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   BFH, 29.11.1988 - VIII R 226/83   

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BFH, 29.11.1988 - VIII R 226/83 (https://dejure.org/1988,627)
BFH, Entscheidung vom 29.11.1988 - VIII R 226/83 (https://dejure.org/1988,627)
BFH, Entscheidung vom 29. November 1988 - VIII R 226/83 (https://dejure.org/1988,627)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1; StrbEG §§ 1, 2

  • Wolters Kluwer

    Steuerbescheid - Willensbildung - Eingabewertbogen - Änderungsbescheid - Grundlage - Tatsachen - Beweismittel - Materielle Überprüfung - Bekanntgewordene Tatsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 155, 259
  • NJW 1989, 1949
  • BB 1989, 1883
  • BB 1989, 620
  • DB 1989, 762
  • BStBl II 1989, 259
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 13.11.1985 - II R 208/82

    Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzung der Ermittlungspflicht

    Auszug aus BFH, 29.11.1988 - VIII R 226/83
    aa) Die Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 setzt in Übereinstimmung mit der bis 1976 geltenden Rechtslage (§ 222 Abs. 1 Nr. 1 AO) voraus, daß das nachträgliche Bekanntwerden einer Tatsache (oder eines Beweismittels) nicht auf einer Verletzung der dem FA obliegenden Ermittlungspflicht beruht (BFH-Urteil vom 13. November 1985 II R 208/82, BFHE 145, 487, BStBl II 1986, 241).

    Diese Rechtsfolge tritt jedoch nur dann ein, wenn der Steuerpflichtige seine zur Ermittlungspflicht des FA korrespondierende Erklärungs- und Mitwirkungspflicht (§§ 150 Abs. 2 Satz 1, 90 Abs. 1 AO 1977) erfüllt, also z. B. bei Abgabe einer Steuererklärung die steuerlich relevanten Sachverhalte richtig und vollständig unterbreitet hat (BFH-Urteile vom 11. November 1987 I R 108/85, BFHE 151, 333, BStBl II 1988, 115; in BFHE 145, 487, BStBl II 1986, 241, jeweils m. w. N.).

    Aus der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil in BFHE 145, 487, BStBl II 1986, 241) ergibt sich jedoch, daß eine Pflicht zur Sachaufklärung - soweit sie im Rahmen von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 von Bedeutung ist - zunächst nur im Hinblick auf die Tatsachenlage zum Zeitpunkt der letztmaligen materiellen Prüfung des Steuerbescheids durch den zuständigen Beamten besteht.

  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BFH, 29.11.1988 - VIII R 226/83
    Denn nur dann, wenn das FG aufgrund der von ihm durchzuführenden Ermittlungen zu der Überzeugung gelangt, daß der nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 gebotenen Festsetzung höherer Steuern die Vorschriften des Strafbefreiungsgesetzes entgegenstehen, wären die von der Literatur gegen die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes erhobenen Einwände sowie die dadurch möglicherweise bedingten Einwirkungen auf die Auslegung dieses Gesetzes (verfassungsmäßige Interpretation) für die Entscheidung des Streitfalles erheblich (vgl. zum Begriff der Entscheidungserheblichkeit im Sinne von Art. 100 des Grundgesetzes, Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1988 1 BvR 8/82, 9/82, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 2293; vom 19. Dezember 1978 1 BvL 3/78, BVerfGE 50, 108).
  • BFH, 16.09.1970 - I R 184/67

    Auffüllung einer Kiesgrube - Nebenabrede im Kiesausbeutevertrag - Öffentliches

    Auszug aus BFH, 29.11.1988 - VIII R 226/83
    Die im Urteil wiedergegebene Begründung der Einspruchsentscheidung des FA, nach der die Steuerbescheide aufgrund der Eingabewertbögen ohne weitere materielle Kontrolle im mechanisierten Verfahren erstellt und anschließend versandt worden seien, ist, ohne daß das FG sich diesen Vortrag zu eigen macht, nicht geeignet, die erforderlichen Feststellungen zu ersetzen (BFH-Urteile vom 5. März 1968 II R 36/67, BFHE 92, 416, BStBl II 1968, 610; vom 16. September 1970 I R 184/67, BFHE 100, 443, BStBl II 1971, 85).
  • BFH, 05.03.1968 - II R 36/67

