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   BFH, 23.06.1981 - VIII R 41/79   

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https://dejure.org/1981,653
BFH, 23.06.1981 - VIII R 41/79 (https://dejure.org/1981,653)
BFH, Entscheidung vom 23.06.1981 - VIII R 41/79 (https://dejure.org/1981,653)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 1981 - VIII R 41/79 (https://dejure.org/1981,653)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, § 6b Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Privatvermögen - Rücklage - Privatentnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, § 6b Abs. 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bei Tausch eines betrieblichen Wirtschaftsguts gegen ein Wirtschaftsgut ds notwendigen Privatvermögens wird das betriebliche Wirtschaftsgut entnommen; für die aufgedeckten stillen Reserven kommt eine Rücklage nach § 6b EStG nicht in Betracht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 134, 104
  • NJW 1982, 304
  • BStBl II 1982, 18
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77

    Entgeltliche Übertragung eines zum Gesellschaftsvermögen gehörenden

    Auszug aus BFH, 23.06.1981 - VIII R 41/79
    Nicht begünstigt sind Entnahmen (BFH-Urteile vom 6. Dezember 1972 I R 182/70, BFHE 108, 159, BStBl II 1973, 291; vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84).
  • BFH, 28.02.1974 - IV R 60/69

    Schenkung eines Betriebsgrundstücks unter Vorbehalt des Nießbrauchsrechtes als

    Auszug aus BFH, 23.06.1981 - VIII R 41/79
    Entnahmehandlung kann auch eine Veräußerung im bürgerlich-rechtlichen Sinne sein (BFH-Urteile vom 28. Februar 1974 IV R 60/69, BFHE 112, 257, BStBl II 1974, 481, und vom 31. März 1977 IV R 58/73, BFHE 122, 85, BStBl II 1977, 823).
  • BFH, 31.03.1977 - IV R 58/73

    Übertragung eines Wirtschaftsguts - Voraussetzungen der Übertragung -

    Auszug aus BFH, 23.06.1981 - VIII R 41/79
    Entnahmehandlung kann auch eine Veräußerung im bürgerlich-rechtlichen Sinne sein (BFH-Urteile vom 28. Februar 1974 IV R 60/69, BFHE 112, 257, BStBl II 1974, 481, und vom 31. März 1977 IV R 58/73, BFHE 122, 85, BStBl II 1977, 823).
  • BFH, 31.05.1972 - II R 92/67

    Ehegatte - Grundstücksübertragung - Beendigung der Zugewinngemeinschaft -

    Auszug aus BFH, 23.06.1981 - VIII R 41/79
    Davon abgesehen, könne die Übertragung von Betriebsvermögen im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung unter Ehegatten nicht als Entnahme angesehen werden (so zur Grunderwerbsteuer Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. Mai 1972 II R 92/67, BFHE 106, 374, BStBl II 1972, 836).
  • BFH, 06.12.1972 - I R 182/70

    Keine Anwendung des § 6b EStG auf Gewinne aus dem Liquidationserlös einer

    Auszug aus BFH, 23.06.1981 - VIII R 41/79
    Nicht begünstigt sind Entnahmen (BFH-Urteile vom 6. Dezember 1972 I R 182/70, BFHE 108, 159, BStBl II 1973, 291; vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84).
  • BFH, 29.06.1995 - VIII R 2/94

    Bei tauschweiser Hingabe eines betrieblichen Wirtschaftsguts setzt die

    Besteht die Gegenleistung für die tauschweise Hingabe eines betrieblichen Wirtschaftsguts in dem Anspruch auf Übertragung eines Wirtschaftsguts, so kann in Höhe der aufgedeckten stillen Reserven selbst dann eine Rücklage nach § 6 b Abs. 3 EStG gebildet werden, wenn das eingetauschte Wirtschaftsgut in das Privatvermögen übertragen wird (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 23. Juni 1981 VIII R 41/79, BFHE 134, 104, BStBl II 1982, 18).

