Rechtsprechung
BFH, 24.08.1961 - IV 352/59 U |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Bedingungseintritt einer auflösenden Bedingung während des laufenden Verfahrens
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 74, 297
- DB 1962, 493
- BStBl III 1962, 112
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 19.08.2003 - VIII R 67/02
Rückwirkendes Ereignis nach Anteilsveräußerung
Die Gesetzesmaterialien (…BTDrucks VI/1982, S. 155) stellen fest, dass die Vorschrift auch in den Fällen steuerlich wirksamer Steuerklauseln anwendbar sein soll, und verweisen ausdrücklich auf das BFH-Urteil vom 24. August 1961 IV 352/59 U (BFHE 74, 297, BStBl III 1962, 112), das einen derartigen Fall betrifft.Nach dem BFH-Urteil in BFHE 74, 297, BStBl III 1962, 112 handelt es sich um eine auflösende Bedingung i.S. des § 4 StAnpG, wenn nach der Vereinbarung der Parteien bei Abschluss eines Veräußerungsvertrages der Vertrag seine Wirksamkeit für den Fall verlieren soll, dass über die tarifliche Begünstigung des sich aus dem Veräußerungsgeschäft ergebenden Gewinns bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine die Vergünstigung bejahende rechtskräftige Entscheidung der dafür zuständigen Stelle nicht ergangen ist.
- BFH, 14.08.1975 - IV R 30/71
Anteile von Kommanditisten an einer GmbH sind bei Pachtverhältnis zwischen der …
Der BFH hat sich in veröffentlichten Entscheidungen mit Steuerklauseln bisher nur am Rande oder in Sonderfällen befaßt (z. B. Urteile vom 23. September 1970 I R 116/66, BFHE 100, 364, BStBl II 1971, 64; vom 24. August 1961 IV 352/59 U, BFHE 74, 297, BStBl III 1962, 112). - BFH, 14.12.1982 - VIII R 54/81
Zulässigkeit einer Revision - Fortsetzungsfeststellungsklage - …
In einer derartigen Vereinbarung ist keine mißbräuchliche Rechtsgestaltung zu sehen (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 1961 IV 352/59 U, BFHE 74, 297, BStBl III 1962, 112; Begründung des Entwurfs einer Abgabenordnung 1974 - EAO 1974 -, BT-Drucks. VI/1982, 155, wo ausgeführt wird, daß steuerlich wirksame Steuerklauseln zur Anwendung des § 156 Satz 1 Nr. 2 EAO 1974, der § 175 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 entspricht, führen können).