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   BFH, 14.11.1968 - V 217/64   

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https://dejure.org/1968,2828
BFH, 14.11.1968 - V 217/64 (https://dejure.org/1968,2828)
BFH, Entscheidung vom 14.11.1968 - V 217/64 (https://dejure.org/1968,2828)
BFH, Entscheidung vom 14. November 1968 - V 217/64 (https://dejure.org/1968,2828)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gemeinde - Ausübung öffentlicher Gewalt - Versendung von Urnen - Abladen von Schutt - Gemeindegrund - Private Müllkippen - Schlachtviehmarkt - Einstellplätze für Kraftfahrzeuge - Öffentliche Parkplätze - Übertragung der Fahrzeugbewachung - Theaterveranstaltung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 95, 10
  • BStBl II 1969, 274
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.03.1960 - V 158/58 U

    Umsatzsteuerfreiheit eines als eingetragener Verein betriebenen Theaters sowie

    Auszug aus BFH, 14.11.1968 - V 217/64
    Die Umsätze einer Gemeinde aus Theaterveranstaltungen sind nur steuerfrei, wenn die Gebietskörperschaft ein eigenes Ensemble unterhält (Urteil des BFH V 158/58 U vom 24. März 1960, BFH 71, 79, BStBl III 1960, 277).

    Nach der vom FG angezogenen Rechtsprechung des BFH (vgl. insbesondere das Urteil V 158/58 U vom 24. März 1960, BFH 71, 79, BStBl III 1960, 277) kann diese Vorschrift nur angewendet werden, wenn die Gemeinde "so viele künstlerische und technische Kräfte und die zur Ausführung von Theaterveranstaltungen notwendigen technischen Voraussetzungen unterhält, daß ihr die Durchführung eines Spielplanes aus eigenen Kräften möglich ist".

  • BFH, 13.04.1961 - V 164/58
    Auszug aus BFH, 14.11.1968 - V 217/64
    Die für das Umsatzsteuerrecht bedeutsame Leistung muß deshalb -- entsprechend dem Vertragswortlaut -- darin gesehen werden, daß die Steuerpflichtige dem Bewachungsunternehmer das ursprünglich ihr selbst zustehende Recht auf gewerbsmäßige Nutzung (vgl. dazu das Urteil des Senats V 164/58 vom 13. April 1961, HFR 1962, 208) des aus dem öffentlichen Verkehr entspringenden allgemeinen Bedürfnisses für Fahrzeugabstellplätze übertrug.
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 7 K 2310/06

    Steuerfreiheit der Umsätze eines gegenüber einem Theater selbständig tätigen

    Nach überkommener Auffassung soll überdies erforderlich sein, dass der Unternehmer so viele künstlerische und technische Kräfte und die zur Aufführung von Theaterveranstaltungen notwendigen technischen Voraussetzungen unterhält, dass die Durchführung eines Spielplanes aus eigenen Kräften möglich ist (BFH, Urteil vom 14.11.1968 V 217/64, BFHE 95, 10, BStBl. II 1969, 274; Abschnitt 106 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuer-Richtlinien - UStR - 2008).
  • BFH, 12.11.1987 - V B 52/86

    Leistungsaustausch bei Baulastübernahme; Bemessungsgrundlage bei tauschähnlichen

    a) Der Antragsteller hat durch die Übernahme von Baulasten i. S. von § 107 Abs. 1 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein i. d. F. vom 20. Juni 1975 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein - GVBl SH - 1975, 142) zur Sicherung der Erfüllung der Stellplatzverpflichtungen auf einem anderen als dem Baugrundstück (§ 67 Abs. 1, Abs. 6 der Landesbauordnung für Schleswig-Holstein), Leistungen i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1973 an die jeweiligen Vertragspartner bewirkt (vgl. auch zur Übernahme der Verpflichtung aus § 1 der Reichsgaragenordnung BFH-Urteil vom 14. November 1968 V 217/64, BFHE 95, 10, BStBl II 1969, 274).
  • BFH, 18.02.1970 - I R 157/67

    Öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalt - Gebäudeversicherung - Monopolrechte

    Da der Senat zu dem Ergebnis gelangt, daß die Anstalt mit der Gebäudeversicherung eine ihr als öffentlich-rechtlicher Anstalt eigentümliche und vorbehaltene Aufgabe erfüllt, braucht nicht weiter geprüft zu werden, ob schon die Zuweisung dieser Aufgabe durch das Gesetz die Annahme eines Hoheitsbetriebs rechtfertigte, wie der V. Senat des BFH mehrfach anzunehmen scheint (BFH-Urteile V 217/64 vom 14. November 1968, BFH 95, 10, BStBl II 1969, 274; V 120/64 vom 25. April 1968, BFH 93, 393, BStBl II 1969, 94; V 76/64, a. a. O; V 21/64 vom 18. August 1966, BFH 87, 228, BStBl III 1967, 100; V 131/62 U vom 1. April 1965, BFH 82, 263, BStBl III 1965, 339).
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