Rechtsprechung
   BFH, 28.07.1966 - V 25/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1033
BFH, 28.07.1966 - V 25/64 (https://dejure.org/1966,1033)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1966 - V 25/64 (https://dejure.org/1966,1033)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1966 - V 25/64 (https://dejure.org/1966,1033)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,1033) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Grundsatzes vom gegenseitigen Vertrauen bei einer Berichtigungsveranlagung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 86, 634
  • BStBl III 1966, 635
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.02.1962 - V 211/61 U

    Einordnung einer Steuerverkürzung als Regelfall hinsichtlich der Beurteilung des

    Auszug aus BFH, 28.07.1966 - V 25/64
    Das FA hielt jedoch unter Hinweis auf das Urteil des Senats V 211/61 U vom 8. Februar 1962 (BFH 74, 675, BStBl III 1962, 249) einen Regelfall nicht für gegeben.

    Es führte aus, "Ausnahmefälle" im Sinne des Urteils V 211/61 U vom 8. Februar 1962 (a. a. O.) könnten nur bei "erheblichem Verschulden" angenommen werden.

    Aus dem Urteil des Senats V 211/61 U vom 8. Februar 1962 (a. a. O.) ergebe sich ferner nicht, daß ein Regelfall nur bei wesentlichem Verschulden ausscheidet.

    Die Gründe hierfür sind wiederholt dargelegt worden (vgl. z. B. BFH-Urteil V 180/59 U vom 8. Februar 1962, a. a. O.).

    Die Einschränkung, daß neue Tatsachen, wenn sie zu einer Berichtigungsveranlagung führen sollen, "von einigem Gewicht" sein müssen, beruht insbesondere auf dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen FA und Steuerpflichtigen, der aus dem über den einzelnen Rechtsnormen stehenden Prinzip von Treu und Glauben abgeleitet ist (BFH-Urteil V 180/59 U vom 8. Februar 1962, a. a. O.).

  • BFH, 08.02.1962 - V 180/59 U

    Verbindung von relativer mit absoluter Abgrenzungsweise als Maßstab im Gebiet der

    Auszug aus BFH, 28.07.1966 - V 25/64
    (Nach den Ausführungen der Stpfl. in der Revisionsinstanz scheidet die Rückgabe ganz aus, weil die Verpackung geringwertig ist und auf dem Transport und beim Auspacken beschädigt wird.) Daraufhin berichtigte das FA die Umsatzsteuerveranlagungen für 1958 bis 1960 nach § 222 Abs. 1 Ziff. 1 AO, indem es die ursprünglich veranlagten Umsatzsteuern um die zu Unrecht abgesetzten Beträge erhöhte, obwohl die bekanntgewordene neue Tatsache nach den im Urteil des Sentas V 180/59 U vom 8. Februar 1962 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 74 S. 610 -- BFH 74, 610 --, BStBl III 1962, 225) aufgestellten Richtlinien bei Annahme eines "Regelfalles" nicht "von einigem Gewicht" war (jährlich Mehrsteuern unter 1000 DM und weniger als 10 v. H. der bisherigen Umsatzsteuern) und daher Berichtigungsveranlagungen nach § 222 Abs. 1 Ziff. 1 AO nicht "rechtfertigte".

    Die Gründe hierfür sind wiederholt dargelegt worden (vgl. z. B. BFH-Urteil V 180/59 U vom 8. Februar 1962, a. a. O.).

    Die Einschränkung, daß neue Tatsachen, wenn sie zu einer Berichtigungsveranlagung führen sollen, "von einigem Gewicht" sein müssen, beruht insbesondere auf dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen FA und Steuerpflichtigen, der aus dem über den einzelnen Rechtsnormen stehenden Prinzip von Treu und Glauben abgeleitet ist (BFH-Urteil V 180/59 U vom 8. Februar 1962, a. a. O.).

  • BFH, 15.10.1964 - V 202/63 U

    Vorliegen neuer Tatsachen von einigem Gewicht

    Auszug aus BFH, 28.07.1966 - V 25/64
    Dieser Grund für die Einschränkung entfällt, wenn sich einer der Beteiligten nicht so verhält, wie nach dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens erwartet werden kann (BFH-Urteil V 202/63 U vom 15. Oktober 1964, BFH 80, 525, BStBl III 1964, 662).
  • BFH, 24.07.1969 - V B 14/69

    Ausnahmefall - Nichtüberschreiten der Gewichtigkeitsgrenzen - Berichtigung der

    Die Vorentscheidung fährt dann wörtlich fort: "Nach dem BFH-Urteil V 25/64 vom 28.7.1966 (BStBl III 1966, 635) ist die Vertrauensgrundlage zwischen FA und Stpfl. u. a. bereits dann gestört, wenn der Unternehmer bei Abgabe seiner Umsatzsteuererklärung eine Begünstigungsvorschrift anwendet, auf die er ... keinen Anspruch hat." Ein solcher Fall sei hier gegeben.

    Sie macht geltend, daß die Vorentscheidung von dem Urteil des BFH V 25/64 vom 28. Juli 1966, BFH 86, 634, BStBl III 1966, 635, abgewichen sei und auf dieser Abweichung beruhe.

