83, BFHE 148, 501, BStBl 1987 II S. 322).

    Bei Anwendung dieser Rechtsgrundsätze können die strittigen Aufwendungen nicht als Anschaffungskosten des Grundstücks derjenigen Gesellschafter gewertet werden, die nach Entstehung der Verpflichtung zur Zahlung der Aufwendungen der Gesellschaft beigetreten sind (Urteil des erkennenden Senats in BFHE 149, 233, BStBl 1987 II S. 810).

    Der erkennende Senat hat nach Ergehen der Vorentscheidung entschieden, daß Vermittlungsprovisionen, die eine KG oder "Schein-KG" für die Vermittlung des Kommanditkapitals zahlt, bei ihr zu den sofort abziehbaren Werbungskosten gehören können (Urteil in BFHE 149, 233, BStBl 1987 II S. 810).

    Zu den Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts gehören danach zwar auch solche Zahlungen des Erwerbers an den Veräußerer, die von den Vertragsparteien nicht als Kaufpreis bezeichnet sind, gleichwohl aber bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nach ihrer Zweckbestimmung dem Erwerb des Wirtschaftsguts dienen (Senatsurteil in BFHE 149, 233, BStBl 1987 II S. 810, m.w.N.), ebenso wie die unmittelbar mit dem Grundstückserwerb zusammenhängenden Nebenkosten, auch wenn sie nicht an den Grundstücksveräußerer gezahlt werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Oktober 1983 IV R 160/78 , BFHE 139, 273, BStBl 1984 II S. 101).

    Der Senat weicht mit dieser Beurteilung nicht von seiner Entscheidung in BFHE 149, 233, BStBl 1987 II S. 810 ab.

  • BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84  

    Anschaffungskosten und Werbungskosten bei Beteiligungen an »Bauherrenmodellen«

    c) Soweit die Aufwendungen dem Grunde nach sofort abziehbare Werbungskosten sind, ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile in BFHE 145, 351, BStBl II 1986, 217, und vom 24. Februar 1987 IX R 114/82, BFHE 149, 233, BStBl II 1987, 810), an der festgehalten wird, außerdem zu prüfen, ob die behaupteten Leistungen und das jeweils zugehörige Entgelt den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen und ob dem Werbungskostenabzug in der begehrten Höhe der Rechtsgedanke des § 42 AO 1977 (§ 6 des Steueranpassungsgesetzes - StAnpG -) entgegensteht.
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  • BFH, 28.06.2001 - IV R 40/97  

    Eigenkapitalvermittlungsprovision bei Immobilienfonds

    Die Provisionen gehörten aber nach Meinung der Finanzverwaltung insoweit zu den Anschaffungskosten der Personengesellschaft, als sie unangemessen seien (vgl. frühere Rechtsprechung des IX. Senats des Bundesfinanzhofs --BFH--: Urteile vom 29. Oktober 1985 IX R 107/82, BFHE 145, 351, BStBl II 1986, 217, und vom 24. Februar 1987 IX R 114/82, BFHE 149, 233, BStBl II 1987, 810).
  • BFH, 13.01.1993 - X R 53/91  

    Abzug von Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG

    Das sind nach der Legaldefinition des § 255 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB), die auch im Steuerrecht zu beachten ist und ihrerseits auf das Steuerrecht zurückgeht, Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Februar 1987 IX R 114/82, BFHE 149, 233, 238, BStBl II 1987, 810).
  • BFH, 07.03.1995 - VIII R 29/93  

    Veräußerung eines Geschäftsanteils an einer GmbH mit bedingtem Rückkaufrecht

    a) Den ursprünglichen Anschaffungskosten (dazu BFH-Urteile vom 24. Februar 1987 IX R 114/82, BFHE 149, 233, BStBl II 1987, 810, 812; vom 10. Dezember 1969 I R 43/67, BFHE 98, 30, BStBl II 1970, 310, 311) des Klägers kann nicht lediglich der von G in bar geschuldete Betrag in Höhe von 7.500 DM als Veräußerungspreis gegenübergestellt werden.
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 43/89  

    Anschaffungskosten beim Kauf einer Eigentumswohnung

    Das FG ist mit der ständigen Rechtsprechung des BFH zutreffend davon ausgegangen, daß Anschaffungskosten alle Aufwendungen sind, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen dem angestrebten Zweck entsprechenden Zustand zu versetzen (Urteil des erkennenden Senats vom 24. Februar 1987 IX R 114/82, BFHE 149, 233, BStBl II 1987, 810, Ziff. 1. b der Gründe).