    Tatsächliche Feststellungen - Decken der Rechtsfolge - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BFH, 29.11.1988 - VIII R 226/83
    Die im Urteil wiedergegebene Begründung der Einspruchsentscheidung des FA, nach der die Steuerbescheide aufgrund der Eingabewertbögen ohne weitere materielle Kontrolle im mechanisierten Verfahren erstellt und anschließend versandt worden seien, ist, ohne daß das FG sich diesen Vortrag zu eigen macht, nicht geeignet, die erforderlichen Feststellungen zu ersetzen (BFH-Urteile vom 5. März 1968 II R 36/67, BFHE 92, 416, BStBl II 1968, 610; vom 16. September 1970 I R 184/67, BFHE 100, 443, BStBl II 1971, 85).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 8/82

    Vorlage - Entscheidungserheblich - Darlegung

    Auszug aus BFH, 29.11.1988 - VIII R 226/83
    Denn nur dann, wenn das FG aufgrund der von ihm durchzuführenden Ermittlungen zu der Überzeugung gelangt, daß der nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 gebotenen Festsetzung höherer Steuern die Vorschriften des Strafbefreiungsgesetzes entgegenstehen, wären die von der Literatur gegen die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes erhobenen Einwände sowie die dadurch möglicherweise bedingten Einwirkungen auf die Auslegung dieses Gesetzes (verfassungsmäßige Interpretation) für die Entscheidung des Streitfalles erheblich (vgl. zum Begriff der Entscheidungserheblichkeit im Sinne von Art. 100 des Grundgesetzes, Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1988 1 BvR 8/82, 9/82, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 2293; vom 19. Dezember 1978 1 BvL 3/78, BVerfGE 50, 108).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus BFH, 29.11.1988 - VIII R 226/83
    Angesichts des Widerstreits, in den diese Grundsätze treten können, lassen sich aus dem Rechtsstaatsprinzip keine in allen Einzelheiten bestimmten Gebote oder Verbote entnehmen; es beinhaltet vielmehr einen Verfassungsgrundsatz, der je nach den sachlichen Gegebenheiten, d. h. den Umständen des Einzelfalles, der Konkretisierung bedarf (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 24. Juli 1957 1 BvL 23/52, BVerfGE 7, 89).
  • BFH, 05.11.1970 - V R 71/67

    Spinnweber-Zusatzsteuer - Entstehungsvoraussetzungen - Bekannte Sachverhalte -

    Auszug aus BFH, 29.11.1988 - VIII R 226/83
    Die damit verbundene Abweichung von den im Regelfall für die Frage des Bekanntseins von Tatsachen oder Beweismitteln geltenden Grundsätzen (vgl. BFH-Urteile vom 20. Juni 1985 IV R 114/82, BFHE 143, 520, BStBl II 1985, 492; vom 5. November 1970 V R 71/67, BFHE 101, 156, BStBl II 1971, 220) ist deshalb geboten, weil die punktuell-materielle Überprüfung durch eine Hinweismitteilung der Datenverarbeitungsanlage veranlaßt wird.
  • BFH, 11.11.1987 - I R 108/85

    Pflichten des Steuerpflichtigen - Erhebliche Verletzung einer Erklärungspflicht -

    Auszug aus BFH, 29.11.1988 - VIII R 226/83
    Diese Rechtsfolge tritt jedoch nur dann ein, wenn der Steuerpflichtige seine zur Ermittlungspflicht des FA korrespondierende Erklärungs- und Mitwirkungspflicht (§§ 150 Abs. 2 Satz 1, 90 Abs. 1 AO 1977) erfüllt, also z. B. bei Abgabe einer Steuererklärung die steuerlich relevanten Sachverhalte richtig und vollständig unterbreitet hat (BFH-Urteile vom 11. November 1987 I R 108/85, BFHE 151, 333, BStBl II 1988, 115; in BFHE 145, 487, BStBl II 1986, 241, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 25/85