    Das FG hat seine Ansicht, daß der streitige Sachverhalt keinen Regelfall darstelle, im wesentlichen mit einem Zitat aus dem oben angegebenen Urteil des Senats V 25/64 begründet.

    In dem Zitat ist nämlich ein Teil des aus dem Urteil V 25/64 entnommenen Satzes weggelassen und die Weglassung durch Punkte gekennzeichnet.

    Wie der Senat in dem vom FG angeführten Urteil V 25/64 zum Ausdruck gebracht hat, rechtfertigen "bloße Versehen, Irrtümer, falsche Rechtsauslegung u. dgl." nicht die Annahme eines "Ausnahmefalles", weil sonst die Ausnahme zur Regel würde.

    Eines Eingehens auf die beiden anderen der Steuerpflichtigen bei der Umsatzsteuererklärung unterlaufenen Fehler bedarf es in diesem Vorverfahren nicht, weil die Möglichkeit besteht, daß das FG bei Beachtung der im Urteil des Senats V 25/64 (a. a. O.) vertretenen Rechtsauffassung und bei Klärung der Art und der Gründe des Fehlers, der den Anlaß zur Berichtigungsveranlagung gab, zu einer anderen Entscheidung gekommen wäre.

  • BFH, 19.08.1971 - V R 74/68

    Ist-Versteuerung von Vorschüssen in der Übergangszeit

    Mit der Revision begehrt die Steuerpflichtige die Aufhebung der Vorentscheidungen und des Berichtigungsbescheids vom ... Sie wiederholt ihr tatsächliches Vorbringen und macht insbesondere wie bereits im Einspruchsverfahren und vor dem FG inhaltlich geltend: Auf den zu entscheidenden Sachverhalt seien bei Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles die in den Urteilen des BFH V 180/59 U vom 8. Februar 1962 (BFH 74, 610, BStBl III 1962, 225), V 25/64 vom 28. Juli 1966 (BFH 86, 634, BStBl III 1966, 635) und V 90/65 vom 9. Mai 1968 (BFH 92, 424, BStBl II 1968, 632) aufgestellten Grundsätze anzuwenden.

    Einen Ausnahmefall, der nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BFH-Urteil V 25/64 vom 28. Juli 1966, a. a. O.) auch bei niedrigeren Mehrsteuern die Annahme gewichtiger Tatsachen rechtfertigen würde, hat das FG zu Unrecht bejaht.

    Wie bereits im Urteil V 25/64 vom 28. Juli 1966 (a. a. O.) hat der Senat zuletzt im Beschluß V B 14/69 vom 24. Juli 1969 (BFH 96, 266, BStBl II 1969, 600) eingehend ausgeführt, daß bloße Versehen, Irrtümer, falsche Rechtsauslegungen und dergleichen die Annahme eines Ausnahmefalls nicht rechtfertigen, weil das FA sich nicht darauf verlassen kann, daß einem Steuerpflichtigen keine Fehler unterlaufen, die auch in einem ordnungsmäßig geführten Unternehmen infolge menschlicher Unzulänglichkeit vorkommen können.

  • BFH, 10.05.2005 - III B 153/04

    Subventionsbetrug; Sachverhaltswürdigung des FG

    Dasselbe gilt für die vom FA in diesem Zusammenhang ebenfalls genannten Urteile des BFH vom 17. Dezember 1997 III R 39/93 (BFH/NV 1998, 812) und vom 28. Juli 1966 V 25/64 (BFHE 86, 634, BStBl III 1966, 635).
  • BFH, 20.06.1968 - V 134/65

    Berichtigung einer Veranlagung - Vorliegen der Voraussetzungen -

    Ein Ausnahmefall, der nach der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteil V 25/64 vom 28. Juli 1966, BFH 86, 634, BStBl III 1966, 635) bei geringeren Mehrsteuern eine Berichtigungsveranlagung rechtfertigen würde, liegt nicht vor.
  • BFH, 09.05.1968 - V 90/65

    Bekanntwerden ungewichtiger neuer Tatsachen - Berichtigungsveranlagung - Mängel

    Andernfalls würden die Ausnahmefälle zur Regel und die Beschränkung der Berichtigungsveranlagungen auf das Bekanntwerden von Tatsachen "von einigem Gewicht" verlöre jede Bedeutung (BFH-Urteil V 25/64 vom 28. Juli 1966, BFH 86, 634, BStBl III 1966, 635).
  • BFH, 05.10.1967 - V 36/64

    Möglichkeit einer niedrigeren Steuerfestsetzung bei Bekanntwerden von neuen

    Das FG übersieht, daß diese Grenzen nur als Richtschnur für den Regelfall aufgestellt worden sind und in Ausnahmefällen - z.B. bei strafbaren Steuerverkürzungen und bei Fehlern, die bei Anwendung eines normalen Maßes an Sorgfalt hätten vermieden werden können (vgl. Urteile des Senats V 211/61 U vom 8. Februar 1962, BFH 74, 675, BStBl III 1962, 249, und V 25/64 vom 28. Juli 1966, BFH 80, 634, BStBl III 1966, 635) - wegfallen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht