Rechtsprechung
BFH, 26.02.1971 - III R 96/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Sachliche Vermögensteuerbefreiung - Öffentlicher Verkehr - Betriebspflicht - Beförderungspflicht - Öffentliches Verkehrsunternehmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 102, 99
- BStBl II 1971, 512
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56
Gesamtdeutsche Volkspartei
Auszug aus BFH, 26.02.1971 - III R 96/68
Welche Elemente der zu ordnenden Lebensverhältnisse im Rechtssinn als gleich oder ungleich behandelt werden können, bestimmt grundsätzlich der Gesetzgeber (BVerfGE 6, 273 [280]). - BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60
Spinnweber-Zusatzsteuer
Auszug aus BFH, 26.02.1971 - III R 96/68
Der Gleichheitssatz wird nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger oder sonst einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt, so daß die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 12, 341 [348]); die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung muß somit evident sein (BVerfGE 18, 121 [124]). - BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62
Fiskusprivileg
Auszug aus BFH, 26.02.1971 - III R 96/68
Der Gleichheitssatz wird nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger oder sonst einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt, so daß die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 12, 341 [348]); die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung muß somit evident sein (BVerfGE 18, 121 [124]). - BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versorgungsansprüche scheinehelicher Kinder von …
Auszug aus BFH, 26.02.1971 - III R 96/68
Das Bundesverfassungsgericht (BVerFG) hat in seinen Entscheidungen vielfach ausgesprochen, daß der Gleichheitssatz nur dann verletzt werde, wenn der Gesetzgeber es versäumt habe, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken ausgerichteten Betrachtungsweise beachtet werden müßten (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bd. 9 S. 201 [206] -- BVerfGE 9, 201 [206] --).
- FG Bremen, 07.11.2007 - 3 K 104/06
Ansetzung des Betriebsvermögens eines Hafenbetriebs bei Festsetzung der …
Die fehlende Gewährleistung der öffentlichen Verkehrsverbindung durch entsprechende rechtliche Bindungen stelle einen legitimen Grund für die Versagung der Befreiung von der Vermögensteuer dar (Hinweise auf BFH-Urteil vom 26. Februar 1971 III R 96/68, BFHE 102, 99, BStBl. II 1971, 512; FG Hamburg, Urteil vom 29. Juni 1979 II 9/78, EFG 1979, 521).Insoweit kann auch nicht von einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung die Rede sein, denn es ist ein legitimer Grund, die sachliche Befreiung von der Vermögensteuer für Vermögen, das einem Verkehrsbetrieb dient, dann zu versagen, wenn nicht durch entsprechende rechtliche Bindungen gewährleistet ist, dass durch diesen Betrieb die öffentliche Verkehrsverbindung sichergestellt wird (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1971 III R 96/68, BFHE 102, 99, BStBl II 1971, 512).
Sie sollen sicherstellen, dass die privaten Unternehmen den öffentlichen Verkehr so aufrechterhalten, wie das bei den (öffentlichen) Unternehmen der Fall ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1971 III R 96/68, a.a.O., FG Hamburg, Urteil vom 26. Juni 1979 II 9/78, EFG 1979, 521).
Vielmehr knüpft die Begünstigung an die Sicherstellung der öffentlichen Verkehrsverbindungen durch entsprechende rechtliche Bindungen an (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1971 III R 96/68, BFHE 102, 99, BStBl II 1971, 512).