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   BFH, 16.09.1987 - X R 51/81   

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https://dejure.org/1987,2221
BFH, 16.09.1987 - X R 51/81 (https://dejure.org/1987,2221)
BFH, Entscheidung vom 16.09.1987 - X R 51/81 (https://dejure.org/1987,2221)
BFH, Entscheidung vom 16. September 1987 - X R 51/81 (https://dejure.org/1987,2221)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1973 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 15a Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Herstellungskosten - Berichtigung des Vorsteuerabzugs - Änderung der Verhältnisse - Entnahmeeigenverbrauch - Unentgeltlicher Nießbrauch - Lebenslänglicher Nießbrauch - Bebautes Grundstück - Unternehmerisch genutztes Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerfreier Entnahmeeigenverbrauch bei unentgeltlichem Nießbrauch an unternehmerisch genutztem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 152, 156
  • BB 1988, 618
  • BStBl II 1988, 205
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 02.10.1986 - V R 91/78

    Eigenverbrauch - Betriebsgrundstück - Unentgeltliche Übertragung - Übertragung

    Auszug aus BFH, 16.09.1987 - X R 51/81
    In diesem Falle geht das für die Widmung zu unternehmerischen Zwecken maßgebende Recht der Zuordnung zum Unternehmen (vgl. Urteil in BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216) auf den Erwerber über (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1986 V R 91/78, BFHE 147, 548, 555, BStBl II 1987, 44).

    Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung (§ 9 UStG 1973) ist ausgeschlossen (Urteil in BFHE 147, 548, 556, BStBl II 1987, 44).

  • BFH, 12.12.1985 - V R 25/78

    Vorsteuerabzug für die Bewirtung von Geschäftsfreunden

    Auszug aus BFH, 16.09.1987 - X R 51/81
    Die "Verwendung" eines "für das Unternehmen" angeschafften Wirtschaftsguts wird durch die Entscheidung des Unternehmers über die Zuordnung zum unternehmerischen oder nichtunternehmerischen Bereich begründet; dabei reicht es aus, daß der Gegenstand im Umfange des vorgesehenen Einsatzes für unternehmerische Zwecke in einem objektiven und erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit steht und diese fördern soll (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 1985 V R 25/78, BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216, mit Nachweisen).

    In diesem Falle geht das für die Widmung zu unternehmerischen Zwecken maßgebende Recht der Zuordnung zum Unternehmen (vgl. Urteil in BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216) auf den Erwerber über (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1986 V R 91/78, BFHE 147, 548, 555, BStBl II 1987, 44).

  • BFH, 28.02.1980 - V R 138/72

    Behandlung der auf Privatfahrt angefallenen Unfallkosten bei der Bemessung des

    Auszug aus BFH, 16.09.1987 - X R 51/81
    Dagegen besteht diese Bindung beim Verwendungseigenverbrauch fort (Urteil in BFHE 130, 111, BStBl II 1980, 309).

    Jedenfalls ist die unentgeltliche Bestellung eines Nießbrauchs zur Nutzung nicht schlechthin Verwendungseigenverbrauch i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1973 (so aber Mößlang in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, § 1 Rdnr. 211), denn diese Bestimmung setzt voraus, daß der Gegenstand ungeachtet seiner nichtunternehmerischen Verwendung dem Unternehmen zugehört (Urteil in BFHE 130, 111, 114, BStBl II 1980, 309).

  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Auszug aus BFH, 16.09.1987 - X R 51/81
    Als Entgelt im Sinne einer von der Klägerin gewollten, erwarteten oder erwartbaren Gegenleistung (BFH-Urteil vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495) käme allenfalls der von ihrem Vater gewährte Zuschuß zu den Baukosten in Höhe von 40.000 DM in Betracht.
  • BFH, 03.11.1983 - V R 4/73

    Eigenverbrauch bei Erwerbsgesellschaften: Änderung der Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 16.09.1987 - X R 51/81
    Die Besteuerung erfaßt in diesen Fällen die unentgeltliche, vom Willen des Unternehmers gesteuerte Wertabgabe aus dem Unternehmen für unternehmensfremde Zwecke (BFH-Urteil vom 3. November 1983 V R 4/73, BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169).
  • BFH, 19.04.1979 - V R 11/72

    Zur Frage der Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Unternehmen eines

    Auszug aus BFH, 16.09.1987 - X R 51/81
    Beiden Besteuerungstatbeständen ist gemeinsam, daß der Unternehmer einen zuvor dem unternehmerischen Bereich zugeordneten Gegenstand (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 1979 V R 11/72, BFHE 127, 447, BStBl II 1979, 420) aus diesem Bereich herausnimmt.
  • BFH, 05.04.1984 - V R 51/82

    Zum Eigenverbrauch sonstiger Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1980

    Auszug aus BFH, 16.09.1987 - X R 51/81
    Gekennzeichnet ist dieser Vorgang durch das Fehlen der Entgeltlichkeit sowie durch die Bestimmung der Entnahme für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. April 1984 V R 51/82, BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499).
  • BFH, 13.12.1963 - V 77/61 U

    Gewährung eines Freibetrages nach § 7a Umsatzsteuergesetz(UStG) bei endgültiger

    Auszug aus BFH, 16.09.1987 - X R 51/81
    Zwar kann auch ein Unternehmen in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht ruhen, wenn der Unternehmer die Absicht hat, das Unternehmen weiterzuführen oder in absehbarer Zeit wiederaufleben zu lassen (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1963 V 77/61 U, BFHE 78, 231, BStBl III 1964, 90).
  • BFH, 26.02.1987 - V S 4/86

    Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile - Entscheidung über den Streitgegenstand

    Auszug aus BFH, 16.09.1987 - X R 51/81
    Gleiches gilt für die unentgeltliche Übertragung eines Erbbaurechts (BFH-Beschluß vom 26. Februar 1987 V S 4/86, BFH/NV 1987, 604).
  • FG Münster, 25.02.1982 - V 2453/80
    Auszug aus BFH, 16.09.1987 - X R 51/81
    Insoweit endet die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, ohne daß es dem Nießbrauchsbesteller möglich wäre, das Unternehmen mit der Wirkung "ruhen zu lassen", daß auf nicht absehbare Zeit Umsätze nur in der Form des Verwendungseigenverbrauchs getätigt werden (insoweit zutreffend FG Münster, Urteil vom 25. Februar 1982 V 2453/80 U, Entscheidungen der Finanzgerichte 1982, 538).
  • BFH, 13.11.1997 - V R 66/96

    Grundstücksübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

    Die Entscheidung des Senats in BFHE 147, 548, BStBl II 1987, 44 und das BFH-Urteil vom 16. September 1987 X R 51/81 (BFHE 152, 156, BStBl II 1988, 205) stehen dem nicht entgegen.
  • FG Nürnberg, 16.09.2003 - II 457/01

    Kein Entnahmeeigenverbrauch durch die Überlassung eines Appartements in einem

    Der Entnahmeeigenverbrauch sei als steuerfrei gemäß § 4 Nr. 12 a Satz 1 UStG zu behandeln, wobei ein Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 9 UStG nicht in Betracht komme (vgl. BFH-Urteile vom 29.10.1987, BStBl. II 1988, 91 und vom 16.09.1987, BStBl. II 1988, 205 und vom 21.12.1989, UR 1990, 212).

    Im Übrigen kommt nach Auffassung des Senats auch die Rechtsmeinung des Finanzamts nicht zum Tragen, es liege aufgrund einer Nutzungsänderung zum 01.01.1996 ein Entnahmeeigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 a UStG vor, der steuerfrei nach § 4 Nr. 12 a Satz 1 UStG sei (BFH-Urteil vom 29.10.1987 V R 155/78, BStBl. II 1988, 90), weil eine Option zur Umsatzsteuerpflicht nach § 9 UStG auf den Eigenverbrauchstatbestand nicht anwendbar sei (BFH-Urteile vom 02.10.1986 V R 91/78, BStBl. II 1987, 44 und vom 16.09.1987 VX R 51/81, BStBl. II 1988, 205).

  • FG Düsseldorf, 14.02.2001 - 5 K 4506/95

    Ferienwohnungen: Übertragung des Nutzungsrechts auf GbR

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  • BFH, 02.02.1989 - V R 98/84

    Voraussetzungen für die Festsetzung eines höheren Steuerbetrags - Anforderungen

    Im Urteil vom 16. September 1987 X R 51/81 (BFHE 152, 156, BStBl II 1988, 205) hat der BFH zwar die Bestellung eines lebenslänglichen unentgeltlichen Nießbrauchs an einem unternehmerisch genutzten, bebauten Grundstück zugunsten eines 65 Jahre alten Berechtigten als einen im Regelfall steuerfreien Entnahmeeigenverbrauch beurteilt.
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