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   BFH, 23.09.1992 - X R 159/90   

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BFH, 23.09.1992 - X R 159/90 (https://dejure.org/1992,1099)
BFH, Entscheidung vom 23.09.1992 - X R 159/90 (https://dejure.org/1992,1099)
BFH, Entscheidung vom 23. September 1992 - X R 159/90 (https://dejure.org/1992,1099)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erwerb eines Einfamilienhauses im Rahmen einer Zwangsversteigerung keine Anschaffung "vom" Ehegatten i. S. von § 10e Abs. 1 Satz 7 EStG 1987

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erwerb eines Einfamilienhauses durch Ehefrau im Wege der Zwangsversteigerung (IBR 1993, 180)

Papierfundstellen

  • BFHE 169, 328
  • NJW 1993, 1416
  • FamRZ 1993, 546 (Ls.)
  • BB 1993, 206
  • BB 1993, 206 L
  • DB 1993, 257
  • BStBl II 1993, 152
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.12.1985 - V R 139/76

    Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist umsatzsteuerrechtlich eine

    Auszug aus BFH, 23.09.1992 - X R 159/90
    Aus diesem Grund hat der Umsatzsteuersenat des Bundesfinanzhofs (BFH) durch Urteil vom 19. Dezember 1985 V R 139/76 (BFHE 146, 484, BStBl II 1986, 500) entschieden, daß die Übertragung des Eigentums auf den Ersteher in der Zwangsversteigerung, obwohl der Leistungsaustausch nicht auf einem (zweckgerichteten) Handeln des Vollstreckungsschuldners, sondern auf hoheitlicher Tätigkeit beruht, umsatzsteuerrechtlich ein Umsatz des Vollstreckungsschuldners an den Ersteher ist.
  • BFH, 29.04.1992 - XI R 3/85

    Anschaffungskosten bei Erbenauseinandersetzung

    Auszug aus BFH, 23.09.1992 - X R 159/90
    Nach dem BFH-Urteil vom 29. April 1992 XI R 3/85 (BFHE 167, 529, BStBl II 1992, 727) ist bei der Teilungsversteigerung eines Nachlasses - ungeachtet des § 90 Abs. 1 ZVG - das Verhältnis zwischen der Gemeinschaft und dem Ersteher der Stellung eines Verkäufers und Käufers vergleichbar; aus diesem Grunde gelten die Grundsätze über die Erbauseinandersetzung (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837) uneingeschränkt.
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Auszug aus BFH, 23.09.1992 - X R 159/90
    Nach dem BFH-Urteil vom 29. April 1992 XI R 3/85 (BFHE 167, 529, BStBl II 1992, 727) ist bei der Teilungsversteigerung eines Nachlasses - ungeachtet des § 90 Abs. 1 ZVG - das Verhältnis zwischen der Gemeinschaft und dem Ersteher der Stellung eines Verkäufers und Käufers vergleichbar; aus diesem Grunde gelten die Grundsätze über die Erbauseinandersetzung (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837) uneingeschränkt.
  • BGH, 15.05.1986 - IX ZR 2/85

    Anfechtbarkeit des Erwerbs eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BFH, 23.09.1992 - X R 159/90
    Das Eigentum, das der Zuschlag als rechtsgestaltender Staatshoheitsakt in der Person des Erstehers schafft, ist nicht vom Schuldner abgeleitet (allgemeine Meinung; z. B. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 1986 IX ZR 2/85, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1986, 1022, sowie Zeller/Stöber, Zwangsversteigerungsgesetz, Kommentar, 13. Aufl., § 90 Rz. 2, m. w. N.).
  • BFH, 19.02.2004 - III R 54/01

    Eigenheimzulage beim Erwerb vom Ehegatten?

    a) Unter Anschaffung im Sinne der Vorschriften zur Förderung des Wohneigentums ist der entgeltliche Erwerb des bürgerlich-rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums zu verstehen (BFH-Urteil vom 23. September 1992 X R 159/90, BFHE 169, 328, BStBl II 1993, 152, zu § 10e EStG).

    Der Erwerb des Grundstücks, damit die Familienwohnung erhalten bleibt, entspricht dem Erwerb einer Ersatzwohnung und damit der Zielsetzung des EigZulG (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 169, 328, BStBl II 1993, 152, zum Erwerb eines Grundstücks vom Ehegatten durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung).

  • FG Niedersachsen, 17.10.2001 - 3 K 458/00

    Ausschluss der Eigenheimzulage bei "Rettungserwerbs" des Ehegatten vor Konkurs;

    Bei einem Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren ist formal - anders als im Streitfall - der Ausschlußtatbestand des § 2 Abs. 1 S. 3 EigZulG deshalb nicht erfüllt, weil der (originäre) Erwerb in der Zwangsversteigerung keine Anschaffung "vom" Ehegatten ist (BFH-Urteil vom 23. September 1992, X R 159/90, BStBl. II 1993 S. 152).

    Zwar ist der Klägerin einzuräumen, daß dieser Erwerb schon zur Abwehr einer andernfalls ggf. drohenden Zwangsversteigerung erwünscht erscheint, um der Familie das Familienwohnheim zu erhalten (vgl. auch BFH-Urteil vom 23. September 1992, a.a.O.; FG Münster, Urteil vom 13. März 1984, VI 5115/81 E, EFG 1984 S. 495).

    Nichts anderes ergibt sich auch aus der vom BFH (Urteil vom 23. September 1992, a.a.O.) hervorgehobenen vermögenspolitischen Zielsetzung des § 10 e EStG, die in gleicher Weise auch für das EigZulG gilt.

  • BFH, 07.10.1997 - VIII R 84/94

    Drohverlustrückstellung beim Mieter

    Die Unmöglichkeit der Weitervermietung der Räume war im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung am 2. Mai 1990 für die Klägerin auch bereits erkennbar (zur Abgrenzung der wertbegründenden von den wertaufhellenden Umständen vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1992 III R 54/91, BFHE 169, 423, BStBl II 1993, 152).
  • FG Hessen, 21.11.2005 - 11 K 518/05

    Keine Eigenheimzulage bei Erwerb einer Wohnung vom Ehegatten zur Abwendung der

    Der Beklagte lehnte mit Bescheid vom 21.08.2001 und mit Einspruchsentscheidung vom 19.01.2005 unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 19.02.2004 (III R 54/01, BStBl II 2004, 489) und vom 23.09.1992 (X R 159/90, BStBl II 1993, 152) die Festsetzung von Eigenheimzulage für 2001 mit der Begründung ab, dass die Anschaffung einer Wohnung vom Ehegatten, der das uneingeschränkte Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Grundstück habe, nach § 2 Abs. 1 Satz 3 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) nicht begünstigt sei.

    b) Nur bei einem Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung läge kein Kauf vom Ehegatten, sondern ein originärer Erwerb durch einen rechtsgestaltenden Staatshoheitsakt vor (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 1992 X R 159/90, BFHE 169, 328, BStBl. II 1993, 152).

    In den vom BFH entschiedenen Fällen in den Verfahren X R 159/90 und III R 54/01 wäre das Grundvermögen ohne die Anschaffung aus der Konkursmasse bzw. den Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung jeweils durch den Ehegatten voraussichtlich an Fremde gegangen, mithin der Familie verlorengegangen.

  • BFH, 05.06.2003 - III R 51/00

    EigZul; Grundstückserwerb vom Ehegatten

    Nur bei einem Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung läge kein Kauf vom Ehegatten, sondern ein originärer Erwerb durch einen rechtsgestaltenden Staatshoheitsakt vor (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 23. September 1992 X R 159/90, BFHE 169, 328, BStBl II 1993, 152).

    Eigentumswechsel innerhalb der Ehegemeinschaft werden --ebenso wie bei der Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG-- nicht begünstigt, weil sie der vermögenspolitischen Zielsetzung, die Bildung von eigengenutztem Wohneigentum zu fördern, nicht entsprechen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 169, 328, BStBl II 1993, 152, zu § 10e Abs. 1 Satz 8 EStG; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 10e EStG Anm. 185).

  • FG Niedersachsen, 11.07.2007 - 7 K 95/05

    Eigenheimzulagebegünstigung eines Objekterwerbes vom Ehegatten im Falle drohender

    a) Unter Anschaffung im Sinne der Vorschriften zur Förderung des Wohneigentums ist der entgeltliche Erwerb des bürgerlich-rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums zu verstehen (BFH-Urteil vom 23. September 1992 X R 159/90, BFHE 169, 328, BStBl II 1993, 152, zu § 10e EStG).

    Dieser Fall sei anders zu beurteilen als ein Erwerb im Wege des Zuschlags in der (tatsächlichen) Zwangsversteigerung; hier liege ein originärer Erwerb durch einen rechtsgestaltenden Staatshoheitsakt vor (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 1992, X R 159/90, BStBl II 1993, 152).

  • FG Thüringen, 26.07.2007 - I 189/05

    Keine Eigenheimzulage für den Sicherungserwerb eines hälftigen

    Sie verwies hierzu auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. September 1992 X R 159/90, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1993, 152.

    Dieser handelt in Ausübung des ihm übertragenen Amtes kraft eigenen Rechts, im eigenen Namen und mit unmittelbarer Wirkung für und gegen den Gemeinschuldner als Träger der den Gläubigern als Haftungsobjekt zugewiesenen Konkursmasse (vgl. hierzu im Einzelnen BFH- Urteil vom 19. Februar 2004 III R 54/01, BFHE 205, 212, BStBl II 2004, 489) Beim Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung liegt kein Kauf vom Ehegatten, sondern ein originärer Erwerb durch einen rechtsgestaltenden Staatshoheitsakt vor (BFH- Urteil vom 23. September 1992 X R 159/90, BFHE 169, 328, BStBl II 1993, 152).

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 6/08

    Eigenheimzulage: Nicht begünstigter Erwerb vom Ehegatten

    Etwas anderes gilt nur bei einem Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung (BFH-Urteil vom 23. September 1992 X R 159/90, BFHE 169, 328, BStBl II 1993, 152) sowie beim Erwerb einer zur Konkursmasse des anderen Ehegatten gehörenden Familienwohnung vom Konkursverwalter (BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 III R 54/01, BFHE 205, 212, BStBl II 2004, 489).
  • BFH, 13.02.2003 - X R 6/99

    Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung vom Ehegatten

    Dies folgt aus der in der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23. September 1992 X R 159/90, BFHE 169, 328, BStBl II 1993, 152; vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BFHE 186, 400, BStBl II 1999, 128, unter II. 1. b) betonten vermögenspolitischen Zielsetzung des § 10e EStG (BTDrucks 10/3633, S. 15; ebenso zu § 7b EStG schon BTDrucks 8/286, S. 14): Eine Subventionierung des Erwerbs von Wohneigentum, das in der ehelichen Wirtschaftsgemeinschaft genutzt wird, ist nicht erforderlich, soweit dieses Wohneigentum der Wirtschaftsgemeinschaft unentgeltlich zufällt.
  • BFH, 20.01.2009 - IX R 77/07

    Eigenheimzulage bei Ehegatten

    Etwas anderes gilt nur bei einem Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung (BFH-Urteil vom 23. September 1992 X R 159/90, BFHE 169, 328, BStBl II 1993, 152) sowie beim Erwerb einer zur (Konkurs-)Insolvenzmasse des anderen Ehegatten gehörenden Familienwohnung vom (Konkurs-)Insolvenzverwalter (BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 III R 54/01, BFHE 205, 212, BStBl II 2004, 489).
  • OLG Brandenburg, 08.05.2003 - 9 UF 113/02

    Heilung der unterbliebenen Verkündung eines Urteils; Zulässigkeit eines

  • FG Münster, 22.01.2002 - 15 K 8260/99

    Ausschluss der Eigenheimförderung bei mittelbarer Anschaffung vom Ehegatten

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