Rechtsprechung
BFH, 14.02.1996 - X R 61/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 10e Abs. 1 und 3, § 34f Abs. 2; BKGG § 11a
- Wolters Kluwer
Wohneigentumsförderung - Kindergeldzuschlag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Sonderausgabenabzug nach § 10e EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Papierfundstellen
- BFHE 180, 93
- BB 1996, 1210
- DB 1996, 1266
- BStBl II 1996, 364
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 25.01.1995 - X R 191/93
Keine Ausnutzung von Abzugsbeträgen nach § 10 e Abs. 3 EStG, soweit sie bei …
Auszug aus BFH, 14.02.1996 - X R 61/93
Ein Abzugsbetrag (§ 10 e Abs. 3 EStG) ist auch insoweit nicht ausgenutzt, als sich im Abzugsjahr eine vom Steuerpflichtigen beantragte Ermäßigung nach § 34 f Abs. 2 EStG bei der Berechnung der festzusetzenden Steuer wegen der geringen Höhe der tariflichen Einkommensteuer nicht oder nur teilweise ausgewirkt hat (Bestätigung des BFH-Urteils vom 25. Januar 1995 X R 191/93, BFHE 177, 65, BStBl II 1995, 586).Der erkennende Senat hat im Urteil vom 25. Januar 1995 X R 191/93 (BFHE 177, 65, BStBl II 1995, 586) entschieden: Ein Abzugsbetrag ist i. S. des § 10 e Abs. 3 EStG auch insoweit "nicht ausgenutzt", als er unter Berücksichtigung einer beantragten und zu beanspruchenden Steuerermäßigung nach § 34 f Abs. 2 EStG nicht erforderlich war, um eine Steuerfreistellung zu erreichen.
c) Im Streitfall hat der Kläger einen Zuschlag zum Kindergeld nach § 11 a BKGG erhalten, weil im Einkommensteuerbescheid für 1988 die Steuer unter Berücksichtigung des Abzugsbetrages nach § 10 e Abs. 1 EStG für 1988 berechnet worden ist und dadurch das Einkommen - anders als in dem im Senatsurteil in BFHE 177, 65, BStBl II 1995, 586 entschiedenen Fall - geringer war als der Grundfreibetrag.
- BFH, 10.03.1999 - X B 8/98
Übergangsregelung zur Entlastung niedriger Erwerbseinkommen gem. § 32 d EStG; …
Soweit die Kläger hilfsweise Divergenz zu den BFH-Urteilen vom 25. Januar 1995 X R 191/93 (BFHE 177, 65, BStBl II 1995, 586) und vom 14. Februar 1996 X R 61/93 (BFHE 180, 93, BStBl II 1996, 364) rügen, ist die Beschwerde bereits unzulässig. - BFH, 14.02.1996 - X R 80/93
Berücksichtigung erhöhter Absetzungen für die Errichtung eines Einfamilienhauses …
Die im Senatsurteil (X R 61/93, BFH/R 1996, 174** vom heutigen Tage zu § 10 e Abs. 3 EStG ausgeführten Grundsätze gelten in gleicher Weise für die Auslegung des § 7 b Abs. 3 EStG. - FG Niedersachsen, 16.12.1997 - VII 121/96
Aufwendungen für Ausbau eines Einfamilienhauses; Inanspruchnahme von …
Nicht ausgenutzt sind Abzugsbeträge, soweit sie dem Steuerpflichtigen zustanden, im Entstehungsjahr aber nicht zu einer Ermäßigung der Einkommensteuer oder aufgrund der außersteuerlichen Bindungswirkung des Steuerbescheids zu einem Kindergeldzuschlag nach § 11 a des Bundeskindergeldgesetzes in der bis zum 31. Dezember 1995 geltenden Fassung geführt haben (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 25. Januar 1995 X R 191/93, BStBl II 1995, 586; vom 14. Februar 1996 X R 61/93, BStBl II 1996, 364). - FG Nürnberg, 15.12.1997 - IV 108/96 Die Vertragsparteien haben die Konstruktion gewählt, um den gegenüber der Klägerin bestehenden Subventionsbeschränkungen zu entgehen und in den Genuß erhöhter Zuschüsse zu kommen (vgl. BFH-Urteile vom 21.10.1988 III R 194/84 , BStBl. II 1989, 216; vom 01.07.1992 I R 5/92 , BStBl. II 1993, 131; vom 15.12.1993 X R 49/91 , BStBl. II 1994, 687, 689 und vom 09.11.1994 X R 61/93, BFH/NV 1995, 659).