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   BFH, 27.09.1957 - VI 24/56 U   

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https://dejure.org/1957,819
BFH, 27.09.1957 - VI 24/56 U (https://dejure.org/1957,819)
BFH, Entscheidung vom 27.09.1957 - VI 24/56 U (https://dejure.org/1957,819)
BFH, Entscheidung vom 27. September 1957 - VI 24/56 U (https://dejure.org/1957,819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zahlung der Lohnsteuer durch Arbeitgeber - Verzicht auf Rückgriff auf Arbeitnehmer als Steuerschuldner

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 65, 480
  • NJW 1958, 40 (Ls.)
  • DB 1957, 1116
  • BStBl III 1957, 418
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 29.11.2000 - I R 102/99

    Nachträgliche Abführung von Lohnsteuer

    Dort wird der Verzicht auf Rückgriffsansprüche gegen den Arbeitnehmer als eigenständiger Vorgang verstanden, der insbesondere zu einem gesonderten Zufluss des Steuerbetrags im Zeitpunkt des Verzichts führt (BFH-Urteil vom 27. September 1957 VI 24/56 U, BFHE 65, 480, BStBl III 1957, 418).
  • FG Düsseldorf, 03.12.2013 - 13 K 2184/12

    Arbeitslohn: Einkommensteuernachzahlung des Arbeitgebers bei

    Zwar wird nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich in Höhe des Lohnsteuerbetrags der Zufluss von zusätzlichem Arbeitslohn, der ebenfalls dem Lohnsteuerabzug unterliegt, angenommen, wenn der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten und abgeführt hat und sich nach Aufdeckung dieses Umstands zur Übernahme der zusätzlichen Steuern entschließt (BFH-Urteil vom 10.2.1961 VI 89/60 U, BFHE 72, 376, BStBl III 1961, 139; BFH-Urteil vom 27.9.1957 VI 24/56 U, BFHE 65, 480, BStBl III 1957, 418).
  • BFH, 25.01.1985 - VI R 173/80

    Arbeitslohn - Zuwendung eines geldwerten Vorteils - Entgeltlich überlassenes

    Vorteils (BFH-Urteile vom 27. September 1957 VI 24/56 U, BFHE 65, 480, BStBl III 1957, 418, und vom 24. April 1961 VI 219/60 U, BFHE 73, 45, BStBl III 1961, 285) vor Erlaß des Haftungsbescheids angenommen werden kann, wenn der Arbeitgeber sich den Rückgriff dadurch von vornherein unmöglich gemacht hat, daß er Aufzeichnungen über die Empfänger und den Umfang des im Haftungsbescheid erfaßten geldwerten Vorteils nicht vorgenommen hat.
  • BFH, 10.02.1961 - VI 89/60 U

    Einordnung einer Erklärung des Arbeitgebers zur Übernahme der festgestellten

    Der Senat hat das bereits für den Fall ausgesprochen, daß der Arbeitgeber nach Erlaß eines Lohnsteuerhaftungsbescheids davon absieht, vom Arbeitnehmer Lohnsteuer nachzufordern (Urteil des Bundesfinanzhofs VI 24/56 U vom 27. September 1957, BStBl 1957 III S. 418, Slg. Bd. 65 S. 480).
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