    Klagebefugnis - Personengesellschaft - Übergang auf Rechtsnachfolger -

    Auszug aus BFH, 29.11.1988 - VIII R 226/83
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Nachforderung von Steuern dann nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ausgeschlossen, wenn sie in Widerspruch zu einem vorausgegangenen nachhaltigen Verhalten oder einer ausdrücklichen Willensäußerung der Verwaltung steht und der Steuerpflichtige hierauf vertraut hat und vertrauen durfte (Urteil vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BFHE 146, 32, BStBl II 1986, 520).
  • BFH, 20.06.1985 - IV R 114/82

    Bei Anwendung des § 173 AO 1977 ist Kenntnis der Veranlagungsstelle der

    Auszug aus BFH, 29.11.1988 - VIII R 226/83
    Die damit verbundene Abweichung von den im Regelfall für die Frage des Bekanntseins von Tatsachen oder Beweismitteln geltenden Grundsätzen (vgl. BFH-Urteile vom 20. Juni 1985 IV R 114/82, BFHE 143, 520, BStBl II 1985, 492; vom 5. November 1970 V R 71/67, BFHE 101, 156, BStBl II 1971, 220) ist deshalb geboten, weil die punktuell-materielle Überprüfung durch eine Hinweismitteilung der Datenverarbeitungsanlage veranlaßt wird.
  • BFH, 18.03.1987 - II R 226/84

    Nachträgliches Bekanntwerden - Tatsachen - Eingabewertbogen

  • BFH, 30.06.1971 - I R 91/69

    Mechanisiertes Veranlagungsverfahren - Neue Tatsache - Eingabewertbogen -

  • BFH, 14.01.1969 - II R 71/67

    Spezialfahrzeuge - Privater Fahrzeughalter - Schlachthofabfälle - Konfiskate -

  • BFH, 28.10.1982 - IV R 30/79
  • BFH, 24.01.1963 - IV 2/63
  • BFH, 27.10.1992 - VIII R 41/89

    Voraussetzungen für Änderungen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977

    Zu selbständigen Ermittlungen sei das FA um so mehr aufgrund des Hinweises im Einspruchsschreiben vom 14. Dezember 1983 verpflichtet gewesen (BFH-Urteil vom 29. November 1988 VIII R 226/83, BFHE 155, 259, BStBl II 1989, 259).

    b) Der auch im Steuerrecht geltende Grundsatz von Treu und Glauben verbietet es dem FA, unter Berufung auf das nachträgliche Bekanntwerden von Tatsachen oder Beweismitteln eine Steuerfestsetzung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 zu ändern, wenn die Tatsachen dem FA bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner Ermittlungspflicht nicht verborgen geblieben wären (BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 221; in BFHE 156, 339, BStBl II 1989, 585 Sub. 6; vom 29. November 1988 VIII R 226/83, BFHE 155, 259, BStBl II 1989, 259), sofern der Steuerpflichtige seinerseits seiner Mitwirkungspflicht voll genügt hat (BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 221; Urteil vom 11. November 1987 I R 108/85, BFHE 151, 333, BStBl II 1988, 115).

    Hierin liegt ein materieller Fehler der Urteilsfindung, der ohne Rüge zur Aufhebung der Vorentscheidung führt (BFH-Urteil vom 29. November 1988 VIII R 226/83, BFHE 155, 259, BStBl II 1989, 259).

  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 68/85

    Änderung wegen neuer Tatsachen auch dann, wenn der Sachbearbeiter des FA vor

    Die Grundsätze des Senatsurteils vom 29. November 1988 VIII R 226/83 (BFHE 155, 259) über die Rechtmäßigkeit von Änderungsbescheiden nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 gelten auch dann, wenn der Sachbearbeiter vor Absendung eines Erstbescheids aufgrund nacherklärter Einkünfte den Eingabewertbogen für den Änderungsbescheid fertigt.

    Seine Stellungnahme entspricht im wesentlichen derjenigen zum Revisionsverfahren VIII R 226/83 .