    Es sei zwar zutreffend, daß eine nach § 6 b EStG nicht begünstigte Entnahme vorliege, wenn die Gegenleistung für die tauschweise Hingabe eines betrieblichen Wirtschaftsguts in der Erlangung eines Wirtschaftsguts des notwendigen Privatvermögens bestehe (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Juni 1981 VIII R 41/79, BFHE 134, 104, BStBl II 1982, 18 und auf die gleichlautenden Verwaltungsanweisungen in den Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - 1990, Abschn. 41 a Abs. 8 - jetzt Abs. 7 - Satz 8).

    Der Senat hat deshalb bereits in seinem Urteil in BFHE 134, 104, BStBl II 1982, 18 entschieden, daß ein betriebliches Wirtschaftsgut entnommen wird, wenn die Gegenleistung für seine tauschweise Hingabe in der Erlangung eines Wirtschaftsguts des notwendigen Privatvermögens oder in der Befreiung von einer privaten Schuld besteht.

    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall von dem Sachverhalt, den der Senat in seinem Urteil in BFHE 134, 104, BStBl II 1982, 18 zu beurteilen hatte; das Urteil betrifft eine privat veranlaßte Veräußerung.

  • BFH, 27.02.2006 - IV B 196/04

    § 6b EStG -Rücklage; außerbetriebliche Veranlassung; Divergenz

    Das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) beruht nicht auf einer Abweichung von der von den Klägern bezeichneten Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Juni 1981 VIII R 41/79 (BFHE 134, 104, BStBl II 1982, 18).

    Die Kläger haben insoweit vorgetragen, im Urteil in BFHE 134, 104, BStBl II 1982, 18 habe der BFH die außerbetriebliche Veranlassung (des Tauschvorgangs) mit der Feststellung bestätigt, die Verwendung eines betrieblichen Wirtschaftsguts zur Erlangung eines privaten Wirtschaftsguts oder zur Befreiung von einer privaten Schuld sei betriebsfremd.

    Denn besteht die Gegenleistung für die tauschweise Hingabe eines betrieblichen Wirtschaftsguts in der Erlangung eines Wirtschaftsguts des notwendigen Privatvermögens oder in der Befreiung von einer familienrechtlichen Schuld, so wird das betriebliche Wirtschaftsgut nach dem Urteil des BFH in BFHE 134, 104, BStBl II 1982, 18 entnommen.

    Die Kläger sind daher selbst nicht davon ausgegangen, dass es sich bei dem rückgetauschten Grundstück um ein Wirtschaftsgut des notwendigen Privatvermögens gehandelt haben könnte, dessen Erlangung als Gegenleistung im Tauschwege nach dem Urteil in BFHE 134, 104, BStBl II 1982, 18 zur Entnahme des veräußerten Grundstücks gezwungen hätte.

  • BFH, 09.08.1989 - X R 20/86

    1. Anschaffung eines Wirtschaftsgutes als betrieblicher Vorgang - 2.

    Der betriebliche Zusammenhang wird - ggf. - erst durch eine dem Erwerbsvorgang nachfolgende private Verwendung gelöst (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juni 1981 VIII R 41/79, BFHE 134, 104, BStBl II 1982, 18).
  • BFH, 13.12.2018 - III R 13/15

    Gewinnrealisierung durch Beendigung von Betriebsaufspaltung oder

    Werden stattdessen oder als Gegenleistung für den Verzicht auf den Zugewinnausgleichsanspruch Wirtschaftsgüter an Erfüllungs statt übertragen, handelt es sich um entgeltliche Vorgänge (z.B. BFH-Urteil vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282, betreffend Betriebsübertragung; BFH-Beschluss vom 30. März 2011 IX B 114/10, BFH/NV 2011, 1323, betreffend wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft; BFH-Urteil vom 23. Juni 1981 VIII R 41/79, BFHE 134, 104, BStBl II 1982, 18, betreffend Betriebsgrundstück).
  • BFH, 09.11.2006 - IV B 6/05

    NZB: Zulassungsgründe

    b) Die weitere Rüge der Kläger, das angefochtene Urteil sei fehlerhaft, weil das FG die Grundsätze des BFH-Urteils vom 23. Juni 1981 VIII R 41/79 (BFHE 134, 104, BStBl II 1982, 18) zum Tausch von Betriebsvermögen gegen Privatvermögen unrichtig angewandt habe, rechtfertigt ebenfalls nicht die Zulassung der Revision.

    Weder ist das FG von der Entscheidung in BFHE 134, 104, BStBl II 1982, 18 abgewichen noch hat es die darin aufgestellten Rechtssätze im Streitfall falsch angewandt.

  • BFH, 11.11.1987 - I R 7/84

    1. Ein zur Rettung einer betrieblichen Forderung ersteigertes Grundstück ist

    Ist der Erwerbsvorgang selbst betrieblich veranlaßt, so kann nicht davon ausgegangen werden, daß der Unternehmer bereits die betriebliche Forderung und das Sicherungsrecht entnommen und zur Erlangung eines privaten Wirtschaftsguts verwendet hat (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 23. Juni 1981 VIII R 41/79, BFHE 134, 104, BStBl II 1982, 18 für den Fall der tauschweisen Hingabe eines betrieblichen Wirtschaftsguts zur Erlangung eines Wirtschaftsguts des notwendigen Privatvermögens).
  • BFH, 27.08.1992 - IV R 89/90

    Durch Umlageverfahren zugeteilte Grundstücke als Betriebsvermögen

    Nicht nach § 6 b EStG begünstigt sind daher Gewinne, die anläßlich der Entnahme eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen anfallen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Dezember 1972 I R 182/70, BFHE 108, 159, BStBl II 1973, 291; vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84; vom 23. Juni 1981 VIII R 41/79, BFHE 134, 104, BStBl II 1982, 18).
  • FG Münster, 14.06.2022 - 13 K 3457/19

    Übertragung eines Gewinns auf andere Wirtschaftsgüter bei einem Betrieb der

    Die Klägerin verweist auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23.6.1981 VIII R 41/79 und auf das Urteil des Finanzgerichts - FG - Düsseldorf vom 4.10.2004 16 K 6066/01 E sowie den dazugehörigen BFH-Beschluss vom 27.2.2006 IV B 196/04.

    (4) Der Zuordnung der erworbenen Grundstücke zum Privatvermögen steht nicht der Hinweis der Klägerin auf das Urteil des BFH vom 23.6.1981 VIII R 41/79 entgegen.

  • FG Niedersachsen, 18.02.1999 - V (VIII) 418/97

    Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter; Bildung

    Entnahmehandlung kann auch eine Veräußerung im bürgerlich-rechtlichen Sinne sein (BFH-Urteil vom 23. Juni 1981 VIII R 41/79, BStBl II 1982, 18).

    Dementsprechend hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein betriebliches Wirtschaftsgut entnommen wird, wenn die Gegenleistung für seine tauschweise Hingabe in der Erlangung eines Wirtschaftsguts des notwendigen Privatvermögens oder in der Befreiung von einer privaten Schuld besteht (Urteil vom 23. Juni 1981 VIII R 41/79, BStBl II 1982, 18).

  • FG Nürnberg, 05.07.2006 - V 313/04

    Rechtmäßigkeit einer Zuschätzung auf Grund formeller Buchführungsmängel;

    Das betragsmäßige Ergebnis ist kein anderes, nimmt man in vollem Umfang eine Entnahme an, die mit dem Teilwert zu bewerten ist (vgl. BFH-Urteil vom 31.03.1977 IV R 58/73, BStBl. II 1977, 823, ähnlich BFH-Urteil vom 23.06.1981 VIII R 41/79, BStBl. II 1982, 19 sowie Hermann/Heuer/Raupach, EStG, sect 6 EStG Rz. 1201 "gemischte Schenkung").
  • BFH, 21.06.1994 - VIII R 37/91

    Finanzierungskosten für eine Zugewinnausgleichsschuld keine Betriebsausgaben

  • FG Düsseldorf, 14.10.2004 - 16 K 6066/01

    Qualifizierung der unentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks dem Grunde nach

  • FG Hessen, 25.06.2008 - 4 K 1204/07

    Verlorener Zuschuss als Betriebsausgabe - Sanierungsbeiträge eines

  • FG Sachsen, 03.04.2003 - 2 K 517/01

    Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft; Veräußerung von Betriebsvermögen;

  • FG Sachsen-Anhalt, 03.04.2003 - 2 K 517/01

    Zuordnung von hinzuerworbenen landwirtschaftlichen Flächen zum Betriebs- oder

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