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   BFH, 09.07.2009 - VI R 21/08   

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https://dejure.org/2009,545
BFH, 09.07.2009 - VI R 21/08 (https://dejure.org/2009,545)
BFH, Entscheidung vom 09.07.2009 - VI R 21/08 (https://dejure.org/2009,545)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - VI R 21/08 (https://dejure.org/2009,545)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4

  • openjur.de

    Tätigkeitsstätte beim Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4
    Regelmäßige Arbeitsstätte bei betrieblicher Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers i.R.e. längerfristigen Einsatzes

  • datenbank.nwb.de

    Tätigkeitsstätte beim Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers ist keine regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne des §9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Keine regelmäßige Arbeitsstätte beim Kunden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrten Wohnung - Kunde

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei betrieblicher Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers i.R.e. längerfristigen Einsatzes

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Tätigkeitsstätte beim Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Längere Tätigkeit beim Kunden begründet keine Arbeitsstätte

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Steuerrecht: Auswärtstätigkeit: Keine regelmäßige Arbeitsstätte beim Kunden

  • jed.de (Kurzinformation)

    Fahrten eines Arbeitnehmers zu längerfristigem Einsatz sind Dienstreisen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Aufenthalt im Betrieb eines Kunden

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Fahrtkosten bei Kundeneinsatz

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Fahrtkosten bei Leiharbeitnehmern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Reisekosten bei Einsatz an betrieblicher Einrichtung eines Kunden absetzbar - Arbeitnehmer kann sich nicht auf die Tätigkeitsstätte einstellen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    BFH entscheidet erneut zur regelmäßigen Arbeitsstätte - Auch langfristig aufgesuchte Einrichtung eines Kunden ist keine regelmäßige Arbeitsstätte

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Tätigkeitsstätte beim Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4
    Dienstreise; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Kunde; Regelmäßige Arbeitsstätte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 449
  • NJW 2009, 3183
  • NZA 2010, 268
  • DB 2009, 2076
  • BStBl II 2009, 822
  • BStBl II 2010, 822
  • NZA-RR 2009, 599
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (12)

  • FG Niedersachsen, 30.11.2016 - 9 K 130/16

    Einkommensteuerliche Zuordnung der betrieblichen Einrichtung des Entleihers die

    Im Streitfall kann sich der Kläger aber, vergleichbar mit anderen Auswärtstätigkeiten, bei typisierender Ex-ante-Betrachtung auf den Ort, die Dauer und die weitere konkrete Ausgestaltung der dort zu verrichtenden Tätigkeit nicht einstellen; die vertragliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Entleihbetrieb ist dem Einflussbereich des Klägers entzogen (so auch zur alten Gesetzeslage: BFH-Urteile vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFHE 222, 391, BStBl II 2009, 818; vom 9. Juli 2009 VI R 21/08, BFHE 225, 449, BStBl II 2009, 822; vom 9. Februar 2012 VI R 22/10, BFHE 236, 426, BStBl II 2012, 827, m.w.N.; vom 15. Mai 2013 VI R 43/12, BFH/NV 2013, 1097).
  • BFH, 09.02.2012 - VI R 44/10

    Fahrtkosten im Rahmen eines Vollzeitstudiums

    Nach neuerer Rechtsprechung versteht der BFH unter regelmäßiger Arbeitsstätte nur eine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, das heißt fortdauernd und immer wieder aufsucht; dies ist regelmäßig der Betrieb des Arbeitgebers oder ein Zweigbetrieb (Urteile vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFHE 222, 391, BStBl II 2009, 818; vom 9. Juli 2009 VI R 21/08, BFHE 225, 449, BStBl II 2009, 822; VI R 42/08, BFH/NV 2009, 1806, und vom 17. Juni 2010 VI R 35/08, BFHE 230, 147, BStBl II 2010, 852).
  • BFH, 09.02.2012 - VI R 42/11

    Fahrtkosten im Rahmen einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme

    b) Im Übrigen versteht der BFH nach neuerer Rechtsprechung unter "regelmäßiger Arbeitsstätte" i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG nur eine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers und damit regelmäßig den Betrieb des Arbeitgebers oder einen Zweigbetrieb (Urteile vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFHE 222, 391, BStBl II 2009, 818; vom 9. Juli 2009 VI R 21/08, BFHE 225, 449, BStBl II 2009, 822; VI R 42/08, BFH/NV 2009, 1806, und vom 17. Juni 2010 VI R 35/08, BFHE 230, 147, BStBl II 2010, 852).
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