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 29. November 1988 VIII R 226/83 im Anschluß an das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. März 1987 II R 226/84 (BFHE 149, 141, BStBl II 1987, 416) im einzelnen dargelegt hat, ist für die Frage, ob eine Tatsache oder ein Beweismittel i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 nachträglich bekannt wird, nicht auf den Zeitpunkt der Absendung des Steuerbescheids, sondern grundsätzlich auf die abschließende Zeichnung des Eingabewertbogens für die maschinelle Erstellung des Bescheids als Ausdruck der abschließenden Willensbildung abzustellen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das Urteils des Senats vom 29. November 1988 VIII R 226/83 (BFHE 155, 259) hingewiesen:.

    Der Anwendung der im Urteil vom 29. November 1988 VIII R 226/83 dargelegten Grundsätze steht nicht entgegen, daß im anhängigen Verfahren der Sachbearbeiter vor Absendung des Erstbescheids (6. Oktober 1980) aufgrund der nacherklärten Einkünfte den Eingabewertbogen für den Änderungsbescheid (22. September 1980) fertigte und an die Datenverarbeitungszentrale weiterleitete.

    Da das FA weder aufgrund seiner allgemeinen Ermittlungspflicht noch nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet ist, in den begonnenen Prozeß der Erstellung und Versendung eines Steuerbescheids (hier: Erstbescheid vom 6. Oktober 1980) einzugreifen (siehe Abschn. II 2 a aa, bb des BFH-Urteils vom 29. November 1988 VIII R 226/83), steht es im Ermessen des zuständigen Bediensteten, ob er die Nacherklärung von Einkünften zum Anlaß nimmt, die Bekanntgabe eines Steuerbescheids, in dem diese Einkünfte noch keine Berücksichtigung gefunden haben, zu unterbinden, oder ob er - wie es § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 ausdrücklich vorsieht - einen Änderungsbescheid erläßt.

    Dem stünde - unter Beachtung der in Abschn. II 2 c des BFH-Urteils vom 29. November 1988 VIII R 226/83 dargelegten Einschränkungen - der Fall einer punktuell-materiellen Hinweismitteilung, deren Bearbeitung die Beiziehung der Steuerakten erfordert, gleich.

  • BFH, 17.11.1998 - VIII R 24/98

    Gewinnausschüttungen an beherrschenden Gesellschafter

    Nach den tatsächlichen Feststellungen des FG war der Beschluß über die Gewinnausschüttung der Dienststelle, die für die Veranlagung der Einkommensteuer der Kläger zuständig war, bei der Durchführung der Veranlagung im Dezember 1992 als dem maßgeblichen Zeitpunkt (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1988 VIII R 226/83, BFHE 155, 259, BStBl II 1989, 259) nicht bekannt.
  • BFH, 27.11.2001 - VIII R 3/01

    Neue Tatsache; Nichtbeachtung eines maschinellen Prüfhinweises

    Bereits existierende Tatsachen würden von dem Zeitpunkt an nachträglich bekannt, in dem die Steuerfestsetzung abschließend gezeichnet werde bzw. ausnahmsweise dann, wenn im automatisierten Verfahren nach der Zeichnung des Eingabewertbogens die gesamte Steuerfestsetzung noch einmal materiell-rechtlich kontrolliert werde (BFH-Urteile vom 29. November 1988 VIII R 226/83, BFHE 155, 259, BStBl II 1989, 259, und VIII R 68/85, BFHE 155, 267, BStBl II 1989, 263).

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kommt es für die Frage, ob eine Tatsache i.S. von § 173 Abs. 1 AO 1977 nachträglich bekannt wird, grundsätzlich auf die abschließende Zeichnung des Eingabewertbogens für die maschinelle Bearbeitung des Bescheids als Ausdruck der abschließenden Willensbildung an (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 155, 259, BStBl II 1989, 259, unter II. 2. erster Absatz, m.w.N., betreffend § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977).

