Rechtsprechung
| BFH, 27.07.2004 - VI R 43/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5, § 9 Abs. 5
- Simons & Moll-Simons
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5, § 9 Abs. 5
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Dreimonatsfrist gilt auch bei Einsatzwechseltätigkeit - Verpflegungsmehraufwendungen
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Steuerrecht - Verpflegung auf Baustellen nach drei Monaten nicht mehr steuerfrei
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verpflegungsmehraufwendungen bei Einsatzwechseltätigkeit: Anwendbarkeit der Dreimonatsfrist
Kurzfassungen/Presse (6)
- IWW (Kurzinformation)
Einsatzwechseltätigkeit - "Drei-Monats-Frist" gilt vorerst nicht
- IWW (Kurzinformation)
Verpflegungsmehraufwand nach Ablauf von drei Monaten?
- IWW (Kurzinformation)
Verpflegungsmehraufwand nach Ablauf von drei Monaten?
- aok-business.de (Kurzinformation)
Auch bei Einsatzwechseltätigkeit gilt Dreimonatsfrist
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Verpflegungskosten als Reisekosten
- deubner-steuern.de (Kurzinformation)
Verpflegung auf Baustellen nach drei Monaten nicht mehr steuerfrei
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 06.05.2003 - 6 K 2663/02
- BFH, 27.07.2004 - VI R 43/03
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 2007, 196
- BFHE 207, 196
- BB 2004, 2286 (Ls.)
- DB 2004, 2295
- BStBl II 2005, 357
Wird zitiert von ... (22)
- BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02
Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwand bei …
Der Senat verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Ausführungen im Urteil vom 27. Juli 2004 VI R 43/03 (BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. April 2005 IV C 5 -S 2353- 77/05, BStBl I 2005, 673). - BFH, 19.12.2005 - VI R 30/05
Dreimonatsfrist bei Verpflegungsmehraufwendungen - Auswärtstätigkeit eines …
Mit Urteil vom 27. Juli 2004 VI R 43/03 (BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357) hat der Senat ausführlich dargelegt, dass die Dreimonatsfrist für alle Formen einer Auswärtstätigkeit gilt.Der Senat folgt damit nicht der gegenteiligen Auffassung der Finanzverwaltung (R 39 Abs. 1 Satz 5 LStR in den seit 1999 geltenden Fassungen); danach soll die Dreimonatsfrist bei einer Fahrtätigkeit oder Einsatzwechseltätigkeit nicht gelten (vgl. auch Senatsurteil in BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357 unter II. 2., m.w.N.).
Ungeachtet des Umstands, dass zwischen den beiden in Rede stehenden Einsätzen des Klägers ein Zeitraum von etwa 4 Monaten lag (zur Unterbrechung eines Einsatzes vgl. auch Senatsurteil in BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357 unter II. 3.), findet die gleichbleibende, nämliche Auswärtstätigkeit i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG bei Reisen auf einem seegehenden Schiff regelmäßig ihr Ende, sobald das Schiff in den Heimathafen zurückkehrt.
- BFH, 11.05.2005 - VI R 70/03
Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und ständig wechselnden …
Dementsprechend hat der erkennende Senat inzwischen entschieden, dass die Dreimonatsfrist bei längerfristigen vorübergehenden Auswärtstätigkeiten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG auch für Einsatzwechseltätigkeiten gilt (Urteil vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357).
- BFH, 11.05.2005 - VI R 16/04
Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers - Berechnung der …
b) § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG erstreckt die Rechtsfolge des vorangehenden Satzes 2 auf die Fälle, in denen der Arbeitnehmer über einen dauerhaft angelegten Bezugspunkt seiner beruflichen Tätigkeit nicht verfügt, also den Betrieb des Arbeitgebers nicht berührt, weil er von seinem Arbeitgeber ausschließlich an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten eingesetzt wird (vgl. Senatsurteil vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357). - BFH, 24.02.2011 - VI R 66/10
Keine Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungspauschalen bei Fahrtätigkeit …
Zwar können solche Tätigkeiten in Gestalt einer Auswärtstätigkeit nach Satz 2 der Vorschrift auch im Zuge einer Einsatzwechseltätigkeit (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG) vorkommen (BFH-Urteil vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357).Der Senat ist zwar nach wie vor der Auffassung, dass im Rahmen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG grundsätzlich nicht zwischen bestimmten Formen von Auswärtstätigkeiten unterschieden werden kann (s. dazu BFH-Urteile in BFHE 212, 218, BStBl II 2006, 378; in BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357).
- FG München, 03.12.2009 - 11 K 1111/06
Keine Einsatzwechseltätigkeit bei langjähriger Tätigkeit am Betriebssitz des …
Der Ansatz der Pauschbeträge für Verpflegung ist bei längerfristigen Einsätzen allerdings auf die ersten drei Monate an der jeweiligen Tätigkeitsstätte beschränkt (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG;… ständige Rechtsprechung. BFH Urteile vom 11. Mai 2005 VI R 7/02, BFH/NV 2005, 2173 und vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BStBl II 2005, 357; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. April 2005 IV C 5 -S 2353- 77/05, BStBl I 2005, 673).Von dieser Dreimonatsfrist werden alle längerfristigen vorübergehenden Tätigkeiten an derselben Tätigkeitsstätte ohne Rücksicht darauf erfasst, in welcher konkreten Form sie ausgeübt werden (BFH-Urteil vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BStBl. II 2005, 357; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. April 2005 - IV C 5 - S 2353 - 77/05, BStBl. I 2005, 673).
Grundsätzlich stehen zwar dem Kläger die Aufwendungen für Mehrverpflegung bei dieser nach Ansicht des Gerichts vorliegenden "längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte" (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG) für die ersten drei Monate zu (vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357).
- BFH, 17.02.2009 - VIII R 21/08
Pauschsätze in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG gelten den Mehraufwand für …
In beiden Fällen ist nach Satz 5 der Vorschrift ein Ansatz des Verpflegungsmehraufwandes auf die dort bestimmten Pauschsätze begrenzt (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357;… vom 11. April 2006 VI R 52/05, BFH/NV 2006, 2237; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. April 2005 IV C 5 -S 2353- 77/05, BStBl I 2005, 673). - BFH, 11.04.2006 - VI R 52/05
Einsatzwechseltätigkeit - Verpflegungsmehraufwand eines Festmachers im Hafen
b) Hat der Kläger in dem bezeichneten Teil des Hafengebiets jedoch keinen ortsgebundenen Tätigkeitsmittelpunkt (regelmäßige Arbeitsstätte) bzw. übt der Kläger dort eine Auswärtstätigkeit aus, so stehen ihm Aufwendungen für Mehrverpflegung bei einer "längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte" (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG) nur für die ersten drei Monate zu (vgl. auch Senatsurteil vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357). - FG Köln, 11.12.2008 - 15 K 3336/08
Erneute Gründung eines zweiten Haushalts am selben Ort
Zuvor bestehende Abgrenzungsprobleme zwischen Dienstreise einerseits und Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit andererseits sollten beseitigt und allgemein die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen nach Ablauf eines Dreimonatszeitraums ausgeschlossen werden (BTDrucks 13/901, 129) (so BFH-Urteil vom 27.7.2004 VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357 ).So hielt er eine nicht unerhebliche Unterbrechung von über vier Wochen durch eine Tätigkeit an einem anderen Einsatzort, nicht jedoch eine krankheitsbedingte Unterbrechung von rund 2 Wochen für geeignet, die Dreimonatsfrist bei einer Einsatzwechseltätigkeit erneut beginnen zu lassen (BFH vom 27.7.2004 a.a.O.).
- FG Hessen, 24.02.2005 - 1 K 882/02
Doppelte Haushaltsführung nach Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub an den …
Die Dreimonatsfrist gilt mithin für die Tatbestände einer Dienstreise, einer Einsatzwechseltätigkeit und einer doppelten Haushaltsführung in gleicher Weise (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 27.07.2004 VI R 43/03, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2004, 1590).In dem Urteil in BFH/NV 2004, 1590, hat der BFH schließlich bei einer Einsatzwechseltätigkeit entschieden, dass mit der (Wieder-)Aufnahme der Tätigkeit an der Baustelle A nach einer einmonatigen Unterbrechung durch Tätigkeit an der Baustelle B (mit zwischenzeitlich zwei Wochen Erkrankung, die der BFH - weil von der dortigen Tätigkeit umschlossen - ausschließlich der Tätigkeit an der Baustelle B zugeordnet hat) die Dreimonatsfrist erneut zu laufen beginnt.
- FG Hessen, 20.02.2005 - 1 K 882/02
Wiederaufnahme nach Erziehungsurlaub
- BFH, 11.05.2005 - VI R 49/03
Einsatzwechseltätigkeit; Verpflegungspauschale; Drei-Monats-Frist
- FG Niedersachsen, 21.01.2010 - 14 K 281/07
Werbungskosten eines Seemanns: Verpflegungsmehraufwendungen, Telefonkosten und …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2009 - 3 K 46/09
Seenotrettungskreuzer ist keine regelmäßige Arbeitsstätte eines …
- FG Niedersachsen, 18.02.2008 - 4 K 1/07
Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei Tätigkeit an verschiedenen Stellen …
- FG Münster, 21.04.2009 - 9 K 4639/05
Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten bei den …
- FG Sachsen-Anhalt, 29.06.2006 - 1 K 2189/03
Verpflegungsmehraufwand bei Fahrtätigkeit im Kalibergwerk
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2004 - 1 K 640/02
Einsatzwechseltätigkeit - Rettungssanitäter mit wechselnden Betriebsstätten
- FG Hamburg, 19.02.2010 - 6 K 228/09
Einkommensteuergesetz: Verpflegungsmehraufwand von Linienbusfahrern
- FG Hamburg, 10.08.2005 - V 71/05
Voraussetzungen für die Änderung bzw. Aufhebung eines gerichtlichen …
- FG Niedersachsen, 09.05.2012 - 4 K 216/11
Verpflegungsmehraufwendungen für Leiharbeitnehmer
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 393/09
Verpflegungsmehraufwendungen eines auf einem Hochsee-Fischfangschiff eingesetzten …
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