    Zu den Anschaffungskosten gehören deshalb auch solche Zahlungen des Erwerbers an den Veräußerer, die von den Vertragsparteien nicht als Kaufpreis bezeichnet werden, gleichwohl aber bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nach ihrer Zweckbestimmung dem Erwerb des Wirtschaftsguts dienen (Urteil des erkennenden Senats in BFHE 149, 233, BStBl II 1987, 810).

  • BFH, 29.04.1999 - IV R 40/97  

    Eigenkapitalvermittlungsprovision als Betriebsausgaben

    Die Provisionen gehörten aber nach Meinung der Finanzverwaltung insoweit zu den Anschaffungskosten der Personengesellschaft, als sie unangemessen seien (vgl. frühere Rechtsprechung des IX. Senats des Bundesfinanzhofs --BFH--: Urteile vom 29. Oktober 1985 IX R 107/82, BFHE 145, 351, BStBl II 1986, 217, und vom 24. Februar 1987 IX R 114/82, BFHE 149, 233, BStBl II 1987, 810).
  • BFH, 14.02.1996 - X R 127/92  

    Ist ein Schwimmbad im Einfamilienhaus nach § 10e EStG abziehbar?

    Danach sind Anschaffungskosten --um die es hier allein geht-- Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (z.B. BFH-Urteil vom 24. Februar 1987 IX R 114/82, BFHE 149, 233, BStBl II 1987, 810).
  • BFH, 04.02.1992 - IX B 39/91  

    Keine Werbungskosten durch Provisionen für Vermittlung des Gesellschaftskapitals

    Er hat allerdings in seinem Urteil vom 24. Februar 1987 IX R 114/82 (BFHE 149, 233, BStBl II 1987, 810) - in Übereinstimmung mit dem Urteil des IV. Senats in BFHE 148, 49, BStBl II 1988, 128 - entschieden, daß die Eigenkapitalvermittlungsprovision, die eine Personengesellschaft einem Dritten zahlt, soweit sie angemessen ist, sofort abziehbare Werbungskosten sein kann.
  • BFH, 22.03.1994 - IX R 52/90  

    Nachträgliche Straßenbaukostenbeiträge als Werbungskosten

  • BFH, 29.07.1992 - I R 114/91  

    Zugrundelegung von zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgütern für Rücklage

  • BFH, 14.01.1992 - IX R 226/87  

    Keine Werbungskosten durch Säumniszuschläge zur Grunderwerbsteuer

  • BFH, 22.03.1994 - IX R 109/90  

    Nachträgliche Straßenbaukostenbeiträge als Werbungskosten

  • BFH, 13.04.1988 - I R 104/86  

    Entgelt für Lieferungsbereitschaft als Anschaffungskosten

  • FG Münster, 13.03.2009 - 14 K 3638/05  

    AfA-Dauer von Windkraftanlagen und bilanzielle Behandlung fondsbedingter

  • BFH, 13.09.1994 - IX R 104/90  
  • BFH, 04.03.1992 - IX B 24/91  
  • BFH, 22.03.1994 - IX R 120/92  
  • BFH, 30.01.1990 - IX R 102/84  
  • FG Köln, 09.09.2010 - 10 K 4059/07  

    Anschaffungskosten eines Erwerberfonds

  • BFH, 30.01.1990 - IX R 98/84  
  • FG Münster, 21.09.2000 - 3 K 6158/98  

    Zur Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks

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