    Wird der Steuerbescheid vor seiner Absendung keiner weiteren oder nur einer Prüfung in formeller Hinsicht unterzogen, die die Feststellung der ermittelten Tatsachen sowie deren rechtliche Würdigung unberührt lässt (z.B. Prüfung der richtigen Adressierung, richtige Übernahme der Daten des Eingabewertbogens, Plausibilitätskontrollen), ist für das nachträgliche Bekanntwerden von Tatsachen oder Beweismitteln grundsätzlich der Zeitpunkt der Zeichnung des Eingabewertbogens maßgebend (vgl. Senatsurteil in BFHE 155, 259, BStBl II 1989, 259, unter II. 2. a, erster Absatz, betreffend § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977).

    Lediglich in den Fällen, in denen der zuständige Bearbeiter des FA aufgrund eines Prüfhinweises oder aus sonstigem Anlass tatsächlich den gesamten Steuerbescheid (in materieller Hinsicht) überprüft hat oder zu überprüfen hatte, tritt in vollem Umfang an die Stelle des Zeitpunkts der ursprünglichen Zeichnung des Eingabewertbogens der der erneuten tatsächlichen oder der der gebotenen Überprüfung (vgl. Senatsurteil in BFHE 155, 259, BStBl II 1989, 259, unter 2. und 2. b der Gründe).

    Die vom erkennenden Senat in seinem Urteil in BFHE 155, 259, BStBl II 1989, 259 (unter 2. und 2. b der Gründe) getroffene Aussage, wonach der tatsächlichen (erneuten) Prüfung der Steuerfestsetzung aufgrund eines maschinellen Prüfhinweises der Fall gleich steht, dass der zuständige Beamte zwar zu einer umfassenden Prüfung der Veranlagung verpflichtet ist, diese aber unterlässt (zustimmend z.B. von Wedelstädt in Beermann, a.a.O., § 173 AO 1977 Rz. 48; Klein/Rüsken, Abgabenordnung, 7. Aufl., § 173 Rz. 53), betraf zwar einen Sachverhalt, in dem es um die Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 ging.

  • BFH, 13.07.1993 - VIII R 50/92

    Mitunternehmer kann nur sein, wer zivilrechtlich Gesellschafter ist oder eine

    Darin liegt ein materieller Fehler der Urteilsfindung, der ohne Rüge zur Aufhebung der Vorentscheidung führt (BFH-Urteil vom 29. November 1988 VIII R 226/83, BFHE 155, 259, BStBl II 1989, 259).
  • BFH, 18.12.1996 - XI R 36/96

    Das FA kann einen Steuerbescheid auch dann wegen neuer Tatsachen ändern, wenn es

    Für die Frage, ob eine Tatsache im Besteuerungsverfahren i. S. von § 173 AO 1977 nachträglich bekannt werde, sei danach zu unterscheiden, ob der zuständige Bedienstete nach Zeichnung des Eingabebogens lediglich eine formelle oder ob und in welchem Umfang er eine materielle Überprüfung des Steuerbescheids vorgenommen habe oder habe vornehmen sollen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1988 VIII R 226/83, BFHE 155, 259, BStBl II 1989, 259).

    Die steuererhöhenden Tatsachen sind dem FA nach Erlaß dieser Bescheide (vgl. zum Zeitpunkt BFH-Urteile vom 18. März 1987 II R 226/84, BFHE 149, 141, BStBl II 1987, 416, und in BFHE 155, 259, BStBl II 1989, 259) und damit nachträglich bekanntgeworden.

    Mangels gebotener oder durchgeführter Überprüfung der Einkommensteuerbescheide 1984 und 1985 vom 5. Januar 1990 bzw. 14. Dezember 1988 auf ihre materielle Richtigkeit steht das Bekanntwerden steuererhöhender Tatsachen vor Erlaß des Steuerverwaltungsakts vom 13. Januar 1992 dem späteren Erlaß der Änderungsbescheide gemäß § 173 AO 1977 nicht entgegen (vgl. BFH-Urteile vom 23. März 1983 I R 182/82, BFHE 138, 313, BStBl II 1983, 548, und in BFHE 155, 259, BStBl II 1989, 259).

  • BFH, 27.04.1993 - VIII R 27/92

    Die Feststellungsfrist wird hinsichtlich aller Beteiligten bereits dadurch

    Sowohl das Rechtsinstitut der Verjährung (BFH-Urteil vom 31. Januar 1989 VII R 77/86, BFHE 156, 30, BStBl II 1989, 442) als auch dasjenige der Bestandskraft (BFH-Urteil vom 29. November 1988 VIII R 226/83, BFHE 155, 259, BStBl II 1989, 259, 261) dienen der Rechtssicherheit.
  • BFH, 13.09.2001 - IV R 79/99

    Treu und Glauben bei neuen Tatsachen

    b) Eine Tatsache ist nachträglich bekannt geworden, wenn sie das FA bei Erlass des geänderten Steuerbescheids noch nicht kannte (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. März 1987 II R 226/84, BFHE 149, 141, BStBl II 1987, 416; vom 29. November 1988 VIII R 226/83, BFHE 155, 259, BStBl II 1989, 259, und vom 13. Juli 1990 VI R 109/86, BFHE 161, 11, BStBl II 1990, 1047).
  • BFH, 24.03.1992 - VIII R 33/90

    Besonderheiten des Zerlegungsverfahrens (§ 173 Abs. 1 AO

    Der Gesetzgeber hat den Widerstreit zwischen den Prinzipien des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit einerseits und der materiellen Richtigkeit von Steuerbescheiden unter Durchbrechung der Bestandskraft von Steuerbescheiden andererseits in den Änderungsvorschriften §§ 172 bis 177 AO 1977 in verfassungsrechtlich zulässiger Weise geregelt (vgl. BVerfG-Beschluß in BVerfGE 60, 253, 268; BFH-Urteil vom 29. November 1988 VIII R 226/83, BFHE 155, 259, BStBl II 1989, 259).
  • FG Münster, 07.05.2002 - 1 K 2106/00

    Gewerblicher Grundstückshandel - Gestaltungsmißbrauch bei Übertragung des vierten

    Solche Änderungen, bei denen nicht der gesamte Steuerfall materiell-rechtlich überprüft werden muss, führen nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat sich anschließt, aber nicht dazu, dass der Änderungsbescheid für die Frage des nachträglichen Bekanntwerdens maßgeblich wird (BFH-Urteil vom 29.11.1988 VIII R 226/83, BStBl. II 1989, 259 (260, 262); BFH-Urteil vom 18.12.1996 XI R 36/96, BStBl. II 1997, 265).

    Eine Dienstpflicht zur sofortigen Ermittlung der sich hinsichtlich des gewerblichen Grundstückshandels stellenden Fragen, die bei ihrer Nichterfüllung eine Änderungssperre auslösen würde (BFH-Urteil vom 29.11.1988 VIII R 226/83, BStBl. II 1989, 259 (260, 262)), bestand hier nicht.

  • BFH, 12.08.1997 - IV B 98/96

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Pflicht zum Vorhandensein eines

  • FG Nürnberg, 30.03.1995 - IV (II) 318/93
  • BFH, 24.03.1998 - VII R 59/97

    Änderung von Kfz-Steuerbescheiden

  • BFH, 07.07.2005 - IX R 66/04

    Nachträgliche Tatsachen i. S. des § 11 EigZulG

  • FG Köln, 18.01.2001 - 7 K 9214/98

    Ermittlungspflicht des FA und Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei

  • BFH, 13.07.1993 - VIII R 52/92

    Rückstellungen für Gewinntantiemen (§ 5 EStG )

  • FG Berlin, 20.04.2006 - 10 K 10293/05

    Anspruch auf Festsetzung von Kindergeld; Bindungswirkung eines

  • FG Berlin, 20.12.2005 - 10 K 10293/05

    Anwendung des § 70 Abs. 4 EStG bei einer Prognoseentscheidung - hier: wegen nicht

  • FG Bremen, 17.06.2004 - 1 K 639/02

    Neue Tatsachen; Umfang der Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten (hier:

  • FG Schleswig-Holstein, 29.08.1996 - V 378/98

    Tatbestand der Steuerhinterziehung bei einvernehmlicher Zusammenarbeit mit dem

  • FG Düsseldorf, 26.03.1999 - 18 K 3768/96

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Voraussetzungen für die

  • FG Düsseldorf, 12.07.1996 - 18 K 5844/92
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